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Materials and articles in contact with food — good manufacturing practice
Materialien und Gegenstände, die mit Lebensmitteln in Berührung kommen – gute Herstellungspraxis
Materialien und Gegenstände, die mit Lebensmitteln in Berührung kommen – gute Herstellungspraxis
Materialien und Gegenstände, die mit Lebensmitteln in Berührung kommen – gute Herstellungspraxis
ZUSAMMENFASSUNG DES DOKUMENTS:
ZUSAMMENFASSUNG
WAS IST DER ZWECK DIESER VERORDNUNG?
Sie definiert Regeln für die gute Herstellungspraxis („good manufacturing practice, GMP“)* für Materialien und Gegenstände, die mit Lebensmitteln in Berührung kommen.
WICHTIGE ECKPUNKTE
WANN TRITT DIE VERORDNUNG IN KRAFT?
Die Verordnung ist am 1. August 2008 in Kraft getreten.
SCHLÜSSELBEGRIFFE
* Gute Herstellungspraxis: jene Aspekte der Qualitätssicherung, die gewährleisten, dass Materialien und Gegenstände den Qualitätsstandards entsprechen, keine Gefährdung für die menschliche Gesundheit darstellen und keine unvertretbare Veränderung der Zusammensetzung der Lebensmittel herbeiführen.
* Qualitätssicherungssystem: organisierte und dokumentierte Vorkehrungen, die sicherstellen, dass Materialien und Gegenstände die benötigte Qualität aufweisen.
RECHTSAKT
Verordnung (EG) Nr. 2023/2006 der Kommission vom 22. Dezember 2006 über gute Herstellungspraxis für Materialien und Gegenstände, die dazu bestimmt sind, mit Lebensmitteln in Berührung zu kommen (ABl. L 384 vom 29.12.2006, S. 75-78)
Im Nachhinein vorgenommene Änderungen der Verordnung (EG) Nr. 2023/2006 wurden in den Originaltext eingefügt. Diese konsolidierte Fassung hat ausschließlich dokumentarischen Charakter.
Letzte Aktualisierung: 02.05.2016