Choose the experimental features you want to try

This document is an excerpt from the EUR-Lex website

Document 52006AR0050

Stellungnahme des Ausschusses der Regionen zu der Mitteilung der Kommission an den Rat, das Europäische Parlament, den Europäischen Wirtschafts- und Sozialausschuss und den Ausschuss der Regionen: Zivilgesellschaftlicher Dialog zwischen der EU und den Kandidatenländern

ABl. C 206 vom 29.8.2006, p. 23–27 (ES, CS, DA, DE, ET, EL, EN, FR, IT, LV, LT, HU, NL, PL, PT, SK, SL, FI, SV)

29.8.2006   

DE

Amtsblatt der Europäischen Union

C 206/23


Stellungnahme des Ausschusses der Regionen zu der Mitteilung der Kommission an den Rat, das Europäische Parlament, den Europäischen Wirtschafts- und Sozialausschuss und den Ausschuss der Regionen: „Zivilgesellschaftlicher Dialog zwischen der EU und den Kandidatenländern“

(2006/C 206/05)

DER AUSSCHUSS DER REGIONEN -

gestützt auf die Mitteilung der Kommission an den Rat, das Europäische Parlament, den Europäischen Wirtschafts- und Sozialausschuss und den Ausschuss der Regionen: „Zivilgesellschaftlicher Dialog zwischen der EU und den Kandidatenländern“ (KOM(2005) 290 endg.);

aufgrund des Beschlusses der Europäischen Kommission vom 29. Juni 2005, ihn gemäß Artikel 265 Absatz 1 des EG-Vertrags zu konsultieren;

aufgrund des Beschlusses seines Präsidenten vom 29. September 2005, die Fachkommission für Außenbeziehungen mit der Ausarbeitung einer Stellungnahme zur Strategie der Europäischen Kommission im Hinblick auf die im Rahmen des Erweiterungsprozesses erzielten Fortschritte zu beauftragen;

gestützt auf seine Stellungnahme zur finanziellen Vorausschau: Mitteilung der Kommission an den Rat und das Europäische Parlament: „Unsere Zukunft aufbauen. Politische Herausforderungen und Haushaltsmittel der erweiterten Union 2007-2013“, KOM(2004) 101 endg., CdR 162/2004 (1) fin (Berichterstatter: Herr BORE, Mitglied des Stadtrates von Birmingham (UK/SPE));

gestützt auf seine Stellungnahme zu der „Empfehlung der Europäischen Kommission zu den Fortschritten der Türkei auf dem Weg zum Beitritt“ KOM(2004) 656 endg., CdR 495/2004 (Berichterstatterin: Frau LUND, Gemeinderatsmitglied in Farum (DK/SPE));

gestützt auf seine Stellungnahme zu dem „Vorschlag für einen Beschluss des Rates über die Grundsätze, Prioritäten und Bedingungen der Europäischen Partnerschaft mit Kroatien“, KOM(2004) 275 endg., CdR 499/2004 (Berichterstatter: Herr GOTTARDO, Mitglied der Regionalversammlung von Friaul-Julisch Venetien (IT/EVP));

gestützt auf die Ergebnisse der von der Europäischen Kommission online durchgeführten öffentlichen Konsultation zum „Zukünftigen Programm zur Förderung einer aktiven Unionsbürgerschaft 2007-2013“;

aufgrund des Ratsbeschlusses vom 26. Januar 2004 über ein Aktionsprogramm der Gemeinschaft zur Förderung einer aktiven europäischen Bürgerschaft (Bürgerbeteiligung) (2004/100/EG);

gestützt auf seinen am 28. Februar 2006 von der Fachkommission für Außenbeziehungen und dezentralisierte Zusammenarbeit angenommenen Stellungnahmeentwurf (CdR 50/2006, Berichterstatter: Herr GOTTARDO, Mitglied der Regionalversammlung von Friaul-Julisch Venetien (IT/EVP));

in Erwägung nachstehender Gründe:

1)

Der Zivilgesellschaft in den Kandidatenländern kommt eine maßgebliche Rolle dabei zu, den Bürgerinnen und Bürgern den europäischen Integrationsprozess zu vermitteln und die nationalen, regionalen und lokalen Behörden bei den notwendigen wirtschaftlichen, gesellschaftlichen und politischen Bemühungen zu unterstützen, um den Beitrittsprozess zu einem Erfolg werden zu lassen.

2)

Ein zivilgesellschaftlicher Dialog zwischen der EU und den Kandidatenländern ist notwendig, um das gegenseitige gesellschaftliche und politische Verständnis zu vertiefen und die gegenseitige kulturelle Achtung zu festigen.

3)

Die Errichtung von Netzen, die auf der jeweiligen Zivilgesellschaft aufbauen und dem gegenseitigen Kennenlernen sowie der Bekanntmachung des europäischen Integrationsprozesses dienen, bietet den Vorteil, einen dezentralen Ansatz sicherzustellen.

verabschiedete auf seiner 64. Plenartagung am 26./27. April 2006 (Sitzung vom 27. April) einstimmig folgende Stellungnahme:

1.   Der Standpunkt des Ausschusses der Regionen

1.1   Allgemeine Bemerkungen

Der Ausschuss der Regionen

1.1.1

begrüßt die Kommissionsmitteilung zur Umsetzung der „dritten Säule“ ihrer Strategie, die auf dem zivilgesellschaftlichen Dialog beruht und an die Türkei, Kroatien und weitere EU-Beitrittskandidaten gerichtet ist;

1.1.2

teilt insbesondere die Auffassung, dass die Gemeinschaftsinstitutionen ihr Augenmerk verstärkt auf die Bürgerinnen und Bürger der Kandidatenländer richten müssen, da diese bei den bisherigen Erweiterungen im Hinblick auf die damit einhergehenden Entscheidungen, Folgen und Möglichkeiten offenkundig nicht ausreichend einbezogen wurden, wodurch der Integrationsprozess oftmals als „auferlegt“ und nicht „mitgetragen“ empfunden wurde;

1.1.3

vertritt in Anknüpfung an den Beschluss des Rates vom 3.10.2005, der die Notwendigkeit betont, die Zustimmung der Bürger für den Beitrittsprozess sicherzustellen, die Auffassung, dass die Vermittlung der Konsequenzen einer fortschreitenden Erweiterung der Gemeinschaft sich nicht auf die Bürgerinnen und Bürger der Kandidatenländer beschränken darf, sondern auch die zivilgesellschaftlichen Akteure der Mitgliedstaaten erfassen muss. Die Aufnahmefähigkeit der Gemeinschaft als konstitutives Beitrittskriterium wird auch am Grad der Akzeptanz gemessen werden, mit dem die Unionsbürgerinnen und -bürger künftigen Erweiterungen begegnen.

1.1.4

pflichtet der Entscheidung der Kommission bei, die lokalen und regionalen Gebietskörperschaften am politischen Dialog zu beteiligen, der mit allen Kandidatenländern auf ihrem Weg hin zum EU-Beitritt geführt wird; betrachtet sich deshalb als bevorzugter Gesprächspartner im Rahmen der dritten Säule der Kommissionsstrategie, da er direkt auf den Plan gerufen ist, um den zivilgesellschaftlichen Dialog voranzubringen; verlangt folglich, in die künftigen Maßnahmen der Kommission im Rahmen des zivilgesellschaftlichen Dialogs direkt eingebunden zu werden, wobei er den Maßnahmen im Bereich der Information und Kommunikation besondere Aufmerksamkeit schenkt;

1.1.5

verweist auf das Ungleichgewicht in der Mitteilung der Europäischen Kommission, insofern als nahezu das gesamte Dokument der Türkei gewidmet ist; ist der Auffassung, dass es zweckmäßiger gewesen wäre, die Mitteilung über die dritte Säule horizontaler zu gestalten, damit sie für alle Kandidatenländer und nicht nur für die Türkei und Kroatien Geltung beanspruchen kann;

1.1.6

nimmt insbesondere die Disparität des in der Mitteilung vorgesehenen finanziellen Ansatzes zur Kenntnis, der zwar nur provisorisch ist, in dessen Rahmen jedoch ein Mindestbezugsrahmen für Aktivitäten im Zusammenhang mit der Türkei festgelegt wird, während ein solcher Rahmen für Maßnahmen zugunsten Kroatiens fehlt;

1.1.7

hält es für erforderlich, den Mitgliedstaaten der Europäischen Union die Wahl der Modalitäten für die Planung einer Kommunikations- und Integrationspolitik zu überlassen, die an die aus den Kandidatenländern stammenden und in ihrem Hoheitsgebiet lebenden Bürgerinnen und Bürgern gerichtet ist; Aufgabe der Europäischen Kommission ist es hingegen, einen gemeinsamen Ansatz zu entwickeln, der die Gründe, die Bedeutung und das Potenzial des europäischen Integrationsprozesses aufzeigt, für die derzeitigen und die zukünftigen Beitrittskandidaten gilt und mittels eines an die Bürger aller Kandidatenländer gerichteten und von den regionalen und lokalen Gebietskörperschaften durchgeführten Kommunikationsplans umgesetzt wird;

1.1.8

betont in diesem Zusammenhang die Notwendigkeit, ein „europäisches Netz der Zivilgesellschaften“, das in der Zivilgesellschaft und an Schulen und Universitäten der Kandidatenländer tätig wird, unter Ausstattung mit den entsprechenden Finanzmitteln mit der Aufgabe zu betrauen, den Bürgern der einzelnen Kandidatenländer die Geschichte, die Institutionen, die Gründe und die Perspektiven des europäischen Integrationsprozesses zu vermitteln und dabei insbesondere auf die Bedeutung der Unionsbürgerschaft einzugehen, die nach Abschluss des Beitrittsprozesses zur nationalen Staatsangehörigkeit hinzukommt;

1.1.9

schlägt ferner vor, im Einklang mit den ersten Entwürfen der Assoziierungs- und Stabilisierungsabkommen Treffen zwischen lokalen und regionalen Mandatsträgern aus den EU-Mitgliedstaaten und lokalen und regionalen Mandatsträgern aus allen Kandidatenländern zu planen und zu institutionalisieren, was gegenwärtig weder für Kroatien noch für die Länder des westlichen Balkanraums (potenzielle Kandidatenländer) vorgesehen ist;

1.2   Laufende und neue Aktivitäten: die Türkei

1.2.1

bekräftigt seine Überzeugung, dass die Einsetzung eines Gemischten Beratenden Ausschusses mit den türkischen lokalen Gebietskörperschaften förderlich ist, nimmt jedoch besorgt zur Kenntnis, dass die türkischen nationalen Behörden die für den effektiven Einsatz eines GBA AdR/Türkei erforderlichen Maßnahmen noch nicht vollends umgesetzt haben;

1.2.2

nimmt den Vorschlag der Kommission zur Kenntnis, die nichtstaatlichen Organisationen am Prozess der Integration der türkischen Bürgerinnen und Bürger in den EU-Mitgliedstaaten zu beteiligen, betont jedoch, dass ein dezentraler Ansatz unter Einbeziehung der lokalen Gebietskörperschaften für einen reibungslosen Ablauf dieses Prozesses unerlässlich ist;

1.2.3

betont den Nutzen eines speziellen Jahresberichts der Kommission über die Achtung der Rechte von Minderheiten in der Türkei und spricht sich dafür aus, einen festen Anteil der Heranführungsmittel für die nichtstaatlichen Organisationen und die lokalen Vertreterverbände, die sich dem Schutz der Minderheitenrechte und der Förderung von Minderheiten- und Regionalsprachen widmen, bereitzustellen;

1.2.4

befürwortet den Ansatz der Kommission zugunsten von Organisationen, die sich für die Rechte von Frauen und für die Chancengleichheit einsetzen, und betont die Notwendigkeit, die tatsächliche aktive Beteiligung von Frauen am aktiven politischen Geschehen auf lokaler Ebene zu fördern und mitzuverfolgen;

1.2.5

begrüßt die Teilnahme türkischer Studierender an den gemeinschaftlichen Jean-Monnet-Programmen, hält jedoch die Dezentralisierung und Ausweitung dieses Ansatzes (auch mittels der neuen Technologien) für unerlässlich, damit einerseits in Randgebieten gelegene Universitäten und andererseits Studierende, die keine Hochschulausbildung anstreben, ebenfalls daran teilnehmen können;

1.2.6

begrüßt die Entwicklung interkultureller Austauschprogramme, die als tragendes Element des Dialogs mit der EU dienen können, und ruft die Europäische Kommission und insbesondere ihre Delegation in Ankara dazu auf, einen dezentralisierten Ansatz zu verfolgen und den NRO in Randgebieten und in Regionen mit sprachlichen Minderheiten, deren Schutz auch mittels der gemeinschaftlichen Programme Kultur und Media gefördert werden sollte, die gebührende Beachtung zu schenken;

1.2.7

teilt die Auffassung, dass es notwendig ist, einen Dialog zwischen den religiösen Gemeinden und Verbänden anzustreben, und erwartet, darüber durch zukünftige Mitteilungen zum zivilgesellschaftlichen Dialog angemessen informiert zu werden;

1.2.8

hält es für zweckmäßig, aktiv an der Förderung öffentlicher Debatten im Netz beteiligt zu werden und an den telematischen Aktivitäten teilzunehmen, die von der Kommission auf der Internetseite mit Informationen über die Türkei veranstaltet werden;

1.3   Laufende und neue Aktivitäten: Kroatien

1.3.1

bedauert, dass das mit Kroatien geschlossene Stabilisierungs- und Assoziierungsabkommen nicht die Schaffung eines Gemeinsamen Beratenden Ausschusses des AdR und der kroatischen regionalen und lokalen Gebietskörperschaften vorsieht, und weist die Kommission nachdrücklich darauf hin, dass er befragt werden muss, damit es in Bezug auf die anderen potenziellen Kandidatenländer aus dem westlichen Balkanraum nicht erneut zu ähnlichen Fehler kommt;

1.3.2

nimmt zur Kenntnis, dass sich Kroatien zunehmend an den gemeinschaftlichen Programmen beteiligt, und spricht sich für eine Stärkung der Städtepartnerschaften zwischen Kroatien und der EU (mithilfe des Programms „Bürger/innen für Europa“) und zwischen den kroatischen Gespanschaften und europäischen Regionen, insbesondere den unter Ziel 1 fallenden Regionen der neuen Mitgliedstaaten, aus (auch mit Hilfe des Leonardo-da-Vinci-Programms);

1.3.3

weist die Kommission darauf hin, dass der Förderung der Achtung der Minderheitensprachen sowie der Zweisprachigkeit und der Rechte der Minderheiten in der kroatischen Zivilgesellschaft besondere Aufmerksamkeit zu schenken ist;

1.3.4

begrüßt, dass die Kommission Fernsehprogramme, die die breite Öffentlichkeit über die Europäische Union informieren sollen, zu den zu finanzierenden Projekten zählt, und dabei auch solche Programme berücksichtigt, die von europäischen Medien auf lokaler und regionaler Ebene realisiert werden; betont in diesem Zusammenhang, dass es für den Erfolg solcher Maßnahmen wichtig ist, auf regionale Sprachen und nationale Minderheiten zurückzugreifen;

1.3.5

hält es für unerlässlich, im Rahmen der neuen Aktivitäten, die es unter aktiver Beteiligung der kroatischen Zivilgesellschaft zu entwickeln gilt, die grenzüberschreitende Zusammenarbeit insbesondere durch die Förderung der Euroregionen und des interreligiösen Dialogs zu fördern;

1.3.6

nimmt zur Kenntnis, dass die kroatische Regierung eine „nationale Strategie zur Entwicklung der Zivilgesellschaft“ erarbeiten und einen Rat zur Entwicklung der Zivilgesellschaft einsetzen will, der im Hinblick auf die Bewertung der Zuweisung von öffentlichen Finanzmitteln für die Aktivitäten der kroatischen Zivilgesellschaft die erforderliche Transparenz sicherstellen soll.

2.   Empfehlungen des Ausschusses der Regionen

2.1   Allgemeine Empfehlungen

Der Ausschuss der Regionen

2.1.1

spricht sich dafür aus, dass die Kommission ab dem Jahr 2006 jährlich ein umfassendes Dokument über den Stand des Dialogs zwischen den Zivilgesellschaften vorbereitet, das den Gegebenheiten aller Kandidatenländer gleichermaßen Rechnung trägt und einen gesonderten Bericht über den Dialog zwischen den religiösen Gemeinden und Verbänden beinhaltet;

2.1.2

spricht sich dafür aus, den zukünftigen Mitteilungen zum zivilgesellschaftlichen Dialog regelmäßig einen Finanzrahmen für die jährliche Finanzierung von Aktivitäten beizufügen, die der Entwicklung des zivilgesellschaftlichen Dialogs dienen;

2.1.3

schlägt der Kommission vor, die Möglichkeit der Errichtung eines „europäischen Netzes der Zivilgesellschaft“ zur Verbreitung der jeweiligen Geschichte, Kultur und des europäischen Integrationsprozesses zu erwägen, das der kulturellen, nationalen, regionalen und lokalen Vielfalt der EU Rechnung trägt und mithilfe von Schulen und Universitäten die Bürgerinnen und Bürger der EU und der Kandidatenländer erreicht;

2.1.4

betont, dass die positiven Aspekte der europäischen Integration im Mittelpunkt des Dialogs stehen sollten.

2.1.5

fordert die Kommission nachdrücklich auf, auf das Netzwerk CIRCOM sowie auf die in den Regionen und Städten der EU und der Kandidatenländer bestehenden privaten Fernsehsender zurückzugreifen, um an ein breites Publikum gerichtete Fernsehprogramme zu realisieren, die der Entwicklung des zivilgesellschaftlichen Dialogs zwischen der EU und den Kandidatenländern dienen; ruft die Kommission ferner auf, die Beteiligung von Journalisten der türkischen und kroatischen Presse auf nationaler, regionaler und lokaler Ebene sowie der Minderheitenpresse an den Arbeiten seiner Plenartagungen zu fördern;

2.1.6

ist der Auffassung, dass der Wahrung der Chancengleichheit und der Rolle der Frauenverbände besondere Aufmerksamkeit zu schenken ist, und spricht sich deshalb dafür aus, dass die Kommission jenen von den nichtstaatlichen Organisationen vorgelegten Projekten Priorität einräumt, die auf eine Wahrung der Chancengleichheit und eine stärkere Beteiligung von Frauen am gesellschaftlichen und politischen Geschehen abzielen; ruft in diesem Zusammenhang die Europäische Kommission auf, spezifische Programme für die Kandidatenländer zur Bekämpfung der direkten und indirekten Diskriminierung sowohl im wirtschaftlichen, gesellschaftlichen und politischen Leben als auch in Bildung und Medien auszuarbeiten;

2.1.7

weist darauf hin, dass Kroatien gegenwärtig vom gemeinschaftlichen Aktionsprogramm zur Förderung der im Bereich der aktiven Unionsbürgerschaft tätigen Organisationen (Bürgerbeteiligung) ausgeschlossen ist;

2.2   Türkei

2.2.1

nimmt zur Kenntnis, dass die Europäische Kommission den zur Finanzierung des zivilgesellschaftlichen Dialogs erforderlichen Betrag für das Jahr 2006 auf 40 Millionen EUR geschätzt hat; spricht sich in diesem Zusammenhang für eine Halbzeitbewertung der verwendeten Mittel aus und hält einen Ansatz, der den konkreten Bedürfnissen Rechnung trägt, für zweckmäßiger als die in der Kommissionsmitteilung vorgeschlagene Zuweisung eines festen Prozentsatzes, mit Ausnahme eines im Vorfeld festgelegten und sich auf mehrere Jahre erstreckenden Betrags zur Förderung der Arbeit von nichtstaatlichen Organisationen und lokalen Vertreterverbänden, die sich für den Schutz der Rechte von Minderheiten und für die Benutzung von deren Muttersprachen einsetzen;

2.2.2

dringt darauf, dass die türkischen Behörden die für die Errichtung eines Gemeinsamen Beratenden Ausschusses zwischen den türkischen Gebietskörperschaften und dem AdR erforderlichen Schritte zu unternehmen;

2.2.3

fordert die Kommission auf, das Jean-Monnet-Programm und die Jean-Monnet-Aktion „Lehrveranstaltungen zur europäischen Integration an den Hochschulen“ auch außerhalb der Großstädte und der großen türkischen Hochschulen zu finanzieren; hält es in diesem Zusammenhang für förderlich, ähnliche Programme auszuarbeiten, die sich auch an Schüler richten;

2.2.4

empfiehlt - um die in Randgebieten der Türkei tätigen nichtstaatlichen Organisationen einzubeziehen - die Beziehungen zu den Vertreterverbänden der lokalen Gebietskörperschaften und den regionalen und lokalen Medien zu vertiefen;

2.2.5

fordert die Europäische Kommission nachdrücklich auf, ihre Appelle an die türkischen Behörden zu verstärken, eine angemessene Vertretung von Frauen in den politischen Organen auf lokaler Ebene zu gewährleisten; spricht sich in diesem Zusammenhang für die Schaffung einer jährlichen europäischen Auszeichnung für das Engagement von Frauen in der Kommunalpolitik aus;

2.2.6

schlägt der Kommission vor - um Städtepartnerschaften zwischen der Türkei und der EU zu fördern - von den AdR-Mitgliedern zu profitieren, die jedes Jahr eine gewisse Zahl an städtischen Behörden in der Türkei „adoptieren“ und eine Partnerschaft mit einer entsprechenden Anzahl an lokalen Behörden in der EU vermitteln könnten, beispielsweise anlässlich einer jährlichen, von der Kommission in Zusammenarbeit mit dem AdR veranstalteten Konferenz;

2.2.7

fordert die Europäische Kommission auf, ihn an den telematischen Maßnahmen zur Bekanntmachung der öffentlichen Online-Debatten sowie an der Konzipierung und Umsetzung der Internetseite mit Informationen über die Erweiterung und die Maßnahmen im Rahmen des zivilgesellschaftlichen Dialogs in der Türkei zu beteiligen;

2.3   Kroatien

2.3.1

fordert die Europäische Kommission auf, die Finanzierung der mit dem zivilgesellschaftlichen Dialog zusammenhängenden Aktivitäten ab der Programmplanung 2006 festzulegen und hierfür einen konkreten Betrag der im Rahmen des Heranführungshilfeprogramms jährlich zur Verfügung stehenden Mittel bereitzustellen;

2.3.2

bekräftigt sein Interesse am Dialog mit den kroatischen lokalen und regionalen Gebietskörperschaften und fordert, in den mit den anderen Staaten des westlichen Balkanraums geschlossenen Stabilisierungs- und Assoziierungsabkommens die ausdrückliche Schaffung eines Gemeinsamen Beratenden Ausschusses mit dem AdR zu verankern;

2.3.3

schlägt vor, spezielle Partnerschaftsprogramme zwischen den öffentlichen Behörden der kroatischen Gespanschaften und den unter Ziel 1 (ab 2007 „Konvergenzziel“) fallenden europäischen Regionen zu entwickeln, um bewährte Praktiken im Hinblick auf die Verwendung gemeinschaftlicher Heranführungsmittel auszutauschen, und insbesondere regionale Partnerschaften mittels des Ausbildungsprogramms Leonardo da Vinci zu planen;

2.3.4

schlägt vor, ein Informationsprogramm zum Zwecke des gegenseitigen Kennenlernens zu entwickeln und die europäische Botschaft auf lokaler Ebene auch in den Sprachen der nationalen Minderheiten zu vermitteln, und zwar unter Einsatz der kroatischen regionalen Medien, einschließlich solcher, die die nationalen Minderheiten repräsentieren;

2.3.5

fordert die Europäische Kommission auf, über die Arbeit der die nationalen Minderheiten vertretenden Zivilgesellschaft in Kroatien zu wachen und einen Jahresbericht über die Achtung der Rechte der nationalen Minderheiten zu erarbeiten und gegebenenfalls die Frage der Zweisprachigkeit in den lokalen und regionalen Behörden genauer zu beleuchten;

2.3.6

schlägt vor, Kroatien ab dem Jahr 2007 am gemeinschaftlichen Aktionsprogramm zur Förderung der im Bereich der aktiven Unionsbürgerschaft tätigen Organisationen (Bürgerbeteiligung) teilnehmen zu lassen;

2.3.7

schlägt der Europäischen Kommission vor, sich dafür einzusetzen, dass ein Vertreter der europäischen Zivilgesellschaften in der Rolle eines Beobachters an den Arbeiten des von der kroatischen Regierung eingesetzten Rates für die Entwicklung der Zivilgesellschaft teilnehmen kann.

Brüssel, den 27. April 2006

Der Präsident

des Ausschusses der Regionen

Michel DELEBARRE


(1)  ABl. Nr. C 164 vom 5.7.2005, S. 4.


Top
  翻译: