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Document 52006AE1158
Opinion of the European Economic and Social Committee on the Communication from the Commission to the Council and the European Parliament on a Thematic Strategy on the Urban Environment COM(2005) 718 final — {SEC(2006) 16}
Stellungnahme des Europäischen Wirtschafts- und Sozialausschusses zu der Mitteilung der Kommission an den Rat und das Europäische Parlament über eine thematische Strategie für die städtische Umwelt KOM(2005) 718 endg. — (SEK(2006) 16)
Stellungnahme des Europäischen Wirtschafts- und Sozialausschusses zu der Mitteilung der Kommission an den Rat und das Europäische Parlament über eine thematische Strategie für die städtische Umwelt KOM(2005) 718 endg. — (SEK(2006) 16)
ABl. C 318 vom 23.12.2006, p. 86–92
(ES, CS, DA, DE, ET, EL, EN, FR, IT, LV, LT, HU, NL, PL, PT, SK, SL, FI, SV)
23.12.2006 |
DE |
Amtsblatt der Europäischen Union |
C 318/86 |
Stellungnahme des Europäischen Wirtschafts- und Sozialausschusses zu der „Mitteilung der Kommission an den Rat und das Europäische Parlament über eine thematische Strategie für die städtische Umwelt“
KOM(2005) 718 endg. — (SEK(2006) 16)
(2006/C 318/15)
Die Europäische Kommission beschloss am 11. Januar 2006, den Europäischen Wirtschafts- und Sozialausschuss gemäß Artikel 262 des EG-Vertrags um Stellungnahme zu obenerwähnter Vorlage zu ersuchen.
Die mit der Vorbereitung der Arbeiten beauftragte Fachgruppe Landwirtschaft, ländliche Entwicklung, Umweltschutz nahm ihre Stellungnahme am 11. Juli 2006 an. Berichterstatter war Herr PEZZINI.
Der Ausschuss verabschiedete auf seiner 429. Plenartagung am 13./14. September 2006 (Sitzung vom 13. September) mit 194 gegen 2 Stimmen bei 6 Stimmenthaltungen folgende Stellungnahme:
1. Schlussfolgerungen und Empfehlungen
1.1 |
Der EWSA ist sich der Tatsache bewusst, dass es im Sinne nachhaltigen Wachstums und zur Steigerung der Wettbewerbsfähigkeit und der Innovation unerlässlich ist, die folgenden komplexen Probleme anzugehen, die gegenwärtig die Lage in den Städten kennzeichnen: Umweltverschmutzung, Verkehrsüberlastung, Wohnraumprobleme, Unsicherheit und Verbrechen, Beschäftigungskrisen und Produktionsumstellungen, demografischer Wandel, soziale Ausgrenzung — insbesondere von Jugendlichen und Älteren — sowie räumliche und ethnische Trennung. |
1.2 |
Die Luftverschmutzung in den Städten stellt schon seit langem eine Gesundheitsgefährdung mit sehr hohen Folgekosten für die Gesellschaft und das Gesundheitswesen dar. Die Weltgesundheitsorganisation hat in der schlechten Luftqualität in den Städten die Hauptursache für den Anstieg chronischer Erkrankungen erkannt. Diese Erkrankungen verursachen hohe Kosten sowohl für die Gesundheitssysteme — infolge medizinischer Behandlung und Krankenhausaufenthalten, als auch für die Wirtschaft in Form von Arbeitsausfall. |
1.3 |
Verhütung von Umweltverschmutzung ist unerlässlich, sowohl auf der Ebene individueller Verantwortlichkeit durch eingeschränkte Nutzung privater Kfz, als auch auf kollektiver Ebene im Rahmen neuer verkehrspolitischer Maßnahmen. |
1.4 |
Der EWSA ist der Auffassung, dass die Mitgliedstaaten die Phase des Nachdenkens nun abschließen müssen und empfiehlt ihnen, konkrete und sofortige Aktionspläne anzunehmen, wobei die zahlreichen Hinweise der Kommission im Rahmen eines integrierten und partizipativen Ansatzes sowie einer verantwortungsvollen Vorgehensweise zu berücksichtigen sind, um nennenswerte, kontinuierliche und überprüfbare Verbesserungen der Lebensqualität und der Umwelt zu erreichen. |
1.5 |
Der Ausschuss ist ebenfalls davon überzeugt, dass der von der Kommission gewählte Weg, für die städtische Umwelt eine stark an den Grundsätzen der Subsidiarität und der Bürgernähe orientierte integrierte Strategie zu entwickeln, richtig ist. Dies gilt insbesondere dann, wenn diese Strategie im Rahmen der erneuerten Agenda von Lissabon und von Göteborg mit gemeinsam erarbeiteten und partizipativen Verfahren umgesetzt wird. |
1.5.1 |
Nach Auffassung des Ausschusses muss die Europäische Union Mechanismen zur Förderung der besten, von nationalen, regionalen oder lokalen Behörden konzipierten Verfahren zur konkreten Ausgestaltung der o.g. Strategie für die einzelnen Bezugsbereiche annehmen. |
1.5.2 |
Der Ausschuss betont, dass die Städte im Sinne ihrer Wettbewerbsfähigkeit moderne, wirkungsvolle und über das Internet zugängliche Dienste entwickeln müssen, insbesondere in den Bereichen Gesundheit, soziale Dienstleistungen und öffentliche Verwaltung, um einen stärkeren sozialen Zusammenhalt und die Integration von Jugendlichen und Senioren zu gewährleisten. Dies hat mit einer Neubewertung der Beziehungen zwischen Altstadt und Stadtrand, zwischen wohlhabenden und strukturschwachen städtischen Gebieten und zwischen Stadtgebiet und dem Umland einherzugehen. |
1.6 |
Im Grunde muss nach Auffassung des Ausschusses vor allem für die städtische Umwelt das Modell des „sozial verantwortlichen Territoriums“ angewandt werden, d.h. eines Territoriums, dessen Entwicklung auf Fragen der Nachhaltigkeit ausgerichtet ist, wirtschaftliche, soziale und umweltspezifische Aspekte umfasst sowie die sozioökonomischen Auswirkungen der Bevölkerungsalterung berücksichtigt. |
1.7 |
Ein Territorium kann dann als „sozial verantwortlich“ bezeichnet werden, wenn es gelingt, ein ausreichendes Maß an Wohlstand mit der Erfüllung der Verpflichtungen im Rahmen der sozialen Verantwortlichkeit zu verbinden. |
1.7.1 |
Die Heranführung an die Verpflichtungen, neben der Aufklärung über die Rechte, geht von der auf Information basierenden Bewusstseinsbildung in der Familie aus und wird im Zuge des weiteren Bildungsweges ab dem Vorschulunterricht intensiviert. |
1.8 |
Das (gegenwärtig sechste) Rahmenprogramm für Forschung und Entwicklung bietet mit der Technologievorausplanung die Möglichkeit, die gesellschaftlichen Akteure im Hinblick auf die Schaffung gemeinsamer Entscheidungsgrundlagen und im Rahmen eines Zukunftsmodells, das der gebietsbezogenen sozialen Verantwortung mehr Bedeutung schenkt, einzubeziehen. |
1.8.1 |
Im 7. Rahmenprogramm für Forschung und Entwicklung ist neben der Technologievorausplanung im Zusammenhang mit der thematischen Priorität „Gesundheit“ (1) auch eine spezifische Maßnahme im Bereich Humanentwicklung und Altern unter Berücksichtigung der Wechselwirkungen mit Faktoren wie Umwelt, individuelles Verhalten und Geschlecht vorgesehen. |
1.8.2 |
Der Ausschuss verweist auf die grundlegende Rolle der Schulen, Bildungseinrichtungen und Hochschulen im Allgemeinen, die sich umfassend dafür einsetzen müssen, dass die Jugendlichen und die Bürger für die nachhaltige Entwicklung gewonnen werden. |
1.8.3 |
Auf internationaler Ebene sind verschiedene Initiativen zur Bestimmung von Grundprinzipien und Kernwerten der „sozialen Unternehmensverantwortung“ zu verzeichnen. Die wichtigsten dieser Initiativen gehen zurück auf:
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1.9 |
Der Ausschuss bekräftigt mit Nachdruck, dass die Maßnahmen zur konkreten Anwendung dieser Grundsätze und Grundwerte als lohnende Investitionen anzusehen sind, da sie zur Aufwertung wirtschaftlicher, sozialer und beschäftigungsspezifischer Aspekte städtischer Strukturen beitragen und deren Anziehungskraft und Ausdrucksmöglichkeiten steigern. |
1.10 |
Der Ausschuss setzt sich mit Nachdruck für die Einführung „Europäischer Preise für die grüne Stadt“ ein. Solche Preise könnten zur Optimierung des Einsatzes lokaler Gemeinschaften sowie ihrer öffentlichen und privaten Akteure beitragen. |
1.10.1 |
Der Ausschuss erachtet es für wichtig, dass der EWSA als Hauptakteur zusammen mit dem Ausschuss der Regionen mit gutem Beispiel vorangeht und die Möglichkeit erwägt, selbst einen jährlichen Preis der Zivilgesellschaft „Eurogreen City“ auszuschreiben und die bewährten Verfahren der nachhaltigen städtischen Entwicklung im Rahmen der BBS zu überwachen. |
2. Begründung
2.1 |
Die übergroße Mehrheit der europäischen Bevölkerung lebt in städtischen Gebieten (6), in denen die Lebensqualität häufig durch eine dramatische Verschlechterung der Verkehrssysteme, der Umweltbedingungen, der sozialen Lage und des Zugangs zu Leistungen der Daseinsvorsorge beeinträchtigt wird: Letztere müssen umfassend erneuert werden und bedürfen eines intelligenten Ressourceneinsatzes sowie eines umweltgerechteren Verhaltens seitens der Einzelpersonen sowie der Gemeinschaften. |
2.1.1 |
Der Ausschuss hat sich bereits mit diesem Problem befasst und insbesondere darauf hingewiesen, dass „aus verschiedenen Gründen (…) Umweltprobleme in Städten in geballter Form auftreten. Die Bürger empfinden im Übrigen diese Probleme besonders stark, vor allem was Luftqualität, Lärmbelästigung und — insbesondere in den südlichen Mitgliedstaaten — Wasserressourcen betrifft“. |
2.1.2 |
Die Frage der Integration von Umweltaspekten in den Prozess städtischer Entwicklung gehört zu den Prioritäten des sechsten Umweltaktionsprogramms 2002-2012 der Europäischen Union zur Förderung der nachhaltigen Entwicklung in verschiedenen prioritären Gebieten, zu dem sich der Ausschuss bereits in einer Stellungnahme geäußert hat. |
2.1.3 |
Im sechsten Aktionsprogramm 2002-2012 wurde die Erarbeitung und Verabschiedung von sieben thematischen Strategien (7) vorgesehen:
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2.1.4 |
Zu diesen sieben thematischen Strategien wurden von der Kommission bereits folgende fünf Dokumente ausgearbeitet: Der am 21. September 2005 von der Kommission angenommene Vorschlag für eine „Thematische Strategie zur Luftreinhaltung“ (8) zwecks Schutz der menschlichen Gesundheit und der Umwelt; der am 24. Oktober 2005 angenommene Vorschlag für eine thematische Strategie zur Erhaltung einer sicheren, sauberen und gesunden Meeresumwelt in Europa (9); der Vorschlag für eine neue thematische Strategie für Abfallvermeidung und -recycling vom 21. Dezember 2005 (10); der am 21. Dezember 2005 vorgelegte Vorschlag für eine neue thematische Strategie für die nachhaltige Nutzung natürlicher Ressourcen (11) sowie der Vorschlag vom 11. Januar 2006 bezüglich der städtischen Umwelt, der Gegenstand der vorliegenden Stellungnahme ist. |
2.1.5 |
Es bestehen eindeutige Querbezüge zwischen den bereits vorgelegten Vorschlägen für die thematischen Strategien und dem Vorschlag, der Gegenstand der vorliegenden Stellungnahme ist. Auf den Bereich der städtischen Umwelt konzentrieren sich eng miteinander verbundene Maßnahmen in folgenden Bereichen:
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2.1.6 |
Des Weiteren sind für den Vorschlag für eine thematische Strategie für die städtische Umwelt Lärmschutzmaßnahmen, für die bereits 2002 eine Strategie für einen Aktionsplan für Ballungsräume (12) angenommen wurde, sowie der jüngst vorgelegte Vorschlag für eine Richtlinie über die Förderung sauberer Fahrzeuge im Straßenverkehr (sowie insbesondere die Vorschläge zur öffentlichen Auftragsvergabe) (13) von Bedeutung. |
2.1.6.1 |
Gleichermaßen eng verbunden mit dem vorliegenden Strategievorschlag sind:
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2.1.7 |
Wichtige Beiträge für den Entwurf einer thematischen Strategie für die städtische Umwelt lieferten: Die Ergebnisse der von der Kommission durchgeführten Konsultation über die Interim-Mitteilung von 2004 (15); eine erste Bewertung möglicher Strategien in diesem Bereich; die freiwilligen Verpflichtungen im Rahmen der Agenda 21; die Charta von Aalborg (16); die Schlussfolgerungen des Rates vom 14. Oktober 2004 über die Bedeutung der Thematik und der Notwendigkeit des Handelns auf allen Ebenen sowie schließlich die während des britischen Ratsvorsitzes erarbeiteten Schlussfolgerungen von Bristol (17). |
2.1.8 |
Die Kommission hat auch ein Arbeitsdokument erarbeitet, das der Mitteilung, die Gegenstand der vorliegenden Stellungnahme ist, beiliegt. Dieses umfasst eine Folgeneinschätzung der verschiedenen Szenarien für die Anwendung der Strategie und eine Kostenabschätzung. |
2.1.9 |
Das Europäische Parlament erkannte 2005 in seinem Bericht über die städtische Dimension im Zusammenhang mit der Erweiterung (18) an, dass die Städte, Ballungsgebiete oder städtische Gebiete, in denen 78 % der Bevölkerung der Europäischen Union leben, Konzentrationspunkte äußerst komplexer und gehäuft auftretender Probleme sind, gleichzeitig dort aber auch die Zukunft bestimmt wird und alle Formen des Wissens konsolidiert werden. Die Städte müssen folglich „eine zentrale Rolle bei der Verwirklichung der überarbeiteten Ziele von Lissabon und Göteborg spielen“. Das Parlament forderte die Kommission auf, „Instrumente und Modelle für die nachhaltige städtische Entwicklung zu entwickeln und vorzuschlagen, die für alle Städte und Ballungsgebiete oder städtischen Gebiete zugänglich sind“. |
2.1.10 |
Der Ausschuss ist der Auffassung, dass die politischen Entscheidungsträger im Einvernehmen mit den Sozialpartnern und der Zivilgesellschaft im Allgemeinen das Ziel verfolgen müssen, mittels bildungsfördernder Maßnahmen ein städtisches Umfeld mit hoher gesellschaftlicher Leistungsfähigkeit zu realisieren. |
2.2 Der Kommissionsvorschlag
2.2.1 |
Laut Kommissionsvorschlag erfordern „Unterschiede in Geschichte, Geographie, Klima sowie bei den administrativen und rechtlichen Gegebenheiten (…) auf lokaler Ebene entwickelte, maßgeschneiderte Lösungen für die städtische Umwelt. Auch die Anwendung des Subsidiaritätsprinzips, dem zufolge Maßnahmen dort ergriffen werden sollten, wo sie optimale Wirkung entfalten können, spricht dafür, auf lokaler Ebene tätig zu werden“. „Angesichts der Diversität der städtischen Gebiete, der bestehenden Verpflichtungen auf nationaler, regionaler und lokaler Ebene sowie der Schwierigkeiten einer Festlegung gemeinsamer Normen für alle Fragen der städtischen Umwelt wurde jedoch der Schluss gezogen, dass Rechtsvorschriften nicht der beste Weg seien, die Ziele dieser Strategie zu erreichen“, eine Auffassung, die von den meisten Mitgliedstaaten und kommunalen Behörden geteilt wurde. |
2.2.2 |
Die vorgeschlagene thematische Strategie sieht folgende einzelne Punkte vor:
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2.2.3 |
Der Kommissionsvorschlag muss aufgrund seines Querschnittscharakters zusammen mit den anderen vorgeschlagenen thematischen Strategien gelesen werden, die insbesondere die Luftverschmutzung, die Siedlungsabfälle und den Schutz der Küstenstädte vor Meeresverschmutzung sowie den Schutz der Böden betreffen. |
2.2.4 |
Es wäre sehr sinnvoll, wenn die Kommission einen konsolidierten Text erstellen könnte bezüglich der Rechtsvorschriften über die nachhaltige Entwicklung der Städte und der städtischen Gebiete, bezüglich der verschiedenen Gemeinschaftsprogramme, die für den städtischen Bereich von Belang sind, und schließlich bezüglich der strategischen Leitlinien in den verschiedenen Bereichen, die sich auf die städtische Entwicklung beziehen. |
2.3 Bemerkungen
2.3.1 |
Der Ausschuss begrüßt die Mitteilung der Kommission, da eine Thematik behandelt wird, die für die europäischen Bürger, für die Lebensqualität in ihren Städten und in den städtischen Gebieten sowie für die grundlegende Rolle der Städte als Motoren des Wohlstands und der wirtschaftlichen, sozialen und kulturellen Entwicklung von großer Bedeutung ist. |
2.3.2 |
Die Voraussetzungen für diese strategischen Maßnahmen gemäß der im Dezember 2005 getroffenen Vereinbarung von Bristol (22) sollten genauer untersucht werden. Dieser Vereinbarung zufolge hängt die Schaffung nachhaltiger Gemeinschaften in Europa ab von:
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2.3.3 |
Der Ausschuss ist der Auffassung, dass gemäß des gemeinschaftlichen Grundsatzes „Mehr Qualität statt Quantität der Rechtsetzung“ folgende Aspekte im Vordergrund stehen sollten:
|
2.3.4 |
Der Ausschuss misst dem Prozess, der zur Entstehung eines als „sozial verantwortliches Territorium“ (25) zu bezeichnenden Gebiets oder Stadt führen kann, erhebliche Bedeutung zu. Dies gelingt, wenn die Gebiete oder Städte folgende Aspekte berücksichtigen können:
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2.3.4.1 |
Der Ausschuss ist davon überzeugt, dass der sozialen und kulturellen Entwicklung des städtischen Umfelds — auch angesichts der demografischen Entwicklung und der Migrationsströme — größte Bedeutung zukommt. |
2.3.4.2 |
Der Ausschuss ist ebenfalls der Auffassung, dass eine wirkungsvolle Strategie der nachhaltigen Entwicklung der Städte auf der Bekämpfung von finanzieller, sozialer und kultureller Armut und materiellem Niedergang, der persönlichen Stressbewältigung sowie der Bekämpfung von sozialem Ausschluss und Ausgrenzung der benachteiligteren städtischen Bevölkerungsgruppen im Hinblick auf eine wirkungsvollere soziale Integration verschiedener ethnischer und kultureller Gruppen aufbauen muss. |
2.3.5 |
Der Prozess muss folgende, exakt definierte Stufen durchlaufen:
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2.3.5.1 |
Einige Möglichkeiten wurden bereits von den lokalen Behörden ausgemacht, wie beispielsweise:
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2.3.5.2 |
Der Ausschuss unterstützt den Vorschlag der Kommission, den Einsatz sauberer Straßenfahrzeuge zu fördern und Personenkraftwagen nicht nach Hubraum, sondern nach CO2-Ausstoß zu besteuern. |
2.3.6 |
Diese Themen sollten dem Ausschuss zufolge Gegenstand von Sensibilisierungsmaßnahmen auf allen Ebenen sein. Diese Maßnahmen sollten insbesondere auf die kommunale Ebene abzielen, damit sich die Bürger und die Unternehmen — auch im Rahmen des Foresight-Projekts — engagiert und verantwortungsbewusst mit all dem beschäftigen, was in den letzten Jahren in puncto nachhaltiger Entwicklung und sozialer Unternehmensverantwortung von den internationalen Organisationen wie Europäische Kommission, UNO und OECD sowie von dem „Istituto Europeo per il bilancio sociale“ (Europäisches Institut für soziale Unternehmensverantwortung) erarbeitet wurde. |
2.3.6.1 |
Die anzunehmenden Verfahren konzentrieren sich auf Forschung und Innovation, auf Maßnahmen zur Förderung der Anlagenerneuerung, auf Ausbildung und auf Verbreitung von Umweltmanagement- und -überwachungs-Systemen. |
2.3.6.2 |
Neben der Informationspolitik und der Schaffung eines allgemeinen Verantwortungsbewusstseins sind hierfür folgende Instrumente am besten geeignet: ISO 14001; EMAS (29); Treibhausgasemissionsnormen (30), steuerliche und finanzielle Anreize für das Erreichen der Ziele; Vereinfachung der Verfahren; Entpflichtung von umweltspezifischen Verwaltungsauflagen für entsprechend zertifizierte Akteure. |
2.3.6.3 |
Der Ausschuss würde die Einführung „Europäischer Preise für die grüne Stadt“ begrüßen. Solche Preise könnten die Optimierung des Einsatzes lokaler Gemeinschaften sowie ihrer öffentlichen und privaten Akteure im Hinblick auf die Entwicklung eines integrierten Ansatzes und der entsprechenden kohärenten Verhaltensweisen fördern. |
2.3.6.4 |
Der Ausschuss erachtet es für wichtig, dass der EWSA als Hauptakteur im Einklang mit dem Ausschuss der Regionen mit gutem Beispiel vorangeht und die Möglichkeit erwägt, selbst einen jährlichen Preis der Zivilgesellschaft „Eurogreen City“ auszuschreiben, zur Überwachung der im Rahmen des Europäischen Raumplanungsobservatoriums ORATE/ESPON (31) gemachten Erfahrungen beizutragen, Hindernisse zu erkennen und die bewährten Verfahren der nachhaltigen städtischen Entwicklung im Rahmen der BBS zu überwachen. |
2.3.7 |
Nach Auffassung des Ausschusses ist es im Rahmen einer wirksamen Strategie für die städtische Entwicklung in erster Linie von zentraler Bedeutung, geeignete Steuerungssysteme auszumachen, um dann zu einem integrierten Management komplexer Sachlagen zu gelangen, die durch das gleichzeitige Auftreten folgender Elemente gekennzeichnet sind:
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2.3.8 |
Der Ausschuss ist der Ansicht, dass Verbesserungen eines integrierten Ansatzes zur Governance „sozial verantwortlicher Territorien“ folgende Aspekte beinhalten müssen:
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Brüssel, den 13. September 2006
Die Präsidentin
des Europäischen Wirtschafts- und Sozialausschusses
Anne-Marie SIGMUND
(1) ABL C 65/02/2006, Ziffer 5.2.3 (Berichterstatterin: Frau HEINISCH) und ABL C 65 von 2006 (Berichterstatter: Herr WOLF und Herr PEZZINI).
(2) Artikel 37 — Umweltschutz : „Ein hohes Umweltschutzniveau und die Verbesserung der Umweltqualität müssen in die Politiken der Union einbezogen und nach dem Grundsatz der nachhaltigen Entwicklung sichergestellt werden“.
(3) „… wir sollten uns dafür entscheiden, die Kraft der Märkte und die Autorität allgemein gültiger Ideale miteinander zu vereinen. Entscheiden wir uns dafür, einen Ausgleich herzustellen zwischen den schöpferischen Kräften des privaten Unternehmertums, den Bedürfnissen der Benachteiligten und den Erfordernissen künftiger Generationen.“ Kofi ANNAN, Generalsekretär der Vereinten Nationen. In der von ihm auf dem Weltwirtschaftsforum in Davos, Schweiz, im Januar 1999 verkündeten und offiziell im UN-Hauptquartier im Juli 2000 vorgestellten Global-Impact-Initiative werden die Unternehmen aufgefordert, sich neuen universalen Grundsätzen im Bereich Menschenrechte, Arbeitsbedingungen und Umwelt anzuschließen.
(4) Im Juni 2000 veröffentlichte Leitlinien der OECD für multinationale Unternehmen.
(5) Dieses Institut erarbeitete die „Charta der Unternehmenswerte“, siehe Anhang II.
(6) Mit mehr als 50.000 Einwohnern.
(7) Die mit Stern* gekennzeichneten Strategien sind bereits Gegenstand entsprechender Richtlinien.
(8) KOM(2005) 446 endg.
(9) KOM(2005) 505 endg.
(10) KOM(2005) 667 endg.
(11) KOM(2005) 670 endg.
(12) Richtlinie 2002/49/EG.
(13) KOM(2005) 634 endg.
(14) Globale Umwelt- und Sicherheitsüberwachung.
(15) KOM(2004) 60 endg.: Entwicklung einer thematischen Strategie für die städtische Umwelt.
(16) www.aalborgplus10.dk.
(17) Vereinbarung von Bristol, Dezember 2005, www.odpm.gov.uk cod. prod. 05 EUPMI 03584. In der Vereinbarung von Bristol werden acht grundlegende Eigenschaften nachhaltiger Gemeinschaften erkannt: 1. Aktiv, sozial integrierend und sicher; 2. Gut verwaltet; 3. Gut angebunden; 4. Gute Versorgungslage; 5. Umweltbewusst; 6. Attraktiv; 7. Gute Infrastrukturen und gute Bebauung; 8. Ansprechend für alle.
(18) EP(2005)0272 vom 21. September 2005.
(19) Mit dem Europäischen Sozialfonds (KOM(2004) 493) können auch Ausbildungsmaßnahmen für die öffentlichen Verwaltungen auf unterschiedlichen Ebenen unterstützt werden. Wichtig ist auch das neue Programm Life+.
(20) KOM(2004) 494 und 495.
(21) KOM(2005) 1.
(22) Siehe Fußnote 18.
(23) Die Europäische Investitionsbank (EIB) leistet in diesem Bereich erhebliche Unterstützung.
(24) Siehe Anhang F des Arbeitsdokuments der Kommissionsdienststellen SEC(2006) 16.
(25) Siehe hierzu: Überprüfung der EU-Strategie für nachhaltige Entwicklung — Die neue Strategie. Dokument des Rates 10117/06 vom 9.6.2006, Ziffern 29 und 30.
(26) Die Initiative JESSICA (Joint European Support for Sustainable Investment in City Areas — Unterstützung für nachhaltige Investitionen in Stadtgebieten) verfolgt das Ziel, mithilfe einer Kombination von Zusschüssen und Krediten Lösungen für die Finanzierung von Projekten zur Stadterneuerung und –entwicklung einschließlich des sozialen Wohnungsbaus zu finden.
(27) Mit elektrischem Motor ausgestattet.
(28) Die Studiengruppe unter Vorsitz von Herrn MENDOZA CASTRO konnte sich vor Ort auf Einladung des Ausschussmitglieds BUFFETAUT, stellvertretender Bürgermeister von Versailles, mit der Konzeption und Entwicklung des lokalen Stadtent-wicklungsplanes von Versailles befassen, der 2003 vom Stadtrat im Rahmen der Durchführung der Agenda 21 angenommen wurde (siehe Anlage 3).
(29) EMAS, Verordnung Nr. 1836/93, geändert durch Verordnung 761/2001.
(30) ISO 14064, eine neue Norm für Treibhausgasemissionen, sowie Richtlinie 2003/87/EG.
(31) ORATE (Observatoire en réseau de l'aménagement du territoire éuropéen), auf englisch EPSON (European Spatial Planning Observation Network).