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Personenliste nach den Artikeln 3, 4 und 5
1.
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Eric BADEGE
Geburtsdatum: 1971. Datum der Aufnahme in die Liste durch die VN:31. Dezember 2012
Zusätzliche Informationen aus der vom Sanktionsausschuss bereitgestellten Zusammenfassung der Gründe für die Aufnahme in die Liste:
Im Abschlussbericht der Expertengruppe für die Demokratische Republik Kongo vom 15. November 2012 ist Folgendes vermerkt: ‚… Oberstleutnant Eric Badege wurde zur Hauptfigur der Bewegung des 23. März (M23) in Masisi und befehligte gemeinsame Operationen …‘ mit einem anderen militärischen Anführer. Des Weiteren: ‚… durch eine Reihe koordinierter Angriffe, die Oberstleutnant Badege im August [2012] durchgeführt hat … konnte die M23 weite Teile des Masisi-Gebiets destabilisieren.‘‚Nach Aussagen ehemaliger Kämpfer hat Oberstleutnant Badege … diese Angriffe auf Befehl von Oberst Makenga organisiert.‘ Als ein militärischer Anführer der M23 ist Badege verantwortlich für schwere Verstöße, namentlich das gezielte Vorgehen gegen Kinder oder Frauen in Situationen bewaffneter Konflikte. Im Bericht der Expertengruppe vom November 2012 werden mehrere gravierende Vorfälle gemeldet, bei denen wahllos Zivilpersonen, darunter Frauen und Kinder, getötet wurden. Seit Mai 2012 haben die Raia Mutomboki unter der Führung der M23 hunderte Zivilpersonen in mehreren koordinierten Angriffen getötet. Im August hat Badege gemeinsame Angriffe durchgeführt, bei denen wahllos Zivilpersonen getötet wurden. Dem Novemberbericht der Expertengruppe zufolge haben Badege und Oberst Makoma Semivumbi Jacques diese Angriffe gemeinsam organisiert. In dem Bericht der Expertengruppe wird auf Aussagen lokaler Führungspersonen aus Masisi verwiesen, wonach Badege diese Angriffe der Raia Mutomboki vor Ort angeführt hat. Auszug aus einem Artikel von Radio Okapi vom 28. Juli 2012: ‚Der Verwalter des Masisi-Gebiets hat am heutigen Samstag, den 28. Juli, mitgeteilt, dass der Befehlshaber des etwa 30 Kilometer nordwestlich von Goma in Nabiondo in Nord-Kivu stationierten 2. Bataillons des 410. FARDC-Regiments abtrünnig ist. Oberst Eric Badege sei mit über hundert Soldaten am Freitag in Richtung Rubaya, 80 Kilometer nördlich von Nabiondo, aufgebrochen. Diese Information wurde von mehreren Quellen bestätigt.‘ Nach einem BBC-Artikel vom 23. November 2012 entstand die M23, als ehemalige Mitglieder der CNDP, die in die FARDC integriert worden waren, begannen, gegen die schlechten Bedingungen und schlechte Bezahlung und die unzureichende Umsetzung des Friedensabkommens vom 23. März 2009 zwischen der CNDP und der DRK, das zur Integration der CNDP in die FARDC geführt hatte, zu protestieren. Nach dem IPIS-Bericht vom November 2012 hat die M23 aktiv Militäroperationen unternommen, um die Kontrolle über das Gebiet der östlichen DRK zu erlangen. Die M23 und die FARDC haben am 24. und 25. Juli 2012 um mehrere Städte und Dörfer in der östlichen DRK gekämpft; die M23 hat die FARDC am 26. Juli 2012 in Rumangabo angegriffen; sie hat die FARDC am 17. November 2012 aus Kibumba vertrieben und am 20. November 2012 Goma erobert. Nach dem Bericht der Expertengruppe vom November 2012 haben mehrere ehemalige M23-Kämpfer behauptet, dass M23-Anführer Dutzende von Kindern, die von den M23 als Kindersoldaten rekrutiert worden seien und versucht hätten, zu fliehen, hätten hinrichten lassen. Nach einem Bericht von Human Rights Watch (HRW) vom 11. September 2012 hat ein 18-jähriger Ruander, der nach seiner Zwangsrekrutierung in Ruanda fliehen konnte, HRW mitgeteilt, dass er gesehen habe, wie die M23 im Juni einen 16-jährigen Jungen nach einem Fluchtversuch hingerichtet hätten. Der Junge sei von M23-Kämpfern gefangen genommen und vor den Augen der anderen Rekruten zu Tode geprügelt worden. Der M23-Befehlshaber, der die Hinrichtung angeordnet habe, habe angeblich danach den anderen Rekruten zur Begründung der Hinrichtung gesagt: ‚Er wollte uns im Stich lassen.‘ Nach dem Bericht haben zudem Zeugen erklärt, dass mindestens 33 neue Rekruten und andere M23-Kämpfer hingerichtet worden seien, als sie versuchten, zu fliehen. Einige seien zur Abschreckung vor den Augen der anderen Rekruten gefesselt und erschossen worden. Ein junger Rekrut berichtete HRW: ‚Als wir bei den M23 waren, haben sie uns gesagt, dass [wir die Wahl hätten] und bei ihnen bleiben oder sterben könnten. Viele haben versucht, zu fliehen. Einige wurden gefunden und dann auf der Stelle getötet.‘
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2.
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Frank Kakolele BWAMBALE (alias:
a) Frank Kakorere, b) Frank Kakorere Bwambale)
Benennung: General der FARDC. Staatsangehörigkeit: Kongolese. Datum der Aufnahme in die Liste durch die VN:1. November 2005. Weitere Angaben: Hat den CNDP im Januar 2008 verlassen. Lebt seit Juni 2011 in Kinshasa. Seit 2010 ist Kakolele offensichtlich an Tätigkeiten im Rahmen des Programms der Regierung der DRK zur Stabilisierung und zum Wiederaufbau der Gebiete, in denen bewaffnete Konflikte bestanden (STAREC), beteiligt; hierzu gehört auch die Teilnahme an einer im März 2011 nach Goma und Beni entsandten STAREC-Mission.
Zusätzliche Informationen aus der vom Sanktionsausschuss bereitgestellten Zusammenfassung der Gründe für die Aufnahme in die Liste:
Ehemaliger Anführer der RCD-ML, besitzt politischen Einfluss; beherrscht und kontrolliert die Aktivitäten der Truppen der RCD-ML, einer der unter Nummer 20 der Resolution 1493 (2003) genannten bewaffneten Gruppen und Milizen, die für illegalen Waffenhandel unter Verletzung des Waffenembargos verantwortlich sind. General der FARDC, seit Juni 2011 ohne Kommando. Hat den CNDP im Januar 2008 verlassen. Lebt seit Juni 2011 in Kinshasa. Seit 2010 ist Kakolele offensichtlich an Tätigkeiten im Rahmen des Programms der Regierung der DRK zur Stabilisierung und zum Wiederaufbau der Gebiete, in denen bewaffnete Konflikte bestanden (STAREC), beteiligt; hierzu gehört auch die Teilnahme an einer im März 2011 nach Goma und Beni entsandten STAREC-Mission.
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3.
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Gaston IYAMUREMYE (alias:
a) Byiringiro Victor Rumuli, b) Victor Rumuri, c) Michel Byiringiro, d) Rumuli)
Benennung: a) FDLF-Präsident, b) zweiter Vizepräsident der FDLR-FOCA. Aufenthalt: (seit Juni 2011 in Kalonge (Provinz Nord-Kivu) stationiert). Geburtsdatum: 1948. Geburtsort: a) Distrikt Musanze (Nordprovinz), Ruanda, b) Ruhengeri, Ruanda. Staatsangehörigkeit: Ruander. Datum der Aufnahme in die Liste durch die VN:1. Dezember 2010. Weitere Angaben: Brigadegeneral.
Zusätzliche Informationen aus der vom Sanktionsausschuss bereitgestellten Zusammenfassung der Gründe für die Aufnahme in die Liste:
Nach mehreren Quellen, einschließlich der Expertengruppe des DRK-Sanktionsausschusses des Sicherheitsrats der Vereinten Nationen, ist Gaston Iyamuremye der zweite Vizepräsident der FDLR und gilt als Kernmitglied der militärischen und politischen Führung der FDLR. Gaston Iyamuremye leitete auch bis Dezember 2009 das Büro von Ignace Murwanashyaka (Präsident der FDLR) in Kibua, DRK. Führer der FDLR und zweiter Vizepräsident der FDLR-FOCA. Seit Juni 2011 in Kalonge, Provinz Nord-Kivu, stationiert.
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4.
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Innocent KAINA (alias:
a) Oberst Innocent Kaina, b) India Queen)
Geburtsort: Bunagana, Rutshuru-Gebiet, DRK. Datum der Aufnahme in die Liste durch die VN:30. November 2012.
Zusätzliche Informationen aus der vom Sanktionsausschuss bereitgestellten Zusammenfassung der Gründe für die Aufnahme in die Liste:
Innocent Kaina ist derzeit Abschnittskommandant in der Bewegung des 23. März (M23). Er hat als Verantwortlicher schwere Menschenrechtsverletzungen und Verstöße gegen das Völkerrecht begangen. Im Juli 2007 befand das Garrison-Militärgericht in Kinshasa Kaina für schuldig der Verbrechen gegen die Menschlichkeit, die im Ituri-Distrikt zwischen Mai 2003 und Dezember 2005 begangen wurden. 2009 wurde er im Rahmen des Friedensabkommens zwischen der kongolesischen Regierung und dem CNDP freigelassen. Innerhalb der FARDC hat er sich im Masisi-Gebiet Hinrichtungen, Entführungen und der Verstümmelung schuldig gemacht. Als Befehlshaber unter General Ntaganda war er die treibende Kraft hinter der Meuterei des ehemaligen CNDP im Rutshuru-Gebiet im April 2012. Er sorgte für die Sicherheit der Meuterer außerhalb von Masisi. Zwischen Mai und August 2012 überwachte er die Rekrutierung und Ausbildung von über 150 Kindern für die Rebellion der M23 und erschoss Kinder, die einen Fluchtversuch unternommen hatten. Im Juli 2012 reiste er zur Mobilisierung und Rekrutierung für die M23 nach Berunda und Degho.
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5.
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Jérôme KAKWAVU BUKANDE (alias:
a) Jérôme Kakwavu, b) Commandant Jérôme)
Staatsangehörigkeit: Kongolese. Datum der Aufnahme in die Liste durch die VN:1. November 2005. Weitere Angaben: Wurde im Dezember 2004 in den Rang eines Generals der FARDC erhoben. Seit Juni 2011 im Makala-Gefängnis in Kinshasa in Haft. Seit dem 25. März 2011 läuft vor dem Hohen Militärgericht in Kinshasa ein Verfahren gegen Kakwavu wegen Kriegsverbrechen.
Zusätzliche Informationen aus der vom Sanktionsausschuss bereitgestellten Zusammenfassung der Gründe für die Aufnahme in die Liste:
Ehemaliger Präsident der UCD/FAPC. Die FAPC kontrolliert illegale Grenzposten zwischen Uganda und der DRK — eine wichtige Transitroute für den Waffenhandel. Besaß als Präsident der FAPC politischen Einfluss und beherrschte und kontrollierte die Aktivitäten der FAPC-Truppen, die am illegalen Waffenhandel beteiligt sind und somit gegen das Waffenembargo verstoßen. Laut dem Büro des SRSG für Kinder und bewaffnete Konflikte war er für die Rekrutierung und den Einsatz von Kindern in Ituri im Jahr 2002 verantwortlich. Er ist einer der fünf führenden Offiziere der FARDC, denen schwere Verbrechen in Verbindung mit sexueller Gewalt vorgeworfen wurden und auf deren Fälle der Sicherheitsrat die Regierung bei seinem Besuch 2009 aufmerksam gemacht hatte. Wurde im Dezember 2004 in den Rang eines Generals der FARDC erhoben. Seit Juni 2011 im Makala-Gefängnis in Kinshasa in Haft. Am 25. März 2011 hat das Hohe Militärgericht in Kinshasa ein Verfahren gegen Kakwavu wegen Kriegsverbrechen eröffnet.
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6.
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Germain KATANGA
Staatsangehörigkeit: Kongolese. Datum der Aufnahme in die Liste durch die VN:1. November 2005. Weitere Angaben: Wurde im Dezember 2004 zum General der FARDC ernannt. Wurde am 18. Oktober 2007 von der Regierung der DRK an den Internationalen Strafgerichtshof überstellt. Sein Prozess begann im November 2009.
Zusätzliche Informationen aus der vom Sanktionsausschuss bereitgestellten Zusammenfassung der Gründe für die Aufnahme in die Liste:
Führer der FRPI. Beteiligt an Waffentransfers unter Verletzung des Waffenembargos. Laut dem Büro des SRSG für Kinder und bewaffnete Konflikte war er für die Rekrutierung und den Einsatz von Kindern in Ituri von 2002 bis 2003 verantwortlich. Wurde im Dezember 2004 zum General der FARDC ernannt. Wurde am 18. Oktober 2007 von der Regierung der DRK an den Internationalen Strafgerichtshof überstellt. Sein Prozess begann im November 2009.
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7.
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Thomas LUBANGA
Geburtsort: Ituri, DRK. Staatsangehörigkeit: Kongolese. Datum der Aufnahme in die Liste durch die VN:1. November 2005. Weitere Angaben: Im März 2005 in Kinshasa festgenommen wegen Beteiligung der UPC/L an Menschenrechtsverletzungen. Am 17. März 2006 an den IStGH überstellt. Wurde im März 2012 vom IStGH zu 14 Jahren Freiheitsstrafe verurteilt. Hat ein Rechtsmittel gegen das Gerichtsurteil eingelegt.
Zusätzliche Informationen aus der vom Sanktionsausschuss bereitgestellten Zusammenfassung der Gründe für die Aufnahme in die Liste:
Präsident der UPC/L, einer der unter Nummer 20 der Resolution 1493 (2003) genannten bewaffneten Gruppen und Milizen, die unter Verstoß gegen das Waffenembargo am illegalen Waffenhandel beteiligt sind. Laut dem Büro des SRSG für Kinder und bewaffnete Konflikte war er für die Rekrutierung und den Einsatz von Kindern in Ituri von 2002 bis 2003 verantwortlich. Im März 2005 in Kinshasa festgenommen wegen Beteiligung der UPC/L an Menschenrechtsverletzungen. Wurde am 17. März 2006 von den Behörden der DRK an den IStGH überstellt. Sein Prozess begann im Januar 2009 und dürfte 2011 abgeschlossen werden. Wurde im März 2012 vom IStGH zu 14 Jahren Freiheitsstrafe verurteilt. Hat ein Rechtsmittel gegen das Gerichtsurteil eingelegt.
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8.
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Sultani MAKENGA (alias:
a) Makenga, Oberst Sultani, b) Makenga, Emmanuel Sultani)
Geburtsdatum:25. Dezember 1973. Geburtsort: Rutshuru, DRK. Staatsangehörigkeit: Kongolese. Datum der Aufnahme in die Liste durch die VN:13. November 2012. Weitere Angaben: Militärischer Anführer der Bewegung des 23. März (M23), die in der Demokratischen Republik Kongo operiert.
Zusätzliche Informationen aus der vom Sanktionsausschuss bereitgestellten Zusammenfassung der Gründe für die Aufnahme in die Liste:
Sultani Makenga ist einer der militärischen Anführer der Bewegung des 23. März (M23), die in der Demokratischen Republik Kongo (DRK) operiert. Als Anführer der M23 (auch kongolesische Revolutionsarmee genannt) hat Sultani Makenga als Verantwortlicher schwere Verstöße gegen das Völkerrecht begangen, namentlich das gezielte Vorgehen gegen Frauen und Kinder in Situationen bewaffneter Konflikte, einschließlich Tötung und Verstümmelung, sexueller Gewalt, Entführung und Vertreibung. Er ist auch verantwortlich für Verstöße gegen das Völkerrecht im Zusammenhang mit Handlungen der M23 bei der Rekrutierung und beim Einsatz von Kindern in bewaffneten Konflikten in der Demokratischen Republik Kongo. Unter dem Befehl von Sultani Makenga hat die M23 in großem Umfang Gräueltaten gegen die Zivilbevölkerung der Demokratischen Republik Kongo verübt. Zeugenaussagen und Berichten zufolge haben die Milizionäre unter dem Befehl von Sultani Makenga im gesamten Gebiet von Rutshuru im Rahmen einer Strategie zur Festigung der Kontrolle über das Gebiet von Rutshuru Frauen sowie Kinder, die in manchen Fällen erst 8 Jahre alt waren, vergewaltigt. Unter Makengas Befehl hat die M23 umfangreiche Kampagnen zur Zwangsrekrutierung von Kindern in der Demokratischen Republik Kongo und in der Region durchgeführt sowie Kinder massenweise getötet, verstümmelt und verletzt. Viele der zwangsrekrutierten Kinder waren jünger als 15 Jahre. Entgegen den Maßnahmen der Demokratischen Republik Kongo zur Durchführung des Waffenembargos, einschließlich innerstaatlicher Anordnungen über die Einfuhr und den Besitz von Waffen und zugehörigem Material, soll Makenga auch Waffen und zugehöriges Material erhalten haben. Als Anführer der M23 hat Makenga u. a. schwere Verstöße gegen das Völkerrecht begangen und Gräueltaten gegen die Zivilbevölkerung der Demokratischen Republik Kongo verübt und dadurch die Unsicherheit, die Vertreibungen und den Konflikt in der Region verschärft. Militärischer Anführer der Bewegung des 23. März (M23), die in der Demokratischen Republik Kongo operiert.
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9.
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Khawa Panga MANDRO (alias:
a) Kawa Panga, b) Kawa Panga Mandro, c) Kawa Mandro, d) Yves Andoul Karim, e) Yves Khawa Panga Mandro, f) Mandro Panga Kahwa, g)‚Chief Kahwa‘, h)‚Kawa‘)
Geburtsdatum:20. August 1973. Geburtsort: Bunia, DRK. Staatsangehörigkeit: Kongolese. Datum der Aufnahme in die Liste durch die VN:1. November 2005. Weitere Angaben: Im April 2005 in Bunia wegen Sabotage des Friedensprozesses in der Provinz Ituri inhaftiert. Von den kongolesischen Behörden im Oktober 2005 verhaftet, vom Berufungsgericht in Kisangani freigesprochen und sodann an die Justizbehörden in Kinshasa überstellt, weil neue Anschuldigungen gegen ihn erhoben wurden wegen Verbrechen gegen die Menschlichkeit, Kriegsverbrechen, Mord, schwerer Körperverletzung und Tätlichkeiten. Seit Juni 2011 im Makala-Zentralgefängnis in Kinshasa in Haft.
Zusätzliche Informationen aus der vom Sanktionsausschuss bereitgestellten Zusammenfassung der Gründe für die Aufnahme in die Liste:
Ehemaliger Präsident der PUSIC, einer der unter Nummer 20 der Resolution 1493 (2003) genannten bewaffneten Gruppen und Milizen, die unter Verstoß gegen das Waffenembargo am illegalen Waffenhandel beteiligt sind. Laut dem Büro des SRSG für Kinder und bewaffnete Konflikte war er für die Rekrutierung und den Einsatz von Kindern von 2001 bis 2002 verantwortlich. Im April 2005 in Bunia wegen Sabotage des Friedensprozesses in der Provinz Ituri inhaftiert. Von den kongolesischen Behörden im Oktober 2005 verhaftet, vom Berufungsgericht in Kisangani freigesprochen und sodann an die Justizbehörden in Kinshasa überstellt, weil neue Anschuldigungen gegen ihn erhoben wurden wegen Verbrechen gegen die Menschlichkeit, Kriegsverbrechen, Mord, schwerer Körperverletzung und Tätlichkeiten. Seit Juni 2011 im Makala-Zentralgefängnis in Kinshasa in Haft.
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10.
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Callixte MBARUSHIMANA
Geburtsdatum:24. Juli 1963. Geburtsort: Ndusu/Ruhengeri, Nordprovinz, Ruanda. Staatsangehörigkeit: Ruander. Datum der Aufnahme in die Liste durch die VN:3. März 2009. Weitere Angaben: Wurde am 3. Oktober 2010 in Paris aufgrund eines Haftbefehls festgenommen, den der IStGH wegen der von den FDLR-Truppen 2009 in den Kivu-Provinzen begangenen Kriegsverbrechen und Verbrechen gegen die Menschlichkeit ausgestellt hatte; wurde am 25. Januar 2011 nach Den Haag überstellt.
Zusätzliche Informationen aus der vom Sanktionsausschuss bereitgestellten Zusammenfassung der Gründe für die Aufnahme in die Liste:
Bis zu seiner Inhaftierung Exekutivsekretär der FDLR und Vizepräsident des militärischen Oberkommandos der FDLR. Politisch-militärischer Anführer einer in der Demokratischen Republik Kongo operierenden ausländischen bewaffneten Gruppe; behinderte die Entwaffnung und freiwillige Repatriierung oder Neuansiedlung von Kombattanten nach Resolution 1857 (2008) Nr. 4 Buchstabe b). Wurde am 3. Oktober 2010 in Paris aufgrund eines Haftbefehls festgenommen, den der IStGH wegen der von den FDLR-Truppen 2009 in den Kivu-Provinzen begangenen Kriegsverbrechen und Verbrechen gegen die Menschlichkeit ausgestellt hatte; wurde am 25. Januar 2011 nach Den Haag überstellt.
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Iruta Douglas MPAMO (alias:
a) Doulas Iruta Mpamo, b) Mpano)
Aufenthalt: Gisenyi, Ruanda (ab Juni 2011). Geburtsdatum: a)28. Dezember 1965, b)29. Dezember 1965. Geburtsort: a) Bashali, Masisi, DRK, b) Goma, DRK, c) Uvira, DRK. Staatsangehörigkeit: Kongolese. Datum der Aufnahme in die Liste durch die VN:1. November 2005. Weitere Angaben: Seit dem Absturz zweier von der Great Lakes Business Company (GLBC) betriebener Flugzeuge keine bekannte Beschäftigung.
Zusätzliche Informationen aus der vom Sanktionsausschuss bereitgestellten Zusammenfassung der Gründe für die Aufnahme in die Liste:
Geschäftsführender Inhaber der Compagnie Aérienne des Grands Lacs und der Great Lakes Business Company, deren Fluggeräte zur Unterstützung der unter Nummer 20 der Resolution 1493 (2003) genannten bewaffneten Gruppen und Milizen eingesetzt wurden. Auch verantwortlich für die Verschleierung von Flug- und Frachtinformationen offensichtlich in der Absicht, Verstöße gegen das Waffenembargo zu ermöglichen. Seit dem Absturz zweier von der Great Lakes Business Company (GLBC) betriebener Flugzeuge keine bekannte Beschäftigung.
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12.
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Sylvestre MUDACUMURA (alias:
a) Mupenzi Bernard, b) Generalmajor Mupenzi, c) General Mudacumura, d) Radja)
Aufenthalt: (seit Juni 2011) im Kikomawald nahe Bogoyi, Walikale, Nord-Kivu, DRK. Staatsangehörigkeit: Ruander. Datum der Aufnahme in die Liste durch die VN:1. November 2005. Weitere Angaben: Militärkommandant der FDLR-FOCA und gleichzeitig erster (politischer) Vizepräsident und Leiter des FOCA-Oberkommandos; vereinigt somit seit der Festnahme der FDLR-Führung in Europa umfassende militärische und politische Kommandofunktionen in seiner Person.
Zusätzliche Informationen aus der vom Sanktionsausschuss bereitgestellten Zusammenfassung der Gründe für die Aufnahme in die Liste:
Beherrscht und kontrolliert als Kommandant der FDLR die Aktivitäten der FDLR-Truppen, die zu den unter Nummer 20 der Resolution 1493 (2003) genannten bewaffneten Gruppen und Milizen zählen, die unter Verstoß gegen das Waffenembargo am illegalen Waffenhandel beteiligt sind. Mudacumura (oder ein Untergebener) hatte telefonischen Kontakt mit dem FDLR-Führer Murwanashyaka in Deutschland, u. a. zum Zeitpunkt des Busurungi-Massakers im Mai 2009, und mit dem Militärkommandeur Major Guillaume während der Operationen ‚Umoja Wetu‘ und ‚Kimia II‘ im Jahr 2009. Laut dem Büro des SRSG für Kinder und bewaffnete Konflikte war er für 27 Fälle von Rekrutierung und Einsatz von Kindern durch unter seiner Führung stehende Truppen in Nord-Kivu von 2002 bis 2007 verantwortlich. Militärkommandant der FDLR-FOCA und gleichzeitig erster (politischer) Vizepräsident und Leiter des FOCA-Oberkommandos; vereinigt somit seit der Festnahme der FDLR-Führung in Europa umfassende militärische und politische Kommandofunktionen in seiner Person.
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13.
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Leodomir MUGARAGU (alias:
a) Manzi Leon, b) Leo Manzi)
Aufenthalt: (seit Juni 2011) FDLR Hauptquartier im Kikomawald nahe Bogoyi, Walikale, Nord-Kivu, DRK. Geburtsdatum: a) 1954 b) 1953. Geburtsort: a) Kigali, Ruanda, b) Rushashi (Nordprovinz), Ruanda. Staatsangehörigkeit: Ruander. Datum der Aufnahme in die Liste durch die VN:1. Dezember 2010. Weitere Angaben: Stabschef der FDLR-FOCA, zuständig für Verwaltung.
Zusätzliche Informationen aus der vom Sanktionsausschuss bereitgestellten Zusammenfassung der Gründe für die Aufnahme in die Liste:
Laut offen zugängigen Informationsquellen und amtlichen Berichten ist Leodomir Mugaragu Stabschef der Forces Combattantes Abucunguzi/Combatant Force for the Liberation of Rwanda (FOCA), dem bewaffneten Flügel der FDLR. Laut amtlichen Berichten ist Mugaragu einer der Hauptverantwortlichen für die Planung der Militäroperationen der FDLR im Osten der DRK. Stabschef der FDLR-FOCA, zuständig für Verwaltung.
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14.
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Leopold MUJYAMBERE (alias:
a) Musenyeri, b) Achille, c) Frere Petrus Ibrahim)
Aufenthalt: Nyakaleke (südöstlich von Mwenga), Süd-Kivu, DRK. Geburtsdatum: a)17. März 1962, b) ca. 1966. Geburtsort: Kigali, Ruanda. Staatsangehörigkeit: Ruander. Datum der Aufnahme in die Liste durch die VN:3. März 2009. Weitere Angaben: Seit Juni 2011 Kommandant im nunmehr ‚Amazon‘ genannten Einsatzgebiet der FDLR-FOCA in Süd-Kivu.
Zusätzliche Informationen aus der vom Sanktionsausschuss bereitgestellten Zusammenfassung der Gründe für die Aufnahme in die Liste:
Kommandant der Zweiten Division der FOCA/der Reserve-Brigaden (eine bewaffnete Faktion der FDLR). Als militärischer Anführer einer in der Demokratischen Republik Kongo operierenden ausländischen bewaffneten Gruppe behindert er unter Verstoß gegen die Resolution 1857 (2008) Nr. 4 Buchstabe b die Entwaffnung und freiwillige Repatriierung oder Neuansiedlung von Kombattanten. Die Expertengruppe des DRK-Sanktionsausschusses des Sicherheitsrats der Vereinten Nationen hat Beweise dafür zusammengetragen (siehe Einzelheiten im Bericht der Gruppe vom 13. Februar 2008), dass aus der Gewalt der FDLR-FOCA befreite Mädchen zuvor entführt und sexuell missbraucht worden waren. Seit Mitte 2007 hat die FDLR-FOCA, die zuvor Jungen im Alter von 15 bis 20 Jahren rekrutiert hatte, Kinder ab dem Alter von 10 Jahren zwangsrekrutiert. Die Jüngsten werden dann als Eskorten benutzt und ältere Kinder werden unter Verstoß gegen die Resolution 1857 (2008) Nr. 4 Buchstaben d und e als Soldaten an der Front eingesetzt. Seit Juni 2011 Kommandant im nunmehr ‚Amazon‘ genannten Einsatzgebiet der FDLR-FOCA im Süd-Kivu.
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15.
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Jamil MUKULU (alias:
a) Steven Alirabaki, b) David Kyagulanyi, c) Musezi Talengelanimiro, d) Mzee Tutu, e) Abdullah Junjuaka, f) Alilabaki Kyagulanyi, g) Hussein Muhammad, h) Nicolas Luumu, i) Professor Musharaf, j) Talengelanimiro)
Benennung: a) Anführer der Alliierten Demokratischen Kräfte (ADF), b) Kommandant der Alliierten Demokratischen Kräfte. Geburtsdatum: a) 1965 b)1. Januar 1964. Geburtsort: Dorf Ntoke, Ntenjeru, Distrikt Kayunga, Uganda. Staatsangehörigkeit: Ugander. Datum der Aufnahme in die Liste durch die VN:12. Oktober 2011.
Zusätzliche Informationen aus der vom Sanktionsausschuss bereitgestellten Zusammenfassung der Gründe für die Aufnahme in die Liste:
Laut offen zugänglichen Informationsquellen und amtlichen Berichten, einschließlich der Berichte der Expertengruppe des DRK-Sanktionsausschusses des VN-Sicherheitsrats ist Jamil Mukulu der militärische Anführer der Alliierten Demokratischen Kräfte (ADF), einer in der DRK operierenden ausländischen bewaffneten Gruppe, welche die Entwaffnung und freiwillige Repatriierung oder Neuansiedlung von Kombattanten der ADF nach Resolution 1857 (2008) Nr. 4 Buchstabe b behindert. Der Expertengruppe des DRK-Sanktionsausschusses des VN-Sicherheitsrats zufolge hat Mukulu den ADF (einer in der DRK operierenden ausländischen bewaffneten Gruppe) materielle Unterstützung zur Verfügung gestellt und ist ihr Anführer gewesen. Laut verschiedenen Quellen, einschließlich der Berichte der Expertengruppe des DRK-Sanktionsausschusses des VN-Sicherheitsrats, hat Jamil Mukulu zudem weiter politischen Einfluss besessen, Finanzmittel zur Verfügung gestellt und die Aktivitäten der ADF-Kräfte im Einsatz direkt beherrscht und kontrolliert, wozu auch die Überwachung der Verbindungen zu internationalen Terrornetzwerken gehört.
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Ignace MURWANASHYAKA (alias: Dr. Ignace)
Titel: Dr. Geburtsdatum:14. Mai 1963. Geburtsort: a) Butera, Ruanda, b) Ngoma, Butare, Ruanda. Staatsangehörigkeit: Ruander. Datum der Aufnahme in die Liste durch die VN:1. November 2005. Weitere Angaben: Wurde am 17. November 2009 von den deutschen Behörden festgenommen. Wurde als Präsident der FDLR-FOCA ersetzt durch Gaston Iamuremye, auch bekannt als ‚Rumuli‘. Murwanashyakas Prozess wegen der in den Jahren 2008 und 2009 von den FDLR-Truppen begangenen Kriegsverbrechen und Verbrechen gegen die Menschlichkeit begann am 4. Mai 2011 vor einem deutschen Gericht.
Zusätzliche Informationen aus der vom Sanktionsausschuss bereitgestellten Zusammenfassung der Gründe für die Aufnahme in die Liste:
Beherrscht und kontrolliert als Präsident der FDLR und oberster Befehlshaber der Streitkräfte der FDLR die Aktivitäten der FDLR-Truppen, die zu den unter Nummer 20 der Resolution 1493 (2003) genannten bewaffneten Gruppen und Milizen zählen, die unter Verstoß gegen das Waffenembargo am illegalen Waffenhandel beteiligt sind. Hatte telefonischen Kontakt zu den Militärkommandanten der FDLR vor Ort (u.a. während des Busurungi-Massakers im Mai 2009); erteilte militärische Befehle an das Oberkommando; war beteiligt an der Koordinierung des Transfers von Waffen und Munition an Einheiten der FDLR und der Übermittlung spezifischer Anweisungen zu deren Verwendung; verwaltete große Geldsummen aus dem illegalen Verkauf natürlicher Ressourcen in den von der FDLR kontrollierten Gebieten. Laut dem Büro des SRSG für Kinder und bewaffnete Konflikte war er als Präsident und Militärkommandant der FDLR für die Rekrutierung und den Einsatz von Kindern durch die FDLR in Ost-Kongo verantwortlich. Wurde am 17. November 2009 von den deutschen Behörden festgenommen. Wurde als Präsident der FDLR-FOCA ersetzt durch Gaston Iamuremye, auch bekannt als ‚Rumuli‘. Murwanashyakas Prozess wegen der in den Jahren 2008 und 2009 von den FDLR-Truppen begangenen Kriegsverbrechen und Verbrechen gegen die Menschlichkeit begann am 4. Mai 2011 vor einem deutschen Gericht.
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17.
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Straton MUSONI (alias: IO Musoni)
Geburtsdatum: a)6. April 1961, b)4. Juni 1961. Geburtsort: Mugambazi, Kigali, Ruanda. Staatsangehörigkeit: Ruander. Datum der Aufnahme in die Liste durch die VN:29. März 2007. Weitere Angaben: Wurde am 17. November 2009 von den deutschen Behörden festgenommen. Der Prozess gegen Musoni wegen der in den Jahren 2008 und 2009 von den FDLR-Truppen begangenen Kriegsverbrechen und Verbrechen gegen die Menschlichkeit begann am 4. Mai 2011 vor einem deutschen Gericht. Wurde als erster Vizepräsident der FDLR durch Sylvestre Mudacumura ersetzt.
Zusätzliche Informationen aus der vom Sanktionsausschuss bereitgestellten Zusammenfassung der Gründe für die Aufnahme in die Liste:
Im Rahmen seiner führenden Stellung in der FDLR, einer in der DRK operierenden ausländischen bewaffneten Gruppe, behinderte Musoni unter Verstoß gegen die Resolution 1649 (2005) die Entwaffnung und die freiwillige Repatriierung oder Neuansiedlung der diesen Gruppen angehörenden Kombattanten. Wurde am 17. November 2009 von den deutschen Behörden festgenommen. Der Prozess gegen Musoni wegen der in den Jahren 2008 und 2009 von den FDLR-Truppen begangenen Kriegsverbrechen und Verbrechen gegen die Menschlichkeit begann am 4. Mai 2011 vor einem deutschen Gericht. Wurde als erster Vizepräsident der FDLR durch Sylvestre Mudacumura ersetzt.
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Jules MUTEBUTSI (alias:
a) Jules Mutebusi, b) Jules Mutebuzi, c) Oberst Mutebutsi)
Geburtsdatum: 1964. Geburtsort: Minembwe, Süd-Kivu, DRK. Staatsangehörigkeit: Kongolese. Datum der Aufnahme in die Liste durch die VN:1. November 2005. Weitere Angaben: Ehemaliger stellvertretender militärischer Regionalkommandant der FARDC im 10. Militärbezirk; im April 2004 wegen Disziplinverstoß ausgeschieden. Von den ruandischen Behörden im Dezember 2007 beim versuchten Grenzübertritt in die DRK festgenommen. Lebt seither in beschränkter Freiheit in Kigali (darf das Land nicht verlassen).
Zusätzliche Informationen aus der vom Sanktionsausschuss bereitgestellten Zusammenfassung der Gründe für die Aufnahme in die Liste:
Vereinte seine Kräfte mit anderen abtrünnigen Elementen der ehemaligen RCD-G, um im Mai 2004 die Stadt Bukavu gewaltsam einzunehmen. Beteiligt an der Beschaffung von Waffen außerhalb der FARDC-Strukturen und deren Lieferung an unter Nummer 20 der Resolution 1493 (2003) genannte bewaffnete Gruppen und Milizen unter Verletzung des Waffenembargos. Ehemaliger stellvertretender militärischer Regionalkommandant der FARDC im 10. Militärbezirk; im April 2004 wegen Disziplinverstoß ausgeschieden. Von den ruandischen Behörden im Dezember 2007 beim versuchten Grenzübertritt in die DRK festgenommen. Lebt seither in beschränkter Freiheit in Kigali (darf das Land nicht verlassen).
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Baudoin NGARUYE WA MYAMURO (alias: Oberst Baudoin Ngaruye)
Titel: Militärischer Anführer der Bewegung des 23. März (M23). Benennung: Brigadegeneral. Aufenthalt: Rubavu/Mudende, Ruanda. Geburtsdatum: a)1. April 1978b) 1978. Geburtsort: a) Bibwe, DRK b) Lusamambo, Lubero-Gebiet, DRK. Staatsangehörigkeit: Kongolese, Nationale Kennnummer: FARDC-Kennnummer: 1-78-09-44621-80. Datum der Aufnahme in die Liste durch die VN:30. November 2012. Weitere Angaben: Reiste am 16.3.2013 bei Gasizi/Rubavu in die Republik Ruanda ein.
Zusätzliche Informationen aus der vom Sanktionsausschuss bereitgestellten Zusammenfassung der Gründe für die Aufnahme in die Liste:
Im April 2012 hat Ngaruye unter dem Oberbefehl von General Ntaganda die Meuterei des ehemaligen CNDP befehligt, die als Bewegung des 23. März (M23) bekannt wurde. Er ist derzeit der dritthöchste militärische Anführer der M23. Die Expertengruppe für die Demokratische Republik Kongo hat bereits 2008 und 2009 seine Aufnahme in die Liste empfohlen. Er hat als Verantwortlicher schwere Menschenrechtsverletzungen und Verstöße gegen das Völkerrecht begangen. Zwischen 2008 und 2009 und erneut gegen Ende 2010 hat er Hunderte von Kindern für die M23 rekrutiert und ausgebildet. Er hat Morde, Verstümmelungen und Entführungen, oftmals gezielt gegen Frauen gerichtet, begangen. Er ist verantwortlich für Hinrichtungen und Folterungen von Deserteuren aus der M23. 2009 gab er innerhalb der FARDC Befehl, alle Männer im Dorf Shalio in Walikale zu töten. Unter dem direkten Oberbefehl von Ntaganda stellte er in Masisi und Walikali auch Waffen, Munition und Sold bereit. 2010 organisierte er die Vertreibung und Enteignung der Bevölkerung im Gebiet von Lukopfu. Außerdem war er eng an kriminellen Netzen innerhalb der FARDC beteiligt, die Gewinn aus dem Mineralienhandel ziehen, was 2011 zu Spannungen und gewaltsamen Zusammenstößen mit Oberst Innocent Zimurinda führte. Reiste am 16.3.2013 bei Gasizi/Rubavu in die Republik Ruanda ein.
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20.
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Mathieu, Chui NGUDJOLO (alias: Cui Ngudjolo)
Datum der Aufnahme in die Liste durch die VN:1. November 2005. Weitere Angaben: Wurde im Oktober 2003 in Bunia von der MONUC festgenommen. Wurde am 7. Februar 2008 von der Regierung der DRK an den Internationalen Strafgerichtshof überstell. Wurde vom IStGH im Dezember 2012 in allen Anklagepunkten freigesprochen. Wurde nach seiner Entlassung von den niederländischen Behörden festgehalten und hat in den Niederlanden einen Asylantrag gestellt.
Zusätzliche Informationen aus der vom Sanktionsausschuss bereitgestellten Zusammenfassung der Gründe für die Aufnahme in die Liste:
Als Stabschef und ehemaliger Stabschef der FRPI besitzt er politischen Einfluss und beherrscht und kontrolliert die Aktivitäten der FRPI-Truppen, die zu den unter Nummer 20 der Resolution 1493 (2003) genannten bewaffneten Gruppen und Milizen zählen, die für illegalen Waffenhandel unter Verletzung des Waffenembargos verantwortlich sind. Laut dem Büro des SRSG für Kinder und bewaffnete Konflikte war er für die Rekrutierung und den Einsatz von Kindern unter 15 Jahren in Ituri im Jahr 2006 verantwortlich. Wurde im Oktober 2003 in Bunia von der MONUC festgenommen. Wurde am 7. Februar 2008 von der Regierung der DRK an den Internationalen Strafgerichtshof überstell. Wurde vom IStGH im Dezember 2012 in allen Anklagepunkten freigesprochen. Wurde nach seiner Entlassung von den niederländischen Behörden festgehalten und hat in den Niederlanden einen Asylantrag gestellt.
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21.
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Floribert Ngabu NJABU (alias:
a) Floribert Njabu Ngabu, b) Floribert Ndjabu, c) Floribert Ngabu Ndjabu)
Datum der Aufnahme in die Liste durch die VN:1. November 2005. Weitere Angaben: Seit März 2005 in Kinshasa wegen Beteiligung der FNI an Menschenrechtsverletzungen unter Hausarrest gestellt. Am 27. März 2011 nach Den Haag überstellt, um in den IStGH-Prozessen gegen Germain Katanga und Mathieu Ngudjolo als Zeuge vernommen zu werden. Stellte im Mai 2011 in den Niederlanden einen Asylantrag. Im Oktober 2012 lehnte ein niederländisches Gericht seinen Asylantrag ab; derzeit ist ein Rechtsmittelverfahren gegen diese Entscheidung anhängig.
Zusätzliche Informationen aus der vom Sanktionsausschuss bereitgestellten Zusammenfassung der Gründe für die Aufnahme in die Liste:
Präsident der FNI, einer der unter Nummer 20 der Resolution 1493 (2003) genannten bewaffneten Gruppen und Milizen, die unter Verstoß gegen das Waffenembargo am illegalen Waffenhandel beteiligt sind. Seit März 2005 in Kinshasa wegen Beteiligung der FNI an Menschenrechtsverletzungen unter Hausarrest gestellt. Am 27. März 2011 nach Den Haag überstellt, um in den IStGH-Prozessen gegen Germain Katanga und Mathieu Ngudjolo als Zeuge vernommen zu werden. Stellte im Mai 2011 in den Niederlanden einen Asylantrag. Im Oktober 2012 lehnte ein niederländisches Gericht seinen Asylantrag ab; derzeit ist ein Rechtsmittelverfahren gegen diese Entscheidung anhängig.
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22.
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Laurent NKUNDA (alias:
a) Nkunda Mihigo Laurent, b) Laurent Nkunda Bwatare, c) Laurent Nkundabatware, d) Laurent Nkunda Mahoro Batware, e) Laurent Nkunda Batware, f) Vorsitzender, g) General Nkunda, h) Papa Six)
Geburtsdatum: a)6. Februar 1967, b)2. Februar 1967. Geburtsort: Rutshuru, Nord-Kivu, DRK. Staatsangehörigkeit: Kongolese. Datum der Aufnahme in die Liste durch die VN:1. November 2005. Weitere Angaben: Ehemaliger General der RCD-G. Gründete 2006 den National Congress for the People's Defense; hoher Offizier der Rally for Congolese Democracy-Goma (RCD-G) 1998-2006; Offizier der Rwandan Patriotic Front (RPF) 1992-1998. Laurent Nkunda wurde im Januar 2009 von den ruandischen Behörden in Ruanda festgenommen und als Befehlshaber des CNDP abgelöst. Lebt seither unter Hausarrest in Kigali, Ruanda. Das Auslieferungsgesuch der Regierung der DRK gegen Nkunda wegen der im Osten der DRK begangenen Verbrechen wurde von Ruanda abgelehnt. 2010 wurde seine Beschwerde wegen unrechtmäßiger Inhaftierung vom ruandischen Gericht in Gisenyi (Ruanda) zurückgewiesen und die Angelegenheit zur Prüfung an ein Militärgericht verwiesen. Die Anwälte Nkundas leiteten ein Verfahren vor dem ruandischen Militärgericht ein. Er verfügt nach wie vor über gewissen Einfluss bei bestimmten Teilen des CNDP.
Zusätzliche Informationen aus der vom Sanktionsausschuss bereitgestellten Zusammenfassung der Gründe für die Aufnahme in die Liste:
Vereinte seine Kräfte mit anderen abtrünnigen Elementen der ehemaligen RCD-G, um im Mai 2004 die Stadt Bukavu gewaltsam einzunehmen. Beschaffung von Waffen außerhalb der FARDC unter Verstoß gegen das Waffenembargo. Laut dem Büro des SRSG für Kinder und bewaffnete Konflikte war er für 264 Fälle von Rekrutierung und Einsatz von Kindern durch unter seiner Führung stehende Truppen in Nord-Kivu von 2002 bis 2009 verantwortlich. Ehemaliger General der RCD-G. Gründete 2006 den National Congress for the People's Defense; hoher Offizier der Rally for Congolese Democracy-Goma (RCD-G) 1998-2006; Offizier der Rwandan Patriotic Front (RPF) 1992-1998. Laurent Nkunda wurde im Januar 2009 von den ruandischen Behörden in Ruanda festgenommen und als Befehlshaber des CNDP abgelöst. Lebt seither unter Hausarrest in Kigali, Ruanda. Das Auslieferungsgesuch der Regierung der DRK gegen Nkunda wegen der im Osten der DRK begangenen Verbrechen wurde von Ruanda abgelehnt. 2010 wurde seine Beschwerde wegen unrechtmäßiger Inhaftierung vom ruandischen Gericht in Gisenyi (Ruanda) zurückgewiesen und die Angelegenheit zur Prüfung an ein Militärgericht verwiesen. Die Anwälte Nkundas leiteten ein Verfahren vor dem ruandischen Militärgericht ein. Er verfügt nach wie vor über gewissen Einfluss bei bestimmten Teilen des CNDP.
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Felicien NSANZUBUKIRE (alias: Fred Irakeza)
Benennung: Anführer des 1. Bataillons der FDLR-FOCA in der Region Uvira-Sange von Süd-Kivu. Aufenthalt: in Magunda, Mwenga-Gebiet, Süd-Kivu, DRK (seit Juni 2011). Geburtsdatum: 1967. Geburtsort: a) Murama, Kigali, Ruanda, b) Rubungo, Kigali, Ruanda, c) Kinyinya, Kigali, Ruanda. Staatsangehörigkeit: Ruander. Datum der Aufnahme in die Liste durch die VN:1. Dezember 2010. Weitere Angaben: Mindestens seit 1994 Mitglied der FDLR und seit Oktober 1998 im Osten der DRK aktiv.
Zusätzliche Informationen aus der vom Sanktionsausschuss bereitgestellten Zusammenfassung der Gründe für die Aufnahme in die Liste:
Felicien Nsanzubukire beaufsichtigte und koordinierte mindestens von November 2008 bis April 2009 den illegalen Handel mit Munition und Waffen von der Vereinigten Republik Tansania über den Tanganjikasee an die FDLR-Einheiten in den Regionen Uvira und Fizi von Süd-Kivu. Anführer des 1. Bataillons der FDLR-FOCA in der Region Uvira-Sange von Süd-Kivu. Mindestens seit 1994 Mitglied der FDLR und seit Oktober 1998 im Osten der DRK aktiv.
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24.
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Pacifique NTAWUNGUKA (alias:
a) Pacifique Ntawungula, b) Oberst Omega, c) Nzeri, d) Israel)
Benennung: Kommandant der FDLR-FOCA im Operationsgebiet ‚SONOKI‘ in Nord-Kivu. Aufenthalt: Aufenthalt: in Matembe, Nord-Kivu, DRK (seit Juni 2011). Geburtsdatum: a)1. Januar 1964, b) ca. 1964. Geburtsort: Gaseke, Provinz Gisenyi, Ruanda. Staatsangehörigkeit: Ruander. Datum der Aufnahme in die Liste durch die VN:3. März 2009. Weitere Angaben: Hat eine militärische Ausbildung in Ägypten erhalten.
Zusätzliche Informationen aus der vom Sanktionsausschuss bereitgestellten Zusammenfassung der Gründe für die Aufnahme in die Liste:
Kommandant der ersten FOCA-Division (einer bewaffneten Faktion der FDLR). Als militärischer Anführer einer in der Demokratischen Republik Kongo operierenden ausländischen bewaffneten Gruppe behindert er unter Verstoß gegen die Resolution 1857 (2008) Nr. 4 Buchstabe b die Entwaffnung und freiwillige Repatriierung oder Neuansiedlung von Kombattanten. Die Expertengruppe des DRK-Sanktionsausschusses des Sicherheitsrats der Vereinten Nationen hat Beweise dafür zusammengetragen (siehe Einzelheiten im Bericht der Gruppe vom 13. Februar 2008), dass aus der Gewalt der FDLR-FOCA befreite Mädchen zuvor entführt und sexuell missbraucht worden waren. Seit Mitte 2007 hat die FDLR-FOCA, die zuvor Jungen im Alter von 15 bis 20 Jahren rekrutiert hatte, Kinder ab dem Alter von 10 Jahren zwangsrekrutiert. Die Jüngsten werden dann als Eskorten benutzt und ältere Kinder werden unter Verstoß gegen die Resolution 1857 (2008) Nr. 4 Buchstaben d und e als Soldaten an der Front eingesetzt. Hat eine militärische Ausbildung in Ägypten erhalten.
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James NYAKUNI
Staatsangehörigkeit: Ugander. Datum der Aufnahme in die Liste durch die VN:1. November 2005.
Zusätzliche Informationen aus der vom Sanktionsausschuss bereitgestellten Zusammenfassung der Gründe für die Aufnahme in die Liste:
Handelspartnerschaft mit Jérôme Kakwavu, insbesondere Schmuggel über die Grenze DRK/Uganda, vermutlich einschließlich des Schmuggels von Waffen und Militärgütern in nicht kontrollierten LKW. Verletzung des Waffenembargos und Unterstützung von unter Nummer 20 der Resolution 1493 (2003) genannten bewaffneten Gruppen und Milizen, einschließlich finanzieller Hilfe, um ihnen militärische Operationen zu ermöglichen.
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Stanislas NZEYIMANA (alias:
a) Deogratias Bigaruka Izabayo, b) Izabayo Deo, c) Jules Mateso Mlamba, d) Bigaruka, e) Bigurura)
Benennung: Stellvertretender Kommandant der FDLR-FOCA. Aufenthalt: Mukobervwa, Nord-Kivu, DRK (seit Juni 2011.). Geburtsdatum: a)1. Januar 1966b)28. August 1966c) ca. 1967. Geburtsort: Mugusa (Butare), Ruanda. Staatsangehörigkeit: Ruander. Datum der Aufnahme in die Liste durch die VN:3. März 2009.
Zusätzliche Informationen aus der vom Sanktionsausschuss bereitgestellten Zusammenfassung der Gründe für die Aufnahme in die Liste:
Stellvertretender Kommandant der FOCA (bewaffnete Faktion der FDLR). Als militärischer Anführer einer in der Demokratischen Republik Kongo operierenden ausländischen bewaffneten Gruppe behindert er unter Verstoß gegen die Resolution 1857 (2008) Nr. 4 Buchstabe b die Entwaffnung und freiwillige Repatriierung oder Neuansiedlung von Kombattanten. Die Expertengruppe des DRK-Sanktionsausschusses des Sicherheitsrats der Vereinten Nationen hat Beweise dafür zusammengetragen (siehe Einzelheiten im Bericht der Gruppe vom 13. Februar 2008), dass aus der Gewalt der FDLR-FOCA befreite Mädchen zuvor entführt und sexuell missbraucht worden waren. Seit Mitte 2007 hat die FDLR-FOCA, die zuvor Jungen im Alter von 15 bis 20 Jahren rekrutiert hatte, Kinder ab dem Alter von 10 Jahren zwangsrekrutiert. Die Jüngsten werden dann als Eskorten benutzt und ältere Kinder werden unter Verstoß gegen die Resolution 1857 (2008) Nr. 4 Buchstaben d und e als Soldaten an der Front eingesetzt.
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27.
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Dieudonné OZIA MAZIO (alias:
a) Ozia Mazio, b) Omari, c) Mr Omari)
Geburtsdatum:6. Juni 1949. Geburtsort: Ariwara, DRK. Staatsangehörigkeit: Kongolese. Datum der Aufnahme in die Liste durch die VN:1. November 2005. Weitere Angaben: Dieudonné Ozia soll während seiner Amtszeit als Präsident der Fédération des entreprises congolaises (FEC) in der Region Aru am 23. September 2008 in Ariwara gestorben sein.
Zusätzliche Informationen aus der vom Sanktionsausschuss bereitgestellten Zusammenfassung der Gründe für die Aufnahme in die Liste:
Finanzvereinbarungen mit Jerome Kakwavu und der FAPC; Schmuggel über die Grenze DRK/Uganda, um Kakwavu und seine Truppen zu beliefern und mit Bargeld zu versorgen. Verletzung des Waffenembargos u. a. durch die Unterstützung von unter Nummer 20 der Resolution 1493 (2003) genannten bewaffneten Gruppen und Milizen. Dieudonné Ozia soll während seiner Amtszeit als Präsident der Fédération des entreprises congolaises (FEC) in der Region Aru am 23. September 2008 in Ariwara gestorben sein.
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28.
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Jean-Marie Lugerero RUNIGA (alias: Jean-Marie Rugerero)
Benennung: Präsident der M23. Aufenthalt: Rubavu/Mudende, Ruanda. Geburtsdatum: a) ca. 1960 b)9. September 1966. Geburtsort: Bukavu, DRK. Datum der Aufnahme in die Liste durch die VN:31. Dezember 2012. Weitere Angaben: Reiste am 16. März 2013 bei Gasizi/Rubavu in die Republik Ruanda ein.
Zusätzliche Informationen aus der vom Sanktionsausschuss bereitgestellten Zusammenfassung der Gründe für die Aufnahme in die Liste:
In einem Dokument vom 9. Juli 2012, das vom M23-Anführer Sultani Makenga unterzeichnet wurde, wird Runiga zum Koordinator des politischen Arms der M23-Bewegung ernannt. Dem Dokument ist zu entnehmen, dass Runiga ernannt worden war, damit erkennbar ist, wofür die M23 steht. Runiga wird in Veröffentlichungen auf der Website der M23 als ‚Präsident‘ bezeichnet. Seine Führungsrolle wird auch im Bericht der Expertengruppe vom November 2012 bestätigt, in dem er als ‚Anführer der M23‘ bezeichnet wird. Nach einem Artikel der Nachrichtenagentur Associated Press (AP) vom 13. Dezember 2012 hat Runiga der AP eine Liste mit Forderungen gezeigt und angekündigt, diese werde der kongolesischen Regierung vorgelegt werden. Darin werde unter anderem der Rücktritt von Kabila und die Auflösung der Nationalversammlung gefordert. Runiga ließ wissen, dass die M23 in der Lage sei, wieder die Kontrolle über Goma zu übernehmen, falls sich die Gelegenheit ergäbe. ‚Und diesmal räumen wir die Stadt nicht‘, so Runiga gegenüber AP. Zudem erklärte er, dass der politische Arm der M23 als Vorbedingung für die Aufnahme von Verhandlungen erneut die Kontrolle über Goma übernehmen solle. ‚Ich glaube, dass unsere Mitglieder in Kampala uns vertreten. Zu gegebener Zeit werde ich auch dort sein. Ich warte darauf, bis alles organisiert ist, und wenn Kabila dort ist, werde auch ich hingehen‘, so Runiga. Nach einem Artikel in Le Figaro vom 26. November 2012 hat sich Runiga am 24. November 2012 mit dem Präsidenten der DRK Kabila getroffen, um Verhandlungen aufzunehmen. Abgesehen davon hat er in einem Interview mit Le Figaro erklärt, dass die M23 in erster Linie aus ehemaligen Angehörigen der FARDC bestehe, die aus Protest gegen die Nichteinhaltung der Vereinbarungen vom 23. März 2009 desertiert seien. Ferner hat er erklärt: ‚Die M23-Soldaten sind mitsamt ihren Waffen aus der Armee desertiert. So sind uns kürzlich viele Ausrüstungen, die von der Militärbasis in Bunagana stammen, in die Hände gefallen. Damit können wir im Augenblick tagtäglich Boden zurückerobern und die Angriffe der FARDC abwehren. Unsere Revolution ist kongolesisch, wird von Kongolesen angeführt und dient dem kongolesischen Volk.‘ Nach einem Reuters-Artikel vom 22. November 2012 hat Runiga erklärt, dass die M23 in der Lage sei, Goma zu halten, nachdem ihre Streitkräfte durch meuternde kongolesische Soldaten der FARDC verstärkt worden seien. ‚Erstens haben wir eine disziplinierte Armee und überdies haben sich FARDC-Soldaten uns angeschlossen. Sie sind unsere Brüder, wir werden sie umschulen und bei uns eingliedern und dann mit ihnen arbeiten.‘ Nach einem Artikel in The Guardian vom 27. November 2012 hat Runiga erklärt, dass die M23 sich weigere, einem Aufruf der an der Internationalen Konferenz über die Region der Großen Seen teilnehmenden regionalen Führer zu folgen und sich aus Goma zurückzuziehen, um den Weg für Friedensverhandlungen frei zu machen. Vielmehr könne ein Rückzug der M23 aus Goma nur das Ergebnis von Verhandlungen und nicht eine Vorbedingung hierfür sein. Nach dem Abschlussbericht der Expertengruppe vom 15. November 2012 hat Runiga eine Delegation geleitet, die am 29. Juli 2012 nach Kampala (Uganda) gereist ist und den 21-Punkte-Plan der M23 für die bevorstehenden Verhandlungen auf der Internationalen Konferenz über die Region der Großen Seen verfasst hat. Nach einem BBC-Artikel vom 23. November 2012 entstand die M23, als ehemalige Mitglieder der CNDP, die in die FARDC integriert worden waren, begannen, gegen die schlechten Bedingungen und schlechte Bezahlung und die unzureichende Umsetzung des Friedensabkommens vom 23. März 2009 zwischen der CNDP und der DRK, das zur Integration der CNDP in die FARDC geführt hatte, zu protestieren. Nach dem IPIS-Bericht vom November 2012 hat die M23 aktiv Militäroperationen unternommen, um die Kontrolle über das Gebiet der östlichen DRK zu erlangen. Die M23 und die FARDC haben am 24. und 25. Juli 2012 um mehrere Städte und Dörfer in der östlichen DRK gekämpft; die M23 hat die FARDC am 26. Juli 2012 in Rumangabo angegriffen; sie hat die FARDC am 17. November 2012 aus Kibumba vertrieben und am 20. November 2012 Goma erobert. Nach dem Bericht der Expertengruppe vom November 2012 haben mehrere ehemalige M23-Kämpfer behauptet, dass M23-Anführer Dutzende von Kindern, die von den M23 als Kindersoldaten rekrutiert worden seien und versucht hätten, zu fliehen, hätten hinrichten lassen. Nach einem Bericht von Human Rights Watch (HRW) vom 11. September 2012 hat ein 18-jähriger Ruander, der nach seiner Zwangsrekrutierung in Ruanda fliehen konnte, HRW mitgeteilt, dass er gesehen habe, wie die M23 im Juni einen 16-jährigen Jungen nach einem Fluchtversuch hingerichtet hätten. Der Junge sei von M23-Kämpfern gefangen genommen und vor den Augen der anderen Rekruten zu Tode geprügelt worden. Der M23-Befehlshaber, der die Hinrichtung angeordnet habe, habe angeblich danach den anderen Rekruten zur Begründung der Hinrichtung gesagt: ‚Er wollte uns im Stich lassen.‘ Nach dem Bericht haben zudem Zeugen erklärt, dass mindestens 33 neue Rekruten und andere M23-Kämpfer hingerichtet worden seien, als sie versuchten, zu fliehen. Einige seien zur Abschreckung vor den Augen der anderen Rekruten gefesselt und erschossen worden. Ein junger Rekrut berichtete HRW: ‚Als wir bei den M23 waren, haben sie uns gesagt, dass [wir die Wahl hätten] und bei ihnen bleiben oder sterben könnten. Viele haben versucht, zu fliehen. Einige wurden gefunden und dann auf der Stelle getötet.‘ Reiste am 16. März 2013 bei Gasizi/Rubavu in die Republik Ruanda ein.
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Ntabo Ntaberi SHEKA
Benennung: Oberbefehlshaber der Nduma Defence of Congo/Mayi-Mayi-Sheka-Gruppe. Geburtsdatum:4. April 1976. Geburtsort: Territorium Walikale, DRK. Staatsangehörigkeit: Kongolese. Datum der Aufnahme in die Liste durch die VN:28. November 2011.
Zusätzliche Informationen aus der vom Sanktionsausschuss bereitgestellten Zusammenfassung der Gründe für die Aufnahme in die Liste:
Ntabo Ntaberi Sheka, Oberbefehlshaber des politischen Arms der Mayi-Mayi-Sheka, ist der politische Anführer einer bewaffneten kongolesischen Gruppe, die die Entwaffnung, Demobilisierung oder Wiedereingliederung von Kombattanten behindert. Die Mayi-Mayi Sheka ist eine kongolesische Miliz, die von Stützpunkten im Territorium Walikale im Osten der Demokratischen Republik Kongo aus operiert. Die Mayi-Mayi-Sheka-Gruppe hat Angriffe auf Minen im Osten der Demokratischen Republik Kongo verübt, wozu auch die Übernahme der Minen von Bisiye und die Erpressung der lokalen Bevölkerung gehören. Ntabo Ntaberi Sheka hat ferner schwere Verstöße gegen das Völkerrecht begangen, namentlich das gezielte Vorgehen gegen Kinder. Ntabo Ntaberi Sheka hat zwischen dem 30. Juli und 2. August 2010 verschiedenen Angriffe im Territorium Walikale geplant und befohlen, um lokale Bevölkerungsgruppen zu bestrafen, die der Kollaboration mit den kongolesischen Regierungskräften beschuldigt wurden. Während der Angriffe wurden Kinder vergewaltigt und entführt und der Zwangsarbeit und anderer grausamer, unmenschlicher oder erniedrigender Behandlung unterworfen. Ferner lässt die Mayi-Mayi-Sheka-Gruppe Jungen zwangsrekrutieren und hat Kindersoldaten, die bei Rekrutierungsaktionen eingezogen werden, in ihren Rängen.
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Bosco TAGANDA (alias:
a) Bosco Ntaganda, b) Bosco Ntagenda, c) General Taganda, d) Lydia, e) Terminator, f) Tango Romeo (Rufzeichen), g) Romeo (Rufzeichen), h) Major)
Aufenthalt: Goma, DRK, Ruanda (ab Juni 2011). Geburtsdatum: Zwischen 1973 und 1974. Geburtsort: Bigogwe, Ruanda. Staatsangehörigkeit: Kongolese. Datum der Aufnahme in die Liste durch die VN:1. November 2005. Weitere Angaben: Geboren in Ruanda; im Kindesalter Umzug nach Nyamitaba, Masisi-Gebiet, Nord-Kivu. Wurde durch Präsidialerlass vom 11. Dezember 2004 im Anschluss an die Friedensabkommen von Ituri zum Brigadegeneral der FARDC ernannt. Ehemaliger Stabschef des CNDP, wurde nach der Festnahme von Laurent Nkunda im Januar 2009 militärischer Befehlshaber der CNDP. Seit Januar de facto stellvertretender Befehlshaber bei den Operationen ‚Umoja Wetu‘, ‚Kimia II‘ und ‚Amani Leo‘ gegen die FDLR in Nord- und Süd-Kivu. Reiste im März 2013 nach Ruanda ein und stellte sich am 22. März freiwillig den Bediensteten des IStGH in Kigali. Wurde dem IStGH in Den Haag überstellt, wo in einer ersten Anhörung am 26. März die Anklagepunkte gegen ihn verlesen wurden.
Zusätzliche Informationen aus der vom Sanktionsausschuss bereitgestellten Zusammenfassung der Gründe für die Aufnahme in die Liste:
Militärkommandant der UPC-L, besitzt politischen Einfluss und beherrscht und kontrolliert die Aktivitäten der UPC-L, einer der unter Nummer 20 der Resolution 1493 (2003) genannten bewaffneten Gruppen und Milizen, die unter Verstoß gegen das Waffenembargo am illegalen Waffenhandel beteiligt sind. Er war im Dezember 2004 zum General der FARDC ernannt worden, lehnte dies aber ab und verbleibt daher außerhalb der FARDC. Laut dem Büro des SRSG für Kinder und bewaffnete Konflikte war er verantwortlich für die Rekrutierung und den Einsatz von Kindern in Ituri 2002 und 2003 sowie unmittelbar und/oder befehlshaberisch verantwortlich für 155 Fälle von Rekrutierung und Einsatz von Kindern in Nord-Kivu von 2002 bis 2009. War als Stabschef des CNDP unmittelbar und befehlshaberisch für das Kiwanja-Massaker (November 2008) verantwortlich. Geboren in Ruanda; im Kindesalter Umzug nach Nyamitaba, Masisi-Gebiet, Nord-Kivu. Hält sich seit Juni 2011 in Goma auf; ist im Besitz großer Farmen in der Region Ngungu im Masisi-Gebiet, Nord-Kivu. Wurde durch Präsidialerlass vom 11. Dezember 2004 im Anschluss an die Friedensabkommen von Ituri zum Brigadegeneral der FARDC ernannt. Ehemaliger Stabschef des CNDP, wurde nach der Festnahme von Laurent Nkunda im Januar 2009 militärischer Befehlshaber der CNDP. Seit Januar de facto stellvertretender Befehlshaber bei den Operationen ‚Umoja Wetu‘, ‚Kimia II‘ und ‚Amani Leo‘ gegen die FDLR in Nord- und Süd-Kivu. Reiste im März 2013 nach Ruanda ein und stellte sich am 22. März freiwillig den Bediensteten des IStGH in Kigali. Wurde dem IStGH in Den Haag überstellt, wo in einer ersten Anhörung am 26. März die Anklagepunkte gegen ihn verlesen wurden.
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Innocent ZIMURINDA (alias: Zimulinda)
Benennung: a) M23, Brigadekommandeur, Dienstgrad: Oberst b) Oberst der FARDC. Aufenthalt: Rubavu, Mudende. Geburtsdatum: a)1. September 1972, b) ca. 1975, c)16. März 1972. Geburtsort: a) Ngungu, Masisi-Gebiet, Provinz Nord-Kivu, DRK b) Masisi, DRK. Staatsangehörigkeit: Kongolese. Datum der Aufnahme in die Liste durch die VN:1. Dezember 2010. Weitere Angaben: 2009 als Oberstleutnant in die Streitkräfte der Demokratischen Republik Kongo (FARDC) eingegliedert, Brigadekommandeur bei den FARDC-Operationen ‚Kimia II‘, stationiert im Gebiet um Ngungu. Im Juli 2009 wurde Zimurinda zum Oberst befördert und wurde Bereichskommandant der FARDC in Ngungu und anschließend in Kitachanga bei den FARDC-Operationen ‚Kimia II‘ und ‚Amani Leo‘. Zwar erscheint Zimurindas Name nicht im Präsidialerlass der DRK vom 31. Dezember 2010, mit dem hochrangige Offiziere der FARDC ernannt wurden, er hat aber de facto seine Kommandofunktion im 22. Sektor der FARDC in Kitchanga behalten und trägt die neuen Dienstgradabzeichen und die neue Uniform der FARDC. Er steht loyal zu Bosco Ntaganda. Im Dezember 2010 wurden in öffentlich zugänglichen Quellen Rekrutierungstätigkeiten von Personen unter dem Kommando Zimurindas gemeldet. Reiste am 16.3.2013 bei Gasizi/Rubavu in die Republik Ruanda ein.
Zusätzliche Informationen aus der vom Sanktionsausschuss bereitgestellten Zusammenfassung der Gründe für die Aufnahme in die Liste:
Zahlreichen Quellen zufolge erteilte Oberstleutnant Innocent Zimurinda in seiner Eigenschaft als einer der Kommandanten der 231. FARDC-Brigade Befehle, die während einer Militäroperation in der Region Shalio im April 2009 zur Ermordung von über 100 ruandischen Flüchtlingen (überwiegend Frauen und Kinder) führten. Nach Berichten der Expertengruppe des DRK-Sanktionsausschusses des VN-Sicherheitsrates gibt es Augenzeugen dafür, dass sich Oberstleutnant Innocent Zimurinda am 29. August 2009 geweigert hat, drei Kinder aus seiner Befehlsgewalt in Kalehe zu entlassen. Zahlreichen Quellen zufolge nahm Oberstleutnant Innocent Zimurinda im November 2008 vor der Eingliederung des CNDP in die FARDC an einer CNDP-Operation teil, bei der in der Region Kiwanja 89 Zivilisten, darunter Frauen und Kinder, getötet wurden. Im März 2010 beschuldigten 51 im Osten der DRK tätige Menschenrechtsgruppen Oberstleutnant Innocent Zimurinda vor, zwischen Februar und August 2007 zahlreiche Menschenrechtsverletzungen begangen zu haben, bei denen viele Zivilisten, darunter Frauen und Kinder, getötet wurden. Oberstleutnant Innocent Zimurinda wurde bei dieser Gelegenheit auch beschuldigt, für Vergewaltigungen zahlreicher Frauen und Mädchen verantwortlich zu sein. Laut einer Erklärung des Sonderbeauftragten des VN-Generalsekretärs für Kinder und bewaffnete Konflikte vom 21. Mai 2010 war Innocent Zimurinda unter anderem bei der Operation Kimia II an der willkürlichen Exekution von Kindersoldaten beteiligt. In dieser Erklärung heißt es auch, dass er es der VN-Mission in der DRK (MONUC) verweigert hat, Truppen nach Minderjährigen zu inspizieren. Nach Angaben der Expertengruppe des DRK-Sanktionsausschusses des VN-Sicherheitsrates ist Oberstleutnant Zimurinda unmittelbar und befehlshaberisch dafür verantwortlich, dass Kinder rekrutiert und in Truppen unter seinem Kommando festgehalten werden. 2009 als Oberstleutnant in die Streitkräfte der Demokratischen Republik Kongo (FARDC) eingegliedert, Brigadekommandeur bei den FARDC-Operationen ‚Kimia-II‘. Im Juli 2009 wurde Zimurinda zum Oberst befördert und wurde Bereichskommandant der FARDC in Ngungu und anschließend in Kitachanga bei den FARDC-Operationen ‚Kimia II‘ und ‚Amani Leo‘. Zwar erscheint Zimurindas Name nicht im Präsidialerlass der DRK vom 31. Dezember 2010, mit dem hochrangige Offiziere der FARDC ernannt wurden, er hat aber de facto seine Kommandofunktion im 22. Sektor der FARDC in Kitchanga behalten und trägt die neuen Dienstgradabzeichen und die neue Uniform der FARDC Er steht loyal zu Bosco Ntaganda. Im Dezember 2010 wurden in öffentlich zugänglichen Quellen Rekrutierungstätigkeiten von Personen unter dem Kommando Zimurindas gemeldet. Reiste am 16.3.2013 bei Gasizi/Rubavu in die Republik Ruanda ein.
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