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Document C:2019:076:TOC

Amtsblatt der Europäischen Union, C 76, 1. März 2019


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ISSN 1977-088X

Amtsblatt

der Europäischen Union

C 76

European flag  

Ausgabe in deutscher Sprache

Mitteilungen und Bekanntmachungen

62. Jahrgang
1. März 2019


Inhalt

Seite

 

II   Mitteilungen

 

MITTEILUNGEN DER ORGANE, EINRICHTUNGEN UND SONSTIGEN STELLEN DER EUROPÄISCHEN UNION

 

Europäische Kommission

2019/C 76/01

Keine Einwände gegen einen angemeldeten Zusammenschluss (Sache M.9233 — Fosun International/Tom Tailor) ( 1 )

1

2019/C 76/02

Keine Einwände gegen einen angemeldeten Zusammenschluss (Sache M.9266 — IIF/Kuwait Investment Authority/North Sea Midstream Partners) ( 1 )

1


 

IV   Informationen

 

INFORMATIONEN DER ORGANE, EINRICHTUNGEN UND SONSTIGEN STELLEN DER EUROPÄISCHEN UNION

 

Europäische Kommission

2019/C 76/03

Euro-Wechselkurs

2

2019/C 76/04

Durchführungsbeschluss der Kommission vom 22. Februar 2019 über die Veröffentlichung eines Antrags auf Änderung der Produktspezifikation eines Namens im Weinsektor gemäß Artikel 105 der Verordnung (EU) Nr. 1308/2013 des Europäischen Parlaments und des Rates im Amtsblatt der Europäischen Union (Contea di Sclafani (g. U.))

3


 

V   Bekanntmachungen

 

VERFAHREN BEZÜGLICH DER DURCHFÜHRUNG DER WETTBEWERBSPOLITIK

 

Europäische Kommission

2019/C 76/05

Vorherige Anmeldung eines Zusammenschlusses (Sache M.9312 — JAB/Coty) — Für das vereinfachte Verfahren infrage kommender Fall ( 1 )

12

2019/C 76/06

Vorherige Anmeldung eines Zusammenschlusses (Sache M.9291 — Apollo Management/RPC Group) — Für das vereinfachte Verfahren infrage kommender Fall ( 1 )

14

2019/C 76/07

Vorherige Anmeldung eines Zusammenschlusses (Sache M.9195 — Lifeco/Hammerson/Swords Pavilions) ( 1 )

15


 

Berichtigungen

2019/C 76/08

Berichtigung der Fluggastdatensätze (PNR-Daten) — Liste der Mitgliedstaaten, die die Anwendung der PNR-Richtlinie auf Flüge innerhalb der EU beschlossen haben — Vergleiche Artikel 2 der Richtlinie (EU) 2016/681 des Europäischen Parlaments und des Rates über die Verwendung von Fluggastdatensätzen (PNR-Daten) zur Verhütung, Aufdeckung, Ermittlung und Verfolgung von terroristischen Straftaten und schwerer Kriminalität (Ein Mitgliedstaat, der entscheidet, diese Richtlinie auf Flüge innerhalb der Europäischen Union (EU-Flüge) anzuwenden, teilt dies der Kommission schriftlich mit. Ein Mitgliedstaat kann eine solche Mitteilung jederzeit machen oder widerrufen. Die Kommission veröffentlicht diese Mitteilung und eventuelle Widerrufe derselben im Amtsblatt der Europäischen Union) ( ABl. C 196 vom 8.6.2018 )

16


 


 

(1)   Text von Bedeutung für den EWR.

DE

 

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