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Document 52004AR0339

Stellungnahme des Ausschusses der Regionen zu der Mitteilung der Kommission an den Rat, das Europäische Parlament, den Europäischen Wirtschafts- und Sozialausschuss und den Ausschuss der Regionen: „Erster Jahresbericht über Migration und Integration“

ABl. C 231 vom 20.9.2005, p. 46–50 (ES, CS, DA, DE, ET, EL, EN, FR, IT, LV, LT, HU, NL, PL, PT, SK, SL, FI, SV)

20.9.2005   

DE

Amtsblatt der Europäischen Union

C 231/46


Stellungnahme des Ausschusses der Regionen zu der Mitteilung der Kommission an den Rat, das Europäische Parlament, den Europäischen Wirtschafts- und Sozialausschuss und den Ausschuss der Regionen: „Erster Jahresbericht über Migration und Integration“

(2005/C 231/05)

DER AUSSCHUSS DER REGIONEN

gestützt auf die Mitteilung der Kommission an den Rat, das Europäische Parlament, den Europäischen Wirtschafts- und Sozialausschuss und den Ausschuss der Regionen „Erster Jahresbericht über Migration und Integration“ (KOM(2004) 508 endg.);

aufgrund des Beschlusses der Kommission vom 16. Juli 2004, ihn gemäß Artikel 265 Absatz 1 des Vertrags zur Gründung der Europäischen Gemeinschaft um Stellungnahme zu ersuchen;

aufgrund des Beschlusses seines Präsidenten vom 3. November 2004, die Fachkommission für Außenbeziehungen mit der Ausarbeitung einer diesbezüglichen Stellungnahme zu beauftragen;

gestützt auf das „Europäische Handbuch zur Integration“ der Europäischen Kommission (Generaldirektion Justiz und Inneres) vom November 2004;

gestützt auf seine am 16. Mai 2002 verabschiedete Stellungnahme zur Einwanderungspolitik („Mitteilung der Kommission an den Rat und das Europäische Parlament über eine gemeinsame Politik auf dem Gebiet der illegalen Einwanderung“ (KOM(2001) 672 endg.)) und Asylpolitik („Vorschlag für eine Richtlinie des Rates über Mindestnormen für die Anerkennung und den Status von Drittstaatsangehörigen und Staatenlosen als Flüchtlinge oder als Personen, die anderweitig internationalen Schutz benötigen“ (KOM(2001) 510 endg. — 2001/0207 (CNS)) (CdR 93/2002 fin) (1);

gestützt auf seine am 20. November 2002 verabschiedete Stellungnahme zu dem „Grünbuch über eine Gemeinschaftspolitik zur Rückkehr illegal aufhältiger Personen“ (KOM(2002) 175 endg.) (CdR 242/2002 fin) (2);

gestützt auf seine am 20. November 2002 verabschiedete Stellungnahme zu dem „Geänderten Vorschlag für eine Richtlinie des Rates betreffend das Recht auf Familienzusammenführung“ (KOM(2002) 225 endg. — 1999/0258 (CNS)) (CdR 243/2002 fin) (3);

gestützt auf seine am 9. April 2003 verabschiedete Stellungnahme zu dem „Vorschlag für eine Richtlinie des Rates über die Bedingungen für die Einreise und den Aufenthalt von Drittstaatsangehörigen zur Aufnahme eines Studiums, einer Berufsbildung oder eines Freiwilligendienstes“ (KOM(2002) 548 endg. — 2002/0242 (CNS)) (CdR 2/2003 fin) (4);

gestützt auf seine am 12. Februar 2004 verabschiedete Stellungnahme zu der „Mitteilung der Kommission an den Rat, das Europäische Parlament, den Europäischen Wirtschafts- und Sozialausschuss und den Ausschuss der Regionen über Einwanderung, Integration und Beschäftigung“ (KOM(2003) 336 endg.) (CdR 223/2003 fin);

gestützt auf seine am 17. November 2004 verabschiedete Stellungnahme zu der „Mitteilung der Kommission an den Rat und das Europäische Parlament über die Vorlage eines Vorschlags für eine Richtlinie und zwei Vorschläge für eine Empfehlung zur Erleichterung der Zulassung von Drittstaatsangehörigen in die Europäische Gemeinschaft zum Zwecke der wissenschaftlichen Forschung“ (KOM(2004) 178 endg. — 2004/0061 (CNS) — 2004/0062 (CNS) — 2004/0063 (CNS)) (CdR 168/2004 fin);

gestützt auf den am 3. Dezember 2004 von der Fachkommission für Außenbeziehungen angenommenen Entwurf einer Stellungnahme (CdR 339/2004 rev. 1) (Berichterstatter: Herr Aldo Iskra, Mitglied des Stadtrats von Malmö (SE/EVP));

in Erwägung folgender Gründe:

Dieser erste Jahresbericht enthält einen Überblick über Migrationstendenzen in Europa, eine Analyse und Diskussion migrationspolitischer Veränderungen sowie Erläuterungen zu einzelstaatlichen und EU-Maßnahmen im Bereich der Zulassung und Integration von Einwanderern.

Der Bericht stellt ein neues Instrument zur Überprüfung der Entwicklung der gemeinsamen Einwanderungspolitik dar.

Vor dem Hintergrund der Bevölkerungsalterung und der Abnahme der Erwerbsbevölkerung ist der weitere Zustrom von Einwanderern wahrscheinlich, die zunehmend benötigt werden, um den Bedarf der erweiterten EU zu decken.

Der Europäische Rat von Thessaloniki hat betont, wie wichtig es sei, einen gemeinsamen europäischen Rahmen zu erarbeiten, in dem die Mitgliedstaaten ihre Politik entwickeln, und die Festlegung gemeinsamer grundlegender Prinzipien erwogen, um die Entwicklung dieses Rahmens zu beschleunigen.

verabschiedete auf seiner 59. Plenartagung am 13./14. April 2005 (Sitzung vom 13. April) folgende Stellungnahme:

1.   Standpunkte des Ausschusses der Regionen

Der Ausschuss der Regionen

1.1

begrüßt den ersten Jahresbericht der Europäischen Kommission über Migration und Integration als eine wichtige Grundlage für die Entwicklung einer umfassenden Strategie zur Eingliederung von Einwanderern in die neue erweiterte Europäische Union.

1.2

erkennt den Wert und das Ausmaß der globalen Migration und ihre Bedeutung für die Vielfalt und Entwicklung insbesondere in den örtlichen Gemeinschaften. Auch der Ausschuss hält eine Koordinierung der Zuwanderungs-, Flüchtlings- und Integrationspolitik in der Europäischen Union für sehr wichtig. In der erweiterten Union ist dies von umso größerer Bedeutung.

1.3

betont, dass die Verantwortung für die Umsetzung der Rechtsvorschriften bei den Mitgliedstaaten liegt, während die lokale und regionale Ebene für die Aufnahme, Unterbringung und Eingliederung der Einwanderer zuständig ist. Der Ausschuss verweist daher insbesondere auf die wichtige Funktion der lokalen und regionalen Gebietskörperschaften, deren Zuständigkeit u.a. für Planung, Unterkünfte, die allgemeine und berufliche Bildung sowie für den Arbeitsmarkt einen direkten Einfluss auf die Integration hat und den sozialen Zusammenhalt, die gesellschaftliche Eingliederung und eine nachhaltige Gesellschaft fördern kann.

1.4

stellt fest, dass der Bericht nur die Entwicklung der Einwanderungspolitik berücksichtigt, wie sie sich auf der Ebene der Mitgliedstaaten und auf EU-Ebene darstellt. Mangelnde Integrationserfolge in der Europäischen Union liegen zum Teil daran, dass die lokalen und regionalen Gebietskörperschaften nicht in die Gestaltung der Politik eingebunden wurden. Die lokalen und regionalen Gebietskörperschaften sind die Ebene, die den Bürgern am nächsten steht, doch wurden die Auswirkungen der Umsetzung auf die lokale Ebene meistens wenig bis überhaupt nicht berücksichtigt.

1.5

bedauert, dass die lokalen und regionalen Gebietskörperschaften nicht gebührend konsultiert wurden — weder im Rahmen der Datenerhebung noch bei der Analyse im Vorfeld der Erstellung des Berichts. In den Mitgliedstaaten wurden verschiedene Maßnahmen ergriffen, um auf die zunehmende Vielfalt der heutigen Gesellschaft einzugehen. Die gemachten Erfahrungen — positive und negative — sind heute besonders wichtig, da die Migrationsströme immer vielgestaltiger und globaler werden und die Mitgliedstaaten Einwanderer und Flüchtlinge aus immer mehr Ländern aufnehmen müssen — nicht nur aus den Ländern, mit denen sie durch den Handel bzw. kulturell/historisch verbunden sind.

1.6

unterstreicht, dass die Integrationsthematik in alle Politikbereiche eingebunden werden muss, um den sozialen Zusammenhalt erfolgreich zu sichern. Die Immigrations- und Integrationspolitik der EU muss im Einklang stehen mit ihren übergreifenden Zielen im Bereich der Sozial- und Wirtschaftspolitik, der Außen- und Entwicklungspolitik und auch mit solch grundlegenden europäischen Werten wie Chancengleichheit, Menschenrechte, Menschenwürde, Toleranz, Achtung der Vielfalt, Bekämpfung von Diskriminierung und der Förderung einer stärkeren Teilhabe an der Gesellschaft.

1.7

betont, dass die gesamte Gesellschaft für die Integration gefordert ist und dass sowohl Bemühungen seitens der Einwanderer als auch seitens der lokalen Bevölkerung erforderlich sind, um einen nachhaltigen sozialen Zusammenhalt und ein nachhaltiges Wachstum zu schaffen.

1.8

bedauert das Fehlen konkreter Angaben zur Integration und Umsetzung der Immigrationspolitik in diesem Bericht und betont, dass die Kommission den weiteren Informations- und Erfahrungsaustausch fördern sollte. Das „Europäische Handbuch zur Integration“ der Europäischen Kommission (Generaldirektion Justiz, Freiheit und Sicherheit) vom November 2004 ist ein erster ermutigender Schritt in diese Richtung. Es enthält konkrete Angaben zu bewährten Praktiken und Ergebnissen der Integration.

Die Lage von Einwanderern auf dem Arbeitsmarkt

Der Ausschuss der Regionen

1.9

stimmt zu, dass die Beschäftigung für die Integration von Einwanderern von ausschlaggebender Bedeutung ist, doch kann dieses Problem nicht aus dem Zusammenhang herausgerissen betrachtet werden, da der Integrationsgrad auch von einer Reihe weiterer Faktoren, wie z.B. dem gesellschaftlichen Hintergrund, dem Ausbildungsgrad und Sprachkenntnissen sowie von der Teilhabe am gesellschaftlichen Leben abhängt. Die erfolgreiche Integration von Einwanderern ist ein erster Schritt hin zu einer Gesellschaft, in der Platz für alle ist, sowohl zum Nutzen des Einzelnen als auch der örtlichen Gemeinschaft und der Gesellschaft im weiteren Sinne.

1.10

begrüßt die zunehmende Anerkennung der Kreativität und Eigeninitiative von Einwanderern in der EU. Der Schritt zum Unternehmertum und Unternehmensgründungen sind von wesentlicher Bedeutung für einen erfolgreichen Integrationsprozess und ein wichtiger Beitrag zur Verwirklichung der Lissabon-Strategie.

1.11

stellt fest, dass der Bericht sich hauptsächlich auf den Bedarf an Arbeitsmigranten konzentriert. Ferner stellt er fest, dass die häufigsten Zulassungsgründe die Familienzusammenführung und die verschiedenen Formen des humanitären Schutzes sind. Aus wirtschaftlichen, sozialen und politischen Gründen wäre es zweckmäßig, Strategien für die große Gruppe von Einwanderern aufzustellen, die nicht in den Arbeitsmarkt integriert sind. Die Bedeutung von Frauen für eine erfolgreiche Integration darf nicht unterschätzt werden, da über sie meist der direkte Weg zu den Kindern in der Familie führt.

1.12

bedauert, dass mit keinem Wort auf die Lage der ca. 500.000 Asylbewerber in der Europäischen Union, die auf eine Entscheidung bezüglich ihrer Aufenthaltsgenehmigung o.ä. warten, eingegangen wird. Die meisten von ihnen haben keinen Zugang zum regulären Arbeitsmarkt.

1.13

unterstreicht, dass die Aussage, dass die Unionsbürger ein hohes Beschäftigungsniveau erreicht haben, differenziert werden sollte, da auf lokaler und regionaler Ebene sehr große Unterschiede bestehen. Zwar kann von einer durchschnittlich hohen Beschäftigungsquote in der EU gesprochen werden, doch muss auch die ungleichmäßige regionale und lokale Verteilung beachtet werden.

1.14

hebt hervor, dass der Kontrast zwischen dem Bedarf an Arbeitsmigranten auf der Ebene der Mitgliedstaaten und die Bemühungen der lokalen Ebene gegen soziale Ausgrenzung, Marginalisierung und Fremdenfeindlichkeit die Notwendigkeit des Dialog und der Zusammenarbeit zwischen allen beteiligten Ebenen verstärkt.

Demokratische Aspekte der Integrationspolitik

Der Ausschuss der Regionen

1.15

betont, dass die Einwanderungs- und Integrationspolitik in verschiedenen Gesellschaftskreisen ganz unterschiedlich diskutiert wird, was zu unterschiedlichen Sichtweisen führt und die Effektivität der Maßnahmen gefährdet. Gleichzeitig wird so einem Misstrauen gegen die Politik der Boden bereitet, das zur Verachtung des politischen Systems führen kann. Dieses Misstrauen und diese Verachtung könnten von extremen politischen Kräften ausgenutzt werden.

1.16

stellt fest, dass der Abstand und der mangelnde Dialog zwischen den politischen Ebenen teils das Erstarken von Parteien ermöglicht hat, die sich Isolationismus und Fremdenfeindlichkeit auf die Fahnen geschrieben haben. Mehrere EU- und ausländerfeindliche Parteien sind aus einer lokalen Basis hervorgegangen.

1.17

begrüßt zwar die Aufnahme der Gleichstellungsperspektive in den Bericht, doch fehlt eine Beschreibung ernsthaft auf Gleichstellung ausgerichteter Integrationsmaßnahmen. Maßnahmen zur Entfaltung des Potenzials weiblicher Einwanderer schaffen wertvolle soziale, wirtschaftliche und demokratische Effekte.

1.18

ist der Ansicht, dass das formale Wahlrecht, das eine stärkere Beteiligung der Einwanderer am demokratischen Leben ermöglicht, einen Mindeststandard darstellt, der noch nicht in allen Staaten erreicht ist. Für die erfolgreiche Integration von Neubürgern muss jedoch noch mehr getan werden. Menschen, die sich zu stark ausgegrenzt fühlen, machen häufig auch nicht von ihrem Wahlrecht Gebrauch. Das Recht und die Möglichkeit, die gesellschaftliche Entwicklung zu beeinflussen, sind nichts wert, wenn jemand keine Arbeit oder keine Stellung in der Gesellschaft hat.

1.19

betont, dass in der Europäischen Beschäftigungsstrategie sowie in der Strategie zur sozialen Eingliederung nur Leitlinien zur Behebung eines Arbeitskräftemangels genannt werden. Es wird jedoch nichts über den größten Teil der Einwanderer gesagt, die im Rahmen der Familienzusammenführung oder aus Gründen des humanitären Schutzes in die EU kommen. Die Strategie zur sozialen Eingliederung bleibt ohne Leitlinien für diese große Gruppe unvollständig.

1.20

unterstreicht, dass der Bericht Maßnahmen beschreibt, die auf lokaler Ebene stattfinden. Die Informationen sind jedoch unvollständig, Angaben zu Praxis und Ergebnissen der Umsetzung fehlen. Wie die Finanzmittel im Integrationsbereich eingesetzt werden, ist nur schwer herauszufinden, da der Bericht die lokale und regionale Ebene nicht einschließt.

1.21

betont, dass vielfach in der EU die Steuereinnahmen der nationalen Ebene zufallen, während die lokale Ebene mit den ausgrenzungsbezogenen Kosten der Zuwanderung belastet wird. Ein optimaler Einsatz der Finanzmittel wird durch die mangelnde Kommunikation zwischen den einzelnen Ebenen erschwert.

2.   Empfehlungen des Ausschusses der Regionen

Der Ausschuss der Regionen

2.1

fordert die Kommission auf, das Wissen der lokalen und regionalen Gebietskörperschaften, das diese sich in jahrzehntelanger Arbeit durch die konkrete Umsetzung von Maßnahmen im Integrations- und Immigrationsbereich aufgebaut haben, zu nutzen. Um den Austausch von Informationen, Ideen und Erfahrungen in Integrationsfragen zwischen den Mitgliedstaaten zu erleichtern und zu verbessern, sollten die Nationalen Kontaktstellen aufgefordert werden, sich an die Regionen, Gemeinden und Großstädte zu wenden und auf ihre Erfahrungen zurückzugreifen.

2.2

fordert die Kommission ferner dazu auf, den Ausschuss der Regionen bei der Erstellung der Jahresberichte zu konsultieren, um zu erörtern, wie die Erfahrungen der lokalen und regionalen Ebene in Integrationsfragen am besten berücksichtigt werden können.

2.3

unterstreicht, dass die lokalen Behörden eindeutige und realistische Ziele für den weiteren Ausbau ihrer Integrationsmaßnahmen setzen und deren Umsetzung bewerten müssen. Auch die Behörden der nationalen und der regionalen Ebene sollten ihre eigenen Maßnahmen bewerten. Er weist die Kommission auf die Notwendigkeit einer Auswertung der gegenwärtig angewandten Integrationsstrategien hin.

2.4

betont, dass regionale Unterschiede anerkannt werden müssen, wenn die finanzielle Unterstützung einer gemeinsamen Immigrationspolitik effizient sein soll. Die Unterstützung muss Anreize zu flexiblen Lösungen bieten, und die lokale und regionale Ebene müssen frei über ihre Vorgehensweise entscheiden können.

2.5

ersucht die Kommission, im Rahmen der Debatte über die künftige europäische Kohäsionspolitik zu berücksichtigen, dass einige Regionen, in denen die Zahl der Einwanderer in den letzten Jahren erheblich zugenommen hat, durch eine Verringerung der Beihilfen aus den Strukturfonds besonders belastet würden. Dies gilt insbesondere für die Großstädte.

2.6

unterstreicht, dass ein nur auf der Ebene der Mitgliedstaaten und auf EU-Ebene geführter Dialog mit Migrantenverbänden nicht ausreicht. Integrationsmaßnahmen, religiöse und kulturelle Fragen berühren in allen wesentlichen Zügen den Alltag der Menschen, also die lokale Ebene. Die Bedeutung des lokalen grenzüberschreitenden Dialogs kann daher nicht stark genug betont werden, wenn es darum geht, den Zusammenhalt über ethnische, religiöse und kulturelle Unterschiede hinweg zu stärken.

2.7

befürwortet eine stärkere Beteiligung der lokalen und regionalen Gebietskörperschaften an der Aufstellung nationaler Aktionspläne für soziale Eingliederung und Beschäftigung. Dies würde den Vergleich und die Ermittlung bewährter Verfahren sowie die Bewertung der tatsächlichen Auswirkungen und Ergebnisse der von den Mitgliedstaaten verfolgten Strategien erleichtern.

2.8

betont, dass sich der Bericht nur mit der horizontalen, nationalen Ebene beschäftigt. Die erörterten Maßnahmen müssen aber auf der lokalen Ebene konkretisiert werden. Hier ist also ein vertikaler Ansatz erforderlich. Für eine zutreffende und objektive Analyse müssen die Entwicklungen auf allen Ebenen beschrieben werden — auch auf den Ebenen, auf denen die Maßnahmen umgesetzt werden. Die Nationalen Kontaktstellen für Integrationsfragen müssen durch entsprechende Stellen auf der lokalen und regionalen Ebene ergänzt werden.

2.9

unterstreicht, dass Einwanderung allein nicht ausreicht, um dem Arbeitskräftemangel in der EU langfristig abzuhelfen. Er verweist in diesem Zusammenhang auf seine Stellungnahme zum Beitrag älterer Arbeitnehmer.

2.10

betont, dass Einwanderer, vor allem Frauen, als wertvolle Ressource und als durchweg positive Ergänzung des Arbeitsmarkts angesehen werden müssen und dieses Arbeitskräftereservoir eine vielseitige Zusammensetzung aufweist. Leitprinzip in der Berufswelt muss der Grundsatz der Gleichbehandlung sein.

2.11

betont, dass die Summe der lokalen und regionalen Unterschiede ein zutreffenderes Bild des Beschäftigungsgrades liefert als der nationale Durchschnitt. Analysen, die auf dem nationalen Durchschnitt basieren, sind ungeeignet als Ausgangspunkt für Maßnahmen, die auf die regionale Vielfalt ausgerichtet sind. Für erfolgreiche Strategien ist ein Bottom-up-Ansatz erforderlich.

2.12

meint, dass auf die große Zahl von Arbeitsmigranten eingegangen werden muss, die illegal eingewandert sind. Es müssen Regelungen gefunden werden, die es Migranten, die gegen das geltende Einwanderungsrecht verstoßen, erlauben, ihren Status ggf. unverzüglich zu legalisieren. Dies muss stets in Relation zu der Kapazität für eine Aufnahme in Würde gesetzt werden.

2.13

begrüßt die Einsicht, dass einwanderungspolitische Aspekte in alle Politikfelder einfließen müssen und die Zusammenarbeit der nationalen, regionalen und lokalen Behörden sowie mit der Bürgergesellschaft intensiviert werden muss. Neben dem vertikalen Dialog muss auch die Frage der Mittelverteilung erörtert werden.

2.14

würde eine Bezugnahme auf die Gesundheit der Einwanderer begrüßen und betont die Bedeutung eines Zusammenwirkens zwischen der medizinischen Betreuung vor Ort (Grundversorgung) und anderen Akteuren, die sich um eine erfolgreiche Integration bemühen.

2.15

hebt die Bedeutung der Schaffung von Finanzinstrumenten für die dezentrale Zusammenarbeit auf dem Gebiet der Einwanderung sowie einer fortgesetzten Unterstützung der Integrationsmaßnahmen der lokalen und regionalen Ebene durch die EU-Strukturfonds und Initiativen wie EQUAL und URBAN hervor. In diesem Zusammenhang sollte die Arbeit im Rahmen des neuen INTI-Pilotprojekts besonders berücksichtigt werden, das die Förderung des Dialogs und der Zusammenarbeit sowie den Aufbau von Netzen im Integrationsbereich auf europäischer Ebene zum Ziel hat.

2.16

unterstreicht, dass das Bedürfnis jedes einzelnen Einwanderers nach Arbeit und Selbstständigkeit anerkannt und angeregt werden muss. Neben wirtschaftlichen Aspekten tragen Unternehmertum und die Gründung von Kleinunternehmen zu einer positiven gesellschaftlichen Entwicklung bei. Die Möglichkeit zur Gründung und Führung eines Unternehmens wirkt integrationsfördernd und sollte daher stärker gesellschaftlich unterstützt werden.

2.17

macht erneut auf die Diskriminierung von Frauen aufgrund ihres Geschlechts und ihrer ethnischen Herkunft aufmerksam. Durch die Berücksichtigung geschlechtsspezifischer Unterschiede können die Maßnahmen für eine bessere Integration von Einwanderern zielgerichteter und effektiver gestaltet werden.

2.18

betont, dass nicht nur wirtschaftliche Werte zählen dürfen, wenn eine Integrationspolitik Erfolg haben soll. Durch die Einwanderung öffnen sich neue Perspektiven, die das Leben aller Bürger bereichern und gleichzeitig der EU im globalen Zusammenhang wertvolle Kompetenzen und Ressourcen geben können.

2.19

betont die Bedeutung der Arbeit nichtstaatlicher Organisationen in enger Zusammenarbeit mit den lokalen und regionalen Gebietskörperschaften und unterstützt deren Programme, die darauf abzielen, die Integration der Zuwanderer in das politische und gesellschaftliche Leben des Landes zu beschleunigen (Spracherwerb, Kennenlernen der Kultur des Landes und der demokratischen Prinzipien, soziale und politische Bildung, Wahrung der nationalen Identität der Zuwanderer usw.). Es ist immer die unbedingte Verantwortung der nationalen Ebene, in enger Zusammenarbeit mit lokalen und regionalen Gebietskörperschaften auf eine gute gesellschaftliche Integration hinzuwirken und einen Dialog mit nichtstaatlichen Organisationen zu führen.

Brüssel, den 13. April 2005

Der Präsident

des Ausschusses der Regionen

Peter STRAUB


(1)  ABl. C 278 vom 14.11.2002, S. 44.

(2)  ABl. C 73 vom 26.3.2003, S. 13.

(3)  ABl. C 73 vom 26.3.2003, S. 16.

(4)  ABl. C 244 vom 10.10.2003, S. 5.


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