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Verordnung (EG) Nr. 661/2009 – Typgenehmigung für Kraftfahrzeuge und Kraftfahrzeuganhänger
Neue Kraftfahrzeuge müssen in der gesamten Europäischen Union (EU) dieselben technischen Vorschriften erfüllen. Damit werden ein hohes Maß an Verkehrssicherheit und Umweltschutz gewährleistet und die Wettbewerbsfähigkeit der europäischen Automobilindustrie verbessert.
Die Verordnung legt die technischen Vorschriften und Verfahren zur Gewährleistung, dass neue Kraftfahrzeuge die Sicherheits- und Energieeffizienznormen der EU erfüllen, fest.
Diese Verordnung legt Vorschriften für die Typgenehmigung fest für:
Sie gilt für:
Typgenehmigung*:
Durch die Verordnung entspricht die EU einer Reihe Regelungen der Wirtschaftskommission der Vereinten Nationen für Europa (UNECE) über technische Vorschriften für Kraftfahrzeuge. Sofern ein Fahrzeug im Rahmen dieser UNECE-Regelungen typgenehmigt ist, erfüllt es ebenfalls die Vorschriften über die Typgenehmigung der Kommission.
Verordnung (EU) 2015/166, mit der die ursprüngliche Verordnung ergänzt und geändert wurde, legt ausführliche Regelungen zur Festlegung spezifischer Verfahren, technischer Anforderungen und Prüfungen zur Typgenehmigung fest. Sie gilt ebenfalls für Bauteile und selbstständige technische Einheiten für Kraftfahrzeuge.
Pflichten der Hersteller
Die Hersteller gewährleisten, dass alle neuen Fahrzeuge, die in der EU verkauft, zugelassen oder in Betrieb genommen werden, gemäß den Vorschriften dieser Verordnung typgenehmigt sind.
Um die Verkehrssicherheit zu verbessern, müssen alle Fahrzeuge mit einem elektronischen Fahrdynamik-Regelsystem ausgerüstet sein. Fahrzeuge der Klassen M2, M3, N2 und N3 müssen mit einem Notbrems-Assistenzsystem und einem Spurhaltewarnsystem ausgerüstet sein. Diese Regelung gilt ab dem 1. November 2015 für alle neuen Lastkraftwagen und Busse.
Für Reifen gelten bestimmte Anforderungen an:
Fahrzeuge der Klasse M1 müssen, neben zahlreichen weiteren konkreten Vorschriften für alle Fahrzeugkategorien, zudem mit einem Reifendrucküberwachungssystem, Gurtwarner und Gangwechselanzeiger ausgerüstet werden.
Verpflichtungen der EU-Länder
Nationale Typgenehmigungen und Typgenehmigungen der Kommission werden nur Fahrzeugen erteilt, die die in dieser Verordnung festgelegten Anforderungen erfüllen.
Sicherheit in der Automobilindustrie.
* Typgenehmigung: bedeutet, dass ein Fahrzeugtyp zur Gewährleistung der einschlägigen regulatorischen, technischen und sicherheitsrelevanten Anforderungen geprüft wurde.
Verordnung (EG) Nr. 661/2009 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 13. Juli 2009 über die Typgenehmigung von Kraftfahrzeugen, Kraftfahrzeuganhängern und von Systemen, Bauteilen und selbstständigen technischen Einheiten für diese Fahrzeuge hinsichtlich ihrer allgemeinen Sicherheit
Rechtsakt |
Datum des Inkrafttretens |
Termin für die Umsetzung in den Mitgliedstaaten |
Amtsblatt der Europäischen Union |
Regulation (EG) Nr. 661/2009 |
20.8.2009 |
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Ändernde(r) Rechtsakt(e) |
Datum des Inkrafttretens |
Termin für die Umsetzung in den Mitgliedstaaten |
Amtsblatt der Europäischen Union |
Verordnung (EU) Nr. 407/2011 |
1.5.2011 |
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Verordnung (EU) Nr. 523/2012 |
11.7.2012 |
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Verordnung (EU) 2015/166 |
24.2.2015 |
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Die im Nachhinein vorgenommenen Änderungen und Berichtigungen der Verordnung (EG) Nr. 661/2009 wurden in den Originaltext eingefügt. Diese konsolidierte Fassung hat ausschließlich dokumentarischen Charakter.
Verordnung (EU) Nr. 19/2011 der Kommission vom 11. Januar 2011 über die Typgenehmigung des gesetzlich vorgeschriebenen Fabrikschilds und der Fahrzeug-Identifizierungsnummer für Kraftfahrzeuge und Kraftfahrzeuganhänger zur Durchführung der Verordnung (EG) Nr. 661/2009 des Europäischen Parlaments und des Rates über die Typgenehmigung von Kraftfahrzeugen, Kraftfahrzeuganhängern und von Systemen, Bauteilen und selbstständigen technischen Einheiten für diese Fahrzeuge hinsichtlich ihrer allgemeinen Sicherheit (ABl. L 8 vom 12.1.2011, S. 1-13)
Letzte Aktualisierung: 24.09.2015