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Document 62018TN0350

Rechtssache T-350/18: Klage, eingereicht am 5. Juni 2018 — Euronet Consulting/Kommission

ABl. C 259 vom 23.7.2018, p. 50–51 (BG, ES, CS, DA, DE, ET, EL, EN, FR, HR, IT, LV, LT, HU, MT, NL, PL, PT, RO, SK, SL, FI, SV)

201807060621993562018/C 259/683502018TC25920180723DE01DEINFO_JUDICIAL20180605505122

Rechtssache T-350/18: Klage, eingereicht am 5. Juni 2018 — Euronet Consulting/Kommission

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C2592018DE5020120180605DE0068502512

Klage, eingereicht am 5. Juni 2018 — Euronet Consulting/Kommission

(Rechtssache T-350/18)

2018/C 259/68Verfahrenssprache: Englisch

Parteien

Klägerin: Euronet Consulting EWIV (Brüssel, Belgien) (Prozessbevollmächtigte: Rechtsanwälte P. Peeters und R. van Cleemput)

Beklagte: Europäische Kommission

Anträge

Die Klägerin beantragt,

den ihr mit Schreiben vom 26. März 2018 mitgeteilten Beschluss der Beklagten mit unbekanntem Datum, mit dem ihr Angebot für Los 2 der Ausschreibung „EuropeAid/138778/DH/SER/Multi-Framework contract for the implementation of external aid 2018 (FWC SIEA 2018)“ abgelehnt und der Auftrag an zehn andere Bieter vergeben wurde, für nichtig zu erklären;

der Beklagten die Kosten aufzuerlegen.

Klagegründe und wesentliche Argumente

Zur Stützung der Klage macht die Klägerin vier Klagegründe geltend.

1.

Ein rechtlicher Zusammenschluss sei in einem Los zweimal vertreten gewesen.

2.

Ein rechtlicher Zusammenschluss sei zweimal als Führer eines Konsortiums aufgetreten und ein drittes Mal als Mitglied eines Konsortiums.

3.

Ein rechtlicher Zusammenschluss sei in mehr als zwei Losen vertreten gewesen.

4.

Ein rechtlicher Zusammenschluss sei in mehr als zwei Losen als Führer aufgetreten.

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