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Document 22017X0602(01)
Information on the entry into force of the Agreement between the European Union and the Republic of the Seychelles on access for fishing vessels flying the flag of the Seychelles to waters and marine biological resources of Mayotte, under the jurisdiction of the European Union
Mitteilung über das Inkrafttreten des Abkommens zwischen der Europäischen Union und der Republik Seychellen über den Zugang von Fischereifahrzeugen, die die Flagge der Seychellen führen, zu den der Gerichtsbarkeit der Europäischen Union unterliegenden Gewässern und biologischen Meeresressourcen von Mayotte
Mitteilung über das Inkrafttreten des Abkommens zwischen der Europäischen Union und der Republik Seychellen über den Zugang von Fischereifahrzeugen, die die Flagge der Seychellen führen, zu den der Gerichtsbarkeit der Europäischen Union unterliegenden Gewässern und biologischen Meeresressourcen von Mayotte
ABl. L 142 vom 2.6.2017, p. 1–1
(BG, ES, CS, DA, DE, ET, EL, EN, FR, HR, IT, LV, LT, HU, MT, NL, PL, PT, RO, SK, SL, FI, SV)
2.6.2017 |
DE |
Amtsblatt der Europäischen Union |
L 142/1 |
Mitteilung über das Inkrafttreten des Abkommens zwischen der Europäischen Union und der Republik Seychellen über den Zugang von Fischereifahrzeugen, die die Flagge der Seychellen führen, zu den der Gerichtsbarkeit der Europäischen Union unterliegenden Gewässern und biologischen Meeresressourcen von Mayotte
Die Europäische Union und die Republik Seychellen haben am 20. Mai 2014 in Brüssel ein Abkommen über den Zugang von Fischereifahrzeugen, die die Flagge der Seychellen führen, zu den der Gerichtsbarkeit der Europäischen Union unterliegenden Gewässern und biologischen Meeresressourcen von Mayotte unterzeichnet.
Die Europäische Union hat am 10. Februar 2015 mitgeteilt, dass sie die für das Inkrafttreten des Abkommens erforderlichen internen Verfahren abgeschlossen hat. Die Mitteilung der Republik Seychellen erfolgte 18. Mai 2017.
Gemäß Artikel 19 des Abkommens ist dieses somit am 18. Mai 2017 in Kraft getreten.