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Document 52008IR0093

Stellungnahme des Ausschusses der Regionen Der Mehrwert einer Beteiligung der Lokalen und Regionalen Gebietskörperschaften am Erweiterungsprozess

ABl. C 76 vom 31.3.2009, p. 48–53 (BG, ES, CS, DA, DE, ET, EL, EN, FR, IT, LV, LT, HU, MT, NL, PL, PT, RO, SK, SL, FI, SV)

31.3.2009   

DE

Amtsblatt der Europäischen Union

C 76/48


Stellungnahme des Ausschusses der Regionen „Der Mehrwert einer Beteiligung der Lokalen und Regionalen Gebietskörperschaften am Erweiterungsprozess“

(2009/C 76/10)

DER AUSSCHUSS DER REGIONEN

empfiehlt, dass die Länder aus der Gruppe der angehenden Kandidatenländer, soweit sie die von der Europäischen Kommission gestellten Anforderungen erfüllen, auch für die drei anderen Instrumente förderberechtigt werden, damit sie zu den selben Bedingungen wie die Kandidatenländer gefördert werden können;

empfiehlt, diese Stellungnahme als Ausgangspunkt für eine umfassendere und gründlichere Evaluierung der bisher gesammelten Erfahrungen heranzuziehen, da eine Evaluierung die vielfältige und grundlegende Arbeit dokumentieren könnte, welche die lokalen und regionalen Gebietskörperschaften im Zuge früherer Erweiterungen durchgeführt haben. In diesem Zusammenhang wird dazu aufgefordert, dass der Ausschuss der Regionen mit Hilfe der Forschungsmittel eine eingehende Analyse der lokalen und regionalen Einbeziehung hinsichtlich IPA für den Zeitraum 2007-2009 ausarbeitet;

spricht sich dafür aus, dass der Ausschuss der Regionen Anfang 2009 die Initiative zu einem Diskussionsforum ergreift, zu der Vertreter der Kommission, des Europäischen Parlaments, der lokalen und regionalen Gebietskörperschaften der Kandidatenländer und der angehenden Kandidatenländer und anderer relevanter Akteure eingeladen werden sollten, um dieses Thema eingehender zu erörtern; dies wäre ein geeigneter Auftakt zum Evaluierungsprozess;

fordert dazu auf, dass als Teil der Evaluierung ein politischer Bezugsrahmen für die Einbeziehung der lokalen und regionalen Gebietskörperschaften in den Erweiterungsprozess vom Ausschuss der Regionen und der Kommission erarbeitet werden sollte. Dieser politische Bezugsrahmen sollte vom AdR verabschiedet werden, da er ein hervorragendes Instrument wäre, um die derzeitigen Strukturen und Formen der Zusammenarbeit mit Blick darauf zu prüfen, wie die grenzübergreifende Zusammenarbeit der lokalen und regionalen Gebietskörperschaften der Mitgliedstaaten, der Kandidatenländer und der angehenden Kandidatenländer noch weiter ausgebaut werden könnte.

Berichterstatterin

:

Helene LUND (DK/SPE) Mitglied des Gemeinderats von Furesø

I.   ALLGEMEINE BEMERKUNGEN

DER AUSSCHUSS DER REGIONEN

Grundsätzliches

1.

begrüßt, dass die fünfte Erweiterungsrunde erfolgreich abgeschlossen werden konnte. Die lokalen und regionalen Gebietskörperschaften in Bulgarien und Rumänien haben einen wesentlichen Beitrag dazu leisten können, die Entwicklung in die Richtung der nachhaltigen Demokratie auf lokaler und regionaler Ebene zu lenken;

2.

unterstreicht, dass in Verbindung mit der grenzübergreifenden Zusammenarbeit unbedingt Lehren aus den Erfahrungen mit früheren Erweiterungen gezogen werden müssen, damit die Bemühungen hinsichtlich der aktuellen Beitrittsverhandlungen mit Kandidatenländern und angehenden Kandidatenländern optimiert und verbessert werden können;

3.

empfiehlt daher, die Zusammenarbeit zwischen den lokalen und regionalen Gebietskörperschaften der Mitgliedstaaten, der Kandidatenländer und der angehenden Kandidatenländer noch stärker in den Mittelpunkt zu stellen;

4.

begrüßt das Instrument für Heranführungshilfe (IPA), dem eine Kommissionsmitteilung (KOM(2004) 627 endg.) und eine Verordnung des Rates (Nr. 1085/2006) zugrunde liegt, und verweist auf seine Stellungnahme „Schaffung eines Instruments für Heranführungshilfe (IPA)“ (CdR 498/2004 fin). Der Ausschuss der Regionen befürwortet den Aufbau des IPA, das aus fünf Komponenten besteht: a) Übergangshilfe und Institutionenaufbau, b) grenzübergreifende Zusammenarbeit, c) regionale Entwicklung, d) Entwicklung der Humanressourcen sowie e) Entwicklung des ländlichen Raums;

5.

stellt fest, dass das IPA, das für den Zeitraum 2007-2013 gilt, ein wichtiges Hilfsmittel für die Schaffung nachhaltiger politischer und administrativer Strukturen in den Kandidatenländern und den angehenden Kandidatenländern ist, da das IPA seit dem 1. Januar 2007das Instrument für die verschiedenen Komponenten der Vorbeitrittshilfe ist, die vorher für die Türkei und die Länder des Westbalkans eingesetzt wurden, und zwar: PHARE, ISPA, SAPARD, CARDS und das Finanzinstrument für die Türkei;

6.

begrüßt den dreijährigen orientierenden Finanzrahmen nach IPA für die Zuweisung von Mitteln für jedes Empfängerland, da dies ein Ausdruck einer flexiblen Herangehensweise ist. Der Ausschuss weist darauf hin, dass man schwerlich eine allseits gerechte Lösung finden wird. Deshalb sind flexible Instrumente gefragt, mit denen auf länderspezifische Herausforderungen und Probleme eingegangen werden kann;

7.

stellt zugleich fest, dass die Empfängerländer in zwei Gruppen eingeteilt werden können: Die Gruppe der Kandidatenländer besteht aus der Ehemaligen jugoslawischen Republik Mazedonien, Kroatien und der Türkei. Zur zweiten Gruppe der angehenden Kandidatenländer gehören Albanien, Bosnien und Herzegowina, Montenegro, Serbien und Kosovo. Der Ausschuss stellt im Zusammenhang mit dieser Aufteilung fest, dass der Gruppe der Kandidatenländer die Förderung aus allen fünf Komponenten offensteht, wohingegen Länder aus der Gruppe der angehenden Kandidatenländer lediglich Fördermittel aus den beiden ersten Komponenten — „Übergangshilfe und Institutionenaufbau“ sowie „grenzübergreifende Zusammenarbeit“ — beantragen können;

8.

empfiehlt, dass die Länder aus der Gruppe der angehenden Kandidatenländer, soweit sie die von der Europäischen Kommission gestellten Anforderungen erfüllen, auch für die drei anderen Instrumente förderberechtigt werden, damit sie zu den selben Bedingungen wie die Kandidatenländer gefördert werden können;

9.

unterstreicht, dass strenge Anforderungen an eine nachfolgende Dokumentation der mit dem IPA erzielten Resultate entscheidend sind;

10.

weist darauf hin, dass ein großer Teil der Rechtsetzung auf lokaler und regionaler Ebene umgesetzt wird (im Bereich Umwelt werden bis zu 70 Prozent der EU-Rechtsetzung lokal und regional umgesetzt), weshalb es wichtig ist, dass die lokalen und regionalen Gebietskörperschaften eine reelle Fördermöglichkeit aus dem IPA erhalten, sodass sie ihre positive und wichtige Arbeit fortführen und weiterhin einen konstruktiven Beitrag hinsichtlich der Entwicklung solider Verwaltungsstrukturen und einer nachhaltigen Demokratie auf lokaler und regionaler Ebene in den Kandidatenländern und den angehenden Kandidatenländern leisten können;

Der Beitrag der lokalen und regionalen Akteure zu den Erweiterungen

11.

unterstreicht, dass, wenn die Kandidatenländer und angehenden Kandidatenländer den Anforderungen gerecht werden sollen, die im Aquis communautaire, den Kopenhagener Kriterien und den Schlussfolgerungen von Madrid von Dezember 1995 enthalten sind, dringend nachhaltige dezentrale politische und administrative Strukturen in den Kandidatenländern und angehenden Kandidatenländern geschaffen werden müssen;

12.

macht darauf aufmerksam, dass die lokalen und regionalen Gebietskörperschaften oftmals die primären Kontaktpunkte des Bürgers mit der Verwaltung sind, weshalb es wichtig ist, dass sie die von den Bürgern gewünschten Dienstleistungen bereitstellen können. Die Erfahrung zeigt, dass es entscheidend ist, auf den Aufbau starker dezentraler politischer und administrativer Strukturen hinzuarbeiten, da diese in den Kandidatenländern und den angehenden Kandidatenländern oft nur schwach ausgeprägt sind. Es handelt sich um einen Bereich, in dem die lokalen und regionalen Gebietskörperschaften in der EU auf eine große Erfahrung blicken können, denn die lokalen und regionalen Gebietskörperschaften sind in allen Mitgliedstaaten vor diese Aufgaben gestellt. Der AdR sieht es ferner als wichtig an, dass die Bürger durch eine EU-Erweiterung keine dauerhafte Verschlechterung des Dienstleistungsangebots hinnehmen müssen, denn dies könnte zu einer negativen Sicht der EU-Mitgliedschaft führen;

13.

unterstreicht, dass der Aufbau starker dezentraler Strukturen vordringlich sein sollte, da ein großer Teil des Aquis communautaire auf lokaler und regionaler Ebene umgesetzt wird. Daher sollte nach Meinung des Ausschusses die lokale und regionale Ebene als ebenbürtiger Partner der zentralen Ebene anerkannt werden: Eine solide lokale und regionale Verwaltungskapazität trägt dazu bei, dass den Bürgern die erforderlichen Dienstleistungen zur Verfügung stehen und entstehende Herausforderungen bewältigt werden können, wodurch die zentrale Ebene entlastet wird;

14.

macht darauf aufmerksam, dass es für eine erfolgreiche politische und verwaltungstechnische Verankerung der politischen und administrativen Strukturen auf lokaler und regionaler Ebene wichtig ist, in Zusammenarbeit mit der Zivilgesellschaft die lokale Demokratie zu entwickeln, denn zu ihr haben die Bürger Vertrauen und das Gefühl der Teilhabe. Die lokalen und regionalen Gebietskörperschaften können auf eine langjährige Erfahrung mit der grenzübergreifenden Zusammenarbeit verweisen, z.B. im Rahmen von Städtepartnerschaften, die auch die Aspekte Kultur und Identität hinsichtlich der Entwicklung der Demokratie und der Verwaltung berücksichtigen. Dies hat einen positiven Mehrwert für die Gemeinschaft;

15.

weist außerdem darauf hin, dass die lokale und regionale Ebene mit der interkulturellen Zusammenarbeit vertraut ist, da in der Regel gerade diese Ebene direkten Kontakt mit den Bürgern unterschiedlichen kulturellen Hintergrunds hat. Dadurch haben die lokalen und regionalen Gebietskörperschaften praktische Erfahrungen in der Arbeit mit den verschiedenen Kulturen sammeln können, was einen Erfahrungsschatz darstellt, der in der interkulturellen Arbeit zwischen den Mitgliedstaaten, Kandidatenländern und angehenden Kandidatenländern im Rahmen des Erweiterungsprozesses nutzbar gemacht werden kann;

Bedeutung eines kohärenten Ansatzes in der grenzübergreifenden Zusammenarbeit

16.

hält es für wichtig, für die Heranführung an den Beitritt einen kohärenten Ansatz in der grenzübergreifenden Zusammenarbeit zu entwickeln;

17.

hebt hervor, dass es einer der wichtigsten Handlungsschwerpunkte des AdR in den Außenbeziehungen ist, den Bürgern die Erweiterungen plausibel zu machen (CdR 322/2006 fin). Der Ausschuss unterstreicht, dass das Engagement des AdR besser und leichter kommunizierbar wäre, wenn dem Ausschuss systematische Informationen über praktische, konstruktive und dauerhafte Arbeitsergebnisse vorliegen würden, die von den lokalen und regionalen Gebietskörperschaften im Erweiterungsprozess erzielt worden sind;

18.

dankt allen lokalen und regionalen Gebietskörperschaften in den Mitgliedstaaten, Kandidatenländern und angehenden Kandidatenländern, die an der Untersuchung, die dieser Stellungnahme zugrunde liegt, mitgearbeitet haben. Indem sie ihre Erfahrungen mit der Zusammenarbeit der lokalen und regionalen Gebietskörperschaften in den Mitgliedstaaten und Kandidatenländern und angehenden Kandidatenländern mitgeteilt haben, haben sie einen ausgezeichneten Beitrag zur Erarbeitung dieser Stellungnahme geleistet. Insbesondere die kroatischen Städte und Regionen haben einen umfassenden Beitrag geleistet, der Ausdruck ihres starken Engagements ist. Die aus allen teilnehmenden Ländern eingegangenen Antworten sind ein besonders guter praktischer Ausgangspunkt für die Evaluierung der bisherigen Bemühungen und die Grundlage für die Ausarbeitung politischer Leitlinien für die künftige Arbeit;

II.   POLITISCHE EMPFEHLUNGEN

Politische Leitlinien (1)

19.

empfiehlt, diese Stellungnahme als Ausgangspunkt für eine umfassendere und gründlichere Evaluierung der bisher gesammelten Erfahrungen heranzuziehen, da eine Evaluierung die vielfältige und grundlegende Arbeit dokumentieren könnte, welche die lokalen und regionalen Gebietskörperschaften im Zuge früherer Erweiterungen durchgeführt haben. In diesem Zusammenhang wird dazu aufgefordert, dass der Ausschuss der Regionen mit Hilfe der Forschungsmittel eine eingehende Analyse der lokalen und regionalen Einbeziehung hinsichtlich IPA für den Zeitraum 2007-2009 ausarbeitet. Die Studien sollten in Zusammenarbeit zwischen Universitäten und Organisationen verschiedener Mitgliedstaaten und Bewerberländer durchgeführt werden. Ferner wird die Einsetzung einer Monitoringgruppe angeregt, der Vertreter der Fraktionen und der Kommission sowie der lokalen und regionalen Gebietskörperschaften der Kandidatenländer und der angehenden Kandidatenländer angehören sollten; diese soll die Studien begleiten und dem Ausschuss und den Arbeitsgruppen Rückmeldungen liefern, um so bei den Evaluierungsprojekten für ein umfassendes Engagement zu sorgen;

20.

spricht sich dafür aus, dass der Ausschuss der Regionen Anfang 2009 die Initiative zu einem Diskussionsforum ergreift, zu der Vertreter der Kommission, des Europäischen Parlaments, der lokalen und regionalen Gebietskörperschaften der Kandidatenländer und der angehenden Kandidatenländer und anderer relevanter Akteure eingeladen werden sollten, um dieses Thema eingehender zu erörtern; dies wäre ein geeigneter Auftakt zum Evaluierungsprozess;

21.

empfiehlt, dass das Sekretariat des Ausschusses der Regionen und die drei Arbeitsgruppen Westbalkanländer, Türkei und Kroatien, die in gewissem Umfang bereits die relevanten Erweiterungsaspekte behandelt haben, sowie der GBA EU/EJR Mazedonien in die Evaluierungsarbeit mit einbezogen werden, da sie mit bedeutendem Wissen über die Herausforderungen, vor denen die Kandidatenländer und die angehenden Kandidatenländer stehen, einen guten Beitrag leisten können;

22.

fordert dazu auf, dass als Teil der Evaluierung ein politischer Bezugsrahmen für die Einbeziehung der lokalen und regionalen Gebietskörperschaften in den Erweiterungsprozess vom Ausschuss der Regionen und der Kommission erarbeitet werden sollte. Dieser politische Bezugsrahmen sollte vom AdR verabschiedet werden, da er ein hervorragendes Instrument wäre, um die derzeitigen Strukturen und Formen der Zusammenarbeit mit Blick darauf zu prüfen, wie die grenzübergreifende Zusammenarbeit der lokalen und regionalen Gebietskörperschaften der Mitgliedstaaten, der Kandidatenländer und der angehenden Kandidatenländer noch weiter ausgebaut werden könnte. Der politische Bezugsrahmen soll als gemeinsame Referenzgrundlage für die Kommission und den Ausschuss der Regionen dienen, und zwar mit Blick auf Weiterentwicklung des IPA, indem eine Reihe von Empfehlungen für die Erweiterungszusammenarbeit aufgestellt wird, sodass das IPA besser auf die speziellen Bedürfnisse der lokalen und regionalen Gebietskörperschaften abgestimmt werden kann;

23.

spricht sich dafür aus, dass die lokalen und regionalen Gebietskörperschaften im Erweiterungsprozess als ebenbürtige Partner behandelt werden, da sie viel Erfahrung und weitreichende Kenntnisse bei der Unterstützung der Kandidatenländer und angehenden Kandidatenländer durch grenzübergreifende lokale und regionale Zusammenarbeit haben. Dies ist als gemeinsamer Erfahrungsschatz aufzufassen, der der gesamten EU und ihren Institutionen zugute kommt. Deshalb werden die Kommission, die Kandidatenländer und die angehenden Kandidatenländer in Zusammenarbeit mit den lokalen und regionalen Gebietskörperschaften dazu aufgefordert, den erforderlichen rechtlichen und finanziellen Rahmen für die Einbeziehung auszuarbeiten; der politische Bezugsrahmen für die Einbeziehung der lokalen und regionalen Gebietskörperschaften könnte ein erster Schritt auf diesem Weg sein;

III.   PROJEKTBEZOGENE EMPFEHLUNGEN

Projektbezogene Leitlinien

24.

weist darauf hin, dass kleinere Projekte der grenzüberschreitenden Zusammenarbeit in Regie der lokalen und regionalen Gebietskörperschaften einen entscheidenden Mehrwert bieten. Erfahrungen aus etlichen Mitgliedstaaten zeigen nämlich, dass Offenheit, Transparenz und direkte Kontakte zwischen den Partnern, die gerade für kleinere Projekte kennzeichnend sind, gegenseitiges Vertrauen schaffen und konkrete Resultate für praktische Probleme ergeben;

25.

weist darauf hin, dass Erfahrungen u.a. in Rumänien zeigen, dass die Mittel aus den Heranführungsinstrumenten, die für dezentrale Projekte beantragt werden können, für den Kapazitätsaufbau in der Verwaltung auf lokaler und regionaler Ebene in den Kandidatenländern und den angehenden Kandidatenländern von größter Bedeutung sind;

26.

empfiehlt, alle Komponenten im IPA-Rahmen so anzupassen, dass sie die lokalen und regionalen Gebietskörperschaften sowie die NRO berücksichtigen, die einen wichtigen Beitrag zu den Erweiterungsprozessen leisten. Erfahrungen aus einer Reihe von Mitgliedstaaten, darunter Großbritannien und Dänemark, zeigen, dass die lokalen und regionalen Gebietskörperschaften Probleme mit dem Erreichen der unteren Förderschwelle haben, die für grenzüberschreitende Projekte im IPA-Rahmen gilt;

27.

verweist darauf, wie wichtig es ist, im IPA-Rahmen stärker auf den Aufbau der lokalen und regionalen Verwaltungskapazität abzuzielen, anstatt ausschließlich den Aufbau der Zentralverwaltung zu betreiben. Fehlt die Verwaltungskapazität bei den lokalen und regionalen Gebietskörperschaften, kann sich die nachhaltige Umsetzung des Aquis communautaire als schwierig erweisen;

28.

macht darauf aufmerksam, dass ein grundlegendes Hemmnis für die Ausschöpfung der Projektmittel die unzureichende Fähigkeit der Kandidatenländer und der angehenden Kandidatenländer ist, Fördermittel in Anspruch zu nehmen. Dabei ist der gesamte Prozess von der Antragstellung bis hin zur Umsetzung und Berichterstattung gemeint, der in hohem Maße durch mangelnde Erfahrung beeinträchtigt werden kann. An dieser Stelle sei auf Sprachbarrieren und fehlendes verwaltungstechnisches Wissen über Antragsverfahren und Projektmanagement hingewiesen, die große Hürden für die Einleitung und die Durchführung der Projekte sind. Daran wird erneut deutlich, dass im IPA-Rahmen reale Fördermöglichkeiten für die lokalen und regionalen Gebietskörperschaften zum Aufbau der Verwaltungskapazität vorhanden sein sollten;

29.

spricht sich dafür aus, bei der Ausgestaltung des IPA mehrere Stufen vorzusehen, um so die Möglichkeit zu schaffen, mit kleineren Projekten zu beginnen, sodass im Zuge der wachsenden Erfahrung und der verbesserten Verwaltungskapazität auch größere Projekte in Angriff genommen werden können;

30.

empfiehlt, im IPA-Rahmen eine besondere Budgetlinie für Kleinprojekte einzurichten, so wie es in früheren Programmen mit der „Phare Baltic Project Facility“ und der „Tacis Small Project Facility“ der Fall war. Der AdR weist darauf hin, dass im Zeitraum 1998-2001 im Rahmen dieser Programme 259 Projekte in Zusammenarbeit der Mitgliedstaaten mit Estland, Lettland, Litauen, Polen, Russland, Weißrussland, der Ukraine und Moldau durchgeführt wurden und dass in der vom Europäischen Rechnungshof im Jahr 2000 durchgeführten Auswertung von u.a. den Tacis-Programmen die Empfehlung ausgesprochen wurde, die Finanzierung für die Tacis-Kleinprojektfazilität aufgrund des großen Erfolgs aufzustocken;

31.

verweist zugleich darauf, dass man in der Türkei gerade bei kleineren Projekten, bei denen es oft um konkrete Initiativen ging, einen entscheidenden Mehrwert für die gesamte Europäische Union hat feststellen können, da durch diese Projekte auf lokaler und regionaler Ebene zugleich ein positives Bild von der EU geschaffen und EU-Wissen auf konkrete Weise vermittelt werden konnte;

32.

weist darauf hin, dass die Erfahrungen mit früheren Förderprogrammen keinen Zweifel daran lassen, wie wichtig die möglichst unbürokratische Gestaltung der IPA-Fördermöglichkeiten ist. Es darf nicht zu viele Phasen mit gesonderten Mittelbewilligungen geben, weshalb der Ausschuss darauf hinweist, dass die Projektrahmen flexibel sein müssen, um Mittelübertragungen zwischen den Budgetposten zu ermöglichen — so können neue Informationen berücksichtigt und die Projekte im Verlauf ihrer Durchführung optimiert werden. Er macht in diesem Zusammenhang darauf aufmerksam, dass schwerfällige bürokratische Verfahren insbesondere kleinen Projekten schaden. Der Ausschuss verweist auf Erfahrungen aus Serbien, dass z.B. Verspätungen bei der Überweisung von Projektmitteln an die projektverantwortlichen Behörden unerwünschte Folgen haben können;

33.

weist darauf hin, dass nationale Verbände dazu beitragen können, Prozesse rund um das Projektmanagement zu erleichtern, indem sie beispielsweise als Anlaufstellen und Wissensmultiplikatoren fungieren, verfügen sie doch über relevantes Wissen und können einen Beitrag dazu leisten, bewährte Praktiken im Bereich des Projektmanagements bekannt zu machen;

34.

macht darauf aufmerksam, dass es eine gelungene Zusammenarbeit zwischen den Mitgliedstaaten und der Türkei, Kroatien und der Ehemaligen jugoslawischen Republik Mazedonien im Rahmen des Kulturprogramms der EU gegeben hat. Positiv verlief ferner die Zusammenarbeit zwischen den Mitgliedstaaten und der Türkei im Rahmen des EU-Programms „Lebenslanges Lernen“. Ebenfalls positive Erfahrungen wurden im Rahmen der Zusammenarbeit im 7. Forschungsrahmenprogramm mit der Beteiligung der Türkei, Kroatiens, der Ehemaligen jugoslawischen Republik Mazedonien und Serbiens gesammelt. Der Ausschuss weist darauf hin, dass dieser Gedankengang und die Möglichkeit zum Austausch auch in Bezug auf das IPA im Auge behalten werden sollte, damit in noch größerem Umfang auf lokaler und regionaler Ebene ein Austausch von Sachverständigen für einen bestimmten Bereich zwischen den Mitgliedstaaten, den Kandidatenländern und den angehenden Kandidatenländern stattfinden kann;

35.

weist auf die große Bedeutung sektorspezifischer Fachkenntnisse hin. Dänische und polnische Erfahrungen belegen, dass die Teilnahme lokaler und regionaler Experten, die sich in der Praxis mit bestimmten Problemstellungen beschäftigen, einen fachbezogenen Dialog ermöglicht, der sich positiv auf die Zusammenarbeit und den Lernprozess auswirkt. Britische Erfahrungen wiederum legen nahe, dass der Austausch von Fachleuten als ein befruchtender Prozess in beide Richtungen zu sehen ist, bei dem ein Lernen auf beiden Seiten stattfindet, denn die nationalen Fachleute für einen Bereich ziehen ebenfalls Nutzen aus der Zusammenarbeit. Erfahrungen aus Italien und Kroatien belegen, dass Projekte, die für beide Seiten positiv verlaufen sind, den Weg für Anschlussprojekte und die weitere Zusammenarbeit ebnen können;

36.

macht darauf aufmerksam, dass Programme für lebenslanges Lernen und Bildung von allergrößter Bedeutung sind, damit der Lernvorgang nicht bei einem einzigen Projekt endet, sondern eine kontinuierliche Entwicklung und Dynamik gesichert wird. Der Ausschuss weist auf Erfahrungen u.a. in Rumänien hin, wonach die Zusammenarbeit in diesem Bereich wesentlich ist, um einen effizienten und lebensfähigen öffentlichen Sektor sicherzustellen;

37.

ist der Auffassung, dass Budgetmittel für die Verdolmetschung vorgesehen werden müssen. Hier zeigen Erfahrungen u.a. aus Estland und Kroatien, dass die Planung und Umsetzung grenzübergreifender Projekte erschwert ist, wenn keine professionelle Verdolmetschung verfügbar ist. Die Folge davon ist nämlich, dass die Partner nicht miteinander kommunizieren können — was doch gerade für den Erfolg des Projekts und das gegenseitige Verständnis ausschlaggebend ist;

38.

weist darauf hin, dass dem Datenmaterial der Projekte größere Aufmerksamkeit gewidmet werden sollte. In einigen Fällen waren Daten schwer verfügbar und von wechselhafter Qualität, was sich negativ auf die Projektqualität auswirken kann;

39.

ist der Ansicht, dass eine große Verwaltungskapazität auf allen Verwaltungsebenen entscheidend für die Durchführung institutioneller Reformen ist, und weist darauf hin, dass solche Reformen durch Schwachpunkte in der Verwaltungsstruktur obstruiert werden können. Beispielsweise zeigen Erfahrungen aus Kroatien und Bosnien, dass eine verzögerte Umsetzung der nationalen Rechtsetzung negative Auswirkungen auf die Durchführung von Projekten auf lokaler und regionaler Ebene hat;

40.

stellt fest, dass die Problematik bedacht werden sollte, die sich ergeben kann, wenn EU-Regeln und nationale Rechtsetzung in Übereinstimmung gebracht werden sollen. So zeigen beispielsweise serbische Erfahrungen, dass eine mangelnde Übereinstimmung der Vergabevorschriften zu Missverständnissen und zu einer verzögerten Umsetzung der Projekte führen kann;

41.

weist darauf hin, dass die Förderung der verschiedenen Bereiche nachhaltig ausgewogen erfolgen muss. Bei früheren Erweiterungen kam es zu einer großen Spannbreite in der Entwicklung der verschiedenen Bereiche. Zwar konnten Fortschritte in den Bereichen mit Relevanz für den Aquis verzeichnet werden, weil sie eine klare politische Priorität hatten. In anderen Bereichen ist jedoch sehr wenig geschehen. Dies hat zu einer auf einige wenige Bereiche gebündelten Aufmerksamkeit geführt, wodurch wiederum Mittel und Aufmerksamkeit für andere wichtige Bereiche des öffentlichen Sektors fehlten. So wurden zahlreiche Initiativen in diesen Bereichen übereilt und unter großem Zeitdruck und Ressourcenmangel durchgeführt, was wiederum die Möglichkeit effizienter Resultate beeinträchtigt hat;

42.

unterstreicht im Hinblick auf die oben erwähnten Erfahrungen, dass EU-Projekte frühzeitig initiiert werden sollten, damit ihre Umsetzung und folglich auch die Resultate nicht unnötig aufgrund des Zeitdrucks beeinträchtig werden;

43.

ist der Auffassung, dass die politischen Kriterien unter einem breiteren Betrachtungswinkel gesehen werden sollten, damit die notwendige Ausgewogenheit und die Verzahnung zwischen den von der EU und anderen nationalen Bereichen aufgestellten politischen Kriterien gesichert sind. Bei PHARE konnte man seinerzeit feststellen, dass ein Teil der für die Erfüllung der politischen Kriterien gedachten Fördermittel ineffektiv war, weil das Ziel zu eng formuliert war. Die Förderung ging nicht ausreichend von dem Bedarf aus, der sich aus dem Zusammenspiel zwischen Kernbereichen — darunter Reformen des öffentlichen Sektors, Entwicklung der Zivilgesellschaft, gutes Regieren und Korruptionsbekämpfung — ergibt. Überdies wurde bei der Förderung der wichtige Sachverhalt übersehen, dass viele Aspekte der politischen Kriterien nicht ausgeführt werden können, ohne dass dies Auswirkungen auf die wirtschaftlichen Kriterien hat. Daher muss die lokale und regionale Ebene in die Festlegung der Prioritäten des IPA mit einbezogen werden, damit die Förderung aus dem IPA an der realen Bedarfslage ausgerichtet wird. Der AdR verweist auf das Problem einer mangelnden Kohärenz zwischen nationalen Entwicklungsstrategien und den Strategien externer Förderer, was u.a. Erfahrungen aus Kroatien gelehrt haben;

44.

ist der Auffassung, dass angesichts des Koordinierungsbedarfs zwischen der lokalen, regionalen und der zentralen Ebene die lokale und regionale Ebene frühzeitiger in den Prozess einbezogen werden sollte. Es hat sich gezeigt, dass bei mangelnder Koordinierung zwar zahlreiche Aktivitäten von der zentralen Ebene angestoßen werden, anschließend aber kein Konzept vorhanden ist, um die Aufgaben lokal und regional zu lösen. Dies führt dazu, dass einmal eingeleitete Initiativen hinter ihrem Potenzial zurückbleiben;

45.

empfiehlt deshalb, dass eine Koordinierung zwischen der zentralen Ebene und den lokalen und regionalen Gebietskörperschaften stattfindet, und verweist u.a. auf die kroatischen Regionen Sisak-Moslavina, Slawonien, Osjecko-Baranjska, Lika-Senj und die Städte Varaždin und Karlovac, die ihren Wunsch bekundet haben, stärker an der Vorbereitung der operationellen Programme im IPA-Rahmen beteiligt zu werden. Dies wäre auch ein Beitrag zur Sicherstellung der Übereinstimmung zwischen dem bestehenden Bedarf und den eingeleiteten Aktivitäten;

46.

empfiehlt deshalb, dass in den operativen Programmplanungen des IPA dafür Sorge getragen wird, die gewählten lokalen und regionalen Gremien in höherem Maße einzubinden, wie dies bei der IPA-Komponente II im Zusammenhang mit der grenzüberschreitenden Zusammenarbeit in Kroatien geschehen ist. Der Ausschuss der Regionen weist darauf hin, dass es die lokalen und regionalen Gebietskörperschaften sind, die über die Erfahrung verfügen, denn sie haben ein genaues Bild der lokalen und regionalen Erfordernisse und können deshalb die Probleme benennen und einen Beitrag zu ihrer Lösung leisten. Daher wird empfohlen, dass diese Methode auch auf die anderen Kandidatenländer ausgedehnt und so erweitert wird, dass sie auch andere Programmprioritäten umfasst.

Brüssel, den 27. November 2008

Der Präsident

des Ausschusses der Regionen

Luc VAN DEN BRANDE


(1)  Die politischen und praktischen Leitlinien wurden ausgehend von der Untersuchung unter den Mitgliedstaaten, Kandidatenländern und angehenden Kandidatenländern erarbeitet. Das Material befindet sich im Anhang.


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