This document is an excerpt from the EUR-Lex website
Document 52018M8928
Prior notification of a concentration (Case M.8928 — Francisco Partners/VeriFone) — Candidate case for simplified procedure (Text with EEA relevance.)
Vorherige Anmeldung eines Zusammenschlusses (Sache M.8928 — Francisco Partners/VeriFone) — Für das vereinfachte Verfahren infrage kommender Fall (Text von Bedeutung für den EWR.)
Vorherige Anmeldung eines Zusammenschlusses (Sache M.8928 — Francisco Partners/VeriFone) — Für das vereinfachte Verfahren infrage kommender Fall (Text von Bedeutung für den EWR.)
ABl. C 195 vom 7.6.2018, p. 46–46
(BG, ES, CS, DA, DE, ET, EL, EN, FR, HR, IT, LV, LT, HU, MT, NL, PL, PT, RO, SK, SL, FI, SV)
7.6.2018 |
DE |
Amtsblatt der Europäischen Union |
C 195/46 |
Vorherige Anmeldung eines Zusammenschlusses
(Sache M.8928 — Francisco Partners/VeriFone)
Für das vereinfachte Verfahren infrage kommender Fall
(Text von Bedeutung für den EWR)
(2018/C 195/13)
1.
Am 30. Mai 2018 ist die Anmeldung eines Zusammenschlusses nach Artikel 4 der Verordnung (EG) Nr. 139/2004 des Rates (1) bei der Kommission eingegangen.Diese Anmeldung betrifft folgende Unternehmen:
— |
Francisco Partners Management LP („Francisco Partners“, Vereinigte Staaten), |
— |
VeriFone Systems, Inc. („VeriFone“, Vereinigte Staaten). |
Francisco Partners übernimmt im Sinne des Artikels 3 Absatz 1 Buchstabe b der Fusionskontrollverordnung die alleinige Kontrolle über die Gesamtheit von VeriFone.
Der Zusammenschluss erfolgt durch Erwerb von Anteilen.
2.
Die beteiligten Unternehmen sind in folgenden Geschäftsbereichen tätig:— Francisco Partners: Private-Equity-Gesellschaft, die sich ausschließlich auf Investitionen in Software- und technologiebasierte Unternehmen konzentriert,
— VeriFone: Unternehmen, das hauptsächlich Verkaufsstellen-Zahlungsterminals entwickelt, herstellt und liefert und damit verbundene Dienstleistungen erbringt.
3.
Die Kommission hat nach vorläufiger Prüfung festgestellt, dass das angemeldete Rechtsgeschäft unter die Fusionskontrollverordnung fallen könnte. Die endgültige Entscheidung zu diesem Punkt behält sie sich vor.Dieser Fall kommt für das vereinfachte Verfahren im Sinne der Bekanntmachung der Kommission über ein vereinfachtes Verfahren für bestimmte Zusammenschlüsse gemäß der Verordnung (EG) Nr. 139/2004 des Rates (2) infrage.
4.
Alle betroffenen Dritten können bei der Kommission zu diesem Vorhaben Stellung nehmen.Die Stellungnahmen müssen bei der Kommission spätestens 10 Tage nach dieser Veröffentlichung eingehen. Dabei ist stets folgendes Aktenzeichen anzugeben:
M.8928 — Francisco Partners/VeriFone
Die Stellungnahmen können der Kommission per E-Mail, Fax oder Post übermittelt werden, wobei folgende Kontaktangaben zu verwenden sind:
E- Mail: COMP-MERGER-REGISTRY@ec.europa.eu |
Fax +32 22964301 |
Postanschrift: |
Europäische Kommission |
Generaldirektion Wettbewerb |
Registratur Fusionskontrolle |
1049 Bruxelles/Brussel |
BELGIQUE/BELGIË |
(1) ABl. L 24 vom 29.1.2004, S. 1 („Fusionskontrollverordnung“).
(2) ABl. C 366 vom 14.12.2013, S. 5.