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Document 62017TN0834
Case T-834/17: Action brought on 29 December 2017 — United Parcel Service v Commission
Rechtssache T-834/17: Klage, eingereicht am 29. Dezember 2017 — United Parcel Service/Kommission
Rechtssache T-834/17: Klage, eingereicht am 29. Dezember 2017 — United Parcel Service/Kommission
ABl. C 72 vom 26.2.2018, p. 41–42
(BG, ES, CS, DA, DE, ET, EL, EN, FR, HR, IT, LV, LT, HU, MT, NL, PL, PT, RO, SK, SL, FI, SV)
26.2.2018 |
DE |
Amtsblatt der Europäischen Union |
C 72/41 |
Klage, eingereicht am 29. Dezember 2017 — United Parcel Service/Kommission
(Rechtssache T-834/17)
(2018/C 072/52)
Verfahrenssprache: Englisch
Parteien
Klägerin: United Parcel Service, Inc. (Atlanta, Georgia, Vereinigte Staaten von Amerika) (Prozessbevollmächtigte: A. Ryan, Solicitor, sowie Rechtsanwälte F. Hoseinian und W. Knibbeler)
Beklagte: Europäische Kommission
Anträge
Die Klägerin beantragt,
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UPS die entstandenen Schäden in Höhe von 1,742 Milliarden Euro zuzüglich aufgelaufener Zinsen zu ersetzen, |
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UPS die auf den erhaltenen Schadensersatz zu erhebenden Steuern auf der Grundlage des am Tag der Urteilsverkündung anwendbaren Steuersatzes zu ersetzen und |
— |
der Kommission die Kosten des vorliegenden Verfahrens aufzuerlegen. |
Klagegründe und wesentliche Argumente
Die Klägerin begehrt nach Art. 340 AEUV Schadensersatz für den Verlust, der ihr infolge des Beschlusses C(2013) 431, Sache COMP/M.6570 UPS/TNT Express, der Kommission (im Folgenden: Beschluss), der vom Gericht am 7. März 2017 in der Rechtssache T-194/13 für nichtig erklärt worden sei, entstanden sein soll.
Zur Stützung ihrer Klage macht die Klägerin geltend, der Beschluss sei mit schwerwiegenden Verstößen gegen Rechtsgrundsätze behaftet, die UPS Rechte verleihen sollten. Jeder Verstoß für sich genommen habe den Beschluss gestützt und die Klägerin daran gehindert, TNT zu übernehmen und die mit diesem beabsichtigten Zusammenschluss verbundenen Vorteile zu realisieren.
Bei diesen Verstößen handle es sich um einen schwerwiegenden Rechtsverstoß im Hinblick auf (1) die Preiskonzentrationsanalyse, (2) die Effizienzanalyse, (3) die Beurteilung der Wettbewerbsfähigkeit von FedEx und (4) die Beurteilung der Enge des Wettbewerbsverhältnisses, die in dem Beschluss vorgenommen worden seien.
Diese Verstöße seien, jeder für sich genommen oder zusammen betrachtet, für die Rechtswidrigkeit des Beschlusses ursächlich und begründeten die Haftung der Union nach Art. 340 AEUV.
Diese Verstöße seien sodann ursächlich für den der Klägerin entstandenen Verlust, da UPS, wenn diese Verstöße nicht stattgefunden hätten, TNT übernommen hätte. Wären die Preiskonzentrationsanalyse, die Effizienzanalyse, die Beurteilung der Wettbewerbsfähigkeit von FedEx und die Beurteilung der Enge des Wettbewerbsverhältnisses nicht jeweils mit Fehlern behaftet gewesen, hätte keine durchschnittlich umsichtige und sorgfältige Verwaltung den beabsichtigten Zusammenschluss verboten.
Somit sei die Klägerin im Wege von Schadensersatz nach Art. 340 AEUV in die Position zu versetzen, in der sie sich befunden hätte, wenn der rechtswidrige Beschluss nicht erlassen worden wäre.