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Use of enzymes in foods (excluding those in additives)
Verwendung von Enzymen in Lebensmitteln (ausgenommen jener in Zusatzstoffen)
Verwendung von Enzymen in Lebensmitteln (ausgenommen jener in Zusatzstoffen)
Verwendung von Enzymen in Lebensmitteln (ausgenommen jener in Zusatzstoffen)
ZUSAMMENFASSUNG DES DOKUMENTS:
Verordnung (EG) Nr. 1332/2008 über Lebensmittelenzyme
ZUSAMMENFASSUNG
WAS IST DER ZWECK DIESER VERORDNUNG?
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Die Verordnung enthält harmonisierte Bestimmungen über Enzyme*, die in Lebensmitteln verwendet werden. Diese Bestimmungen sind erforderlich, um die Gesundheit der Menschen zu schützen und es zu ermöglichen, dass die Enzyme in der gesamten EU zugesetzt werden können.
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Die Rechtsvorschrift enthält eine EU-Liste zugelassener Enzyme, Bedingungen für ihre Verwendung in Lebensmitteln und Anforderungen an die Kennzeichnung.
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WICHTIGE ECKPUNKTE
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Nur Enzyme von der EU-Liste dürfen verkauft und in Lebensmitteln verwendet werden.
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Zugelassene Enzyme dürfen nicht für die menschliche Gesundheit gefährlich sein oder den Verbraucher irreführen. Sie müssen der Erfüllung einer hinreichenden technologischen Notwendigkeit bei der Herstellung, Verarbeitung, Zubereitung, Behandlung, Verpackung, Beförderung oder Lagerung dienen.
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Die Liste der zugelassenen Enzyme enthält Angaben über die Bezeichnung des Enzyms und sonstige notwendige Angaben, die Lebensmittel, denen das Enzym zugesetzt werden darf, die Bedingungen, unter denen es verwendet werden darf, gegebenenfalls Beschränkungen oder spezifische Anforderungen.
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Für die Kennzeichnung von Enzymen gelten besondere Vorschriften, abhängig davon, ob sie für den Verkauf an die Öffentlichkeit bestimmt sind oder nicht.
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Die Angaben sind gut sichtbar, deutlich lesbar, unverwischbar und verständlich anzubringen.
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WANN TRITT DIE VERORDNUNG IN KRAFT?
Die Verordnung, die frühere Rechtsvorschriften ändert, ist am 20. Januar 2009 in Kraft getreten.
SCHLÜSSELBEGRIFFE
* Lebensmittelenzym: ein Erzeugnis, das aus Pflanzen, Tieren oder Mikroorganismen, die eine biochemische Reaktion auslösen können, gewonnen und bei der Herstellung, Verarbeitung, Zubereitung, Behandlung, Verpackung, Beförderung oder Lagerung von Lebensmitteln verwendet wird.
RECHTSAKT
Verordnung (EG) Nr. 1332/2008 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 16. Dezember 2008 über Lebensmittelenzyme und zur Änderung der Richtlinie 83/417/EWG des Rates, der Verordnung (EG) Nr. 1493/1999 des Rates, der Richtlinie 2000/13/EG, der Richtlinie 2001/112/EG des Rates sowie der Verordnung (EG) Nr. 258/97 (ABl. L 354 vom 31.12.2008, S. 7-15)
Die im Nachhinein vorgenommenen Änderungen und Berichtigungen der Verordnung (EG) Nr. 1332/2008 wurden in den Originaltext eingefügt. Diese konsolidierte Fassung hat ausschließlich dokumentarischen Charakter.
Letzte Aktualisierung: 11.01.2016