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Document L:2017:158:TOC

Amtsblatt der Europäischen Union, L 158, 21. Juni 2017


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ISSN 1977-0642

Amtsblatt

der Europäischen Union

L 158

European flag  

Ausgabe in deutscher Sprache

Rechtsvorschriften

60. Jahrgang
21. Juni 2017


Inhalt

 

II   Rechtsakte ohne Gesetzescharakter

Seite

 

 

VERORDNUNGEN

 

*

Durchführungsverordnung (EU) 2017/1090 des Rates vom 20. Juni 2017 zur Durchführung des Artikels 17 Absatz 1 der Verordnung (EU) Nr. 224/2014 über restriktive Maßnahmen angesichts der Lage in der Zentralafrikanischen Republik

1

 

*

Delegierte verordnung (EU) 2017/1091 der Kommission vom 10. April 2017 zur Änderung des Anhangs der Verordnung (EU) Nr. 609/2013 des Europäischen Parlaments und des Rates im Hinblick auf die Liste der Stoffe, die Getreidebeikost und anderer Beikost sowie Lebensmitteln für besondere medizinische Zwecke zugesetzt werden dürfen ( 1 )

5

 

*

Durchführungsverordnung (EU) 2017/1092 der Kommission vom 20. Juni 2017 zur Änderung der Durchführungsverordnung (EU) 2016/670 zur Einführung einer vorherigen Überwachung der Einfuhren bestimmter Eisen- und Stahlerzeugnisse mit Ursprung in bestimmten Drittländern durch die Union

8

 

*

Durchführungsverordnung (EU) 2017/1093 der Kommission vom 20. Juni 2017 zur Festlegung technischer Durchführungsstandards im Hinblick auf das Format der Positionsberichte von Wertpapierfirmen und Marktbetreibern ( 1 )

16

 

*

Durchführungsverordnung (EU) 2017/1094 der Kommission vom 20. Juni 2017 zur 269. Änderung der Verordnung (EG) Nr. 881/2002 des Rates über die Anwendung bestimmter spezifischer restriktiver Maßnahmen gegen bestimmte Personen und Organisationen, die mit den ISIL- (Da'esh-) und Al-Qaida-Organisationen in Verbindung stehen

27

 

 

Durchführungsverordnung (EU) 2017/1095 der Kommission vom 20. Juni 2017 zur Festsetzung des Zuteilungskoeffizienten, der auf die Anträge auf Ausfuhrlizenzen für bestimmte im Rahmen des Kontingents gemäß der Verordnung (EG) Nr. 1187/2009 nach der Dominikanischen Republik auszuführende Milcherzeugnisse anzuwenden ist

29

 

 

Durchführungsverordnung (EU) 2017/1096 der Kommission vom 20. Juni 2017 zur Festsetzung des Zuteilungskoeffizienten für die Mengen, für die vom 1. bis 7. Juni 2017 Einfuhrlizenzanträge gestellt wurden, und zur Festsetzung der Mengen, die zu der für den Teilzeitraum vom 1. Oktober bis 31. Dezember 2017 hinzuzufügen sind, im Rahmen der mit der Verordnung (EG) Nr. 533/2007 eröffneten Zollkontingente für Geflügelfleisch

31

 

 

Durchführungsverordnung (EU) 2017/1097 der Kommission vom 20. Juni 2017 zur Bestimmung der Mengen, die zu der im Rahmen der mit der Verordnung (EG) Nr. 539/2007 eröffneten Zollkontingente im Sektor Eier und Eieralbumin für den Teilzeitraum 1. Oktober bis 31. Dezember 2017 festgesetzten Menge hinzuzufügen sind

34

 

 

Durchführungsverordnung (EU) 2017/1098 der Kommission vom 20. Juni 2017 zur Festsetzung des Zuteilungskoeffizienten für die Mengen, für die vom 1. bis 7. Juni 2017 Einfuhrlizenzanträge gestellt wurden, und zur Bestimmung der Mengen, die zu der für den Teilzeitraum vom 1. Oktober bis 31. Dezember 2017 festgesetzten Menge hinzuzufügen sind, im Rahmen der mit der Verordnung (EG) Nr. 1385/2007 eröffneten Zollkontingente für Geflügelfleisch

36

 

 

Durchführungsverordnung (EU) 2017/1099 der Kommission vom 20. Juni 2017 zur Bestimmung der Mengen, die zu der im Rahmen des mit der Verordnung (EG) Nr. 536/2007 eröffneten Zollkontingents für Geflügelfleisch mit Ursprung in den Vereinigten Staaten von Amerika für den Teilzeitraum vom 1. Oktober bis 31. Dezember 2017 festgesetzten Menge hinzuzufügen sind

39

 

 

Durchführungsverordnung (EU) 2017/1100 der Kommission vom 20. Juni 2017 zur Bestimmung der Mengen, die zu der im Rahmen der mit der Verordnung (EG) Nr. 1384/2007 eröffneten Zollkontingente für Geflügelfleisch mit Ursprung in Israel für den Teilzeitraum vom 1. Oktober bis 31. Dezember 2017 festgesetzten Menge hinzuzufügen sind

41

 

 

BESCHLÜSSE

 

*

Beschluss (EU) 2017/1101 des Rates vom 19. Juni 2017 zur Ernennung des Vorsitzenden einer Beschwerdekammer des Amts der Europäischen Union für geistiges Eigentum

43

 

*

Beschluss (GASP) 2017/1102 des Rates vom 20. Juni 2017 zur Änderung des Beschlusses 2014/219/GASP über die GSVP-Mission der Europäischen Union in Mali (EUCAP Sahel Mali)

44

 

*

Durchführungsbeschluss (GASP) 2017/1103 des Rates vom 20. Juni 2017 zur Durchführung des Beschlusses 2013/798/GASP über restriktive Maßnahmen gegen die Zentralafrikanische Republik

46

 

*

Durchführungsbeschluss (EU) 2017/1104 der Kommission vom 20. Juni 2017 zur Feststellung, dass eine vorübergehende Aussetzung des Präferenzzolls nach Artikel 15 der Verordnung (EU) Nr. 20/2013 für Einfuhren von Bananen mit Ursprung in Nicaragua nicht angemessen ist

49

 

 

Berichtigungen

 

*

Berichtigung der Durchführungsverordnung (EU) Nr. 901/2014 der Kommission vom 18. Juli 2014 zur Durchführung der Verordnung (EU) Nr. 168/2013 des Europäischen Parlaments und des Rates hinsichtlich der Verwaltungsvorschriften für die Genehmigung und Marktüberwachung von zwei- oder dreirädrigen und vierrädrigen Fahrzeugen ( ABl. L 249 vom 22.8.2014 )

51

 


 

(1)   Text von Bedeutung für den EWR.

DE

Bei Rechtsakten, deren Titel in magerer Schrift gedruckt sind, handelt es sich um Rechtsakte der laufenden Verwaltung im Bereich der Agrarpolitik, die normalerweise nur eine begrenzte Geltungsdauer haben.

Rechtsakte, deren Titel in fetter Schrift gedruckt sind und denen ein Sternchen vorangestellt ist, sind sonstige Rechtsakte.

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