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Document 52005AR0143
Opinion of the Committee of the Regions on the Communication from the Commission to the Council on a European Future for Kosovo
Stellungnahme des Ausschusses der Regionen zu der Mitteilung der Kommission an den Rat Eine europäische Zukunft für das Kosovo
Stellungnahme des Ausschusses der Regionen zu der Mitteilung der Kommission an den Rat Eine europäische Zukunft für das Kosovo
ABl. C 115 vom 16.5.2006, p. 53–55
(ES, CS, DA, DE, ET, EL, EN, FR, IT, LV, LT, HU, NL, PL, PT, SK, SL, FI, SV)
16.5.2006 |
DE |
Amtsblatt der Europäischen Union |
C 115/53 |
Stellungnahme des Ausschusses der Regionen zu der Mitteilung der Kommission an den Rat „Eine europäische Zukunft für das Kosovo“
(2006/C 115/11)
DER AUSSCHUSS DER REGIONEN
gestützt auf die Mitteilung der Kommission an den Rat „Eine europäische Zukunft für das Kosovo“ (KOM(2005) 156 endg.);
aufgrund des Beschlusses der Europäischen Kommission vom 11. Mai 2005, ihn gemäß Artikel 265 Absatz 1 des Vertrags zur Gründung der Europäischen Gemeinschaft um Stellungnahme zu diesem Thema zu ersuchen;
aufgrund des Beschlusses seines Präsidiums vom 12. April 2005, die Fachkommission für Außenbeziehungen mit der Ausarbeitung der diesbezüglichen Stellungnahme zu beauftragen;
gestützt auf die Schlussfolgerungen des Vorsitzes des Europäischen Rates von Brüssel vom 16./17. Juni 2005;
gestützt auf die Schlussfolgerungen des Vorsitzes des Europäischen Rates von Thessaloniki vom 19./20. Juni 2003;
aufgrund des Beschlusses des Europäischen Rates vom 14. Juni 2004 über die Grundsätze, Prioritäten und Bedingungen der Europäischen Partnerschaft mit Serbien und Montenegro einschließlich des Kosovo;
gestützt auf den Bericht über die Fähigkeit Serbiens und Montenegros zur Aushandlung eines Stabilisierungs- und Assoziierungsabkommens mit der Europäischen Union (SEC(2005) 478 final);
gestützt auf die Stellungnahme der Parlamentarischen Versammlung des Europarates betreffend „Die gegenwärtige Lage im Kosovo“, verabschiedet am 3. Juni 2005 (doc. 10572, Berichterstatterin: Marianne Tritz);
gestützt auf den Bericht des Generalsekretärs vom 23. Mai 2005 über die Übergangsverwaltungsmission der Vereinten Nationen im Kosovo (doc. 05-33918);
gestützt auf die Resolution 1244 (1999) des Sicherheitsrates der Vereinten Nationen vom 10. Juni 1999;
gestützt auf die Vereinbarung über die Zusammenarbeit zwischen dem Ausschuss der Regionen und dem Kongress der Gemeinden und Regionen des Europarats vom 13. April 2005, CdR 62/2005 (1);
gestützt auf seine Stellungnahme zu der „Rolle der regionalen und lokalen Gebietskörperschaften der EU im Demokratisierungsprozess im westlichen Balkanraum“ — CdR 101/2003 fin;
gestützt auf die Schlussfolgerungen der Teilnehmer der Konferenz von Pristina vom 22. Juni 2005 (Erklärung von Pristina), CdR 145/2005 fin;
gestützt auf seinen am 15. September 2005 von der Fachkommission für Außenbeziehungen (Berichterstatter: Herr ŠTEBE, Bürgermeister der Gemeinde Mengeš, SI/EVP) angenommenen Entwurf einer Stellungnahme (CdR 143/2005 rev. 2);
in der Absicht, einen Ausblick auf die europäische Zukunft für das Kosovo aus der lokalen und regionalen Perspektive zu geben;
in Erwägung folgender Gründe:
1. |
Die Schlussfolgerungen des Vorsitzes des Europäischen Rates von Thessaloniki vom 19./20. Juni 2003 haben der gesamten westlichen Balkanregion eine europäische Perspektive für die Zukunft gegeben. Diese Perspektive wurde erneut in den Schlussfolgerungen des Europäischen Rates von Brüssel vom 16./17. Juni 2005 betont; |
2. |
alle westlichen Balkanländer, darunter auch das Kosovo, vollziehen gegenwärtig positive Veränderungen in ihren Ansichten, auch in Bezug auf den Internationalen Strafgerichtshof für das ehemalige Jugoslawien (ICTY). Diese Veränderungen sind ein bedeutender Schritt in Richtung ihrer möglichen europäischen Integration. Dennoch sind weitere erhebliche Fortschritte erforderlich; |
3. |
im Kosovo reagierten die Menschen mit Gelassenheit auf den Rücktritt des früheren Premierministers Haradinaj, und die Regierung zeigte politische Reife während eines reibungslosen Übergangs zu der neuen, von Premierminister Kosumi geführten Regierung des Kosovo; dies ging mit einem erneuerten Engagement für die Fortsetzung des auf die Umsetzung der UN-Standards gerichteten Programms der vorhergehenden Regierung einher; |
4. |
die Regierung des Kosovo verabschiedete am 22. Februar 2005 die „Reform der lokalen Selbstverwaltung — Arbeitsprogramm 2005“. Mit der Reform sollen die Leistungen auf lokaler Ebene verbessert werden, um dadurch (a) zur Sicherung einer stabilen Verwaltung und stabiler Lebensbedingungen für alle Menschen im Kosovo, (b) zur Integration aller Bevölkerungsgruppen des Kosovo in die demokratischen Strukturen sowie (c) zur Errichtung und Festigung funktionierender demokratischer Institutionen im Kosovo gemäß den Standards beizutragen; |
5. |
die Aktivitäten sind auf die Fortsetzung der wirtschaftlichen Integration des Kosovo in der Region gerichtet. Diese fortlaufenden Anstrengungen zielen auf die Bewältigung der schwierigen Wirtschaftslage im Kosovo ab, einschließlich eines niedrigen Einkommensniveaus, hoher Arbeitslosigkeit und eines gewaltigen Infrastrukturdefizits. Es wird dringend ein rechtlicher Rahmen zur Festlegung klarer Eigentumsrechte benötigt; |
6. |
eine anspruchsvolle, umfassende Bilanz der gegenwärtig stattfindenden Umsetzung der Standards soll einen realistischen Prozess einleiten, der zur Regelung des zukünftigen Status des Kosovo führt. Starke, autonome und multiethnische lokale und kommunale Gebietskörperschaften sind die Voraussetzung für dauerhaften Frieden und Wohlstand im Kosovo sowie das Schlüsselelement eines jeden Abkommens zum zukünftigen Status des Kosovo; |
7. |
die Schlusserklärung der Konferenz über „Die Rolle der lokalen und regionalen Gebietskörperschaften der Europäischen Union im Demokratisierungsprozess im westlichen Balkanraum“, die gemeinsam vom Ausschuss der Regionen, der Europäischen Kommission, dem Kongress der Gemeinden und Regionen des Europarats und dem Stabilitätspakt für Südosteuropa in Priština am 22. Juni 2005 veranstaltet wurde, unterstreicht, dass eine Zukunft der Menschen des Kosovo innerhalb der Europäischen Union an eine wirksame Dezentralisierung und partizipatorische Demokratie, die die demokratischen Werte und Minderheitenrechte in vollem Umfang respektiert, gebunden ist. |
verabschiedete auf seiner 62. Plenartagung am 16./17. November 2005 (Sitzung vom 16. November) folgende Stellungnahme:
1. Standpunkte des Ausschusses der Regionen
Der Ausschuss der Regionen
1.1 |
begrüßt den Bericht und die von der Kommission in der Mitteilung „Eine europäische Zukunft für das Kosovo“, KOM(2005) 156 endg., gezogenen Schlussfolgerungen, die einen Rahmen für einen Ausweg aus der Sackgasse, in der sich die Entwicklung einer demokratischen und multiethnischen Gesellschaft im Kosovo momentan befindet, aufzeigen, um dem Kosovo die Möglichkeit zu geben, sich in der Region bezüglich Frieden und Wohlstand einzubringen; |
1.2 |
begrüßt den Bericht über die Fähigkeit Serbiens und Montenegros zur Aushandlung eines Stabilisierungs- und Assoziierungsabkommens mit der Europäischen Union, SEC(2005) 478 final, der mit einer positiven Empfehlung in Richtung Eröffnung von Stabilisierungs- und Assoziierungsverhandlungen abschließt, sofern Serbien-Montenegro seine Vorbereitungen entsprechend dem eingeschlagenen Weg fortsetzt; |
1.3 |
begrüßt die Schlussfolgerungen des Vorsitzes des Europäischen Rates von Brüssel vom 16./17. Juni 2005 und die beigefügte Erklärung zum Kosovo, in der betont wird, dass das Ergebnis der Gesamtbilanz nicht von vornherein feststehe: Von besonderer Bedeutung seien in diesem Zusammenhang die Umsetzung der Standards, insbesondere der als vorrangig eingestuften Standards, und die Dezentralisierung; |
1.4 |
ist der Auffassung, dass die lokalen und regionalen Gebietskörperschaften des Kosovo und der EU helfen müssen, der Herausforderung der Gestaltung einer europäischen Zukunft für das Kosovo gerecht zu werden; |
1.5 |
begrüßt das Engagement der Kommission, sich auf die spezielle Situation und die besonderen Bedürfnisse des Kosovo zu konzentrieren, um Fortschritte im Stabilisierungs- und Assoziationsprozess zu erreichen; |
1.6 |
begrüßt die Konzentration der Maßnahmen auf die Entwicklung und die Reformbedürfnisse des Kosovo mit der Zusage, Mittel der Kommission aufzuwenden, um diese Entwicklung und die Reformen voranzutreiben; |
1.7 |
unterstützt den Vorschlag der Europäischen Kommission, neue Wege zu erforschen, die es dem Kosovo ermöglichen, alle geeigneten Instrumente der Europäischen Union in vollem Umfang in Anspruch zu nehmen; |
1.8 |
misst dem politischen Dialog zwischen den Gemeinschaften des Kosovo und den Entscheidungsträgern in Belgrad und Priština größte Bedeutung bei, da nur mit diesem Dialog der Stabilisierungsprozess als Vorbedingung für die europäische Integration des gesamten westlichen Balkanraums intensiviert werden kann; |
1.9 |
begrüßt den Ansatz der provisorischen Selbstverwaltungsinstitutionen (PISG) zur Reform der Kommunalverwaltung im Kosovo; |
1.10 |
weist darauf hin, dass die Dezentralisierung mit einer tatsächlichen Übertragung von Befugnissen und vor allem mit der Bereitstellung von finanziellen Mitteln und Vermögenswerten einhergehen muss, die den auf die lokalen und regionalen Gebietskörperschaften übertragenen Aufgaben angemessen sind; |
1.11 |
unterstützt die wichtige Rolle, die die Verbände der Regionen und Gemeinden als Vertreter der kollektiven Interessen der lokalen und regionalen Gebietskörperschaften gegenüber ihren Regierungen und als unerlässliche Instrumente zur Förderung des Handlungspotentials durch lokale und regionale Politiker spielen müssen; |
1.12 |
unterstützt das Engagement der Kommission in den Beratungen auf hoher Ebene mit den wichtigsten internationalen Entscheidungsträgern, einen koordinierten Politikansatz im Kosovo umzusetzen und begrüßt den Beschluss, eine Gesamtbilanz über die Fortschritte hinsichtlich der Umsetzung der Kosovo-Standards zu ziehen. |
2. Empfehlungen des Ausschusses der Regionen
Der Ausschuss der Regionen
2.1 |
fordert die Kommission auf, die lokalen Gebietskörperschaften des Kosovo aktiv in die Umsetzung der politischen, sozialen und wirtschaftlichen Reformen auf der Basisebene bei gleichzeitiger voller Anerkennung der Grundsätze der Subsidiarität, Verhältnismäßigkeit und der verantwortungsvollen Regierungsführung einzubeziehen; |
2.2 |
bestärkt die Kommission, in enger Zusammenarbeit mit den lokalen Gebietskörperschaften Informationskampagnen zu fördern und zu unterstützen, um einerseits die EU-Bürger über die Beziehungen zum Kosovo und andererseits die Bürger des Kosovo über die Werte der Europäischen Union zu informieren; |
2.3 |
bestärkt die Kommission, in enger Zusammenarbeit mit den lokalen Gebietskörperschaften Austausch- und Partnerschaftsprogramme zu unterstützen, die zur Erhöhung des gegenseitigen Verständnisses zwischen den Bürgern und den Verwaltungen der EU und des Kosovo sowie zur Stärkung der Verwaltungskapazität auf lokaler und regionaler Ebene beitragen; |
2.4 |
empfiehlt, dass die Kommission bei ihrer Unterstützung für den Verwaltungsaufbau die lokalen Verwaltungskapazitäten besonders berücksichtigen sollte, insbesondere um bei der Umsetzung des Rechts sowie der Verbesserung der Kommunikation und Zusammenarbeit zwischen zentraler und lokaler Verwaltung zu helfen; |
2.5 |
fordert Kooperationsbemühungen sowie den Austausch von Erfahrungen und bewährter Verfahren, die im Rahmen der Heranführungspolitik mit den lokalen und regionalen Gebietskörperschaften der Mitgliedstaaten der EU, den Bewerberstaaten und den westlichen Balkanstaaten gesammelt bzw. angewendet wurden; |
2.6 |
betont, dass eines der Mittel zur Stärkung des Vertrauens und der Stabilität im Kosovo und der westlichen Balkanregion in der aktiven grenzüberschreitenden Zusammenarbeit zwischen den lokalen und regionalen Gebietskörperschaften besteht; |
2.7 |
bestärkt alle für die Umsetzung der Standards Verantwortlichen und insbesondere die provisorischen Selbstverwaltungsinstitutionen (PISG) des Kosovo, die Umsetzung der Reform der Kommunalverwaltung im gesamten Kosovo fortzusetzen und die lokalen Gebietskörperschaften des Kosovo bei der Einhaltung der Europäischen Charta der kommunalen Selbstverwaltung zu unterstützen, indem ihnen insbesondere genügend Finanzmittel, Land- und Humanressourcen zur Wahrnehmung ihrer sozialen und wirtschaftlichen Befugnisse bewilligt werden; |
2.8 |
erinnert alle für die Umsetzung der Standards Verantwortlichen und insbesondere die provisorischen Selbstverwaltungsinstitutionen (PISG) des Kosovo daran, dass die Erhaltung und Förderung der Regional- und Minderheitensprachen sowie des kulturellen Erbes aller Bevölkerungsgruppen Grundvoraussetzungen für Toleranz und gegenseitiges Verständnis in einem pluralistischen, multiethnischen und multikulturellen Kosovo sind; |
2.9 |
bestärkt alle für die Umsetzung der Standards Verantwortlichen und insbesondere die provisorischen Selbstverwaltungsinstitutionen (PISG) des Kosovo, die Mitwirkung von Angehörigen aller ethnischer Gruppen und Gemeinschaften am Entscheidungsprozess, insbesondere auf lokaler und kommunaler Ebene zu erleichtern und unterstreicht, dass multiethnische Kommunen Grundvoraussetzung für die Stabilisierung und Aussöhnung im Kosovo sind; |
2.10 |
empfiehlt allen für die Umsetzung der Standards Verantwortlichen und insbesondere den provisorischen Selbstverwaltungsinstitutionen (PISG) des Kosovo, ihre Anstrengungen zu verdoppeln, damit baldmöglichst konkrete Ergebnisse erzielt werden, insbesondere was die Rückkehr der Flüchtlinge und Vertriebenen sowie den freien Personenverkehr für alle Bevölkerungsgruppen betrifft; |
2.11 |
fordert alle für die Umsetzung der Standards Verantwortlichen und insbesondere die provisorischen Selbstverwaltungsinstitutionen (PISG) des Kosovo auf, in Zusammenarbeit mit der EU und internationalen Institutionen Maßnahmen zu ergreifen, die über die Umsetzung der Standards hinausgehen und auf die Vorbereitung der Umsetzung der EU-Rechtsvorschriften, einschließlich auf lokaler Ebene, gerichtet sind; |
2.12 |
empfiehlt die enge Zusammenarbeit mit dem Kongress der Gemeinden und Regionen Europas (KGRE) des Europarats und die Förderung einer stärkeren Beteiligung der Entscheidungsträger des Kosovo am demokratischen Prozess Europas; |
2.13 |
empfiehlt, dass im Rahmen der Finanziellen Vorausschau 2007-2013 eine ausreichende finanzielle Unterstützung für das Kosovo bewilligt wird. |
Brüssel, den 16. November 2005
Der Präsident
des Ausschusses der Regionen
Peter Straub
(1) ABl. C 73 vom 23.3.2004, S. 1.