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Document 52006XX1213(17)
Opinion of the Advisory Committee on restrictive practices and dominant positions at its meeting on given at its 407th meeting on 18 April 2006 concerning a draft decision relating to Case COMP/C.38.620 Hydrogen Peroxide and Perborate
Stellungnahme des Beratenden Ausschusses für Kartell- und Monopolfragen aus der 407. Sitzung vom 18. April 2006 über den Entwurf einer Entscheidung in der Sache COMP/C.38.620 — Wasserstoffperoxid und Perborat
Stellungnahme des Beratenden Ausschusses für Kartell- und Monopolfragen aus der 407. Sitzung vom 18. April 2006 über den Entwurf einer Entscheidung in der Sache COMP/C.38.620 — Wasserstoffperoxid und Perborat
ABl. C 303 vom 13.12.2006, p. 25–25
(ES, CS, DA, DE, ET, EL, EN, FR, IT, LV, LT, HU, NL, PL, PT, SK, SL, FI, SV)
13.12.2006 |
DE |
Amtsblatt der Europäischen Union |
C 303/25 |
Stellungnahme des Beratenden Ausschusses für Kartell- und Monopolfragen aus der 407. Sitzung vom 18. April 2006 über den Entwurf einer Entscheidung in der Sache COMP/C.38.620 — Wasserstoffperoxid und Perborat
(2006/C 303/18)
1) |
Der Beratende Ausschuss ist mit der Bewertung der Europäischen Kommission hinsichtlich des durch das Kartell im Entscheidungsentwurf betroffenen Produkts und geographischen Raums einverstanden. |
2) |
Der Beratende Ausschuss ist mit der Bewertung der Europäischen Kommission einverstanden, PCS von der Zuwiderhandlung auszunehmen. |
3) |
Der Beratende Ausschuss ist mit der Bewertung der Europäischen Kommission einverstanden, dass die Tatsachen eine Vereinbarung bzw. aufeinander abgestimmte Verhaltensweise im Sinne von Artikel 81 EG-Vertrag und Artikel 53 EWR-Abkommen darstellen. |
4) |
Der Beratende Ausschuss ist mit der Bewertung der Europäischen Kommission hinsichtlich der Anwendung der Kronzeugenregelung und der Hierarchie einverstanden. |
5) |
Der Beratende Ausschuss ist mit dem Entscheidungsentwurf der Europäischen Kommission hinsichtlich der Adressaten dieser Entscheidung, insbesondere in Bezug auf die Haftungszuordnung an die Muttergesellschaften der betreffenden Konzerne, einverstanden. |
6) |
Der Beratende Ausschuss stimmt mit einer Enthaltung mit der Europäischen Kommission überein, dass es sich bei dem vorliegenden Verstoß um eine einzige, fortdauernde Zuwiderhandlung handelt. |
7) |
Der Beratende Ausschuss empfiehlt die Veröffentlichung seiner Stellungnahme im Amtsblatt der Europäischen Union. |
8) |
Der Beratende Ausschuss fordert die Kommission auf, alle anderen in der Sitzung angesprochenen Punkte zu berücksichtigen. |