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Document 32010R0177R(02)
Berichtigung der Verordnung (EU) Nr. 177/2010 der Kommission vom 2. März 2010 zur Änderung der Verordnung (EWG) Nr. 2454/93 mit Durchführungsvorschriften zu der Verordnung (EWG) Nr. 2913/92 des Rates zur Festlegung des Zollkodex der Gemeinschaften ( ABl. L 52 vom 3.3.2010 )
Berichtigung der Verordnung (EU) Nr. 177/2010 der Kommission vom 2. März 2010 zur Änderung der Verordnung (EWG) Nr. 2454/93 mit Durchführungsvorschriften zu der Verordnung (EWG) Nr. 2913/92 des Rates zur Festlegung des Zollkodex der Gemeinschaften ( ABl. L 52 vom 3.3.2010 )
ABl. L 51 vom 25.2.2011, p. 23–24
(DE, EL, PT)
25.2.2011 |
DE |
Amtsblatt der Europäischen Union |
L 51/23 |
Berichtigung der Verordnung (EU) Nr. 177/2010 der Kommission vom 2. März 2010 zur Änderung der Verordnung (EWG) Nr. 2454/93 mit Durchführungsvorschriften zu der Verordnung (EWG) Nr. 2913/92 des Rates zur Festlegung des Zollkodex der Gemeinschaften
( Amtsblatt der Europäischen Union L 52 vom 3. März 2010 )
Seite 29, Artikel 313 Absatz 3 Buchstabe a:
anstatt:
„… einem Flughafen der Gemeinschaft …“
muss es heißen:
„… einem Flughafen im Zollgebiet der Gemeinschaft …“
Seite 29, Artikel 313 Absatz 3 Buchstabe a:
anstatt:
„… anderen Flughafen der Gemeinschaft …“
muss es heißen:
„… anderen Flughafen im Zollgebiet der Gemeinschaft …“
Seite 29, Artikel 313b Absatz 1:
anstatt:
„… oder andernfalls ein …“
muss es heißen:
„… oder, sofern dies nicht der Fall ist, ein …“
Seite 29, Artikel 313b Absatz 3 Unterabsatz 1:
anstatt:
„… (nachfolgend: ‚korrespondierende Zollbehörden‘) …“
muss es heißen:
„… (nachfolgend: ‚ersuchte Zollbehörden‘) …“
Seite 29, Artikel 313b Absatz 3 Unterabsatz 2:
anstatt:
„… können die korrespondierenden Zollbehörden …“
muss es heißen:
„… können die ersuchten Zollbehörden …“
Seite 29, Artikel 313b Absatz 3 Unterabsatz 2:
anstatt:
„Die korrespondierenden Zollbehörden …“
muss es heißen:
„Die ersuchten Zollbehörden …“
Seite 29, Artikel 313b Absatz 3 Unterabsatz 3:
anstatt:
„… korrespondierenden Zollbehörden …“
muss es heißen:
„… ersuchten Zollbehörden …“
Seite 29, Artikel 313b Absatz 3 Unterabsatz 3:
anstatt:
„… korrespondierenden Zollbehörden …“
muss es heißen:
„… ersuchten Zollbehörden …“
Seite 29, Artikel 313b Absatz 3 Unterabsatz 3:
anstatt:
„… von dem Verkehr …“
muss es heißen:
„… von dem Linienverkehr …“
Seite 29, Artikel 313c Absatz 1:
anstatt:
„… erteilt wurde, setzt die Zulassung für zu diesem Zweck registrierte Schiffe ein.“
muss es heißen:
„… erteilt wurde, ist verpflichtet, die Zulassung für zu diesem Zweck registrierte Schiffe einzusetzen.“
Seite 30, Artikel 313c Absatz 2 Unterabsatz 2:
anstatt:
„… teilt die bewilligende Zollbehörde den korrespondierenden Zollbehörden …“
muss es heißen:
„… teilt die bewilligende Zollbehörde den ersuchten Zollbehörden …“
Seite 30, Artikel 313d Absatz 2:
anstatt:
„Die bewilligende Zollbehörde registriert die gemäß … Häfen tätig sind, zugänglich.“
muss es heißen:
„Die bewilligende Zollbehörde registriert die gemäß Absatz 1 übermittelten Angaben innerhalb eines Arbeitstages nach deren Übermittlung in dem in Artikel 14x genannten Informations- und Kommunikationssystem. Sie sind den Zollbehörden, die in im Zollgebiet der Gemeinschaft gelegenen Häfen tätig sind, zugänglich.“
Seite 30, Artikel 313e:
anstatt:
„… auf hoher See …“
muss es heißen:
„… auf See …“
Seite 30, Artikel 324c Absatz 1 Unterabsatz 2:
anstatt:
„… Abschnitt 27 …“
muss es heißen:
„… Nummer 27 …“