This document is an excerpt from the EUR-Lex website
Document 32009L0048R(01)
Corrigendum to Directive 2009/48/EC of the European Parliament and of the Council of 18 June 2009 on the safety of toys ( OJ L 170, 30.6.2009 )
Berichtigung der Richtlinie 2009/48/EG des Europäischen Parlaments und des Rates vom 18. Juni 2009 über die Sicherheit von Spielzeug ( ABl. L 170 vom 30.6.2009 )
Berichtigung der Richtlinie 2009/48/EG des Europäischen Parlaments und des Rates vom 18. Juni 2009 über die Sicherheit von Spielzeug ( ABl. L 170 vom 30.6.2009 )
ABl. L 355 vom 31.12.2013, p. 92–93
(CS, EL, IT, PL, RO, SK)
ABl. L 355 vom 31.12.2013, p. 92–92
(BG, ES, DA, ET, EN, LV, LT, HU, MT, NL, PT, SL, SV)
ABl. L 355 vom 31.12.2013, p. 92–94
(DE, FR)
ABl. L 355 vom 31.12.2013, p. 92–95
(FI)
31.12.2013 |
DE |
Amtsblatt der Europäischen Union |
L 355/92 |
Berichtigung der Richtlinie 2009/48/EG des Europäischen Parlaments und des Rates vom 18. Juni 2009 über die Sicherheit von Spielzeug
( Amtsblatt der Europäischen Union L 170 vom 30. Juni 2009 )
1. |
Erwägungsgrund 14 Satz 2, Erwägungsgrund 21 Satz 1, Erwägungsgrund 27 Satz 1, Erwägungsgrund 41 Satz 1, Artikel 4 Absatz 4 Unterabsatz 2 Satz 1, Artikel 4 Absatz 8 Satz 2, Artikel 4 Absatz 9 Satz 2, Artikel 5 Absatz 3 Buchstabe c, Artikel 6 Absatz 2 Unterabsatz 3 Satz 2, Artikel 6 Absatz 6, Artikel 6 Absatz 7 Satz 2, Artikel 6 Absatz 9 Satz 2, Artikel 7 Absatz 2 Unterabsatz 2 Satz 2, Artikel 7 Absatz 4 Satz 2, Artikel 7 Absatz 5 Satz 2, Artikel 17 Absatz 2 Satz 2, Artikel 42 Überschrift, Artikel 42 Absatz 1 Unterabsatz 2 Satz 1, Artikel 42 Absatz 5 Satz 1: |
Das Wort „Gefahr“ wird durch das Wort „Risiko“ in der jeweils richtigen grammatikalischen Form ersetzt.
2. |
Seite 4, Erwägungsgrund 28: |
anstatt:
„… da die Verbindung von Spielzeug und Lebensmittel eine Erstickungsgefahr verursachen könnte, die sich von der vom Spielzeug allein ausgehenden Gefahr unterscheidet …“
muss es heißen:
„… da die Verbindung von Spielzeug und Lebensmittel ein Erstickungsrisiko verursachen könnte, die sich von der vom Spielzeug allein ausgehenden Gefahr unterscheidet …“
3. |
Seite 6, Artikel 2 Absatz 1 Unterabsatz 1: |
anstatt:
„(1) Diese Richtlinie gilt für Produkte, die — ausschließlich oder nicht ausschließlich — dazu bestimmt oder gestaltet sind, von Kindern unter 14 Jahren zum Spielen verwendet zu werden (nachstehend ‚Spielzeuge‘ genannt).“
muss es heißen:
„(1) Diese Richtlinie gilt für Produkte, die — ausschließlich oder nicht ausschließlich — dazu bestimmt oder gestaltet sind, von Kindern unter 14 Jahren für den Gebrauch beim Spielen verwendet zu werden (nachstehend ‚Spielzeuge‘ genannt).“
4. |
Seite 7, Artikel 4 Absatz 4 Unterabsatz 2: |
anstatt:
„… nichtkonformen Produkte und der Produktrückrufe …“
muss es heißen:
„… nichtkonformen Spielzeuge und der Spielzeugrückrufe …“
5. |
Seite 8, Artikel 6 Absatz 6: |
anstatt:
„… und führen gegebenenfalls ein Register der Beschwerden …“
muss es heißen:
„… und führen erforderlichenfalls ein Register der Beschwerden …“
6. |
Seite 8, Artikel 6 Absatz 7 Satz 1: |
anstatt:
„… um die Konformität dieses Spielzeugs herzustellen oder es gegebenenfalls zurückzunehmen oder zurückzurufen.“
muss es heißen:
„… um die Konformität dieses Spielzeugs herzustellen oder es, wenn dies angemessen ist, zurückzunehmen oder zurückzurufen.“
7. |
Seite 10, Artikel 15 Absatz 2: |
anstatt:
„… und den einschlägigen Modulen des Beschlusses Nr. 768/2008/EG angegebenen Elemente …“
muss es heißen:
„… und den einschlägigen Modulen des Anhangs II des Beschlusses Nr. 768/2008/EG angegebenen Elemente …“
8. |
Seite 14, Artikel 26 Absatz 8 Unterabsatz 1: |
anstatt:
„… ihrer obersten und ihres Bewertungspersonals …“
muss es heißen:
„… ihrer obersten Leitungsebene und ihres Bewertungspersonals …“
9. |
Seite 15, Artikel 35 Absatz 4: |
anstatt:
„… und setzt die EG-Baumusterprüfbescheinigung falls nötig aus oder zieht sie zurück.“
muss es heißen:
„… und falls dies nötig ist, setzt sie die EG-Baumusterprüfbescheinigung aus oder zieht sie zurück.“
10. |
Seite 19, Artikel 50 Absatz 1: |
anstatt:
„… oder zum Rückruf eines Spielzeugs müssen genau begründet werden.“
muss es heißen:
„… oder zu einer Rücknahme oder einem Rückruf eines Spielzeugs müssen genau begründet werden.“
11. |
Seite 19, Artikel 53 Absatz 2: |
anstatt:
„… sofern dieses Spielzeug die Anforderungen in Anhang II Teil 3 der Richtlinie 88/378/EWG erfüllt und …“
muss es heißen:
„… sofern dieses Spielzeug die Anforderungen in Anhang II Nummer II Ziffer 3 der Richtlinie 88/378/EWG erfüllt und …“
12. |
Seite 19, Artikel 55 Absatz 1: |
anstatt:
„Die Richtlinie 88/378/EWG wird mit Ausnahme von Artikel 2 Absatz 1 und Anhang II Teil 3 mit Wirkung vom 20. Juli 2011 aufgehoben. Artikel 2 Absatz 1 und Anhang II Teil 3 werden mit Wirkung vom 20. Juli 2013 aufgehoben.“
muss es heißen:
„Die Richtlinie 88/378/EWG wird mit Ausnahme von Artikel 2 Absatz 1 und Anhang II Nummer II Ziffer 3 mit Wirkung vom 20. Juli 2011 aufgehoben. Artikel 2 Absatz 1 und Anhang II Nummer II Ziffer 3 werden mit Wirkung vom 20. Juli 2013 aufgehoben.“
13. |
Seite 20, Anhang I Nummer 14: |
anstatt:
„14. |
elektronische Geräte wie Personalcomputer und Spielkonsolen zum Zugriff auf interaktive Software und angeschlossene Peripheriegeräte, sofern die elektronischen Geräte oder die angeschlossenen Peripheriegeräte nicht speziell für Kinder konzipiert und für diese bestimmt sind, wie speziell konzipierte Personalcomputer, Tastaturen, Joysticks oder Lenkräder“ |
muss es heißen:
„14. |
elektronische Geräte wie Personalcomputer und Spielkonsolen zum Zugriff auf interaktive Software und angeschlossene Peripheriegeräte, sofern die elektronischen Geräte oder die angeschlossenen Peripheriegeräte nicht speziell für Kinder konzipiert und für diese bestimmt sind und für sich allein bereits einen Spielwert haben, wie speziell konzipierte Personalcomputer, Tastaturen, Joysticks oder Lenkräder“. |
14. |
Seite 20, Anhang I Nummer 19: |
anstatt:
„19. |
Mode-Accessoires für Kinder, die nicht als Spielzeug gedacht sind“ |
muss es heißen:
„19. |
Mode-Accessoires für Kinder, die nicht für den Gebrauch beim Spielen gedacht sind“. |
15. |
Seite 21, Anhang II Teil I Nummer 3: |
anstatt:
„… birgt, das grundsätzlich mit der Verwendung des Spielzeugs durch die Bewegung bestimmter Teile verbunden ist.“
muss es heißen:
„… in sich birgt, das durch die Bewegung seiner Teile verursacht wird.“
16. |
Seite 21, Anhang II Teil I Nummer 4 Buchstabe h: |
anstatt:
„h) |
Spielzeug, das mit einem Lebensmittel so verbunden ist, dass das Lebensmittel erst verzehrt werden muss, damit das Spielzeug zugänglich wird, ist verboten. Teile von Spielzeug, die unmittelbar an einem Lebensmittel angebracht sind, müssen die in den Buchstaben c und d genannten Anforderungen erfüllen.“ |
muss es heißen:
„h) |
Spielzeug, das mit einem Lebensmittel fest auf eine Weise verbunden ist, dass das Lebensmittel erst verzehrt werden muss, damit das Spielzeug zugänglich wird, ist verboten. Teile von Spielzeug, die auf andere Weise unmittelbar an einem Lebensmittel angebracht sind, müssen die in den Buchstaben c und d genannten Anforderungen erfüllen.“ |
17. |
Seite 21, Anhang II Teil I Nummer 7 Satz 2: |
anstatt:
„… oder ohne das Risiko sonstiger schädlicher Wirkungen für Benutzer oder Dritte, gebraucht werden können.“
muss es heißen:
„… oder ohne Verletzungsrisiken für Benutzer oder Dritte, gebraucht werden können.“
18. |
Seite 22, Anhang II Teil I Nummer 9 Buchstabe b: |
anstatt:
„b) |
Flüssigkeiten, Dämpfe und Gase in dem Spielzeug keine so hohen Temperaturen oder Drücke erreichen, dass bei ihrem Entweichen — soweit dieses Entweichen für das ordnungsgemäße Funktionieren des Spielzeugs unerlässlich ist — Verbrennungen oder sonstige Körperschäden verursacht werden können.“ |
muss es heißen:
„b) |
Flüssigkeiten und Gase in dem Spielzeug keine so hohen Temperaturen oder Drücke erreichen, dass bei ihrem Entweichen — soweit dieses Entweichen für das ordnungsgemäße Funktionieren des Spielzeugs unerlässlich ist — Verbrennungen, Verbrühungen oder sonstige Körperschäden verursacht werden können.“ |
19. |
Seite 23, Anhang II Teil III Nummer 1 Satz 1: |
anstatt:
„1. |
Spielzeug ist so zu gestalten und herzustellen, dass es bei Gebrauch gemäß Artikel 10 Absatz 2 Unterabsatz 1 die menschliche Gesundheit im Fall der Exposition gegenüber den chemischen Stoffen oder Gemischen, aus denen es besteht, nicht schädigen kann.“ |
muss es heißen:
„1. |
Spielzeug ist so zu gestalten und herzustellen, dass bei Gebrauch gemäß Artikel 10 Absatz 2 Unterabsatz 1 kein Risiko einer Beeinträchtigung der menschlichen Gesundheit im Fall der Exposition gegenüber den chemischen Stoffen oder Gemischen, aus denen es zusammengesetzt ist oder die es enthält, besteht.“ |
20. |
Seite 23, Anhang II Teil III Nummer 5 Einleitung: |
anstatt:
„… unter folgenden Voraussetzungen verwendet werden:“
muss es heißen:
„… verwendet werden, sofern eine der folgenden Voraussetzungen erfüllt ist:“.
21. |
Seite 24, Anhang II Teil III Nummer 10: |
Das Wort „Puppenschminke“ wird durch das Wort „Spiel-Kosmetik für Puppen“ ersetzt.
22. |
Seite 28, Anhang II Teil III Nummer 13 letzter Satz: |
Das Wort „Gefährdung“ wird durch das Wort „Gefahr“ ersetzt.
23. |
Seite 28, Anhang II Teil IV Nummer 6: |
Das Wort „Rechtsvorschriften“ wird durch das Wort „Maßnahmen“ ersetzt.
24. |
Seite 36, Anhang V Teil B letzter Absatz: |
anstatt:
„Als chemisches Spielzeug gelten hauptsächlich: …“
muss es heißen:
„Als chemisches Spielzeug gelten insbesondere: …“
25. |
Seite 36, Anhang V Teil B Nummer 9 letzter Absatz: |
anstatt:
„… wenn das Kind beginnt, auf allen vieren zu krabbeln.“
muss es heißen:
„… wenn das Kind beginnt zu versuchen, auf allen Vieren zu krabbeln.“