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Document 62020TN0496

Rechtssache T-496/20: Klage, eingereicht am 3. August 2020 — CRII-GEN u. a./Kommission

ABl. C 329 vom 5.10.2020, p. 19–19 (BG, ES, CS, DA, DE, ET, EL, EN, FR, HR, IT, LV, LT, HU, MT, NL, PL, PT, RO, SK, SL, FI, SV)

5.10.2020   

DE

Amtsblatt der Europäischen Union

C 329/19


Klage, eingereicht am 3. August 2020 — CRII-GEN u. a./Kommission

(Rechtssache T-496/20)

(2020/C 329/37)

Verfahrenssprache: Französisch

Parteien

Kläger: Comité de recherche et d’information indépendantes sur le génie génétique (CRII-GEN) (Paris, Frankreich) und 6 weitere Kläger (Prozessbevollmächtigte: Rechtsanwältin C. Lepage)

Beklagte: Europäische Kommission

Anträge

Die Kläger beantragen,

die Klage für zulässig zu erklären;

die streitige Entscheidung aufzuheben;

der Europäischen Kommission die gesamten Kosten aufzuerlegen.

Klagegründe und wesentliche Argumente

Die Kläger stützen ihre Klage gegen die Entscheidung der Kommission vom 17. Juni 2020, mit der ihre Beschwerde auf Aufhebung der für Glyphosat erteilten Genehmigung zurückgewiesen wird, auf einen einzigen Klagegrund, mit dem sie die Nichtanwendung des Vorsorgeprinzips geltend machen. Das Vorsorgeprinzip rechtfertige es nämlich, restriktive Maßnahmen im Hinblick auf die Genehmigung von Glyphosat zu treffen, was zu einer Überprüfung oder sogar Aufhebung der Genehmigung führe. In diesem Zusammenhang zeigten zahlreiche Studien, dass Glyphosat und daraus gewonnene Erzeugnisse sowohl ein Krebsrisiko als auch ein Risiko als endokrine Disruptoren darstellten. Darüber hinaus impliziere der nach und nach belegte Zusammenhang zwischen luftverschmutzenden Pestiziden und Covid 19 zwangsläufig eine Überprüfung der Genehmigung von Glyphosat vor dem Hintergrund dieser neuen Umstände.


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