Choose the experimental features you want to try

This document is an excerpt from the EUR-Lex website

Document 32016D0849

Restriktive Maßnahmen der EU gegen Nordkorea

Restriktive Maßnahmen der EU gegen Nordkorea

 

ZUSAMMENFASSUNG DER DOKUMENTE:

Beschluss (GASP) 2016/849 – restriktive Maßnahmen gegen die Demokratische Volksrepublik Korea

Verordnung (EU) 2017/1509 – restriktive Maßnahmen gegen die Demokratische Volksrepublik Korea

WAS IST DER ZWECK DES BESCHLUSSES UND DER VERORDNUNG?

WICHTIGE ECKPUNKTE

Sanktionen

  • Die Demokratische Volksrepublik Korea ist Gegenstand einer Reihe von Resolutionen des VN-Sicherheitsrates, mit denen Sanktionen gegen das Land in Bezug auf seine Programme in den Bereichen Nukleartechnologie, Massenvernichtungswaffen und ballistische Flugkörper verhängt wurden;
  • zuletzt mit Resolution 2270 (2016) des VN-Sicherheitsrates. Neben der Anwendung von VN-Sanktionen hat die Europäische Union (EU) zusätzliche autonome Maßnahmen eingeführt.

Handel mit Waren, Dienstleistungen und Technologien

Mit dem Beschluss und der Verordnung werden Verbote für Handel, Waren und Technologien, die den Waffenprogrammen der DVRK dienen könnten, verhängt. Diese umfassen

  • Aus- und Einfuhrverbote für Waren wie z. B.:
    • Waffen;
    • Edelmetalle;
    • neue Hubschrauber und Schiffe;
    • Flugkraftstoff und Raketentreibstoff;
    • Luxusgüter;
  • Beschränkungen finanzieller Unterstützung für den Handel;
  • Beschränkungen für Investitionen einschließlich eines Verbots von
    • Investitionen in EU-Ländern durch die DVRK;
    • die Beteiligung an oder Finanzierung von einem Unternehmen, das an illegalen Aktivitäten in der DVRK bzw. in den Sektoren Bergbau, Raffinerie oder Chemie eingebunden ist;
  • Verbot der Finanzhilfe für die DVRK, es sei denn, sie dient humanitären Zwecken und Entwicklungszwecken, die den Bedürfnissen der Zivilbevölkerung oder der Förderung der Entnuklearisierung zugutekommen;
  • obligatorische Überprüfung aller Ladungen, die auf dem Land-, See- oder Luftweg in die DVRK oder aus der DVRK verbracht werden;
  • Aussetzung der wissenschaftlichen und technischen Zusammenarbeit zwischen den EU-Ländern und allen Personen oder Gruppen, die offiziell von der DVRK gefördert werden oder das Land repräsentieren, mit Ausnahme des medizinischen Austauschs und anderer Aktivitäten, die nicht den Waffenprogrammen der DVRK zuzurechnen sind;
  • Einreise- und Aufenthaltsbeschränkungen, jedoch mit humanitären und gewissen anderen Ausnahmen;
  • Einfrieren von Geldern und wirtschaftlichen Ressourcen.

Reiseverbote und Einfrieren von Vermögenswerten

Der Beschluss und die Verordnung sehen Reiseverbote und das Einfrieren von Vermögenswerten von Personen und Unternehmen vor, die mit diesen illegalen Programmen in Verbindung stehen;

  • Listen dieser Personen und Unternehmen sind im Anhang des Beschlusses und der Verordnung beigefügt.
  • Diese Anhänge werden aktualisiert, wenn die Vereinten Nationen Personen oder Unternehmen zu diesen Listen hinzufügen oder von ihnen entfernen.

WANN TRETEN DER BESCHLUSS UND DIE VERORDNUNG IN KRAFT?

Der Beschluss ist am 29. Mai 2016 in Kraft getreten. Mit dem Beschluss wird der Beschluss 2013/183/GASP aufgehoben.

Die Verordnung ist am 1. September 2017 in Kraft getreten. Sie ersetzt die Verordnung (EG) Nr. 329/2007.

HINTERGRUND

Weiterführende Informationen:

HAUPTDOKUMENTE

Beschluss (GASP) 2016/849 des Rates vom 27. Mai 2016 über restriktive Maßnahmen gegen die Demokratische Volksrepublik Korea und zur Aufhebung des Beschlusses 2013/183/GASP (ABl. L 141 vom 28.5.2016, S. 79-124)

Nachfolgende Änderungen des Beschlusses (GASP) 2016/849 wurden in den Originaltext eingefügt. Diese konsolidierte Fassung hat ausschließlich dokumentarischen Charakter.

Verordnung (EU) 2017/1509 des Rates vom 30. August 2017 über restriktive Maßnahmen gegen die Demokratische Volksrepublik Korea und zur Aufhebung der Verordnung (EG) Nr. 329/2007 (ABl. L 224 vom 31.8.2017, S. 1-109)

Siehe konsolidierte Fassung.

Letzte Aktualisierung: 12.12.2022

nach oben
  翻译: