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Document 52008IP0125
Adapting to climate change in Europe — options for EU action #European Parliament resolution of 10 April 2008 on the Commission Green Paper on Adapting to climate change in Europe — options for EU action (COM(2007)0354)
Anpassung an den Klimawandel in Europa — Optionen für Maßnahmen der EU (Grünbuch)
Entschließung des Europäischen Parlaments vom 10. April 2008 zum Grünbuch der Kommission über die Anpassung an den Klimawandel in Europa — Optionen für Maßnahmen der EU (KOM(2007)0354)
Anpassung an den Klimawandel in Europa — Optionen für Maßnahmen der EU (Grünbuch)
Entschließung des Europäischen Parlaments vom 10. April 2008 zum Grünbuch der Kommission über die Anpassung an den Klimawandel in Europa — Optionen für Maßnahmen der EU (KOM(2007)0354)
ABl. C 247E vom 15.10.2009, p. 41–47
(BG, ES, CS, DA, DE, ET, EL, EN, FR, IT, LV, LT, HU, MT, NL, PL, PT, RO, SK, SL, FI, SV)
15.10.2009 |
DE |
Amtsblatt der Europäischen Union |
CE 247/41 |
Donnerstag, 10. April 2008
Anpassung an den Klimawandel in Europa — Optionen für Maßnahmen der EU (Grünbuch)
P6_TA(2008)0125
Entschließung des Europäischen Parlaments vom 10. April 2008 zum Grünbuch der Kommission über die Anpassung an den Klimawandel in Europa — Optionen für Maßnahmen der EU (KOM(2007)0354)
2009/C 247 E/08
Das Europäische Parlament,
unter Hinweis auf das Grünbuch der Kommission über die „Anpassung an den Klimawandel in Europa — Optionen für Maßnahmen der EU“ (KOM(2007)0354) (Grünbuch über die Anpassung an den Klimawandel),
unter Hinweis auf das Rahmenabkommen der Vereinten Nationen über den Klimawandel (UNFCCC), insbesondere Artikel 2 und Artikel 4 Absatz 1 Buchstaben b, e und f, das Kyoto-Protokoll und die diesbezüglichen Umsetzungsverfahren,
unter Hinweis auf die Mitteilung „Strategie für die Regionen in äußerster Randlage: Errungenschaften und Zukunftsaussichten“ (KOM(2007)0507),
unter Hinweis auf den vierten Evaluierungsbericht (AR4) des zwischenstaatlichen Panels über den Klimawandel (IPCC) und insbesondere die Arbeit der Arbeitsgruppe II,
unter Hinweis auf die am 17. April 2007 im Sicherheitsrat der Vereinten Nationen geführte Debatte über die Auswirkungen des Klimawandels auf Frieden und Sicherheit,
unter Hinweis auf die dreizehnte Konferenz der Vertragsparteien (COP 13) des UNFCCC und die dritte Konferenz der Vertragsparteien, die vom 3. bis zum 15. Dezember 2007 als Treffen der Vertragsparteien des Kyoto-Protokolls (COP/MOP 3) in Bali, Indonesien, zusammentrat,
unter Hinweis auf seine früheren Entschließungen zum Klimawandel, insbesondere die Entschließungen vom 16. November 2005 zur Strategie für eine erfolgreiche Bekämpfung der globalen Klimaänderung (1), vom 18. Januar 2006 zum Klimawandel (2), vom 4. Juli 2006 zur Verringerung der Klimaauswirkungen des Luftverkehrs (3), vom 14. Februar 2007 zum Klimawandel (4) und vom 15. November 2007 zur Begrenzung des globalen Klimawandels auf 2 Grad Celsius — auf dem Weg zur Bali-Konferenz über den Klimawandel und darüber hinaus (COP 13 und COP/MOP3) (5),
unter Hinweis auf die gemäß Artikel 108 seiner Geschäftsordnung gestellte mündliche Anfrage B6-0014/2008 des vorläufigen Ausschusses zum Klimawandel und die in diesem Zusammenhang abgegebenen Erklärungen des Rates und der Kommission,
unter Hinweis auf die Schlussfolgerungen des Vorsitzes der Tagung des Europäischen Rates in Brüssel am 8. und 9. März 2007,
unter Hinweis auf das Arbeitsprogramm der Kommission für 2008,
gestützt auf Artikel 108 Absatz 5 seiner Geschäftsordnung,
A. |
in der Erwägung, dass die Arbeitsgruppe II für den IPCC AR 4zu dem Schluss gekommen ist, dass nahezu alle Regionen in Europa in Zukunft von den negativen Auswirkungen des Klimawandels betroffen sein werden; in der Erwägung, dass diese negativen Auswirkungen zahlreiche Wirtschaftssektoren vor große Herausforderungen stellen, die biologische Vielfalt in Europa noch weiter bedrohen und die soziale Entwicklung beeinträchtigen werden, |
B. |
in der Erwägung, dass die regionale wissenschaftliche Beobachtung aller Kontinente und vieler Ozeane zum Schluss führt, dass die natur vor allem durch den Temperaturanstieg, aber auch andere Faktoren in Zusammenhang mit dem Klimawandel beeinträchtigt wird; in der Erwägung, dass der Temperaturanstieg durch menschliche Tätigkeiten hervorgerufen wird und die physikalischen und biologischen Systeme beeinflusst, |
C. |
in der Erwägung, dass die Europäische Union darüber nachdenken sollte, inwieweit die Anpassung an den Klimawandel einem neuen Modell für Wirtschaftswachstum und Entwicklung den Weg bereiten kann, um die Umwelt zu schützen, die Beschäftigung anzukurbeln und der Sozialpolitik eine neue Dimension zu geben, |
D. |
in der Erwägung, dass der Klimawandel die modernen Gesellschaften als Ganzes betrifft und alle Ebenen, von der EU-Ebene über die nationalen Behörden bis zu den Bürgern eine wichtige Rolle bei dieser Anpassung spielen können und sollen, |
E. |
in der Erwägung, dass Anpassungsmaßnahmen zur Vermeidung von Schäden nicht nur notwendig sind, um auf die zukünftigen Auswirkungen des Klimawandels inner- und außerhalb Europas zu reagieren, sondern auch um den Auswirkungen der globalen Erwärmung infolge der historischen Treibhausgasemissionen auf regionaler und lokaler Ebene zu begegnen; in der Erwägung, dass solche Anpassungsmassnahmen einen umfassenden Ansatz und die Einbindung aller sozialen, wirtschaftlichen und ökologischen Aspekte erfordern, |
F. |
in der Erwägung, dass es zahlreiche regionale und lokale Studien und Modelle über die voraussichtlichen Auswirkungen des Klimawandels gibt; in der Erwägung, dass in vielen dieser Studien die sozioökonomische Dimension und die voraussichtlichen Folgen für die betroffene Bevölkerung nicht entsprechend untersucht werden, |
G. |
in der Erwägung, dass auf EU-Ebene die Überwachung des Klimawandels und die Koordinierung der Abhilfemaßnahmen eine Priorität sein sollten, um eine gemeinsame Strategie zur Lösung dieses Problems zu erleichtern, |
H. |
in der Erwägung, dass öffentliche und private Investitionen in die Forschung und Entwicklung im Zusammenhang mit dem Klimawandel von größter Bedeutung sind, um die Anpassung und Abfederung der negativen Auswirkungen des Klimawandels möglichst wirksam zu machen, |
I. |
in der Erwägung, dass die nationalen Forschungsanstrengungen auf dem Gebiet des Klimawandels mit den Forschungsmaßnahmen im Rahmen des siebten Rahmenprogramms koordiniert werden müssen, |
J. |
in der Erwägung, dass die Anpassung an den Klimawandel weniger im Mittelpunkt der öffentlichen Debatte stand und das Schwergewicht auf den Maßnahmen zur Eindämmung der globalen Erwärmung lag, |
K. |
in der Erwägung, dass das Erreichen des EU-Ziels der Eindämmung der globalen Erwärmung auf 2 °C immer noch extreme regionale Klimaveränderungen in Europa bedeuten würde, die sich vielfach auf die betroffenen Bevölkerungen, die lokale und regionale Wirtschaft sowie die Umwelt auswirken und die in Europa bestehenden regionalen Ungleichgewichte in Bezug auf die Ressourcen noch verstärken würden, |
L. |
in der Erwägung, dass die Erforschung und das Verständnis der Voraussetzungen für extreme Wetterereignisse weiterentwickelt werden sollten, um als Basis für Präventivmaßnahmen zu dienen, wozu auch Frühwarnsysteme und Maßnahmen zur Verhinderung von Schäden für die Menschen, Eigentumswerte, die biologische Vielfalt und die Umwelt gehören; in der Erwägung, dass Instrumente zur Messung der Wirksamkeit derartiger Maßnahmen entwickelt werden müssen, |
M. |
in der Erwägung, dass eine Kosten-Nutzen-Analyse nicht der einzig richtige Weg ist, um die Frage der Anpassungsmechanismen anzugehen, da voraussichtlich auch in Europa die Ärmsten am stärksten betroffen sein werden, weil sie im Allgemeinen ungenügend versichert, informiert und mobil sind, um auf Umweltveränderungen zu reagieren, |
N. |
in der Erwägung, dass ein Bottom-up-Ansatz ein nützlicher Indikator für die Europäische Union wäre, um eine Schutzfunktion aufgrund von Strategien, Hilfsprogrammen und Koordinierung der Maßnahmen durch wissenschaftliche, regionale und lokale Netze und Partnerschaften zu übernehmen, so dass die betroffenen Bevölkerungen mit bereits bewährten Methoden auf die negativen Auswirkungen des Klimawandels reagieren können, |
O. |
in der Erwägung, dass eine verbesserte Aufklärung der Hilfsdienste und der Bevölkerung im Bereich der Anpassungsmaßnahmen ein wichtiges Element ist, |
P. |
in der Erwägung, dass es unbestreitbar ist, dass der Klimawandel die modernen Errungenschaften und die erfolgreiche Entwicklung in Europa bedroht, aber den Entwicklungsländern noch weitaus mehr schadet; in der Erwägung, dass die Frage der Finanzierung der Anpassungsmaßnahmen und der Unterstützung der Entwicklungsländer in der Europäischen Union weiter diskutiert werden muss, |
Q. |
in der Erwägung, dass die Anpassung an den Klimawandel aufgrund des Konzepts der durchgehenden Berücksichtigung in Entscheidungsprozesse über Investitionen einbezogen werden muss; in der Erwägung, dass die Debatten im Rahmen dieser Entscheidungsprozesse alle Betroffenen und Entscheidungsträger auf lokaler und regionaler Ebene einbeziehen müssen, |
R. |
in der Erwägung, dass das Grünbuch über die Anpassung an den Klimawandel weder die geografischen, klimatischen und entwicklungsbedingten Ausnahmesituationen in den europäischen Gebieten in äußerster Randlage, die noch in ganz anderer Weise gefährdet sind als dies für Kontinentaleuropa erwartet wird, spezifisch berücksichtigt, noch die klimatischenBedingungen städtischer Ballungsgebiete in Europa speziell untersucht, |
S. |
in der Erwägung, dass der Klimawandel eher jene Gebiete trifft, die aufgrund ihrer topografischen Besonderheiten stark von den Naturgewalten abhängen (unter anderem Gletscher- und Gebirgsregionen), und damit die lokale Wirtschaft, Kultur und Bevölkerung erheblich unter Druck setzt und hohem Anpassungsaufwand aussetzt, womit regionale Unterschiede verstärkt werden, |
T. |
in der Erwägung, dass Südeuropa und der Mittelmeerraum zu den empfindlichsten Regionen in Europa gehören und bereits jetzt mit Wassermangel, Trockenheit und Waldbränden zu kämpfen haben, |
U. |
in der Erwägung, dass erfolgreiche Anpassungsstrategien an unvermeidliche klimatische Veränderungen über Bildung und Kommunikation unterstützt werden müssen durch Einbindung der Massenmedien und Beteiligung der Bürger an Umweltfragen, |
V. |
in der Erwägung, dass nach Schätzungen der Weltgesundheitsorganisation bereits heute 60 000 Todesfälle pro Jahr auf Naturkatastrophen im Zuge des Klimawandels zurückzuführen sind; in der Erwägung, dass der IPCC AR4-Bericht die Auswirkungen des Klimawandels auf die öffentliche Gesundheit hervorhebt; in der Erwägung, dass die Ausbreitung von Tropenkrankheiten und ihrer Vektoren auf Gebiete mit gemäßigtem Klima großen Grund zur Sorge bereitet; in der Erwägung, dass sich in der Folge die Gesundheitsversorgungseinrichtungen für die empfindlichsten Bevölkerungsgruppen voraussichtlich im größten Ausmaß an den Klimawandel anpassen müssen, |
W. |
in der Erwägung, dass der Klimawandel bereits geschwächte und bedrohte Ökosysteme noch mehr schädigen und die biologische Vielfalt in Europa beeinträchtigen wird; in der Erwägung, dass die Schäden indirekt am größten für jene Ökosysteme sein werden, die am wichtigsten für das menschliche Wohlergehen sind; in der Erwägung, dass die Erhaltung der Ökosysteme deshalb der EU-Anpassungsstrategie zugrunde liegen muss, und in der Erwägung, dass die Böden das größte terrestrische Speichermedium für organischen Kohlenstoff sind, dass unangepasste Bodenbearbeitungsmethoden zur Schmälerung der Aufnahmefähigkeit dieses Mediums beitragen und dass diese Tendenz umgekehrt und dafür gesorgt werden muss, dass geeignete Maßnahmen zur Aufrechterhaltung und, soweit möglich, zur Erhöhung des Gehalts an organischem Kohlenstoff in den Böden integraler Bestandteil einer Anpassungsstrategie der Europäischen Union sind, |
1. |
begrüßt das Grünbuch über die Anpassung an den Klimawandel und die Konsultation der Betroffenen; |
2. |
betont die Wichtigkeit des Zusammenhanges zwischen Maßnahmen zur Anpassung und Abfederung im Hinblick auf Synergien zur Beschränkung der Auswirkungen des Klimawandels; fordert die Kommission auf, zu prüfen, wie die Maßnahmen in beiden Bereichen am besten angepasst werden, um ihre Wirksamkeit im Rahmen einer ganzheitlichen Strategie gegenseitig zu stärken; |
3. |
anerkennt, dass viele Sektoren stark voneinander abhängig sind, obwohl das Grünbuch über die Anpassung an den Klimawandel nach einzelnen Sektoren unterscheidet; ist der Auffassung, dass sich die Auswirkungen in einem Sektor und diesbezügliche Anpassungen oft auch Folgen für andere Sektoren haben, und fordert die Kommission deshalb auf, diese Wechselwirkungen bei den Anpassungsmaßnahmen zu berücksichtigen; |
4. |
bekräftigt die Notwendigkeit weiterer wissenschaftlicher risikobasierter Modelle und Studien, um die menschlichen und sozialen Auswirkungen des Klimawandels im Zusammenhang mit dem EU-Ziel der Eindämmung auf 2 °C und den notwendigen lokalen und regionalen Anpassungen besser zu analysieren, zu verstehen und vorauszusehen; |
5. |
fordert die Kommission auf, eine anpassungsökonomische Studie durchzuführen, dabei verschiedene Szenarien auszuarbeiten, die Bilanz der Anpassungskosten und -vorteile zu ziehen und wirtschaftliche Maßnahmen zu antizipieren; betont die Wichtigkeit eines sektoriellen Bottom-up-Ansatzes unter Berücksichtigung der Unterschiede bei den verschiedenen Habitaten in Europa wie Gebirgs- und Inselregionen; fordert die Kommission auf, die Veränderungen bei der Beschäftigung in wachsenden wie auch in schrumpfenden Sektoren zu erfassen; |
6. |
fordert die Kommission auf, die wissenschaftliche Vorbereitung einer gemeinsamen europäischen Datenbank über sensible Bereiche zu koordinieren und zu unterstützen, damit man verstehen kann, inwieweit die Gesellschaftsgruppen und das kulturelle und nationale Erbe in Europa betroffen wären und wie die Gesellschaft auf künftige Auswirkungen des Klimawandels reagieren kann; ist der Auffassung, dass Datenbanken mit weiteren wichtigen Informationen über Anpassungsmaßnahmen und -strategien wie etwa Indices, Strategien und Maßnahmen geschaffen werden sollten; |
7. |
fordert die Kommission auf, die bestehenden Netzwerke zur Überwachung von Umweltdaten zu koordinieren und sie gegebenenfalls mit neuen Strukturen zu kombinieren, um Datenbanken mit homogenen Datensätzen aufzubauen, mit denen sich die notwendigen Modelle für die dringend erforderlichen Maßnahmen auf europäischer, regionaler und lokaler Ebene erstellen lassen; |
8. |
fordert die Kommission auf, zu untersuchen, wie ein paneuropäisches Netz von Hochschulen, Sozialpartnern, zivilgesellschaftlichen Organisationen, operativen Organisationen, insbesondere nationalen Wettervorhersageeinrichtungen mit umfassenden Datenbeständen, sowie lokalen und regionalen Entscheidungsträgern weiterentwickelt und runterstützt werden kann, um sektorübergreifende Anpassungspartnerschaften zum Austausch von Wissen und Strategien, zur Entwicklung von Instrumenten zur Messung der Wirksamkeit der getroffenen Maßnahmen, zur Kommunikation, Verbreitung und Veröffentlichung der wissenschaftlichen Erkenntnisse und der Szenarien für notwendige Anpassungen an den Klimawandel zu fördern; |
9. |
ist der Auffassung, dass die im siebten Rahmenprogramm durchgeführten Forschungstätigkeiten mit nationalen Forschungstätigkeiten koordiniert werden sollten (insbesondere Programme zur Erdbeobachtung aus dem Weltraum), um die Erforschung der Auswirkungen des Klimawandels wirkungsvoller zu machen; |
10. |
ist der Auffassung, dass die Europäische Union große Anstrengungen unternehmen muss, um die technologische Entwicklung im Hinblick auf Anpassungsmaßnahmen für die europäische Wirtschaft und den Transfer dieser Technologien in Entwicklungsländer anzutreiben; ist der Auffassung, dass die Entwicklung wirksamer, sicherer und kostengünstiger Technologien ein wichtiges Mittel der Anpassung an den Klimawandel ist und dass sich die nächste Konferenz der Vertragsparteien in Posen (COP 14) deshalb auf diese Frage konzentrieren sollte; |
11. |
fordert die Kommission auf, die Anpassung bei der Ausarbeitung und Änderung sämtlicher Rechtsakte, Strategien und Finanzierungsvorhaben im Zusammenhang mit dem Weltraum zu berücksichtigen, um die Auswirkungen des Klimawandels zu beschränken; fordert die Kommission auf, eine umfassende Analyse der bestehenden Finanzierungsinstrumente in Europa und ihre Verwendung für Anpassungsmaßnahmen an den Klimawandel in ihren ursprünglichen Anwendungsbereichen durchzuführen und aufzuzeigen, in welchen Bereichen zusätzliche Mittel notwendig sind; |
12. |
fordert den Rat nachdrücklich auf, sich unverzüglich in Bezug auf den Vorschlag einer Verordnung zur Errichtung des EU-Solidaritätsfonds (EUSF) zu einigen, und verweist darauf, dass es bereits am 18. Mai 2006 seinen diesbezüglichen Standpunkt angenommen hat (6); ist der Auffassung, dass mit der vorgeschlagenen Verordnung, die unter anderen Maßnahmen die Untergrenzen für den Einsatz des EU-Solidaritätsfonds senkt, von der Natur und von Menschenhand herbeigeführten Schäden wirksamer, flexibler und rascher entgegengewirkt werden kann; betont, dass ein solches Finanzinstrument äußerst wichtig ist, zumal die Naturkatastrophen voraussichtlich in Zukunft aufgrund des Klimawandels zunehmen werden; |
13. |
fordert die Kommission auf, die Einbeziehung finanzieller Anpassungsmaßnahmen in den nächstes Finanzrahmen für die Regionalpolitik und die Strukturfonds in Erwägung zu ziehen sowie vorzuschlagen, dass zusätzliche Mittel für innovative Antworten auf den Klimawandel bereitgestellt werden; |
14. |
weist darauf hin, dass in den strategischen Leitlinien für die EU-Kohäsionspolitik ausdrücklich die Notwendigkeit von mehr Synergien zwischen Umwelt und Wachstum genannt wurde; weist darauf hin, dass die regionalpolitischen Programme Infrastrukturinvestitionen in den Bereichen Wasser, Abfälle, Luft, biologische Vielfalt, Raumplanung und öffentlicher Verkehr vorsehen; betont, dass diese Investitionen zur Einhaltung der Klimaverpflichtungen beitragen und Maßnahmen zur Risikovermeidung durch innovative öffentliche Strategien, auch im Bereich präventive Überwachung, fördern; betont ferner, dass die Kommission und die Mitgliedstaaten die Koordinierung des Katastrophenschutzes ausbauen müssen; verweist in diesem Zusammenhang auf die Tätigkeit die internationale Katastrophenhilfestrategie der Vereinten Nationen; |
15. |
betont, dass die Mitgliedstaaten Fonds zur ländlichen Entwicklung zur Anpassung an den Klimawandel in der Land- und Forstwirtschaft nutzen müssen; verweist auf die Bedeutung der organischen Stoffe im Boden für die Bodenfruchtbarkeit, die Wasserspeicherkapazität und die Fähigkeit, als Kohlenstoffspeicher zu fungieren, und fordert die Gemeinschaft auf, geeignete Bodenbearbeitungsmethoden zu praktizieren und zu unterstützen, die den Gehalt aller europäischen Böden an organischen Stoffen aufrecht erhalten, als wirkungsvolles Mittel der Anpassung an steigende Temperaturen und Veränderungen der Niederschlagstätigkeit; betont die Notwendigkeit angemessener Maßnahmen zur Katastrophenvermeidung und zum Risikomanagement auf Gemeinschaftsebene, sowie auf, nationaler und regionaler Ebene, da die Katastrophen in Zukunft zunehmen werden, wobei insbesondere auf eine systematische Raumordnung zur Gewährleistung längerer Wasserspeicherung und der Reduzierung der Gefahr von Waldbränden abzustellen ist; ist der Auffassung, dass das Risikomanagement ein integraler Bestandteil der EU-Kohäsionspolitik sein sollte; |
16. |
fordert die Kommission auf, einen EU-weiten Rahmen für die Planung und die Vorbereitung von Anpassungsmaßnahmen vorzuschlagen, und betont, dass das Subsidiaritätsprinzip bei der Bewältigung der Folgen des Klimawandels durch konkrete Anpassungsmaßnahmen gebührend berücksichtigt werden muss, da die Regionen und Gemeinden Europas besser in der Lage sein werden, mit politischen Antworten auf ihre eigenen Erfahrungen zu reagieren; betont aber die Notwendigkeit der Kohärenz und der Koordinierung von Anpassungsplänen auf EU-Ebene; |
17. |
betont die wichtige Rolle der lokalen Gemeinschaften bei der Bekämpfung des Klimawandels und fordert deshalb nachhaltige integrierte Entwicklungsstrategien für die Städte, Regionen und ländlichen Gebiete unter voller Berücksichtigung der Abschwächungs- und Anpassungsmaßnahmen; fordert wissenschaftliche Studien um zu untersuchen, welche Infrastrukturen zur Anpassung an die Auswirkungen des Klimawandels am besten geeignet sind; |
18. |
fordert eine engere Zusammenarbeit und einen intensiveren Austausch bewährter Verfahren mit und zwischen den Europäischen Institutionen und den regionalen und lokalen Gebietskörperschaften bei der Entwicklung von Bauvorhaben, Infrastrukturen und Dienstleistungen im Hinblick auf die Kohlenstoffneutralität ihrer Tätigkeiten wie etwa Fernheizprogramme, besseres Recycling, integrierter öffentlicher Transport, energieeffiziente und wassersparsame Gebäude, erhöhte Erzeugung und Nutzung alternativer Energien sowie mehr öffentliche Informationen über den Energieverbrauch; |
19. |
betont, dass die Landwirtschaft einer der gegenüber dem Klimawandel empfindlichsten Sektoren ist, aber andererseits auch für Umweltschäden verantwortlich gemacht wird; ist der Auffassung, dass Anpassungsmaßnahmen in diesem Sektor die Empfindlichkeit senken und die Nachhaltigkeit sowohl aus ökologischer als auch aus wirtschaftlicher Sicht erhöhen müssen; |
20. |
betont, dass die schrittweise Anpassung der Landwirtschaft an die neuen Bedürfnisse im Zuge des Klimawandels im Rahmen des „Gesundheitschecks“ untersucht werden sollte; |
21. |
betont, dass sich die Landwirtschaft an den Klimawandel anpassen und dessen Auswirkungen abmildern kann, indem sie die Rechtsvorschriften zur Förderung der Nachhaltigkeit und neuer Methoden der Wasserbewirtschaftung und Nutzung anderer natürlicher Ressourcen umsetzt; |
22. |
betont die Rolle der Mitgliedstaaten und der Kommission bei der Bestimmung jener Verkehrsinfrastrukturen, welche am meisten von den Auswirkungen des Klimawandels betroffen sein dürften und die zusätzlicher Anstrengungen und Investitionen bedürfen, damit ihr sicherer Betrieb in Zukunft sichergestellt ist; |
23. |
begrüßt die auf der dritten Konferenz der Unterzeichnerstaaten in Bali erzielten Erfolge bei der Inbetriebnahme des Anpassungsfonds, wobei konkrete Anpassungsvorhaben mit Mitteln aus der Steuer auf Projekte des Clean Development Mechanism (CDM)- in den dem Kyoto-Protokoll beigetretenen Entwicklungsländern finanziert werden; betont, dass diese Entscheidung über die Finanzierung der Anpassung in Entwicklungsländern unabhängig von den Gebern vor der Annahme des Aktionsplans von Bali getroffen wurde; |
24. |
betont, dass im Rahmen der Umweltverträglichkeitsprüfung bei allen Baugenehmigungen und Stadtentwicklungsplänen die verschiedenen Anpassungsszenarien berücksichtigt werden müssen, um Investitionen in unvereinbare Infrastrukturen zu vermeiden; verweist darauf, dass es in vielen Fällen besser wäre, empfindliche Gebiete nicht zu entwickeln bzw. bereits entwickelte Gebiete der Natur zurückzuführen, statt Schutzvorrichtungen gegen die negativen Auswirkungen des Klimawandels zu errichten; |
25. |
hält die Unterstützung der ärmsten Gebiete Europas und der Entwicklungsländer für unerlässlich, da diese wohl am stärksten unter dem Klimawandel zu leiden haben werden, aber sich am wenigsten an die Auswirkungen anpassen werden können; bedauert, dass das Grünbuch über die Anpassung an den Klimawandel nicht ausreichend die notwendige Zusammenarbeit zwischen der Europäischen Union und den Entwicklungsländern auf dem Gebiet der Anpassung an den Klimawandel berücksichtigt; betont insbesondere den notwendigen Technologietransfer und Aufbau den Kapazitäten; begrüßt in diesem Zusammenhang die Initiative der Kommission für eine globale Klimawandelallianz, betont aber, dass diese Initiative zurzeit nicht über ausreichende Mittel verfügt; |
26. |
ist der Auffassung, dass sich die Erreichung der Entwicklungsziele und die Abschwächung der Auswirkungen und die Anpassung an den Klimawandel gegenseitig bedingen; ist der Auffassung, dass der Klimawandel im Rahmen der EU-Entwicklungszusammenarbeit durchgehend berücksichtigt werden muss, einschließlich der bestehenden Partnerschaftsprogramme wie des Euromed-Dialogs und der Energiepartnerschaft zwischen der Europäischen Union und Afrika; betont ferner die Wichtigkeit der Stärkung der Partnerschaften mit den Entwicklungsländern, um die Bemühungen um die Vermeidung der Abholzungen zu intensivieren und so die Folgen des Klimawandels abzuschwächen und sich daran anzupassen; |
27. |
verlangt die Konzipierung von umfassend ausgestatteten und berechenbaren Finanzierungsinstrumenten im Rahmen der EU-Politik, wie beispielsweise das System für den Emissionsrechtehandel, zu dem Zweck, Entwicklungsländer bei der Anpassung an die Folgen des Klimawandels zu unterstützen und Mittel für Anpassungsmaßnahmen in den Mitgliedstaaten zu schaffen; |
28. |
verweist darauf, dass der Klimawandel die Knappheit der natürlichen Ressourcen noch beschleunigen könnte; fordert die Kommission auf, Maßnahmen zur Anpassung an künftige neue Herausforderungen auf dem Gebiet der Lebensmittel- und Energieversorgungssicherheit in Erwägung zu ziehen; |
29. |
fordert die Kommission auf, auf europäischer und globaler Ebene zu untersuchen, inwieweit die notwendige Anpassung an den Klimawandel in Einwicklungspläne und Haushaltsverhandlungen einbezogen werden kann; fordert die Kommission auf, zu untersuchen, wie solche Maßnahmen auf sektorielle Politiken im Hinblick auf öffentliche und finanzielle Finanzierungen und Investitionen anzuwenden sind; betont, dass dabei anhand regelmäßig auf ihre Übereinstimmung überprüfter Kriterien Bereiche wie Wissenschaft, durchgängige Berücksichtigung, Sensibilisierung der Öffentlichkeit, Information, Zusammenarbeit und Überwachung berücksichtigt werden müssen, um die Unterstützung zu rechtfertigen, und dem Parlament und dem Rat Bericht erstattet werden muss; |
30. |
betont, wie wichtig es angesichts des zunehmenden Wassermangels ist, die Wasserressourcen im Rahmen eines Wasserbedarfsmanagements rationell zu nutzen; fordert die Kommission und die Mitgliedstaaten auf, integrative Maßnahmen zu ergreifen, um die Verfügbarkeit, Zugänglichkeit, Nutzung und Erhaltung von Wasser sicherzustellen und innovative Technologien und Verfahren einschließlich von Pilotprojekten zur Senkung der Schäden von Trockenheit und von Überflutungsrisiken zu fördern; verweist in diesem Zusammenhang auf die Bedeutung eines Ökosystemansatzes zur Vermeidung und Abschwächung der Auswirkungen der Bodenerosion, der Überflutung, der Versteppung, des steigenden Meeresspiegels, der Invasion fremder Arten und der Waldbrände; |
31. |
ist der Auffassung, dass der Klimawandel zur globalen Belastung durch Krankheiten und frühzeitigen Tod beiträgt und dabei vor allem die schwächsten Bevölkerungsgruppen trifft; fordert die Mitgliedstaaten auf, Maßnahmen zur Stärkung der Gesundheitssysteme in Erwägung zu ziehen, um sich den negativen Auswirkungen des Klimawandels anzupassen; fordert die Kommission auf, ein EU-weites System zur Überwachung der Auswirkungen des Klimawandels auf die Gesundheit einzurichten; fordert die Kommission auf, dafür Sorge zu tragen, dass die Gesundheitsrisiken aufgrund des Klimawandels im Mittelpunkt der EU-Strategie der Abschwächung und Anpassung stehen; |
32. |
betont die Notwendigkeit eines differenzierten klima- und entwicklungspolitischen Ansatzes in Bezug auf Gebiete und Regionen, die besonders empfindlich für die Auswirkungen des Klimawandels sind, wie Gebirgs- und Küstenregionen, Inseln und die Gebiete in äußerster Randlage, die angesichts ihrer topografischen Merkmale und strukturellen Nachteile besonders anfällig für Naturkatastrophen sind; fordert die Kommission in diesem Zusammenhang auf, die Liste der empfindlichsten Gebiete auszuweiten und mit bestehenden regionalen Organisationen wie der Alpenkonvention und der Karpaten Konvention zusammenzuarbeiten, um das in solchen Initiativen erworbene Wissen bestmöglich zu nutzen; |
33. |
fordert die Kommission auf, die lebenswichtige Rolle gesunder Ökosysteme in der Anpassungsstrategie zu berücksichtigen; betont, dass die geltenden gemeinschaftsrechtlichen Vorschriften (zum Beispiel die Vogelschutzrichtlinie (7), die Habitatrichtlinie (8), Natura 2000 und die Wasserrahmenrichtlinie (9)) zur Lösung dieser Frage in Europa beitragen können; fordert die Kommission und die Mitgliedstaaten auf, der Umsetzung dieser Strategien höchste Priorität einzuräumen, um eine zügige und wirksame Anpassung an den Klimawandel zu ermöglichen; |
34. |
begrüßt die Initiative der Kommission für einen europäischen beratenden Ausschuss für die Anpassung an den Klimawandel und betont, dass dieser Expertenausschuss die notwendigen Kapazitäten für kohärente sektorübergreifende Strategien auf EU-Ebene sowie für den Ausbau der politischen Rahmenbedingungen für Anreize für Investitionen in die Anpassung an den Klimawandel und die Abschwächung seiner negativen Auswirkungen bereitstellen muss; |
35. |
beauftragt seinen Präsidenten, diese Entschließung der Kommission als Beitrag des Parlaments zur Konsultation der Betroffenen zum Grünbuch der Kommission zu übermitteln. |
(1) ABl. C 280 E vom 18.11.2006, S. 120.
(2) ABl. C 287 E vom 24.11.2006, S. 182.
(3) ABl. C 303 E vom 13.12.2006, S. 119.
(4) OJ C 287 E, 29.11.2007, p. 344.
(5) Angenommene Texte, P6_TA(2007)0537.
(6) ABl. C 297 E vom 7.12.2006, S. 331.
(7) Richtlinie 79/409/EWG des Rates vom 2. April 1979 über die Erhaltung der wildlebenden Vogelarten (ABl. L 103 vom 25.4.1979, S. 1). Zuletzt geändert durch die Richtlinie 2006/105/EG(ABl. L 363 vom 20.12.2006, S. 368).
(8) Richtlinie 92/43/EWG des Rates vom 21. Mai 1992 zur Erhaltung der natürlichen Lebensräume sowie der wildlebenden Tiere und Pflanzen (ABl. L 206 vom 22.7.1992, S. 7). Zuletzt geändert durch die Richtlinie 2006/105/EG.
(9) Richtlinie 2000/60/EG des Europäischen Parlaments und des Rates vom 23. Oktober 2000 zur Schaffung eines Ordnungsrahmens für Maßnahmen der Gemeinschaft im Bereich der Wasserpolitik (ABl. L 327 vom 22.12.2000, S. 1). Zuletzt geändert durch die Richtlinie 2008/32/EG (ABl. L 81 vom 20.3.2008, S. 60).