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Die neue Haushaltsordnung: vereinfachter Zugang zu EU-Mitteln
Die Haushaltsordnung ist das wichtigste Dokument in Bezug auf die EU-Finanzvorschriften. Es enthält die Grundsätze des EU-Haushalts und legt die Art und Weise fest, in der der EU-Haushalt ausgegeben wird.
Die kürzlich verabschiedete Verordnung, die per 1. Januar 2013 in Kraft trat, ermöglicht Empfängern von EU-Mitteln, darunter z. B. Unternehmen, NRO, Forscher, Studenten und Gemeinden, die Anwendung vereinfachter und eindeutiger Regeln sowie strafferer Verfahren.
RECHTSAKT
Verordnung (EU, Euratom) Nr. 966/2012 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 25. Oktober 2012 über die Haushaltsordnung für den Gesamthaushaltsplan der Union und zur Aufhebung der Verordnung (EG, Euratom) Nr. 1605/2002 des Rates (ABl. L 298 vom 26.10.2012)
ZUSAMMENFASSUNG
WARUM DIE HAUSHALTSORDNUNG ÜBERARBEITET WURDE
Um die Ziele von Europa 2020 stärker zu flankieren, überarbeitet die EU derzeit ihre Finanzverfahren. Allgemein betrachtet konzentrieren sich die Veränderungen auf drei Bereiche:
WAS NEU IST
Spezifische Verbesserungen für mehr Ergebnisorientierung
Verschärfte Rechenschaftspflicht
Verstärkte Kontrollen
Flexibilität
Bündelung von Ressourcen
BEZUG
Rechtsakt |
Datum des Inkrafttretens - Datum des Außerkrafttretens |
Termin für die Umsetzung in den Mitgliedstaaten |
Amtsblatt |
Verordnung (EU, Euratom) Nr. 966/2012 |
27.10.2012 |
- |
ABl. L 298 vom 26.10.2012 |
VERBUNDENER RECHTSAKT
Delegierte Verordnung (EU) Nr. 1268/2012 der Kommission vom 29. Oktober 2012 über die Anwendungsbestimmungen für die Verordnung (EU, Euratom) Nr. 966/2012 des Europäischen Parlaments und des Rates über die Haushaltsordnung für den Gesamthaushaltsplan der Union (ABl. L 362 vom 31.12.2012)
Letzte Änderung: 24.01.2014