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Document L:1997:342:TOC
Official Journal of the European Communities, L 342, 12 December 1997
Amtsblatt der Europäischen Gemeinschaften, L 342, 12. Dezember 1997
Amtsblatt der Europäischen Gemeinschaften, L 342, 12. Dezember 1997
Amtsblatt |
Ausgabe in deutscher Sprache | Rechtsvorschriften | |||
Inhalt | I Veröffentlichungsbedürftige Rechtsakte | |||
...... | ||||
II Nicht veröffentlichungsbedürftige Rechtsakte | ||||
Rat | ||||
97/824/EG: | ||||
* | BESCHLUSS DES RATES vom 20. November 1997 über den Abschluß des Abkommens in Form eines Briefwechsels über die vorläufige Anwendung des Protokolls zur Festlegung der Fangmöglichkeiten und des finanziellen Ausgleichs nach dem Abkommen zwischen der Europäischen Wirtschaftsgemeinschaft und der Regierung der Republik Guinea_+Bissau über die Fischerei vor der Küste Guinea_+Bissaus für die Zeit vom 16. Juni 1997 bis 15. Juni 2001 | |||
ABKOMMEN in Form eines Briefwechsels über die vorläufige Anwendung des Protokolls zur Festlegung der Fangmöglichkeiten und des finanziellen Ausgleichs nach dem Abkommen zwischen der Europäischen Wirtschaftsgemeinschaft und der Regierung der Republik Guinea_+Bissau über die Fischerei vor der Küste Guinea_+Bissaus für die Zeit vom 16. Juni 1997 bis 15. Juni 2001 | ||||
* | PROTOKOLL zur Festlegung der Fangmöglichkeiten und des finanziellen Ausgleichs nach dem Abkommen zwischen der Europäischen Wirtschaftsgemeinschaft und der Regierung der Republik Guinea_+Bissau über die Fischerei vor der Küste Guinea_+Bissaus für die Zeit vom 16. Juni 1997 bis 15. Juni 2001 | |||
97/825/EG: | ||||
* | BESCHLUSS DES RATES vom 24. November 1997 über den Abschluß des Übereinkommens über die Zusammenarbeit zum Schutz und zur verträglichen Nutzung der Donau (Donauschutzübereinkommen) | |||
ÜBEREINKOMMEN über die Zusammenarbeit zum Schutz und zur verträglichen Nutzung der Donau (Donauschutzübereinkommen) | ||||
* | SCHLUSSAKTE |
DE | Bei Rechtsakten, deren Titel in magerer Schrift gedruckt sind, handelt es sich um Rechtsakte der laufenden Verwaltung im Bereich der Agrarpolitik, die normalerweise nur eine begrenzte Geltungsdauer haben. |