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Document 52011AP0248

Ursprungsnachweise für bestimmte Textilwaren ***I Legislative Entschließung des Europäischen Parlaments vom 7. Juni 2011 zu dem Vorschlag für eine Verordnung des Europäischen Parlaments und des Rates zur Aufhebung der Verordnung (EG) Nr. 1541/98 des Rates über die Ursprungsnachweise für bestimmte, in der Gemeinschaft in den zollrechtlich freien Verkehr übergeführte Textilwaren des Abschnitts XI der Kombinierten Nomenklatur sowie über die Voraussetzungen für die Anerkennung dieser Nachweise und zur Änderung der Verordnung (EWG) Nr. 3030/93 des Rates über die gemeinsame Einfuhrregelung für bestimmte Textilwaren mit Ursprung in Drittländern (KOM(2010)0544 – C7-0316/2010 – 2010/0272(COD))
P7_TC1-COD(2010)0272 Standpunkt des Europäischen Parlaments, festgelegt in erster Lesung am 7. Juni 2011 im Hinblick auf den Erlass der Verordnung (EU) Nr. …/2011 des Europäischen Parlaments und des Rates zur Aufhebung der Verordnung (EG) Nr. 1541/98 des Rates über die Ursprungsnachweise für bestimmte, in der Gemeinschaft in den zollrechtlich freien Verkehr übergeführte Textilwaren des Abschnitts XI der Kombinierten Nomenklatur sowie über die Voraussetzungen für die Anerkennung dieser Nachweise und zur Änderung der Verordnung (EWG) Nr. 3030/93 des Rates über die gemeinsame Einfuhrregelung für bestimmte Textilwaren mit Ursprung in Drittländern

ABl. C 380E vom 11.12.2012, p. 155–155 (BG, ES, CS, DA, DE, ET, EL, EN, FR, IT, LV, LT, HU, MT, NL, PL, PT, RO, SK, SL, FI, SV)

11.12.2012   

DE

Amtsblatt der Europäischen Union

CE 380/155


Dienstag, 7. Juni 2011
Ursprungsnachweise für bestimmte Textilwaren ***I

P7_TA(2011)0248

Legislative Entschließung des Europäischen Parlaments vom 7. Juni 2011 zu dem Vorschlag für eine Verordnung des Europäischen Parlaments und des Rates zur Aufhebung der Verordnung (EG) Nr. 1541/98 des Rates über die Ursprungsnachweise für bestimmte, in der Gemeinschaft in den zollrechtlich freien Verkehr übergeführte Textilwaren des Abschnitts XI der Kombinierten Nomenklatur sowie über die Voraussetzungen für die Anerkennung dieser Nachweise und zur Änderung der Verordnung (EWG) Nr. 3030/93 des Rates über die gemeinsame Einfuhrregelung für bestimmte Textilwaren mit Ursprung in Drittländern (KOM(2010)0544 – C7-0316/2010 – 2010/0272(COD))

2012/C 380 E/25

(Ordentliches Gesetzgebungsverfahren: erste Lesung)

Das Europäische Parlament,

in Kenntnis des Vorschlags der Kommission an das Europäische Parlament und den Rat (KOM(2010)0544),

gestützt auf Artikel 294 Absatz 2 und Artikel 207 Absatz 2 des Vertrags über die Arbeitsweise der Europäischen Union, auf deren Grundlage ihm der Vorschlag der Kommission unterbreitet wurde (C7-0316/2010),

gestützt auf Artikel 294 Absatz 3 des Vertrags über die Arbeitsweise der Europäischen Union,

gestützt auf Artikel 55 seiner Geschäftsordnung,

in Kenntnis des Berichts des Ausschusses für internationalen Handel (A7-0156/2011),

1.

legt den folgenden Standpunkt in erster Lesung fest;

2.

fordert die Kommission auf, es erneut zu befassen, falls sie beabsichtigt, ihren Vorschlag entscheidend zu ändern oder durch einen anderen Text zu ersetzen;

3.

beauftragt seinen Präsidenten, den Standpunkt des Parlaments dem Rat und der Kommission sowie den nationalen Parlamenten zu übermitteln.


Dienstag, 7. Juni 2011
P7_TC1-COD(2010)0272

Standpunkt des Europäischen Parlaments, festgelegt in erster Lesung am 7. Juni 2011 im Hinblick auf den Erlass der Verordnung (EU) Nr. …/2011 des Europäischen Parlaments und des Rates zur Aufhebung der Verordnung (EG) Nr. 1541/98 des Rates über die Ursprungsnachweise für bestimmte, in der Gemeinschaft in den zollrechtlich freien Verkehr übergeführte Textilwaren des Abschnitts XI der Kombinierten Nomenklatur sowie über die Voraussetzungen für die Anerkennung dieser Nachweise und zur Änderung der Verordnung (EWG) Nr. 3030/93 des Rates über die gemeinsame Einfuhrregelung für bestimmte Textilwaren mit Ursprung in Drittländern

(Da Parlament und Rat eine Einigung erzielt haben, entspricht der Standpunkt des Parlaments dem endgültigen Rechtsakt, Verordnung (EU) Nr. 955/2011.)


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