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Document 52008TA1205(06)

Bericht über den Jahresabschluss 2007 der Europäischen Agentur für die operative Zusammenarbeit an den Außengrenzen der Mitgliedstaaten der Europäischen Union, zusammen mit den Antworten der Agentur

ABl. C 311 vom 5.12.2008, p. 34–41 (BG, ES, CS, DA, DE, ET, EL, EN, FR, IT, LV, LT, HU, MT, NL, PL, PT, RO, SK, SL, FI, SV)

5.12.2008   

DE

Amtsblatt der Europäischen Union

C 311/34


BERICHT

über den Jahresabschluss 2007 der Europäischen Agentur für die operative Zusammenarbeit an den Außengrenzen der Mitgliedstaaten der Europäischen Union, zusammen mit den Antworten der Agentur

(2008/C 311/06)

INHALT

1-2

EINLEITUNG

3-6

ZUVERLÄSSIGKEITSERKLÄRUNG

7-12

BEMERKUNGEN

Tabellen 1-4

Antworten der Agentur

EINLEITUNG

1.

Die Europäische Agentur für die operative Zusammenarbeit an den Außengrenzen der Mitgliedstaaten der Europäischen Union (nachstehend „die Agentur“) wurde durch die Verordnung (EG) Nr. 2007/2004 des Rates vom 26. Oktober 2004 (1) errichtet. Hauptaufgabe der Agentur ist die Koordinierung der operativen Zusammenarbeit der Mitgliedstaaten im Bereich des Schutzes der Außengrenzen (Unterstützung der operativen Zusammenarbeit, technische und operative Unterstützung, Risikoanalyse).

2.

In Tabelle 1 sind die Zuständigkeiten und Tätigkeiten der Agentur zusammenfassend dargestellt. Die Tabellen 2, 3 und 4 enthalten informationshalber wesentliche Angaben aus dem Jahresabschluss der Agentur für das Haushaltsjahr 2007.

ZUVERLÄSSIGKEITSERKLÄRUNG

3.

Diese Zuverlässigkeitserklärung wird dem Europäischen Parlament und dem Rat gemäß Artikel 185 Absatz 2 der Verordnung (EG, Euratom) Nr. 1605/2002 des Rates vom 25. Juni 2002 (2) vorgelegt. Sie stützt sich auf die Prüfung der Rechnung der Agentur, die der Hof gemäß Artikel 248 des Vertrags zur Gründung der Europäischen Gemeinschaft vornehmen muss.

4.

Der Jahresabschluss der Agentur für das zum 31. Dezember 2007 abgeschlossene Haushaltsjahr (3) wurde gemäß Artikel 30 der Verordnung (EG) Nr. 2007/2004 von ihrem Exekutivdirektor erstellt und dem Hof übermittelt, der eine Erklärung über die Zuverlässigkeit des Jahresabschlusses sowie über die Rechtmäßigkeit und Ordnungsmäßigkeit der zugrunde liegenden Vorgänge abgibt.

5.

Der Hof führte seine Prüfung in Übereinstimmung mit den Internationalen Normen für Oberste Rechnungskontrollbehörden (ISSAI) sowie den Internationalen Berufsgrundsätzen für Abschlussprüfer der IFAC (4) durch, sofern diese im Gemeinschaftskontext anwendbar sind. Die Prüfung wurde im Hinblick darauf geplant und durchgeführt, angemessene Sicherheit dahin gehend zu erlangen, dass der Jahresabschluss zuverlässig ist und die zugrunde liegenden Vorgänge rechtmäßig und ordnungsgemäß sind.

6.

Der Hof verfügt über eine angemessene Grundlage für die nachstehende Zuverlässigkeitserklärung:

Zuverlässigkeit der RechnungsführungDer Jahresabschluss der Agentur für das zum 31. Dezember 2007 abgeschlossene Haushaltsjahr ist in allen wesentlichen Punkten zuverlässig.Rechtmäßigkeit und Ordnungsmäßigkeit der zugrunde liegenden VorgängeDie dem Jahresabschluss der Agentur zugrunde liegenden Vorgänge sind insgesamt gesehen rechtmäßig und ordnungsgemäß.Ohne seine vorstehenden Aussagen einzuschränken, verweist der Hof auf die Bemerkung in Ziffer 8.

BEMERKUNGEN

7.

Der Haushalt 2007 der Agentur belief sich auf 42,1 Millionen Euro gegenüber 19,2 Millionen Euro im Vorjahr. Dieser bedeutende Zuwachs ist auf die durch die Haushaltsbehörde im August 2007 bewilligte Aufstockung der ursprünglichen Haushaltsmittel in Höhe von 22,2 Millionen Euro um 19,9 Millionen Euro zurückzuführen. Die Hauptausgaben für operative Tätigkeiten betrafen die Koordinierung gemeinsamer Aktionen an den See- und Landgrenzen sowie auf Flughäfen, Risikobewertungen und Schulungen. Der Haushalt der Agentur finanziert sich im Wesentlichen aus Zuschüssen der Kommission. Die im Jahr 2007 zur Verfügung stehenden Verpflichtungsermächtigungen wurden in Höhe von 38,4 Millionen Euro ausgeschöpft, hierunter fallen Zahlungen in Höhe von 13,3 Millionen Euro sowie auf das nächste Haushaltsjahr übertragene Mittel in Höhe von 22,4 Millionen Euro. Die nichtautomatischen Mittelübertragungen beliefen sich auf 0,3 Millionen Euro. Nicht verwendete Mittel in Höhe von 6,4 Millionen Euro wurden annulliert. Die aus dem Vorjahr übertragenen Mittel betrugen 11,8 Millionen Euro, davon wurden 4,7 Millionen Euro annulliert. Insgesamt wurden nahezu 70 % der für 2007 verfügbaren Mittel nicht verwendet. Das hohe Volumen an übertragenen und annullierten Mitteln deutet auf erhebliche Schwachstellen in der Planung und Überwachung der Tätigkeiten der Agentur hin.

8.

Die auf 2008 übertragenen Mittelbindungen in Verbindung mit Finanzhilfevereinbarungen für operative Tätigkeiten (Titel III) beliefen sich auf 18,4 Millionen Euro. Ein erheblicher Teil dieser Mittelbindungen ist aufgrund überhöhter Kostenvorausschätzungen erfolgt (5). Somit ist der der Kommission zurückzuerstattende in der Vermögensübersicht zum Jahresende ausgewiesene Haushaltsüberschuss wahrscheinlich zu niedrig angesetzt. Die finanziellen Folgen können jedoch erst dann hinreichend exakt bestimmt werden, wenn die betreffenden Finanzhilfevereinbarungen endgültig abgewickelt wurden.

9.

Andere Gründe für den Anstieg der Mittelübertragungen lagen darin, dass die Partnerländer ihre endgültigen Erstattungsanträge häufig sehr spät übermittelten und die Agentur Schwierigkeiten hatte, die Zahlungsfristen einzuhalten.

10.

Da ein Verfahren für die Verwaltung der Kassenmittel fehlt, bleiben die hohen Barmittel der Agentur ungenutzt auf Niedrigzinskonten (6) liegen.

11.

Die Analyse des Ausnahmeverzeichnisses (7) ergibt eindeutig wiederkehrende Probleme hinsichtlich des Mittelbindungssystems der Agentur. Mittelbindungen wurden nach den rechtlichen Verpflichtungen vorgenommen (25 Fälle im Gesamtbetrag von 1,5 Millionen Euro), überdies wurden Finanzhilfevereinbarungen mit Partnerländern für Maßnahmen unterzeichnet, die bereits angelaufen oder sogar schon abgeschlossen waren (33 Ausnahmen im Gesamtbetrag von 8,6 Millionen Euro).

12.

Im Hinblick auf die verlangte Mindestberufserfahrung für einen bestimmten Dienstposten weicht die Agentur in ihren Durchführungsbestimmungen zum Statut von der zwischen den Agenturen und Einrichtungen und der Europäischen Kommission vereinbarten Regelung ab (8). Dies stellt einen Verstoß gegen den Grundsatz der Gleichbehandlung dar.

Dieser Bericht wurde vom Rechnungshof in seiner Sitzung vom 24. und 25. September 2008 in Luxemburg angenommen.

Für den Rechnungshof

Vítor Manuel da SILVA CALDEIRA

Präsident


(1)  ABl. L 349 vom 25.11.2004, S. 1.

(2)  ABl. L 248 vom 16.9.2002, S. 1.

(3)  Der Jahresabschluss wurde am 13. Juni 2008 erstellt und ging beim Hof am 27. Juni 2008 ein.

(4)  ISSAI steht für International Standards of Supreme Audit Institutions; IFAC steht für International Federation of Accountants (Internationaler Wirtschaftsprüferverband).

(5)  Im Hinblick auf die 2007 endgültig abgewickelten 11 Finanzhilfevereinbarungen waren die Kosten Schätzungen des Hofes zufolge durchschnittlich um 30 % zu hoch veranschlagt. Die auf 2008 übertragenen Mittelbindungen könnten daher um rund 5,5 Millionen Euro zu hoch bemessen sein.

(6)  Die Mittel werden nicht nur nicht genutzt, sondern auch wenig gewinnbringend angelegt, da sie auf einem Konto liegen, das lediglich 0,7 % Zinsen einbringt.

(7)  Die Agentur führte das Ausnahmeverzeichnis am 1. April 2007 ein. Der erste Eintrag erfolgte am 30. Mai 2007. Zum 31. Dezember 2007 enthält das Verzeichnis 64 Ausnahmen im Zusammenhang mit den operativen Tätigkeiten.

(8)  Laut Artikel 110 des Statuts. So fordert die Agentur bei einem AD10-Posten lediglich 8 Jahre Berufserfahrung, während in allen anderen Einrichtungen 12 Jahre die Norm sind.


 

Tabelle 1

Europäische Agentur für die operative Zusammenarbeit an den Außengrenzen der Mitgliedstaaten der Europäischen Union — Frontex (Warschau)

Gemeinschaftliche Zuständigkeitsbereiche aufgrund des Vertrags

Zuständigkeiten der Agentur (Verordnung (EG) Nr. 2007/2004 des Rates)

Leitungsstruktur

Der Agentur für 2007 zur Verfügung gestellte Mittel

(Angaben für 2006)

Produkte und Dienstleistungen im Jahr 2007

Die Gemeinschaftspolitik in diesem Bereich zielt auf die Entwicklung von gemeinsamen Normen und Verfahren bei der Durchführung der Personenkontrollen an den Außengrenzen der Mitgliedstaaten ab; darüber hinaus sollten Maßnahmen getroffen werden, um die Zusammenarbeit zwischen den entsprechenden Dienststellen der Mitgliedstaaten in den Bereichen dieses Titels sowie die Zusammenarbeit zwischen diesen Dienststellen und der Kommission zu gewährleisten.

(Artikel 62 Absatz 2 Buchstabe a und Artikel 66 des Vertrags)

Ziele

Frontex wurde zur Verbesserung des integrierten Schutzes der Außengrenzen der Mitgliedstaaten der EU errichtet.

Frontex soll

a)

die Anwendung bestehender und künftiger Maßnahmen der Gemeinschaft im Zusammenhang mit dem Schutz der Außengrenzen erleichtern und ihre Wirksamkeit fördern;

b)

die Koordinierung der Aktionen der Mitgliedstaaten bei der Durchführung dieser Maßnahmen gewährleisten, womit sie zu einem wirksamen, hohen und einheitlichen Niveau der Personenkontrolle und der Überwachung der Außengrenzen der Mitgliedstaaten beiträgt;

c)

der Kommission und den Mitgliedstaaten mit der notwendigen technischen Unterstützung und Fachwissen im Bereich des Schutzes der Außengrenzen zur Seite stehen und die Solidarität zwischen den Mitgliedstaaten fördern.

Wesentliche Aufgaben

1)

Koordinierung der operativen Zusammenarbeit der Mitgliedstaaten im Bereich des Schutzes der Außengrenzen;

2)

Unterstützung der Mitgliedstaaten bei der Ausbildung von Grenzschutzbeamten einschließlich der Festlegung gemeinsamer Ausbildungsnormen;

3)

Durchführung von Risikoanalysen;

4)

Verfolgung der Entwicklung der für die Kontrolle und Überwachung der Außengrenzen relevanten Forschung;

5)

Unterstützung der Mitgliedstaaten in Situationen, die eine verstärkte technische und operative Unterstützung an den Außengrenzen erfordern;

6)

Bereitstellung der notwendigen Unterstützung für die Mitgliedstaaten bei der Organisation gemeinsamer Rückführungsaktionen.

1.   Verwaltungsrat

Zusammensetzung:

ein Vertreter je Mitgliedstaat,

zwei Vertreter der Kommission,

je ein Vertreter der assoziierten Schengen-Länder (Norwegen, Island) mit eingeschränktem Stimmrecht.

2.   Exekutivdirektor

Vom Verwaltungsrat auf Vorschlag der Kommission ernannt.

3.   Externe Kontrolle

Rechnungshof.

4.   Entlastungsbehörde

Europäisches Parlament auf Empfehlung des Rates.

Endgültiger Haushaltsplan 2007

42,2 (19,2) Millionen Euro

Zuschuss der Gemeinschaft:

40,1 Millionen Euro oder 97,2 % (18,9 Millionen Euro oder 98,8 %).

Beitrag des Vereinigten Königreichs und Irlands:

0,8 Millionen Euro oder 1,9 % (0,2 Millionen Euro oder 1,2 %).

Beitrag der assoziierten Schengen-Länder:

0,9 Millionen Euro oder 2,1 %.

Personalbestand am 31. Dezember 2007

Im Stellenplan: 49 (28),

Zeitbedienstete: 48 (25).

Personalbestand insgesamt: 132 (72),

+84 (47) sonstige Bedienstete (abgeordnete nationale Experten, Vertragsbedienstete, Hilfskräfte).

Davon entfallen auf

operative Tätigkeiten: 103 (43),

administrative Tätigkeiten: 29 (29).

Risikoanalyse:

2 allgemeine/jährliche Bewertungen wurden erstellt;

21 themenspezifische Bewertungen wurden abgeschlossen oder sollen planmäßig bis Ende des ersten Quartals 2008 abgeschlossen werden;

40 analytische Ex-ante-Bewertungen von gemeinsamen Aktionen der Agentur wurden herausgegeben;

2 Bulletins zu Strafverfolgungsthemen und 3 öffentliche Bulletins wurden erstellt.

Das System für den regelmäßigen Informationsaustausch (Incident Reporting System-IRS, monatliche analytische Berichte und monatliche statistische Berichte) innerhalb des Frontex Risk Analysis Network wurde ins Leben gerufen.

Operative Zusammenarbeit:

25 Frontex-koordinierte gemeinsame Aktionen wurden durchgeführt; 7 Pilotprojekte wurden gestartet.

Unterstützung der Mitgliedstaaten:

Frontex leistete auf Verlangen Unterstützung bei 10 Rückführungsaktionen von Mitgliedstaaten und koordinierte und kofinanzierte 9 Rückführungsaktionen von Mitgliedstaaten.

Unterstützung bei Rückführungsaktionen:

Frontex koordinierte und kofinanzierte 9 Rückführungsaktionen von Mitgliedstaaten.

Ausbildung:

Im Rahmen von 13 Projekten wurden 39 Sitzungen veranstaltet oder kofinanziert. Im Verlauf von 38 Schulungen unterschiedlicher Dauer wurden 600 Grenzschutzbeamte verschiedener Einstufungen ausgebildet.

Forschung und Entwicklung:

8 Berichte und Bulletins wurden veröffentlicht;

5 Workshops zur Forschung und Entwicklung wurden organisiert;

9 zum Teil noch laufende Projekte wurden auf den Weg gebracht;

18 Sitzungen, Konferenzen oder Seminare wurden besucht.

Zusammenarbeit mit Nicht-EU-Partnerländern:

Der Verwaltungsrat beauftragte die Agentur, Arbeitsvereinbarungen mit 5 Ländern (ehemalige jugoslawische Republik Mazedonien, Kap Verde, Ägypten, Moldau, Georgien) auszuhandeln;

Unterzeichnung einer Arbeitsvereinbarung mit der Ukraine;

Beteiligung Russlands und der Ukraine an 2 Seminaren zur integrierten Grenzverwaltung;

die Ukraine war an 5 Frontex-Pilotprojekten beteiligt.

Zusammenarbeit mit Europol und anderen einschlägigen Organisationen:

Die Agentur leistete einen Beitrag zur Europol-Bewertung der Bedrohungslage in der EU im Bereich der Organisierten Kriminalität (Organised Crime Threat Assessment, „OCTA“).

Die mit zahlreichen Organisationen (z. B. IOM, UNHCR, OLAF, Eurojust) bestehende Zusammenarbeit auf der Arbeitsebene wurde beibehalten und genutzt.

Quelle: Angaben der Agentur.


Tabelle 2

Frontex — Europäische Agentur für die operative Zusammenarbeit an den Außengrenzen der Mitgliedstaaten der Europäischen Union (Warschau) — Ausführung des Haushaltsplans für das Haushaltsjahr 2007

(1000 Euro)

Einnahmen

Ausgaben

Herkunft der Einnahmen

Im endgültigen Haushaltsplan des Haushaltsjahrs ausgewiesene Einnahmen

Erhobene Einnahmen

Zuweisung der Ausgaben

Mittel des endgültigen Haushaltsplans

Aus dem Vorjahr übertragene Mittel

endgültig

gebunden

ausgezahlt

übertragen

annulliert

verfügbar

ausgezahlt

annulliert

Gemeinschaftszuschüsse

40 980

40 991

Titel I

Personal

9 387

7 767

6 332

1 435

1 620

1 065

417

648

Sonstige Zuschüsse

1 170

820

Titel II

Verwaltung

5 267

4 018

1 765

2 593 (1)

909 (1)

931

726

205

Sonstige Einnahmen

p.m.

9

Titel III

Operative Tätigkeiten

27 496

26 599

5 214

18 399

3 884

9 778

5 942

3 836

Insgesamt

42 150

41 820

Insgesamt

42 150

38 384

13 312

22 426

6 413

11 774

7 085

4 689

Quelle: Angaben der Agentur — In dieser Tabelle sind die von der Agentur in ihrem Jahresabschluss ausgewiesenen Daten zusammenfassend dargestellt. Die erhobenen Einnahmen und die Zahlungen werden nach der Methode der kassenbasierten Rechnungsführung geschätzt.


Tabelle 3

Europäische Agentur für die operative Zusammenarbeit an den Außengrenzen der Mitgliedstaaten der Europäischen Union (Warschau) — Übersicht über das wirtschaftliche Ergebnis für die Haushaltsjahre 2007 und 2006

(1000 Euro)

 

2007

2006

Betriebliche Erträge

Gemeinschaftszuschüsse

30 439

15 129

Länderbeiträge

1 738

226

Verschiedenes

127

26

Insgesamt (a)

32 304

15 381

Betriebliche Aufwendungen

Personalaufwand

4 090

860

Sachaufwand

78

7

Sonstige Verwaltungsaufwendungen

4 931

613

Betriebliche Aufwendungen

20 887

4 349

Insgesamt (b)

29 986

5 829

Überschüsse/(Verluste) aus betrieblichen Tätigkeiten (c = a – b)

2 318

9 552

Aufwendungen aus Finanztransaktionen (d)

1

5

Überschüsse/(Verluste) aus nicht betrieblichen Tätigkeiten (e = – d)

–1

–5

Wirtschaftliches Ergebnis des Jahres (f = c + e)

2 317

9 547

Quelle: Angaben der Agentur — In dieser Tabelle sind die von der Agentur in ihrem Jahresabschluss ausgewiesenen Daten zusammenfassend dargestellt. Dieser Jahresabschluss wird nach der Methode der periodengerechten Rechnungsführung erstellt.


Tabelle 4

Europäische Agentur für die operative Zusammenarbeit an den Außengrenzen der Mitgliedstaaten der Europäischen Union (Warschau) — Vermögensübersicht zum 31. Dezember 2007 und zum 31. Dezember 2006

(1000 Euro)

 

2007

2006

Anlagevermögen

Immaterielle Anlagewerte

103

0

Sachanlagen

588

31

Umlaufvermögen

Kurzfristige Vorfinanzierungen

40

0

Kurzfristige Forderungen

1 457

75

Barmittel und Barmitteläquivalente

32 637

14 236

Gesamtvermögen

34 825

14 342

Kurzfristige Verbindlichkeiten

Rückstellungen für Risiken und Verbindlichkeiten

75

84

Abrechnungsverbindlichkeiten

22 886

4 711

Gesamtverbindlichkeiten

22 961

4 795

Nettovermögen

11 864

9 547

Reserve

Kumulierte Überschüsse/Verluste

9 547

0

Wirtschaftliches Ergebnis des Jahres

2 317

9 547

Nettokapital

11 864

9 547

Quelle: Angaben der Agentur — In dieser Tabelle sind die von der Agentur in ihrem Jahresabschluss ausgewiesenen Daten zusammenfassend dargestellt. Dieser Jahresabschluss wird nach der Methode der periodengerechten Rechnungsführung erstellt.


(1)  Einschließlich nichtautomatische Mittelübertragungen in Höhe von 340 000 Euro.

Quelle: Angaben der Agentur — In dieser Tabelle sind die von der Agentur in ihrem Jahresabschluss ausgewiesenen Daten zusammenfassend dargestellt. Die erhobenen Einnahmen und die Zahlungen werden nach der Methode der kassenbasierten Rechnungsführung geschätzt.


ANTWORTEN DER AGENTUR

7.

Die Aufstockung der Haushaltsmittel um 19,9 Mio. EUR hat ihre Ursache in zwei Änderungen:

1)

12,8 Mio. EUR der ursprünglichen Haushaltsmittel waren von der Haushaltsbehörde eingefroren worden und tatsächlich erst im Juni 2007 verfügbar. Somit waren Mittelbindungen nur in der zweiten Hälfte des Jahres 2007 möglich.

2)

Im Juni 2007 stellte die Kommission 7 Mio. EUR speziell für Aktionen an Seegrenzen zur Verfügung. Für diese Aktionen müssen Schiffe und Flugzeuge der Mitgliedstaaten verfügbar sein, und sie erfordern wegen ihrer Komplexität umfangreiche und zeitaufwendige Koordinierungsmaßnahmen. Deshalb konnten die Bindungen erst spät im Jahr 2007 vorgenommen werden.

Dieser Sachverhalt hatte Einfluss auf die Zahlungen im Jahr 2007 und führte zu erheblichen Mittelübertragungen.

Die Agentur unterstreicht aber, dass sich die Überwachung der Ausgaben 2007 erheblich verbessert hat. Über die Ausführung des Haushaltsplans wurden monatliche Berichte erstellt und an das Management verteilt.

8.

Die Kostenschätzung ist ein komplexes Problem; um es zu lösen, soll eine strengere Haushaltsverwaltung umgesetzt werden. Frontex hat mit dem Aufbau eines zentralen Verzeichnisses für technische Anlagen begonnen (CRATE). Dieses Verzeichnis führt die technischen Anlagen der Mitgliedstaaten auf, die bei gemeinsamen Aktionen eingesetzt werden können, und ist mit einem einheitlichen Kostenberechnungsverfahren verknüpft (REM). Das REM-Konzept soll 2008/2009 verwendet und bewertet werden und zu einer effizienteren Nutzung der Mittelzuweisung führen. Außerdem hat Frontex begonnen, langfristige Aktionen in Phasen zu gliedern, um die Haushaltsverwaltung zu erleichtern.

9.

Frontex und die Mitgliedstaaten haben sich in der Partnerschaftsrahmenvereinbarung (FPA) darauf geeinigt, dass die Mitgliedstaaten ihre Erstattungsforderungen innerhalb von 45 Tagen nach Aktionsende einreichen. Angesichts der Schwierigkeiten, die die Mitgliedstaaten bei der fristgerechten Zusammenstellung aller Rechnungen haben, verweigert die Agentur die Zahlung nicht, wenn die Forderung erst nach mehr als 45 Tagen eingeht. Der Exekutivdirektor hat die Mitglieder des Verwaltungsrats auf dessen Sitzungen wiederholt auf dieses Problem hingewiesen.

Seit Anfang 2008 werden an die teilnehmenden Mitgliedstaaten systematisch Erinnerungen verschickt.

Ab Mitte 2008 wird Frontex allen Mitgliedstaaten monatlich eine Übersicht über alle Zahlungen übermitteln.

Außerdem werden die Referate/Bereiche monatlich über offene Rechnungen informiert.

10.

Die Agentur wird versuchen, mit ihrer Bank neue Bedingungen auszuhandeln, und prüfen, ob andere Banken gegebenenfalls bessere Bedingungen bieten.

11.

Da sich bis Ende Juni 2008 bei den absoluten Zahlen der gemeldeten Ausnahmen kein Trend zur Verbesserung zeigte, wurde ein Aktionsplan entwickelt. Mit diesem Aktionsplan soll die Lage z. B. dadurch verbessert werden, dass den Mitgliedstaaten Fristen gesetzt werden, innerhalb derer sie die Schätzwerte für ihre Kofinanzierung an die Agentur übermitteln, um den endgültigen Betrag der Zuschüsse festzustellen und nachträgliche Unterzeichnungen zu vermeiden. Weitere geplante Maßnahmen sind die Einrichtung eines Systems, mit dem die Projektleiter finanzielle Verpflichtungen überwachen können, und die allmähliche Umstellung auf ein IT-gestütztes Instrument.

12.

Die Agentur hat die Grundsätze analog zu Artikel 31 Absatz 2 des Personalstatuts angewandt; dort heißt es unter anderem: Um besonderem Bedarf der Organe Rechnung zu tragen, kann bei der Einstellung von Beamten auch die Arbeitsmarktsituation in der Gemeinschaft berücksichtigt werden.

Die Agentur muss in verschiedenen Bereichen, darunter insbesondere in der Strafverfolgung, für hoch qualifizierte Spezialisten attraktiv sein; deshalb muss sie für die fraglichen Stellen auch attraktive Einstufungen und Gehälter bieten, wobei die negativen Auswirkungen der in Polen für Gehälter geltenden Berichtigungskoeffizienten zu berücksichtigen sind.


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