Bilanzposition (2)
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Inhalt der Bilanzposition
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Bewertungsprinzip
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Bewertungsgebot oder Bewertungswahlrecht (3)
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1.
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1.
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Gold und Goldforderungen
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Physisches Gold, d. h. Barren, Münzen, Platten, Klumpen auf Lager oder auf dem Transportweg zwischen Lagern; nicht physisch vorhandenes Gold wie beispielsweise Goldsichtkonten (nicht zugewiesene Konten), Termineinlagen und Goldforderungen aus folgenden Transaktionen: i) Upgrading- oder Downgrading-Transaktionen, und ii) nicht taggleich abgewickelte Goldlagerstellen- und Goldgehaltswaps
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Marktwert
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Verpflichtend
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2.
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2.
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Forderungen in Fremdwährung an Ansässige außerhalb des Euro-Währungsgebiets
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Forderungen an Geschäftspartner mit Sitz außerhalb des Euro-Währungsgebiets, einschließlich internationaler und supranationaler Institutionen und nicht zum Euro-Währungsgebiet gehörender Zentralbanken, in Fremdwährung
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2.1.
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2.1.
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Forderungen an den Internationalen Währungsfonds (IWF)
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a)
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Ziehungsrechte in der Reservetranche (netto)
Nationale Quote abzüglich des Euro-Guthabens des IWF. Das IWF-Konto Nr. 2 — Euro-Konto für Verwaltungsaufwand — kann in diese Position eingestellt bzw. unter der Position ‚Verbindlichkeiten in Euro gegenüber Ansässigen außerhalb des Euro-Währungsgebiets‘ gebucht werden.
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a)
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Ziehungsrechte in der Reservetranche (netto)
Nennwert, Umrechnung zum aktuellen Währungskurs
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Verpflichtend
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b)
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Sonderziehungsrechte
Bestände an Sonderziehungsrechten (brutto)
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b)
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Sonderziehungsrechte
Nennwert, Umrechnung zum aktuellen Währungskurs
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Verpflichtend
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c)
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Sonstige Forderungen
Kredite aufgrund der Allgemeinen Kreditvereinbarungen, Kredite im Rahmen von Sonderfazilitäten, Einlagen im Rahmen der Armutsbekämpfungs- und Wachstumsfazilität
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c)
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Sonstige Forderungen
Nennwert, Umrechnung zum aktuellen Währungskurs
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Verpflichtend
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2.2.
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2.2.
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Guthaben bei Banken, Wertpapieranlagen, Auslandskredite und sonstige Auslandsa
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a)
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Guthaben bei Banken außerhalb des Euro-Währungsgebiets außer Guthaben der Aktivposition ‚Sonstige finanzielle Vermögenswerte‘
Girokonten, Termineinlagen, Tagesgeld, Reverse-Repo-Geschäfte
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a)
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Guthaben bei Banken außerhalb des Euro-Währungsgebiets
Nennwert, Umrechnung zum aktuellen Währungskurs
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Verpflichtend
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b)
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Wertpapieranlagen außerhalb des Euro-Währungsgebiets außer Wertpapieranlagen der Aktivposition ‚Sonstige finanzielle Vermögenswerte‘
Anleihen und Schuldverschreibungen, Schatzwechsel, Nullkuponanleihen, Geldmarktpapiere, als Teil der Währungsreserven bewertete Aktieninstrumente (jeweils begeben von Ansässigen außerhalb des Euro-Währungsgebiets)
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b)i)
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Marktgängige Wertpapiere außer bis zur Fälligkeit gehaltenen Wertpapieren
Marktpreis und aktueller Währungskurs
Etwaige Agio- oder Disagiobeträge werden amortisiert.
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Verpflichtend
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b)ii)
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Marktgängige Wertpapiere, die als bis zur Fälligkeit gehaltene Wertpapiere klassifiziert werden
Anschaffungskosten unterliegen Wertminderung und aktuellem Währungskurs.
Etwaige Agio- oder Disagiobeträge werden amortisiert.
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Verpflichtend
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b)iii)
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Nicht marktgängige Wertpapiere
Anschaffungskosten unterliegen Wertminderung und aktuellem Währungskurs.
Etwaige Agio- oder Disagiobeträge werden amortisiert.
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Verpflichtend
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b)iv)
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Marktgängige Aktieninstrumente
Marktpreis und aktueller Währungskurs
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Verpflichtend
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c)
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Auslandskredite (Einlagen) außerhalb des Euro-Währungsgebiets außer Auslandskrediten (Einlagen) der Aktivposition ‚Sonstige finanzielle Vermögenswerte‘
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c)
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Auslandskredite
Einlagen zum Nennwert, umgerechnet zum aktuellen Währungskurs
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Verpflichtend
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d)
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Sonstige Auslandsaktiva
Banknoten und Münzen von Ländern außerhalb des Euro-Währungsgebiets
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d)
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Sonstige Auslandsaktiva
Nennwert, Umrechnung zum aktuellen Währungskurs
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Verpflichtend
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3.
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3.
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Forderungen in Fremdwährung an Ansässige im Euro-Währungsgebiet
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a)
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Wertpapieranlagen innerhalb des Euro-Währungsgebiets außer Wertpapieranlagen der Aktivposition ‚Sonstige finanzielle Vermögenswerte‘
Anleihen und Schuldverschreibungen, Schatzwechsel, Nullkuponanleihen, Geldmarktpapiere, als Teil der Währungsreserven bewertete Aktieninstrumente (jeweils begeben von Ansässigen des Euro-Währungsgebiets)
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a)i)
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Marktgängige Wertpapiere außer bis zur Fälligkeit gehaltenen Wertpapieren
Marktpreis und aktueller Währungskurs
Etwaige Agio- oder Disagiobeträge werden amortisiert.
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Verpflichtend
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a)ii)
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Marktgängige Wertpapiere, die als bis zur Fälligkeit gehaltene Wertpapiere klassifiziert werden
Anschaffungskosten unterliegen Wertminderung und aktuellem Währungskurs.
Etwaige Agio- oder Disagiobeträge werden amortisiert.
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Verpflichtend
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a)iii)
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Nicht marktgängige Wertpapiere
Anschaffungskosten unterliegen Wertminderung und aktuellem Währungskurs.
Etwaige Agio- oder Disagiobeträge werden amortisiert.
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Verpflichtend
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a)iv)
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Marktgängige Aktieninstrumente
Marktpreis und aktueller Währungskurs
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Verpflichtend
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b)
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Sonstige Forderungen an Ansässige des Euro-Währungsgebiets außer Forderungen der Aktivposition ‚Sonstige finanzielle Vermögenswerte‘
Kredite, Einlagen, Reverse-Repo-Geschäfte, Sonstiges
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b)
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Sonstige Forderungen
Einlagen und sonstige Kredite zum Nennwert, umgerechnet zum aktuellen Währungskurs
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Verpflichtend
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4.
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4.
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Forderungen in Euro an Ansässige außerhalb des Euro-Währungsgebiets
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4.1.
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4.1.
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Guthaben bei Banken, Wertpapieranlagen und Kredite
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a)
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Guthaben bei Banken außerhalb des Euro-Währungsgebiets außer Guthaben der Aktivposition ‚Sonstige finanzielle Vermögenswerte‘
Girokonten, Termineinlagen, Tagesgeld. Reverse-Repo-Geschäfte in Verbindung mit der Verwaltung von Wertpapieren in Euro
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a)
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Guthaben bei Banken außerhalb des Euro-Währungsgebiets
Nennwert
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Verpflichtend
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b)
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Wertpapieranlagen außerhalb des Euro-Währungsgebiets außer Wertpapieranlagen der Aktivposition ‚Sonstige finanzielle Vermögenswerte‘
Aktieninstrumente, Anleihen und Schuldverschreibungen, Schatzwechsel, Nullkuponanleihen, Geldmarktpapiere (jeweils begeben von Ansässigen außerhalb des Euro-Währungsgebiets)
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b)i)
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Marktgängige Wertpapiere außer bis zur Fälligkeit gehaltenen Wertpapieren
Marktpreis
Etwaige Agio- oder Disagiobeträge werden amortisiert.
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Verpflichtend
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b)ii)
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Marktgängige Wertpapiere, die als bis zur Fälligkeit gehaltene Wertpapiere klassifiziert werden Anschaffungskosten unterliegen
Wertminderung.
Etwaige Agio- oder Disagiobeträge werden amortisiert.
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Verpflichtend
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b)iii)
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Nicht marktgängige Wertpapiere
Anschaffungskosten unterliegen Wertminderung.
Etwaige Agio- oder Disagiobeträge werden amortisiert.
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Verpflichtend
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b)iv)
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Marktgängige Aktieninstrumente
Marktpreis
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Verpflichtend
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c)
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Kredite außerhalb des Euro-Währungsgebiets außer Krediten der Aktivposition ‚Sonstige finanzielle Vermögenswerte‘
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c)
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Kredite außerhalb des Euro-Währungsgebiets
Einlagen zum Nennwert
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Verpflichtend
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d)
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Wertpapiere, die von Einrichtungen außerhalb des Euro-Währungsgebiets begeben wurden, außer Wertpapieren der Aktivposition ‚Sonstige finanzielle Vermögenswerte‘
Von supranationalen oder internationalen Organisationen (z. B. der Europäischen Investitionsbank) begebene Wertpapiere, unabhängig von deren Sitz
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d)i)
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Marktgängige Wertpapiere außer bis zur Fälligkeit gehaltenen Wertpapieren
Marktpreis
Etwaige Agio- oder Disagiobeträge werden amortisiert.
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Verpflichtend
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d)ii)
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Marktgängige Wertpapiere, die als bis zur Fälligkeit gehaltene Wertpapiere klassifiziert werden Anschaffungskosten unterliegen Wertminderung.
Etwaige Agio- oder Disagiobeträge werden amortisiert.
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Verpflichtend
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d)iii)
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Nicht marktgängige Wertpapiere
Anschaffungskosten unterliegen Wertminderung.
Etwaige Agio- oder Disagiobeträge werden amortisiert.
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Verpflichtend
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4.2.
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4.2.
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Forderungen aus der Kreditfazilität im Rahmen des WKM II
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Kreditgewährung zu den Bedingungen des WKM II
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Nennwert
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Verpflichtend
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5.
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5.
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Kreditgewährung in Euro im Zusammenhang mit geldpolitischen Operationen an Kreditinstitute im Euro-Währungsgebiet
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Positionen 5.1 bis 5.5: Transaktionen im Sinne der geldpolitischen Instrumente, die in Anhang I der Leitlinie EZB/2000/7 vom 31. August 2000 über geldpolitische Instrumente und Verfahren des Eurosystems (4) aufgeführt sind.
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5.1.
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5.1.
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Hauptrefinanzierungsgeschäfte
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Reguläre befristete Transaktionen zur Bereitstellung von Liquidität mit wöchentlicher Frequenz und einer Regellaufzeit von einer Woche
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Nennwert oder mit Repo-Geschäften verbundene Anschaffungskosten
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Verpflichtend
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5.2.
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5.2.
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Längerfristige Refinanzierungsgeschäfte
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Reguläre befristete Transaktionen zur Bereitstellung von Liquidität mit monatlicher Frequenz und einer Regellaufzeit von drei Monaten
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Nennwert oder mit Repo-Geschäften verbundene Anschaffungskosten
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Verpflichtend
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5.3.
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5.3.
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Feinsteuerungsoperationen in Form von befristeten Transaktionen
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Befristete Transaktionen, ausgeführt als Ad-hoc-Geschäfte zu Feinsteuerungszwecken
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Nennwert oder mit Repo-Geschäften verbundene Anschaffungskosten
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Verpflichtend
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5.4.
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5.4.
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Strukturelle Operationen in Form von befristeten Transaktionen
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Befristete Transaktionen zur Anpassung der strukturellen Position des Eurosystems gegenüber dem Finanzsektor
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Nennwert oder mit Repo-Geschäften verbundene Anschaffungskosten
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Verpflichtend
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5.5.
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5.5.
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Spitzenrefinanzierungsfazilität
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Bereitstellung von Liquidität über Nacht zu vorgegebenem Zinssatz gegen Beleihung refinanzierungsfähiger Vermögenswerte (ständige Fazilität)
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Nennwert oder mit Repo-Geschäften verbundene Anschaffungskosten
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Verpflichtend
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5.6.
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5.6.
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Forderungen aus Margenausgleich
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Aufstockung von Krediten an Kreditinstitute, die sich aus Wertsteigerungen der Vermögenswerte ergibt, die zur Besicherung sonstiger, diesen Kreditinstituten gewährten Krediten hinterlegt werden.
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Nennwert oder Anschaffungskosten
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Verpflichtend
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6.
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6.
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Sonstige Forderungen in Euro an Kreditinstitute im Euro-Währungsgebiet
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Girokonten, Termineinlagen, Tagesgeld, Reverse-Repo-Geschäfte im Rahmen der Verwaltung der unter der Aktivposition ‚Wertpapiere in Euro von Ansässigen im Euro-Währungsgebiet‘ eingestellten Wertpapierportfolios, einschließlich Transaktionen, die aus der Konversion alter Währungsreserven des Euro-Währungsgebiets resultieren, und sonstiger Forderungen. Korrespondenzkonten bei Kreditinstituten außerhalb des Euro-Währungsgebiets. Sonstige Forderungen und Geschäfte, die nicht im Zusammenhang mit geldpolitischen Operationen des Eurosystems stehen. Forderungen aus geldpolitischen Operationen einer NZB vor ihrer Mitgliedschaft im Eurosystem
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Nennwert oder Anschaffungskosten
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Verpflichtend
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7.
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7.
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Wertpapiere in Euro von Ansässigen im Euro-Währungsgebiet
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7.1.
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7.1.
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Zu geldpolitischen Zwecken gehaltene Wertpapiere
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Im Euro-Währungsgebiet begebene Wertpapiere, die zu geldpolitischen Zwecken gehalten werden. Für Feinsteuerungsmaßnahmen erworbene Schuldverschreibungen der EZB
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i)
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Marktgängige Wertpapiere außer bis zur Fälligkeit gehaltenen Wertpapieren
Marktpreis
Etwaige Agio- oder Disagiobeträge werden amortisiert.
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Verpflichtend
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ii)
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Marktgängige Wertpapiere, die als bis zur Fälligkeit gehaltene Wertpapiere klassifiziert werden
Anschaffungskosten unterliegen Wertminderung.
Etwaige Agio- oder Disagiobeträge werden amortisiert.
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Verpflichtend
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iii)
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Nicht marktgängige Wertpapiere
Anschaffungskosten unterliegen Wertminderung.
Etwaige Agio- oder Disagiobeträge werden amortisiert.
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|
Verpflichtend
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7.2.
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7.2.
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Sonstige Wertpapiere
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Wertpapiere außer Wertpapieren der Aktivpositionen 7.1 ‚Zu geldpolitischen Zwecken gehaltene Wertpapiere‘ und 11.3 ‚Sonstige finanzielle Vermögenswerte‘; Anleihen und Schuldverschreibungen, Schatzwechsel, Nullkuponanleihen, definitiv erworbene Geldmarktpapiere in Euro (einschließlich vor Beginn der WWU begebener staatlicher Wertpapiere). Aktieninstrumente
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i)
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Marktgängige Wertpapiere außer bis zur Fälligkeit gehaltenen Wertpapieren
Marktpreis
Etwaige Agio- oder Disagiobeträge werden amortisiert.
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Verpflichtend
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ii)
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Marktgängige Wertpapiere, die als bis zur Fälligkeit gehaltene Wertpapiere klassifiziert werden
Anschaffungskosten unterliegen Wertminderung.
Etwaige Agio- oder Disagiobeträge werden amortisiert.
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|
Verpflichtend
|
iii)
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Nicht marktgängige Wertpapiere
Anschaffungskosten unterliegen Wertminderung.
Etwaige Agio- oder Disagiobeträge werden amortisiert.
|
|
Verpflichtend
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iv)
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Marktgängige Aktieninstrumente
Marktpreis
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|
Verpflichtend
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8.
|
8.
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Forderungen in Euro an öffentliche Haushalte
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Vor Beginn der WWU begründete Forderungen gegen den öffentlichen Sektor (nicht marktgängige Wertpapiere, Kredite)
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Einlagen/Kredite zum Nennwert, nicht marktgängige Wertpapiere zu Anschaffungskosten
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Verpflichtend
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—
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9.
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Forderungen innerhalb des Eurosystems (+)
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|
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|
—
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9.1.
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Beteiligung an der EZB (+)
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Nur NZB-Bilanzposition
Kapitalanteil jeder NZB an der EZB gemäß dem Vertrag und der jeweilige Kapitalschlüssel und Beitrag gemäß Artikel 49.2 der ESZB-Satzung
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Anschaffungskosten
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Verpflichtend
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—
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9.2.
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der Übertragung von Währungsreserven (+)
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Nur NZB-Bilanzposition
Forderungen in Euro an die EZB aus der Einbringung von Währungsreserven (Anfangsquote und Nachschuss) gemäß den Bestimmungen des Vertrags
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Nennwert
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Verpflichtend
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—
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9.3.
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Forderungen aus Solawechseln zur Deckung der Emission von EZB-Schuldverschreibungen (+)
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Nur NZB-Bilanzposition
Von NZBen auf Basis der Back-to-back-Vereinbarung begebene Solawechsel im Zusammenhang mit EZB-Schuldverschreibungen
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Nennwert
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Verpflichtend
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—
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9.4.
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Nettoforderungen im Zusammenhang mit der Verteilung von Euro-Banknoten innerhalb des Eurosystems (+) (1)
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Für die NZBen: Nettoforderung aufgrund der Anwendung des Banknoten-Verteilungsschlüssels, d. h. einschließlich der Intra-Eurosystem-Salden im Zusammenhang mit der Ausgabe von Banknoten durch die EZB, des Kompensationsbetrags und des Buchungspostens zu dessen Saldierung gemäß dem Beschluss EZB/2001/16 über die Verteilung der monetären Einkünfte der nationalen Zentralbanken der teilnehmenden Mitgliedstaaten ab dem Geschäftsjahr 2002
Für die EZB: Forderungen im Zusammenhang mit der Ausgabe von Banknoten durch die EZB gemäß dem Beschluss EZB/2001/15
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Nennwert
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Verpflichtend
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—
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9.5.
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Sonstige Forderungen innerhalb des Eurosystems (netto) (+)
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Nettoposition der folgenden Unterpositionen:
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a)
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Nettoforderungen aus Guthaben von TARGET2-Konten und Korrespondenzkonten von NZBen, d. h. Saldo aus Forderungen und Verbindlichkeiten — vgl. Passivposition “Sonstige Intra-Eurosystem-Verbindlichkeiten (netto)”
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|
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Verpflichtend
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b)
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Forderung aus dem sich bei Zusammenlegung und Umverteilung der monetären Einkünfte ergebenden Differenzbetrag. Nur von Bedeutung für den Zeitraum zwischen Buchung der monetären Einkünfte im Rahmen der Jahresabschlussarbeiten und ihrer Verrechnung am letzten Werktag im Januar jeden Jahres
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Verpflichtend
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c)
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Sonstige Intra-Eurosystem-Forderungen in Euro, einschließlich Gewinnvorauszahlungen aus EZB-Seigniorage-Einkünften an die NZBen (1)
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Verpflichtend
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9.
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10.
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Schwebende Verrechnungen
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Forderungen aus Zahlungsvorgängen, die in der Bank in Abwicklung befindlich sind (insbesondere aus Scheckeinzug)
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Nennwert
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Verpflichtend
|
9.
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11.
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Sonstige Aktiva
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9.
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11.1.
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Scheidemünzen des Euro-Währungsgebiets
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Euro-Münzen, sofern eine NZB nicht gesetzliche Ausgeberin ist
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Nennwert
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Verpflichtend
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9.
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11.2.
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Sachanlagen und immaterielle Anlagewerte
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Grundstücke und Gebäude, Betriebs- und Geschäftsausstattung, einschließlich EDV-Ausstattung, Software
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Anschaffungskosten abzüglich Abschreibung
Abschreibungsdauer:
—
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EDV-Ausstattung und entsprechende Hardware/Software und Kraftfahrzeuge:
4 Jahre
|
—
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Betriebs- und Geschäftsausstattung sowie Einbauten:
10 Jahre
|
—
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Gebäude und Herstellungsaufwand:
25 Jahre
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Aktivierungsuntergrenze (keine Aktivierung von Anlagegütern unter 10 000 EUR exklusive Umsatzsteuer)
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Empfohlen
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9.
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11.3.
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Sonstige Finanzanlagen
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—
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Anteile und Beteiligungen an Tochtergesellschaften; aus strategischen/politischen Gründen gehaltene Aktien
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—
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Wertpapiere, einschließlich Aktien, und sonstige Finanzinstrumente und Guthaben (z. B. Termineinlagen und Girokonten), die in einem zweckgebundenen Portfolio gehalten werden
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—
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Reverse-Repo-Geschäfte mit Kreditinstituten im Rahmen der Verwaltung der in dieser Position eingestellten Wertpapierportfolios
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a)
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Marktgängige Aktieninstrumente
Marktpreis
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Empfohlen
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b)
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Beteiligungen und nicht marktgängige Aktien und sonstige als dauerhafte Anlagen gehaltene Aktieninstrumente
Anschaffungskosten unterliegen Wertminderung
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Empfohlen
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c)
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Beteiligungen an Tochtergesellschaften oder wesentliche Anteile
Substanzwert
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Empfohlen
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d)
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Marktgängige Wertpapiere außer bis zur Fälligkeit gehaltenen Wertpapieren
Marktpreis
Etwaige Agio- oder Disagiobeträge werden amortisiert.
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Empfohlen
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e)
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Marktgängige Wertpapiere, die als bis zur Fälligkeit gehaltene Wertpapiere klassifiziert oder als dauerhafte Anlage gehalten werden
Anschaffungskosten unterliegen Wertminderung.
Etwaige Agio- oder Disagiobeträge werden amortisiert.
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Empfohlen
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f)
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Nicht marktgängige Wertpapiere
Anschaffungskosten unterliegen Wertminderung.
Etwaige Agio- oder Disagiobeträge werden amortisiert.
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Empfohlen
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g)
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Bankguthaben und Kredite
Nennwert, umgerechnet zum aktuellen Währungskurs, soweit die Guthaben oder Einlagen auf Fremdwährungen lauten
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Empfohlen
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9.
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11.4.
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Neubewertungsposten aus außerbilanziellen Geschäften
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Bewertungsergebnisse aus Devisentermingeschäften, Devisenswaps, Zinsswaps, Terminsatz-Vereinbarungen, Wertpapiertermingeschäften, Devisenkassageschäften vom Abschluss- bis zum Erfüllungstag
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Nettoposition zwischen Termin und Kassa, umgerechnet zum aktuellen Währungskurs
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Verpflichtend
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9.
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11.5.
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Aktive Rechnungsabgrenzungsposten
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Noch nicht fällige Einnahmen, die der Berichtsperiode als Ertrag zuzurechnen sind; Vorauszahlungen, gezahlte Stückzinsen (d. h. Anspruch auf aufgelaufene Zinsen, der mit einem Wertpapier erworben wird)
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Nennwert, umgerechnet zum aktuellen Währungskurs
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Verpflichtend
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9.
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11.6.
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Sonstiges
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Vorschüsse, Darlehen, andere geringfügige Positionen. Neubewertungszwischenkonten (ausschließlich Ausweisposition im Jahresverlauf: bei den Neubewertungen im Jahresverlauf entstehende nicht realisierte Verluste, die nicht durch die entsprechende Passivposition ‚Ausgleichsposten aus Neubewertung‘ gedeckt sind). Treuhandforderungen. Anlagen aus Goldeinlagen von Kunden. Münzen in nationalen (Euro-Währungsgebiet) Währungseinheiten. Laufende Aufwendungen (akkumulierter Reinverlust), noch nicht abgeführter Vorjahresverlust. Nettovermögen von Pensionskassen
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Nennwert oder Anschaffungskosten
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Empfohlen
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Neubewertungszwischenkonten:
Neubewertungsdifferenz zwischen den durchschnittlichen Anschaffungskosten und dem Marktwert, Fremdwährungspositionen umgerechnet zum aktuellen Währungskurs
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Neubewertungszwischenkonten: verpflichtend
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Anlagen aus Goldeinlagen von Kunden
Marktwert
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Anlagen aus Goldeinlagen von Kunden: verpflichtend
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Offene Forderungen, die sich aus der Nichterfüllung von Geschäftspartnern des Eurosystems im Zusammenhang mit Kreditgeschäften des Eurosystems ergeben
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Offene Forderungen (aus Nichterfüllung)
Nennwert/erzielbarer Wert (vor/nach Abrechnung der Verluste)
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Offene Forderungen (aus Nichterfüllung): verpflichtend
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Vermögenswerte oder Forderungen (gegenüber Dritten), die im Zusammenhang mit der Verwertung von Sicherheiten, die säumige Geschäftspartner des Eurosystems begeben haben, angeeignet und/oder erworben wurden
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Vermögenswerte oder Forderungen (aus Nichterfüllung)
Kosten (zum aktuellen Währungskurs zur Zeit des Erwerbs, wenn die finanziellen Vermögenswerte auf fremde Währungen lauten)
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Vermögenswerte oder Forderungen (aus Nichterfüllung): verpflichtend
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—
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12.
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Bilanzverlust
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Nennwert
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Verpflichtend
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