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Document L:1993:025:TOC

Amtsblatt der Europäischen Gemeinschaften, L 25, 2. Februar 1993


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Amtsblatt
der Europäischen Gemeinschaften

ISSN 0376-9453

L 25
36. Jahrgang
2. Februar 1993



Ausgabe in deutscher Sprache

 

Rechtsvorschriften

  

Inhalt

 

Veröffentlichungsbedürftige Rechtsakte

 
  

Verordnung (EWG) Nr. 205/93 der Kommission vom 1. Februar 1993 zur Festsetzung der auf Getreide, Mehle, Grobgrieß und Feingrieß von Weizen oder Roggen anwendbaren Einfuhrabschöpfungen

1

  

Verordnung (EWG) Nr. 206/93 der Kommission vom 1. Februar 1993 zur Festsetzung der Prämien, die den Einfuhrabschöpfungen für Getreide, Mehl und Malz hinzugefügt werden

3

 

*

Verordnung (EWG) Nr. 207/93 der Kommission vom 29. Januar 1993 zur Festlegung des Inhalts des Anhangs VI der Verordnung (EWG) Nr. 2092/91 des Rates über den ökologischen Landbau und die entsprechende Kennzeichnung der landwirtschaftlichen Erzeugnisse und Lebensmittel sowie der Durchführungsvorschriften zu deren Artikel 5 Absatz 4

5

 

*

Verordnung (EWG) Nr. 208/93 der Kommission vom 1. Februar 1993 über das Länderverzeichnis für die Statistik des Außenhandels der Gemeinschaft und des Handels zwischen ihren Mitgliedstaaten

11

 

*

Verordnung (EWG) Nr. 209/93 der Kommission vom 1. Februar 1993 zur Änderung und Berichtigung der Verordnung (EWG) Nr. 3717/91 über das Verzeichnis von Waren, auf die das Verfahren der Umwandlung von Waren unter zollamtlicher Überwachung vor ihrer Überführung in den zollrechtlich freien Verkehr anwendbar ist

18

 

*

Verordnung (EWG) Nr. 210/93 der Kommission vo 1. Februar 1993 zur Änderung der Verordnung (EWG) Nr. 1728/92 mit besonderen Durchführungsbestimmungen zur Versorgung der Kanarischen Inseln mit Getreideerzeugnissen und zur Erstellung der vorläufigen Versorgungsbilanz

20

 

*

Verordnung (EWG) Nr. 211/93 der Kommission vom 1. Februar 1993 zur Änderung der Verordnung (EWG) Nr. 3782/88 zur Ermächtigung der Bundesrepublik Deutschland und Frankreichs, in bestimmten Gebieten die mit der Verordnung (EWG) Nr. 1442/88 die Rates über die Gewährung von Prämien zur endgültigen Aufgabe von Rebflächen vorgesehenen Maßnahmen in den Weinwirtschaftsjahren 1989/90 bis 1995/96 nicht anzuwenden

22

  

Verordnung (EWG) Nr. 212/93 der Kommission vom 1. Februar 1993 über die Eröffnung einer Dauerausschreibung für den Wiederverkauf auf dem Binnenmarkt von 50 000 Tonnen Gerste aus Beständen der italienischen Interventionsstelle

23

  

Verordnung (EWG) Nr. 213/93 der Kommission vom 1. Februar 1993 zur Änderung der bei der Erstattung für Malz anzuwendenden Berichtigung

24

 
  

II Nicht veröffentlichungsbedürftige Rechtsakte

 
  

Rat

  

93/69/EWG:

 
 

*

Beschluß des Rates vom 19. Dezember 1991 über den Abschluß des Abkommens in Form eines Briefwechsels zwischen der Europäischen Wirtschaftsgemeinschaft und der Republik Österreich, der Republik Finnland, der Republik Island, dem Königreich Norwegen, dem Königreich Schweden und der Schweizerischen Eidgenossenschaft betreffend die Änderung des Übereinkommens vom 20. Mai 1987 über ein gemeinsames Versandverfahren

26

  

Abkommen in Form eines Briefwechsels zwischen der Europäischen Wirtschaftsgemeinschaft und der Republik Österreich, der Republik Finnland, der Republik Island, dem Königreich Norwegen, dem Königreich Schweden und der Schweizerischen Eidgenossenschaft betreffend die Änderung des Übereinkommens vom 20. Mai 1987 über ein gemein-sames Versandverfahren

27

  

Kommission

  

93/70/EWG:

 
 

*

Entscheidung der Kommission vom 21. Dezember 1992 über die Kodifizierung der „ANIMO“-Mitteilung

34

  

93/71/EWG:

 
 

*

Entscheidung der Kommission vom 22. Dezember 1992 zur Änderung der Entscheidung 92/175/EWG hinsichtlich des Verzeichnisses der "ANIMO" -Einheiten

39




DE



Bei Rechtsakten, deren Titel in magerer Schrift gedruckt sind, handelt es sich um Rechtsakte der laufenden Verwaltung im Bereich der Agrarpolitik, die normalerweise nur eine begrenzte Geltungsdauer haben.
Rechtsakte, deren Titel in fetter Schrift gedruckt sind und denen ein Sternchen vorangestellt ist, sind sonstige Rechtsakte.


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