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Document 52005AR0144

Stellungnahme des Ausschusses der Regionen zu der Mitteilung der Kommission an den Rat und das Europäische Parlament Aufstellung eines Rahmenprogramms für Solidarität und die Steuerung der Migrationsströme für den Zeitraum 2007-2013

ABl. C 115 vom 16.5.2006, p. 47–52 (ES, CS, DA, DE, ET, EL, EN, FR, IT, LV, LT, HU, NL, PL, PT, SK, SL, FI, SV)

16.5.2006   

DE

Amtsblatt der Europäischen Union

C 115/47


Stellungnahme des Ausschusses der Regionen zu der Mitteilung der Kommission an den Rat und das Europäische Parlament „Aufstellung eines Rahmenprogramms für Solidarität und die Steuerung der Migrationsströme für den Zeitraum 2007-2013“

(2006/C 115/10)

DER AUSSCHUSS DER REGIONEN

gestützt auf die Mitteilung der Kommission an den Rat und das Europäische Parlament „Aufstellung eines Rahmenprogramms für Solidarität und die Steuerung der Migrationsströme für den Zeitraum 2007-2013“ (KOM(2005) 123 endg.);

aufgrund des Beschlusses der Europäischen Kommission vom 6. April 2005, ihn gemäß Artikel 265 Absatz 1 des Vertrags zur Gründung der Europäischen Gemeinschaft um Stellungnahme zu ersuchen;

aufgrund des Beschlusses seines Präsidiums vom 22. Februar 2005, die Fachkommission für Außenbeziehungen mit der Ausarbeitung einer diesbezüglichen Stellungnahme zu beauftragen;

gestützt auf seine Stellungnahme vom 7. Juli 2005 zu dem „Grünbuch über ein EU-Konzept zur Verwaltung der Wirtschaftsmigration“ (CdR 82/2005 fin);

gestützt auf den am 15. September 2005 von der Fachkommission für Außenbeziehungen angenommenen Entwurf einer Stellungnahme (CdR 144/2005 rev. 1) (Berichterstatter: Herr Paleologos, Mitglied des Gemeinderats von Livadia (EL/SPE));

in Erwägung folgender Gründe:

Das Solidaritätsprogramm wird ein neues Politikinstrument für die Schaffung eines Raums der Freiheit, der Sicherheit und des Rechts für alle Bürgerinnen und Bürger der Europäischen Union bilden.

Es soll eine Balance zwischen einer wirkungsvollen Unterstützung aller EU-Maßnahmen, die der Schaffung eines Raums der Freiheit, der Sicherheit und des Rechts dienen, und den auf der nationalen, der regionalen und der lokalen Ebene bestehenden Erfordernissen im Sinne einer gerechten Lastenverteilung herstellen.

Die Gründe, die die Menschen zum Verlassen ihrer alten und zum Suchen einer neuen Heimat veranlassen, werden auch weiterhin Migrationsbewegungen von den weniger entwickelten und unsicheren Ländern in aller Welt zur Europäischen Union auslösen, während kriminelle Netze, rassistische und fremdenfeindliche Einstellungen und Bewegungen und Lücken in der Bürokratie eine geregelte, geordnete und sozial und wirtschaftlich integrative Migration zum Nutzen sowohl der Migranten als auch der Herkunfts- und Empfängerländer bedrohen können.

Die zunehmende Mitwirkung der EU an einer Reihe von Politikbereichen und Maßnahmen erfordert eine Unterstützung mit adäquaten finanziellen Mitteln und Instrumenten.

Vor dem Hintergrund der Bevölkerungsalterung und der Abnahme der Erwerbsbevölkerung ist der weitere Zustrom von Einwanderern wahrscheinlich, die zunehmend benötigt werden, um den Bedarf der erweiterten EU zu decken.

Das Rahmenprogramm enthält eine eindeutige Rechtsgrundlage für die Einbindung der regionalen und lokalen Gebietskörperschaften: „Jeder Mitgliedstaat organisiert gemäß seinen innerstaatlichen Vorschriften und seiner Praxis die partnerschaftliche Zusammenarbeit mit den von ihm benannten Behörden und Einrichtungen, insbesondere a) den regionalen, lokalen und städtischen Behörden und den übrigen zuständigen öffentlichen Behörden (…)“.

verabschiedete auf seiner 62. Plenartagung am 16./17. November 2005 (Sitzung vom 16. November) einstimmig folgende Stellungnahme:

1.   Standpunkte des Ausschusses der Regionen

Der Ausschuss der Regionen

1.1

begrüßt den Vorschlag der Europäischen Kommission zur Aufstellung eines Rahmenprogramms für Solidarität und die Steuerung der Migrationsströme für den Zeitraum 2007-2013;

1.2

erkennt den Wert und das Ausmaß der globalen Migration und ihre Bedeutung für die Vielfalt und Entwicklung insbesondere in der örtlichen Gemeinschaft. Auch der Ausschuss hält eine Koordinierung der Zuwanderungs-, Asyl- und Integrationspolitik in der Europäischen Union für sehr wichtig. In der erweiterten Union ist dies von umso größerer Bedeutung;

1.3

hält eine vom Gemeinschaftsgedanken geleitete, umfassende und nachhaltige Politik für die Steuerung der Migrationsströme für wichtig, die der Sicherheit an den Grenzen, einem wirkungsvollen Schutz von Menschen, die des internationalen Schutzes bedürfen, einer effektiven Repatriierung von Drittstaatsangehörigen, die sich illegal im Gemeinschaftsgebiet aufhalten, und der Integration legaler Migranten in das wirtschaftliche, soziale, kulturelle und politische Leben Rechnung trägt;

1.4

betont, dass die Verantwortung für die Formulierung und Umsetzung von Rechtsvorschriften bei den Mitgliedstaaten liegt, während für die Aufnahme, Unterbringung und Eingliederung der Einwanderer in erster Linie die lokale und regionale Ebene zuständig ist. Der Ausschuss verweist daher insbesondere auf die wichtige Funktion der lokalen und regionalen Gebietskörperschaften, deren Zuständigkeit u.a. für Planung, Unterkunft, Bildung und den Arbeitsmarkt einen direkten Einfluss auf die Integration hat und den sozialen Zusammenhalt, die gesellschaftliche Eingliederung und nachhaltige Gesellschaften fördern kann;

1.5

unterstreicht, dass die lokalen und regionalen Gebietskörperschaften ein wichtiges Glied in der Solidaritätskette bilden und helfen wollen, die Migrationsursachen zu beseitigen, indem Maßnahmen der finanziellen Zusammenarbeit intensiviert werden und eine gemeinsame Strategie für die Förderung der grenzübergreifenden regionalen und nationalen Kooperation auf dem Gebiet der Steuerung von Migrationsbewegungen entwickelt wird. Aufgrund ihrer Befugnisse in den Bereichen Migration, Immigration und Integration und ihrer Stellung als Betreiber oder Eigner von Infrastrukturen sind die Gebietskörperschaften wichtige Akteure bei allen Schritten, die mit der Verhinderung, Finanzierung und Steuerung von Migrationsströmen zusammenhängen;

1.6

betont, dass vielfach in der EU das Steueraufkommen auf der nationalen Ebene eingezogen wird, während die lokale Ebene die wirtschaftlichen Folgekosten der mit der Zuwanderung zusammenhängenden Ausgrenzung zu tragen hat. Mangelnde Konsultation zwischen den einzelnen Ebenen erschwert kann den optimalen Einsatz der wirtschaftlichen Ressourcen erschweren. Diese Art der Lastenteilung wäre eine wertvolle Ergänzung der Anstrengungen auf Unionsebene und könnte fruchtbare Ergebnisse auf diesem Gebiet hervorbringen;

1.7

a)

weist darauf hin, dass Frauen sowohl aus Gründen des Geschlechts als auch der ethnischen Herkunft diskriminiert werden. Die Berücksichtigung von Fragen der Geschlechtergleichstellung würde die Bemühungen um eine bessere Steuerung von Migrationströmen zielorientierter und wirkungsvoller machen. Die Bedeutung von Frauen für eine erfolgreiche Integration darf nicht unterschätzt werden, da über sie meist der direkte Weg zu den Kindern in der Familie führt;

b)

betont, dass eine Migrationspolitik nur erfolgreich sein kann, wenn neben den wirtschaftlichen auch andere Werte berücksichtigt werden. Durch die Immigration öffnen sich neue Perspektiven, die das Leben aller Bürger bereichern und gleichzeitig der EU Kompetenzen und Ressourcen geben können, die im globalen Zusammenhang wertvoll sind;

c)

fordert den Rat und die Kommission auf, das Wissen der lokalen und regionalen Gebietskörperschaften, das diese sich in jahrzehntelanger Arbeit durch die konkrete Umsetzung migrationspolitischer Maßnahmen aufgebaut haben, zu nutzen;

1.8

a)

betont, dass Initiativen, mit denen eine wirkungsvolle wirtschaftliche Unterstützung einer gemeinsamen Zuwanderungspolitik gewährleistet werden soll, regionalen Unterschieden Rechnung tragen müssen. Die Unterstützung muss Anreize zu flexiblen Lösungen bieten, und die lokale und regionale Ebene müssen frei über ihre Vorgehensweise entscheiden können;

b)

dringt darauf, in der Debatte über die künftige europäische Kohäsionspolitik die Initiativen zu berücksichtigen, die in Regionen durchgeführt werden, die möglicherweise weniger Beihilfen aus den Strukturfonds erhalten und in denen die Zahl der Einwanderer in den letzten Jahren erheblich zugenommen hat. Dies gilt insbesondere für die größeren Mittelstädte und die Großstädte

1.9

unterstreicht, dass Einwanderung allein nicht ausreicht, um dem Arbeitskräftemangel in der EU langfristig abzuhelfen, und verweist in diesem Zusammenhang auf seine Stellungnahme zum Beitrag älterer Arbeitnehmer zum Arbeitsmarkt;

1.10

aus wirtschaftlichen, sozialen und politischen Gründen sollten dringend Strategien für die große Gruppe von Einwanderern aufgestellt werden, die nicht in den Arbeitsmarkt integriert sind;

1.11

dringt auf Maßnahmen für die große Zahl von Arbeitsmigranten, die illegal in die EU eingereist sind und dort leben. Es müssen Maßnahmen ergriffen und entsprechende Regelungen gefunden werden, die es Zuwanderern, die gegen das geltende Einwanderungsrecht verstoßen, erlauben, ihren Status ggf. unverzüglich zu legalisieren, insbesondere wenn ihr illegaler Aufenthalt auf administrative Schwachstellen oder besondere geopolitische Gegebenheiten, mit denen die Mitgliedstaaten konfrontiert sind, zurückzuführen ist. Diese Maßnahmen sollten Ausnahmecharakter haben, keine regelmäßige Übung darstellen und zugleich darauf abheben, a) den Betroffenen einen menschenwürdigen Aufnahmestandard zu gewährleisten, b) die Überzeugung zu verstetigen, daß die illegale Zuwanderung nicht hinnehmbar ist, c) den Menschenhandel und die soziale Ausgrenzung rigoros anzugehen und d) effiziente Strukturen und Politiken für die Förderung der legalen Arbeitsmigration zu schaffen.

1.12

unterstreicht, dass das Bedürfnis des einzelnen Einwanderers, durch Arbeit seinen eigenen Lebensunterhalt zu sichern, anerkannt und angeregt werden muss. Neben wirtschaftlichen Aspekten tragen Unternehmertum und Kleinunternehmen zu einer positiven gesellschaftlichen Entwicklung bei. Die Gelegenheit zur Gründung und Führung einer eigenen Firma wirkt integrationsfördernd und sollte daher stärker gesellschaftlich unterstützt werden;

1.13

begrüßt die zunehmende Anerkennung der Kreativität und Eigeninitiative von Einwanderern in der EU. Der Schritt zum Unternehmertum und Unternehmensgründungen sind von wesentlicher Bedeutung für einen erfolgreichen Integrationsprozess und ein wichtiger Beitrag zur Verwirklichung der Lissabon-Strategie;

1.14

betont die Bedeutung der Arbeit nichtstaatlicher Organisationen in enger Zusammenarbeit mit den lokalen und regionalen Gebietskörperschaften und unterstützt deren Programme, die ein rascheres Wirken migrationspolitischer Maßnahmen und Aktionen zum Ziel haben (z.B. Integration in das politische und gesellschaftliche Leben des Landes usw.);

1.15

begrüßt die Entscheidung zur Einrichtung eines Europäischen Flüchtlingsfonds und insbesondere die Bestimmung über die Integration der Zielgruppen. Der AdR verweist darauf, dass die weitaus meisten Maßnahmen, die sowohl für die Verbesserung der Aufnahmebedingungen als auch für die Integration von Flüchtlingen als förderungswürdig gelten, in den Tätigkeitsbereich der regionalen und lokalen Gebietskörperschaften fallen;

1.16

begrüßt die Entscheidung zur Einrichtung eines Außengrenzenfonds, macht allerdings darauf aufmerksam, dass einige Regionen Europas aufgrund ihrer Lage an den Außengrenzen der EU besondere Nachteile haben, die ihre Entwicklung und ihren sozialen Zusammenhalt erschweren. Dieser Umstand sollte seinen Niederschlag in der Entscheidung finden;

1.17

stellt fest, dass mangelnde Integrationserfolge in der Europäischen Union zum Teil darauf zurückzuführen sind, dass die lokalen und regionalen Gebietskörperschaften nicht in die Gestaltung der Politik eingebunden wurden. Die lokalen und regionalen Gebietskörperschaften sind die Regierungsebene, die den Bürgern am nächsten steht, doch wurden die Auswirkungen der Umsetzung auf die lokale Ebene meistens außer Acht gelassen und nicht immer berücksichtigt;

1.18

unterstreicht, dass Integrationsfragen in alle Politikbereiche eingebunden werden müssen, um den sozialen Zusammenhalt erfolgreich zu sichern. Die Immigrations- und Integrationspolitik der EU muss im Einklang stehen mit ihren übergreifenden Zielen im Bereich der Sozial- und Wirtschaftspolitik, der Außen- und Entwicklungspolitik und auch mit solch grundlegenden europäischen Werten wie Chancengleichheit, Menschenrechte, Menschenwürde, Toleranz, Achtung der Vielfalt, Bekämpfung von Diskriminierung und der Förderung einer stärkeren Teilhabe an der Gesellschaft;

1.19

betont, dass die gesamte Gesellschaft für die Integration gefordert ist und dass sowohl Bemühungen seitens der Einwanderer als auch seitens der örtlichen Bevölkerung erforderlich sind, um einen nachhaltigen sozialen Zusammenhalt und ein nachhaltiges Wachstum zu schaffen;

1.20

stimmt zu, dass Arbeitsmarktfragen für die Integration von Einwanderern von ausschlaggebender Bedeutung sind, doch können sie nicht aus dem Zusammenhang herausgerissen betrachtet werden, da der Integrationsgrad auch von einer Reihe weiterer Faktoren, wie z.B. dem sozialen Hintergrund, Bildung und Sprachkenntnissen sowie von der Teilhabe am Leben in der örtlichen Gemeinschaft abhängt. Die erfolgreiche Integration von Einwanderern ist ein erster Schritt hin zu einer Gesellschaft, in der Platz für alle ist, sowohl zum Nutzen des Einzelnen als auch der örtlichen Gemeinschaft und der Gesellschaft im weiteren Sinne;

1.21

bedauert, dass im Solidaritätsprogramm nicht genügend auf die Lage der ca. 500 000 Asylbewerber in der Europäischen Union eingegangen wird, die auf eine Entscheidung bezüglich ihrer Aufenthaltsgenehmigung o.ä. warten. Die meisten von ihnen haben keinen Zugang zum regulären Arbeitsmarkt;

1.22

hebt hervor, dass der Kontrast zwischen dem Bedarf an Arbeitsmigranten auf der Ebene der Mitgliedstaaten und den Bemühungen der lokalen Ebene gegen soziale Ausgrenzung, Marginalisierung und Fremdenfeindlichkeit die Notwendigkeit des Dialogs und der Zusammenarbeit zwischen allen beteiligten Ebenen verstärkt;

1.23

ist der Ansicht, dass das Solidaritätsprogramm als maßgebliches Element auch Handlungen und Maßnahmen umfassen sollte, die Schritt für Schritt in ein offizielles Wahlrecht münden, was eine stärkere Beteiligung der Einwanderer am demokratischen Leben ermöglichen würde;

1.24

begrüßt die Entscheidung zur Einrichtung eines Europäischen Rückkehrfonds, weist allerdings darauf hin, dass ein integriertes Rückkehrmanagement regional mitgestaltet werden muss, insbesondere wegen des Einsatzes, den regionale und lokale Gebietskörperschaften an den EU-Außengrenzen zur Unterstützung freiwilliger Rückkehrprogramme leisten.

2.   Empfehlungen des Ausschusses der Regionen

Der Ausschuss der Regionen

2.1

betont, dass eine ausgewogene Kombination aus Maßnahmen zur Gewährleistung eines gleichmäßigen Zustroms legaler Einwanderer und Maßnahmen zur Eindämmung der illegalen Einwanderung und zur Bekämpfung von Schmuggel und Menschenhandel von grundlegender Bedeutung ist. Der AdR unterstreicht außerdem die wichtige Rolle der Migration für das Ausgleichen des Fachkräftemangels und ruft den Europäischen Rat auf, wirksame politische Schritte in diesen Bereichen zu unternehmen, einschließlich der Anwerbung von Drittstaatsangehörigen für die wissenschaftliche Forschung;

2.2

betont, dass die lokalen und regionalen Gebietskörperschaften stärker in die Gestaltung und Umsetzung der Asylpolitik einbezogen werden sollten. Nach Ansicht des AdR sollte erwogen werden, den Umfang der Finanzierung im Rahmen der Regionalkooperation und der neuen Nachbarschaftspolitik, die zum dritten Hauptziel der Strukturfonds für den Zeitraum 2007-2013 gehören, auf diese Aufgaben auszudehnen. Außerdem hofft der Ausschuss, dass die unter diesem Ziel durchgeführten gemeinsamen multilateralen Programme und die bilateralen Aktionspläne, die als Teil der Nachbarschaftspolitik durchzuführen sein werden, wirkungsvoll aufeinander abgestimmt werden;

2.3

hält es für vordringlich, für die konkrete Einbeziehung regionaler und lokaler Gebietskörperschaften sowohl in die Konzipierung als auch die Durchführung von Maßnahmen im Rahmen aller vier Fonds Sorge zu tragen, um dem Querschnittsgedanken der Partnerschaft Gestalt zu geben;

2.4

regt eine Verstärkung auf Aufklärung gerichteter Aktionen und Maßnahmen bei den Bemühungen zur Steuerung von Migrationsströmen an, insbesondere auf dem Gebiet der Integration von Migranten und Flüchtlingen;

2.5

schlägt vor, in alle vier Vorschläge für Entscheidungen zur Einrichtung der einzelnen Fonds spezielle horizontale Bestimmungen folgender Art aufzunehmen:

Empfehlung 1

Artikel 3

Textvorschlag der Europäischen Kommission (KOM(2005) 123 endg. — 2005/0049 (COD))

Änderung

Artikel 3

Spezifische Ziele

1.   Der Fonds trägt zur Verwirklichung folgender spezifischer Ziele bei:

a)

Einführung eines integrierten Rückkehrmanagements durch die Mitgliedstaaten sowie Verbesserung der Organisation und Umsetzung dieses Rückkehrmanagements;

b)

Intensivierung der Zusammenarbeit der Mitgliedstaaten im Rahmen des integrierten Rückkehrmanagements und bei dessen Umsetzung;

c)

Förderung einer effektiven und einheitlichen Anwendung gemeinsamer Rückkehrnormen entsprechend den politischen Entwicklungen in diesem Bereich.

Artikel 3

Spezifische Ziele

1.   Der Fonds trägt zur Verwirklichung folgender spezifischer Ziele bei:

a)

Einführung eines integrierten Rückkehrmanagements durch die Mitgliedstaaten sowie Verbesserung der Organisation und Umsetzung dieses Rückkehrmanagements, insbesondere durch die Schaffung von Mechanismen für die Zusammenarbeit zwischen nationalen, regionalen und lokalen öffentlichen Stellen, wo dies angebracht ist ;

b)

Intensivierung der Zusammenarbeit der Mitgliedstaaten im Rahmen des integrierten Rückkehrmanagements und bei dessen Umsetzung;

c)

Förderung einer effektiven und einheitlichen Anwendung gemeinsamer Rückkehrnormen entsprechend den politischen Entwicklungen in diesem Bereich.

Begründung

Da sich der Kommissionsvorschlag auf eine Rechtsgrundlage stützt, die zum Bereich der Mitentscheidung gehört, sollte der Ausschuss der Regionen bestrebt sein, konkrete Änderungen am Kommissionsvorschlag nach dem vom Europäischen Parlament benutzten Muster vorzuschlagen.

Empfehlung 2

Artikel 4 Absatz 1

Textvorschlag der Europäischen Kommission (KOM(2005) 123 endg. — 2005/0049 (COD))

Änderung

Artikel 4

Förderfähige Aktionen in den Mitgliedstaaten

1.   Für eine Förderung aus dem Fonds in Betracht kommen Aktionen zur Verwirklichung des Ziels nach Artikel 3 Absatz 1 Buchstabe a, insbesondere folgende Aktionen:

a)

Einführung oder Verbesserung einer wirksamen, stabilen und dauerhaften operativen Zusammenarbeit der Behörden der Mitgliedstaaten mit den Konsularstellen und Einwanderungsbehörden von Drittländern im Hinblick auf die Erlangung von Reisedokumenten für die Rückkehr von Drittstaatsangehörigen und die Durchführung zügiger und erfolgreicher Abschiebungsverfahren;

b)

Förderung und Erleichterung der freiwilligen Rückkehr illegal aufhältiger Drittstaatsangehöriger, insbesondere durch Rückkehrförderprogramme, zur Gewährleistung einer dauerhaften Rückkehr;

c)

Vereinfachung und Durchführung der erzwungenen Rückkehr illegal aufhältiger Drittstaatsangehöriger zur Förderung der Glaubwürdigkeit und Integrität der Einwanderungspolitik sowie zur Verkürzung der Dauer der Abschiebungshaft.

Artikel 4

Förderfähige Aktionen in den Mitgliedstaaten

1.   Für eine Förderung aus dem Fonds in Betracht kommen Aktionen zur Verwirklichung des Ziels nach Artikel 3 Absatz 1 Buchstabe a, insbesondere folgende Aktionen:

a)

Einführung oder Verbesserung einer wirksamen, stabilen und dauerhaften operativen Zusammenarbeit der Behörden der Mitgliedstaaten mit den Konsularstellen und Einwanderungsbehörden von Drittländern im Hinblick auf die Erlangung von Reisedokumenten für die Rückkehr von Drittstaatsangehörigen und die Durchführung zügiger und erfolgreicher Abschiebungsverfahren;

b)

Förderung und Erleichterung der freiwilligen Rückkehr illegal aufhältiger Drittstaatsangehöriger, insbesondere durch Rückkehrförderprogramme, zur Gewährleistung einer dauerhaften Rückkehr;

c)

Vereinfachung und Durchführung der erzwungenen Rückkehr illegal aufhältiger Drittstaatsangehöriger zur Förderung der Glaubwürdigkeit und Integrität der Einwanderungspolitik sowie zur Verkürzung der Dauer der Abschiebungshaft;

d)

Maßnahmen, die zu einer besseren Koordination zwischen den verschiedenen Ebenen, d.h. den nationalen, regionalen, lokalen, städtischen und sonstigen öffentlichen Stellen, beitragen können.

Begründung

Da sich der Kommissionsvorschlag auf eine Rechtsgrundlage stützt, die zum Bereich der Mitentscheidung gehört, sollte der Ausschuss der Regionen bestrebt sein, konkrete Änderungen am Kommissionsvorschlag nach dem vom Europäischen Parlament benutzten Muster vorzuschlagen.

Empfehlung 3

Artikel 4 Absatz 2

Textvorschlag der Europäischen Kommission (KOM(2005) 123 endg. — 2005/0049 (COD))

Änderung

Artikel 4

Förderfähige Aktionen in den Mitgliedstaaten

(...)

2.   Für eine Förderung aus dem Fonds in Betracht kommen außerdem Aktionen zur Verwirklichung des Ziels nach Artikel 3 Absatz 1 Buchstabe b, insbesondere folgende Aktionen:

a)

Zusammenarbeit bei der Zusammenstellung von Informationen über das Herkunftsland und der Weiterleitung dieser Informationen an potenzielle Rückkehrer;

b)

Zusammenarbeit bei der Entwicklung wirksamer, stabiler und dauerhafter operativer Arbeitsbeziehungen zwischen den Behörden der Mitgliedstaaten sowie den Konsularstellen und Einwanderungsbehörden von Drittländern zur Erleichterung der konsularischen Unterstützung bei der Erlangung von Reisedokumenten für die Rückkehr von Drittstaatsangehörigen und zur Durchführung zügiger und erfolgreicher Abschiebungsverfahren;

c)

Konzeption von gemeinsamen integrierten Rückkehrplänen und deren Umsetzung, einschließlich gemeinsamen Rückkehrförderprogrammen für bestimmte Herkunfts-/Transitländer oder -regionen bzw. Länder oder Regionen des vorherigen Aufenthalts;

d)

Studien über den gegenwärtigen Stand der Verwaltungskooperation der Mitgliedstaaten in Rückkehrangelegenheiten und die Möglichkeiten einer intensiveren diesbezüglichen Zusammenarbeit sowie über die Rolle, die internationale und Nichtregierungsorganisationen in diesem Zusammenhang spielen;

e)

Informationsaustausch, Unterstützung und Beratung im Hinblick auf die Rückkehr besonders schutzbedürftiger Personen;

f)

Veranstaltung von Seminaren für einschlägig tätige Personen über bewährte Praktiken mit Schwergewicht auf bestimmten Drittländern und/oder -regionen;

g)

gemeinsame Maßnahmen, die die Aufnahme rückübernommener Personen in den Herkunfts- oder Transitländern bzw. den Ländern des vorherigen Aufenthalts ermöglichen;

h)

gemeinsame Entwicklung von Aktionen, die eine dauerhafte Wiedereingliederung von Personen im Herkunftsland oder im Land des vorherigen Aufenthalts gewährleisten;

i)

gemeinsame Maßnahmen zur Überwachung der Situation von Rückkehrern und des Fortbestands ihrer Situation nach der Rückkehr.

Artikel 4

Förderfähige Aktionen in den Mitgliedstaaten

(...)

2.   Für eine Förderung aus dem Fonds in Betracht kommen außerdem Aktionen zur Verwirklichung des Ziels nach Artikel 3 Absatz 1 Buchstabe b, insbesondere folgende Aktionen:

a)

Zusammenarbeit bei der Zusammenstellung von Informationen über das Herkunftsland und der Weiterleitung dieser Informationen an potenzielle Rückkehrer;

b)

Zusammenarbeit bei der Entwicklung wirksamer, stabiler und dauerhafter operativer Arbeitsbeziehungen zwischen den Behörden der Mitgliedstaaten sowie den Konsularstellen und Einwanderungsbehörden von Drittländern zur Erleichterung der konsularischen Unterstützung bei der Erlangung von Reisedokumenten für die Rückkehr von Drittstaatsangehörigen und zur Durchführung zügiger und erfolgreicher Abschiebungsverfahren;

c)

Konzeption von gemeinsamen integrierten Rückkehrplänen und deren Umsetzung, einschließlich gemeinsamen Rückkehrförderprogrammen für bestimmte Herkunfts-/Transitländer oder -regionen bzw. Länder oder Regionen des vorherigen Aufenthalts;

d)

Studien über den gegenwärtigen Stand der Verwaltungskooperation der Mitgliedstaaten in Rückkehrangelegenheiten und die Möglichkeiten einer intensiveren diesbezüglichen Zusammenarbeit sowie über die Rolle, die internationale und Nichtregierungsorganisationen in diesem Zusammenhang spielen;

e)

Informationsaustausch, Unterstützung und Beratung im Hinblick auf die Rückkehr besonders schutzbedürftiger Personen;

f)

Veranstaltung von Seminaren für einschlägig tätige Personen über bewährte Praktiken mit Schwergewicht auf bestimmten Drittländern und/oder -regionen;

g)

gemeinsame Maßnahmen, die die Aufnahme rückübernommener Personen in den Herkunfts- oder Transitländern bzw. den Ländern des vorherigen Aufenthalts ermöglichen;

h)

gemeinsame Entwicklung von Aktionen, die eine dauerhafte Wiedereingliederung von Personen im Herkunftsland oder im Land des vorherigen Aufenthalts gewährleisten;

i)

gemeinsame Maßnahmen zur Überwachung der Situation von Rückkehrern und des Fortbestands ihrer Situation nach der Rückkehr;

j)

Veranstaltung von Seminaren und gemeinsamen Ausbildungsmaßnahmen für die Bediensteten der zuständigen nationalen, regionalen, lokalen, städtischen und sonstigen zuständigen Stellen in Verwaltung, Gesetzesvollzug und Justiz;

k)

Verbreitung eines „Handbuchs erfolgreicher Lösungen“, einer gemeinsamen Initiative des Rates der Europäischen Union, der Europäischen Kommission, des Europäischen Parlaments und des AdR. Das Handbuch sollte Beiträge von nationalen, regionalen und lokalen öffentlichen Stellen enthalten und Strategien für das nähere Zusammenbringen der Bürger, die Zusammenarbeit mit Verbänden und nichtstaatlichen Organisationen, die Bildung lokaler Netzwerke, Datensammlung und Studien sowie die Kooperation mit anderen Polizeikräften und Institutionen umfassen;

Den regionalen und lokalen öffentlichen Stellen wird dabei Rechnung getragen, wo dies angebracht ist.

Begründung

Da sich der Kommissionsvorschlag auf eine Rechtsgrundlage stützt, die zum Bereich der Mitentscheidung gehört, sollte der Ausschuss der Regionen bestrebt sein, konkrete Änderungen am Kommissionsvorschlag nach dem vom Europäischen Parlament benutzten Muster vorzuschlagen.

2.6

bedauert die geringe Höhe der Ausgaben für technische Hilfe in allen vier Entscheidungen, obwohl doch Kampagnen zur Sensibilisierung der Öffentlichkeit entscheidend für den Erfolg und die Wirksamkeit aller im Bereich der Freiheit, der Sicherheit und des Rechts ergriffenen Maßnahmen sind;

2.7

ermuntert lokale und regionale Verwaltungen zu einem Austausch im Ausbildungsbereich und zu einer partnerschaftlichen Zusammenarbeit mit entsprechenden europäischen und nationalen Stellen im Bemühen um Synergie;

2.8

empfiehlt den lokalen und regionalen Gebietskörperschaften, zu einer raschen, wirkungsvollen Umsetzung der im Rahmenprogramm vorgeschlagenen Maßnahmen beizutragen;

2.9

bringt einen Aktionsplan des Ausschusses der Regionen auf den Weg, mit dem eine Haltung gefördert werden soll, die eine faire Aufgabenteilung zwischen den Mitgliedstaaten und innerhalb der Mitgliedstaaten zwischen nationalen, regionalen, lokalen, städtischen und sonstigen für Migration zuständigen öffentlichen Stellen erlaubt;

2.10

dringt darauf, als relevanter, im Interesse der Gemeinschaft handelnder Partner anerkannt zu werden, der einen effektiven Beitrag zur Klärung der Zuständigkeiten von Kommunal- und Regionalvertretern in Fragen der Finanzierung und Steuerung von Migrationsströmen im Zeitraum 2007-2013 leisten und dadurch mithelfen kann, sie in den Kooperationsmechanismus einzubinden, den die EU aufbauen möchte.

Brüssel, den 16. November 2005

Der Präsident

des Ausschusses der Regionen

Peter STRAUB


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