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Document 52011IP0238
Antibiotic resistance European Parliament resolution of 12 May 2011 on antibiotic resistance
Antibiotikaresistenz Entschließung des Europäischen Parlaments vom 12. Mai 2011 zu Antibiotikaresistenz
Antibiotikaresistenz Entschließung des Europäischen Parlaments vom 12. Mai 2011 zu Antibiotikaresistenz
ABl. C 377E vom 7.12.2012, p. 131–135
(BG, ES, CS, DA, DE, ET, EL, EN, FR, IT, LV, LT, HU, MT, NL, PL, PT, RO, SK, SL, FI, SV)
7.12.2012 |
DE |
Amtsblatt der Europäischen Union |
CE 377/131 |
Donnerstag, 12. Mai 2011
Antibiotikaresistenz
P7_TA(2011)0238
Entschließung des Europäischen Parlaments vom 12. Mai 2011 zu Antibiotikaresistenz
2012/C 377 E/17
Das Europäische Parlament,
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unter Hinweis auf seine Entschließung vom 22. Mai 2008 über eine neue Tiergesundheitsstrategie für die Europäische Union 2007–2013 (1), |
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unter Hinweis auf seine Entschließung vom 5. Mai 2010 über die Bewertung und Beurteilung des Aktionsplans für Tierschutz 2006-2010 (2), |
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unter Hinweis auf die Richtlinie 2003/99/EG des Europäischen Parlaments und des Rates vom 17. November 2003 zur Überwachung von Zoonosen und Zoonoseerregern sowie die Verordnung (EG) Nr. 2160/2003 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 17. November 2003 zur Bekämpfung von Salmonellen und bestimmten anderen durch Lebensmittel übertragbaren Zoonoseerregern, |
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unter Hinweis auf die gemeinsame Stellungnahme des Europäischen Zentrums für die Prävention und die Kontrolle von Krankheiten (ECDC), der Europäischen Behörde für Lebensmittelsicherheit (EFSA), der Europäischen Arzneimittel-Agentur (EMEA) und des Wissenschaftlichen Ausschusses für neu auftretende und neu identifizierte Gesundheitsrisiken (SCENHIR) zu antimikrobiellen Resistenzen (AMR) mit Schwerpunkt auf Zoonose-Infektionen im EFSA-Journal 2009; 7(11):1372, |
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unter Hinweis auf die Anfrage zur mündlichen Beantwortung an die Kommission (O-000048/2011 – B7-0304/2011) vom 1. März 2011 zu Antibiotikaresistenz, |
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unter Hinweis auf den Bericht der WHO über die medizinischen Auswirkungen der Verwendung von antimikrobiellen Stoffen in Schlachttieren, |
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unter Hinweis auf seine Entschließung zu dem Vorschlag für eine Empfehlung des Rates zur umsichtigen Verwendung antimikrobieller Mittel in der Humanmedizin (3), |
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gestützt auf Artikel 115 Absatz 5 und Artikel 110 Absatz 2 seiner Geschäftsordnung, |
A. |
in der Erwägung, dass die Resistenz gegen antimikrobielle Mittel (AMR) für die europäische Viehzucht eine Frage der Tiergesundheit darstellt, besonders wenn die Behandlung fehlschlägt; in der Erwägung, dass in mehreren Mitgliedstaaten bereits Leitlinien für die umsichtige Verwendung antimikrobieller Mittel herausgegeben wurden, was zu einer Verringerung des Einsatzes antimikrobieller Mittel geführt hat, |
B. |
in der Erwägung, dass die Viehzucht (Erzeugung von Milchprodukten, Rindfleisch, Schweine- und Geflügelfleisch, Eiern, Schafs- und Ziegenmilch und -fleisch) in der europäischen Agrarwirtschaft eine wichtige Rolle spielt, |
C. |
in der Erwägung, dass es ein vordringliches Ziel der Landwirte ist, dass ihr Vieh durch gute landwirtschaftliche Verfahren (Hygiene, angemessene Fütterung, artgerechte Haltung, verantwortungsvolle tiergesundheitliche Überwachung) gesund und produktiv bleibt, |
D. |
in der Erwägung, dass es trotz der Maßnahmen der Landwirte immer noch vorkommen kann, dass Tiere krank werden und behandelt werden müssen, |
E. |
in der Erwägung, dass antimikrobielle Mittel bei ordnungsgemäßer Verwendung ein nützliches Instrument sind, das Landwirten hilft, ihr Vieh gesund und produktiv zu erhalten und das Wohlergehen der Tiere sicherzustellen, |
F. |
in der Erwägung, dass sich der europäische Viehzuchtsektor auf die Sicherheit und Wirksamkeit von Behandlungen mit antimikrobiellen Mitteln auch in Zukunft verlassen können muss, |
G. |
in der Erwägung, dass bei der Verabreichung antimikrobieller Mittel an Tiere und an Menschen die mögliche Gefahr einer Resistenz gegen antimikrobielle Mittel (AMR) bedacht werden muss, |
H. |
in der Erwägung, dass dies eine wirklich bereichsübergreifende Frage ist, für die ein koordinierter Ansatz auf Gemeinschaftsebene notwendig ist, da ein beträchtlicher Teil der antimikrobiellen Mittel für den Einsatz bei Tieren verschrieben wird und AMR sowohl bei Menschen als auch bei Tieren auftritt und darüber hinaus sowohl vom Menschen auf das Tier als auch vom Tier auf den Menschen übergehen kann, |
I. |
in der Erwägung, dass die Resistenz gegen antimikrobielle Mittel beim Menschen häufig durch eine falsche Dosierung antimikrobieller Medikamente und fehlerhafte Behandlungen verursacht wird sowie dadurch, dass Krankheitserreger in Krankenhäusern ständig antimikrobiellen Wirkstoffen ausgesetzt sind, |
J. |
in der Erwägung, dass die Übertragung pathogener Bakterien, die AMR-Gene tragen, eine besondere Gefahr für Personen darstellt, die täglich Kontakt zu Tieren haben, zum Beispiel Landwirte und landwirtschaftliche Arbeitnehmer, |
K. |
in der Erwägung, dass die Haltung von Tieren in dichten Populationen höhere Krankheitsraten begünstigen kann; in der Erwägung, dass die ungerechtfertigte Verwendung antimikrobieller Substanzen bei Tieren allgemein als Risikofaktor für das Entstehen einer Resistenz mit Auswirkungen auf die öffentliche Gesundheit und diejenige der Tiere betrachtet werden kann, |
L. |
in der Erwägung, dass die Rolle, die Tiere, Lebensmittel tierischen Ursprungs und resistente Bakterien in der Tierzucht bei der Übertragung von AMR auf Menschen und hinsichtlich der daraus resultierenden möglichen Gefahren spielen, möglicherweise nicht klar genug ist, |
M. |
in der Erwägung, dass die Verwendung antimikrobieller Mittel in unter der therapeutischen Dosis liegenden Mengen über längere Zeiträume im Allgemeinen zu einem höheren Risiko der Entstehung und/oder Vermehrung und Ausbreitung von AMR führt als therapeutische Behandlungen, |
N. |
in der Erwägung, dass die Verwendung antimikrobieller Mittel in unter der therapeutischen Dosis liegenden Mengen in der EU verboten ist, |
O. |
in der Erwägung, dass eine geringere Verwendung antimikrobieller Mittel langfristig zu niedrigeren Kosten für die Landwirte und die Gesellschaft insgesamt führen würde, sofern die Wirksamkeit von antimikrobiellen Mitteln erhalten bleibt, |
P. |
in der Erwägung, dass die übermäßige und unangemessene Verwendung von Bioziden ebenfalls zu AMR beitragen kann, |
Q. |
in der Erwägung, dass die chemische Dekontaminierung von Schlachtkörpern ebenfalls zu AMR beitragen kann, |
R. |
in der Erwägung, dass sich Lebensmittel möglicherweise zu einem bedeutenden Übertragungsweg von AMR entwickeln, |
S. |
in der Erwägung, dass Tiere, die nicht für die Lebensmittelgewinnung bestimmt sind, wie z. B. Haustiere, ebenfalls als Wirte dienen und die Übertragung von AMR begünstigen können, wobei auf die Verwendung antimikrobieller, für den Einsatz in der Humanmedizin vorgesehener Arzneimittel außerhalb der genehmigten Indikationen hinzuweisen ist, |
T. |
in der Erwägung, dass eine moderne Tierhaltung ohne die Möglichkeit, antimikrobielle Mittel zur Behandlung von Krankheiten einzusetzen, heutzutage nicht denkbar scheint und dass ein guter gesundheitlicher Zustand der Tiere und ein vernünftiger und verantwortungsbewusster Einsatz antimikrobieller Mittel dazu beitragen würden, die Verbreitung von AMR zu verhindern, |
U. |
in der Erwägung, dass sich die Resistenz gegen antimikrobielle Mittel bei Tieren je nach Spezies und je nach der Art der Tierhaltung unterscheidet, |
V. |
in der Erwägung, dass es in seiner oben genannten Entschließung vom 5. Mai 2010 den Zusammenhang zwischen Tiergesundheit und öffentlicher Gesundheit hervorhob und die Kommission und die Mitgliedstaaten nachdrücklich aufforderte, das zunehmende Problem der AMR in verantwortungsvoller Weise anzugehen, |
W. |
in der Erwägung, dass es insbesondere die Kommission aufforderte, Daten über die Verwendung von Tierarzneimitteln, einschließlich antimikrobieller Mittel, zu sammeln und zu analysieren, damit der wirksame Einsatz solcher Arzneimittel gewährleistet werden kann, |
Gemeinsame Datenerhebung
1. |
begrüßt die Bemühungen der Kommission und ihrer Agenturen hinsichtlich der gemeinsamen Datenerhebung in diesem Bereich, insbesondere die Initiative aus dem Jahr 2009 zur Schaffung des ESVAC (Europäisches Projekt zur Überwachung des Verbrauchs antimikrobieller Mittel in der Veterinärmedizin); bedauert, dass sich noch nicht alle Mitgliedstaaten dem ESVAC-Netzwerk angeschlossen haben und fordert weitere Länder auf, dies zu tun; fordert die Kommission auf, dem ESVAC-Netzwerk für seine Aufgaben ausreichende finanzielle Mittel zur Verfügung zu stellen; fordert die Kommission auf, unverzüglich einen angemessenen Rechtsrahmen zu schaffen, um die Mitgliedstaaten zu ermächtigen, eine effiziente Datenerhebung durchzuführen; |
2. |
fordert die Kommission auf, auf eine harmonisierte und auch mit in Drittländern wie den Vereinigten Staaten durchgeführten Maßnahmen vergleichbare Datenerhebung hinzuarbeiten; |
3. |
erkennt an, dass die ordnungsgemäße Erhebung und Analyse vergleichbarer Daten bezüglich der Verkaufszahlen bei tiermedizinischen Wirkstoffen – und des anschließenden Einsatzes dieser Erzeugnisse bei Tieren – einen bedeutenden ersten Schritt darstellen; hebt hervor, dass vollständige Informationen darüber notwendig sind, wo, wie und bei welchen Tieren antimikrobielle Substanzen heute eingesetzt werden, ohne eine zusätzliche finanzielle oder administrative Belastung für Landwirte oder andere Tierhalter zu schaffen; |
4. |
hebt hervor, dass die Daten nicht nur erhoben, sondern auch ordnungsgemäß analysiert, die Ergebnisse in die Praxis umgesetzt und die erforderlichen Maßnahmen sowohl auf Unionsebene als auch auf der Ebene der Mitgliedstaaten ergriffen werden müssen; weist zudem darauf hin, dass die Unterschiede je nach Spezies und je nach Art der Tierhaltung zu berücksichtigen sind; |
5. |
erkennt an, dass diese Daten in ihrem jeweiligen Zusammenhang betrachtet werden müssen, da sich die landwirtschaftlichen Verfahren und die Intensität der Landwirtschaft je nach Mitgliedstaat unterscheiden; |
Forschung
6. |
fordert die verstärkte Erforschung neuer antimikrobieller Mittel sowie anderer Alternativen (Impfung, biologische Sicherheit, Resistenzzüchtung) sowie faktengestützte Strategien, um Infektionskrankheiten bei Tieren vorzubeugen und diese zu bekämpfen; hebt die Bedeutung der Forschungsrahmenprogramme der EU in diesem Zusammenhang hervor; betont in Verbindung damit, wie wichtig es ist, Tierhaltungssysteme zu entwickeln, durch die der Bedarf an Verschreibungen antimikrobieller Mittel gesenkt wird; |
7. |
fordert eine bessere Koordinierung der Forschungsmittel für human- und veterinärmedizinischem Zwecke durch die Vernetzung bestehender Forschungsinstitute; |
8. |
fordert die Erforschung der Rolle von Tieren, Lebensmitteln tierischer Herkunft und nachhaltigen Produktionsverfahren, die robuste Rassen, eine lange Lebensdauer der Tiere, verbesserte Herdenführung, frühe Krankheitsvorbeugung, Bewegung und Zugang zu Ausläufen sowie geringere Besatzdichte und weitere Bedingungen einschließen, mit denen sichergestellt wird, dass den biologischen Bedürfnissen der Tiere entsprochen wird, sowie der Rolle, die resistente Bakterien in der Tierzucht bei der Übertragung von AMR auf Menschen spielen, und der daraus möglicherweise resultierenden Gefahren; |
Kontrolle und Überwachung
9. |
fordert alle Mitgliedstaaten auf, sowohl bei Tieren, die der Lebensmittelgewinnung dienen, als auch bei Haustieren eine regelmäßige und systematische Kontrolle und Überwachung von AMR durchzuführen, ohne eine zusätzliche finanzielle oder administrative Belastung für Landwirte, andere Tierhalter oder Veterinärmediziner zu schaffen; hebt hervor, dass harmonisierte Daten, einschließlich Angaben zu Risikofaktoren, über einen zentralen Zugangspunkt leicht verfügbar sein müssen; hebt hervor, dass jährliche Berichte der Mitgliedstaaten erforderlich sind, die Daten enthalten, die einen europaweiten Vergleich ermöglichen; |
10. |
fordert, dass die künftigen Haushaltspläne für das Lebensmittel- und Veterinäramt (LVA) und die Europäische Behörde für Lebensmittelsicherheit (EFSA) dem erhöhten Bedarf an Überprüfungen und Analysen in diesem Bereich gerecht werden sollen; |
11. |
fordert alle Beteiligten auf, in ihrem jeweiligen Tätigkeitsbereich, wie z. B. Veterinärmedizin und Tierhaltung, ihre Verantwortung für die Vorbeugung der Entstehung und Verbreitung von AMR anzuerkennen; |
12. |
schlägt vor, dass eine harmonisierte Kontrolle von AMR mit Hilfe von Indikatorbakterien (wie E.coli und E. enterococci) entsprechend einer wissenschaftlichen Begutachtung festgelegt werden sollte; |
Dauerhafte Wirksamkeit von antimikrobiellen Mitteln
13. |
betont, dass das übergeordnete Ziel darin besteht, die Wirksamkeit antimikrobieller Mittel bei der Bekämpfung von Krankheiten sowohl bei Tieren als auch bei Menschen zu erhalten und den Einsatz antimikrobieller Mittel dabei auf das unbedingt notwendige Maß zu beschränken; |
14. |
fordert den umsichtigen und verantwortungsvollen Einsatz antimikrobieller Substanzen bei Tieren und mehr Informationen für Veterinärmediziner und Landwirte zur Eindämmung der Entstehung von AMR; fordert den Austausch bewährter Vorgehensweisen sowie die Annahme von Leitlinien über den umsichtigen Einsatz antimikrobieller Mittel als wichtige Instrumente, um die Entstehung von AMR zu bekämpfen; |
15. |
fordert die Einführung bewährter Vorgehensweisen für die Tierhaltung, die das Risiko von AMR senken; hebt hervor, dass diese Vorgehensweisen insbesondere für junge Tiere gelten sollten, die von verschiedenen Züchtern zusammengeführt werden, was das Risiko übertragbarer Krankheiten erhöht; |
16. |
fordert die Mitgliedstaaten und das LVA auf, eine bessere Überwachung der Umsetzung des 2006 erlassenen Verbots der Verwendung antimikrobieller Mittel als Wachstumsförderer sicherzustellen; |
17. |
fordert die Kommission auf, sich für ein internationales Verbot des Einsatzes von antimikrobiellen Mitteln als Wachstumsförderer in Futtermitteln einzusetzen und diese Frage bei ihren bilateralen Verhandlungen mit Drittländern wie den Vereinigten Staaten zu thematisieren; |
18. |
fordert die Kommission auf, zu beurteilen und zu überwachen, wie die Mitgliedstaaten die geltenden einschlägigen EU-Rechtsvorschriften bezüglich antimikrobieller Mittel umsetzen und anwenden; |
19. |
fordert die Kommission auf, im Rahmen der nächsten EU-Tiergesundheitsstrategie einen mehrjährigen Aktionsplan gegen AMR aufzustellen; vertritt die Ansicht, dass ein solcher Aktionsplan alle Tiere, die unter die EU-Tierschutzstrategie fallen, einschließlich Haustieren, umfassen sollte und dass darin die logische Verbindung zwischen der Tiergesundheit und dem Einsatz antimikrobieller Mittel sowie der Zusammenhang zwischen der Tiergesundheit und der menschlichen Gesundheit betont werden sollten; |
20. |
vertritt die Auffassung, dass dieser Aktionsplan eine genaue Prüfung der verschiedenen Formen des Einsatzes antimikrobieller Mittel in der medizinischen Vorbeugung umfassen sollte, um die strittige Frage, wann eine routinemäßige Vorbeugung und wann eine akzeptable Vorbeugung vorliegt, zu klären; |
21. |
fordert in der Erwägung, dass verarbeitete tierische Eiweiße von Nichtwiederkäuern Vorteile in Bezug auf die Gesundheit und Ernährung von Tieren aufweisen, was erheblich zu einer ausgewogenen Ernährung für Monogastrier, einschließlich Zuchtfischen, und gleichzeitig zu einem verringerten Einsatz von antimikrobiellen Mitteln beitragen könnte, die Kommission auf, die derzeit geltenden Beschränkungen unter Bedingungen, die ein Höchstmaß an Lebensmittelsicherheit gewährleisten, aufzuheben; |
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22. |
beauftragt seinen Präsidenten, diese Entschließung dem Rat und der Kommission zu übermitteln. |
(1) ABl. C 279 E vom 19.11.2009, S. 89.
(2) ABl. C 81 E vom 15.3.2011, S. 25.
(3) ABl. C 112 E vom 9.5.2002, S. 106.