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Document 52011IP0510

Gipfeltreffen EU/USA am 28. November 2011 Entschließung des Europäischen Parlaments vom 17. November 2011 zum Gipfeltreffen EU-USA am 28. November 2011

ABl. C 153E vom 31.5.2013, p. 124–128 (BG, ES, CS, DA, DE, ET, EL, EN, FR, IT, LV, LT, HU, MT, NL, PL, PT, RO, SK, SL, FI, SV)

31.5.2013   

DE

Amtsblatt der Europäischen Union

CE 153/124


Donnerstag, 17. November 2011
Gipfeltreffen EU/USA am 28. November 2011

P7_TA(2011)0510

Entschließung des Europäischen Parlaments vom 17. November 2011 zum Gipfeltreffen EU-USA am 28. November 2011

2013/C 153 E/14

Das Europäische Parlament,

unter Hinweis auf seine früheren Entschließungen zu den transatlantischen Beziehungen,

gestützt auf Artikel 110 Absatz 4 seiner Geschäftsordnung,

A.

in der Erwägung, dass zwar zahlreiche globale Herausforderungen in den Bereichen Außenpolitik, Sicherheit, Entwicklung und Umwelt ein gemeinsames Handeln und eine transatlantische Zusammenarbeit erfordern, dass die aktuelle Wirtschaftskrise jedoch als derzeit wichtigste Herausforderung in den Vordergrund getreten ist, die es zu bewältigen gilt;

B.

in der Erwägung, dass die EU und die USA zusammen einen Anteil von 50 % an der Weltwirtschaft haben, wobei ihrer Partnerschaft mit einem Wert von 4,28 Bio. Dollar die umfangreichsten, am stärksten integrierten und längsten wirtschaftlichen Beziehungen weltweit zugrunde liegen und diese Partnerschaft einen wichtigen Motor für den globalen wirtschaftlichen Wohlstand darstellt;

C.

in der Erwägung, dass die Wirtschafts- und Finanzkrise sowohl in Europa als auch in den Vereinigten Staaten die Stabilität und das Gedeihen unserer Volkswirtschaften und den Wohlstand unserer Bürger gefährdet und dass eine engere wirtschaftliche Zusammenarbeit zwischen Europa und den Vereinigten Staaten zur Bekämpfung dieser Krise dringender geboten ist als je zuvor;

D.

in der Erwägung, dass dem zwingenden Erfordernis, für Freiheit und innere Sicherheit zu sorgen, nicht wesentliche Prinzipien hinsichtlich der bürgerlichen Freiheiten und die Notwendigkeit der Gewährleistung gemeinsamer Menschenrechtsstandards geopfert werden dürfen;

E.

in der Erwägung, dass die transatlantische Partnerschaft auf gemeinsamen Grundwerten wie Freiheit, Demokratie, Menschenrechte und Rechtsstaatlichkeit sowie auf gemeinsamen Zielen wie sozialer Fortschritt und Integration, offene und integrierte Volkswirtschaften, nachhaltige Entwicklung und friedliche Lösung von Konflikten basiert, und dass sie der Eckfeiler für Sicherheit und Stabilität in der europäisch-atlantischen Region ist;

Beschäftigung und Wachstum

1.

begrüßt die Schlussfolgerungen des Gipfeltreffens der G20 vom 3. bis 4. November 2011 in Cannes, insbesondere in Bezug auf den Aktionsplan für Wachstum und Beschäftigung, Reformen zur Stärkung des internationalen Währungssystems, weitergehende Anstrengungen in Bezug auf eine Finanzregulierung und Zusagen zur Förderung des multilateralen Handels und zur Vermeidung protektionistischer Maßnahmen; hält es für notwendig, dass sich beide Partner auf dem Gipfel EU-USA dazu verpflichten, eine Führungsrolle bei der Erfüllung der Zusagen der G20 übernehmen; nimmt die Diskussionen der G20 über eine Reihe von Optionen für innovative Finanzierung zur Kenntnis und stellt fest, dass die EU den Gedanken einer Finanztransaktionssteuer weiter verfolgt;

2.

fordert die EU und die Regierung der USA auf, eine gemeinsame transatlantische Initiative für Beschäftigung und Wachstum zu entwickeln und einzuleiten, einschließlich eines Fahrplans zur Förderung von Handel und Investitionen;

3.

fordert die EU und die USA auf, ein Frühwarnsystem zur Aufdeckung und Abschreckung von Protektionismus in ihren bilateralen Beziehungen einzurichten; weist darauf hin, dass offene Beschaffungsmärkte, die für gleichberechtigten Zugang für alle Anbieter, insbesondere kleine und mittlere Unternehmen, sorgen, für den transatlantischen Handel von großer Bedeutung sind, und fordert die USA daher auf, von der Bevorzugung amerikanischer Waren („Buy American“) Abstand zu nehmen; unterstreicht die Bedeutung des WTO-Übereinkommens über das öffentliche Beschaffungswesen (GPA) für die Sicherstellung eines offenen und ausgewogenen Zugangs zu beiden Märkten;

4.

betont, dass zur Verwirklichung dieser Ziele der Prozess des Transatlantischen Wirtschaftsrats (TWR) gestärkt werden muss, insbesondere durch die Entwicklung gemeinsamer Standards für neue Bereiche, die einer Regulierung bedürfen, wie etwa die Nanotechnologie oder an Bedeutung gewinnende Wirtschaftssektoren wie die Elektrofahrzeugtechnologie; fordert die EU und die USA mit Nachdruck auf, die Vertreter des Transatlantischen Dialogs der Gesetzgeber eng in die Arbeit des TWR einzubinden, da die Gesetzgeber zusammen mit der jeweiligen Exekutive für die Umsetzung und Überwachung vieler Beschlüsse des TWR verantwortlich sind;

5.

ruft zu einem Austausch von Erfahrungen und bewährten Verfahren zwischen der EU und den USA darüber auf, wie Unternehmertum gefördert werden kann, auch durch die Unterstützung bei Unternehmensneugründungen und beim Umgang mit Konkursen;

6.

hebt hervor, dass die Bemühungen um eine Zusammenarbeit im Rahmen einer Partnerschaft für Forschung und Innovation intensiviert werden müssen;

7.

betont, dass ein gemeinsamer Fahrplan der EU und der USA für Rohstoffe bis 2020 mit besonderem Schwerpunkt seltene Erden verabschiedet und umgesetzt werden muss, mit dem die Zusammenarbeit im Bereich Ressourceneffizienz, Innovationen im Bereich der Förderung und Verwertung von Rohstoffen und die Forschung nach Ersatzzeugnissen gefördert werden sollten; fordert eine transatlantische Strategie zur Stärkung des globalen politischen Handelns im Zusammenhang mit Rohstoffen durch gemeinsame Anstrengungen wie die Einrichtung eines internationalen Rohstoffforums ähnlich dem Internationalen Energieforum;

8.

unterstreicht, wie wichtig eine Zusammenarbeit bei der Förderung von Energieeffizienz, erneuerbaren Energieträgern und weltweit hohen Standards im Bereich der nuklearen Sicherheit ist, und begrüßt die Anstrengungen zur weiteren Koordinierung der Programme zur Kennzeichnung von energiesparenden Bürogeräten und zur Zusammenarbeit bei der Entwicklung von Energietechnologien;

9.

fordert die Kommission auf, die Verhandlungen mit den USA im Bereich der Produktsicherheit voranzutreiben, und begrüßt die Einführung einer Rechtsgrundlage für den US-amerikanischen Ausschuss für die Verbrauchsgütersicherheit zur Aushandlung eines Abkommens mit der EU, das den Informationsaustausch über gefährliche Produkte, Verletzungen und sowohl in den EU-Mitgliedstaaten als auch in den USA ergriffene Abhilfemaßnahmen verbessern sollte;

Globales politisches Handeln, Außenpolitik und Entwicklung

10.

erinnert daran, dass freie und offene Demokratien Frieden und Stabilität fördern und die beste Garantie für weltweite Sicherheit bieten, und fordert die EU und die USA auf, die Zusammenarbeit zur Förderung des Friedens, insbesondere im Nahen Osten, weiter auszubauen und die jungen Demokratien in Nordafrika zu unterstützen;

11.

legt der EU und den USA nahe, auf eine Wiederaufnahme der direkten Verhandlungen zwischen Israel und den Palästinensern in Einklang mit dem Völkerrecht zu drängen, die zu einer Zwei-Staaten-Lösung auf der Grundlage der Grenzen von 1967 und Jerusalem als Hauptstadt beider Staaten führen, mit einem sicheren Staat Israel und einem unabhängigen, demokratischen und lebensfähigen Staat Palästina, die Seite an Seite in Frieden und Sicherheit leben; fordert die Mitgliedstaaten und die USA auf, sich mit der legitimen Forderung der Palästinenser nach einer Vertretung als Staat in den Vereinten Nationen als Ergebnis der Verhandlungen im Rahmen der VN zu befassen;

12.

fordert insbesondere eine gemeinsame Initiative der EU und der USA, um die israelische Regierung dazu zu bewegen, ihre als Reaktion auf die Aufnahme Palästinas in die UNESCO getroffene Entscheidung rückgängig zu machen, die Errichtung von 2 000 Wohnungen im Westjordanland zu beschleunigen und die Zolleinnahmen zurückzuhalten, die sie der Palästinensische Exekutivbehörde schuldet;

13.

verurteilt nachdrücklich die zunehmende Gewaltanwendung in Syrien und unterstützt die Bemühungen der USA und der Mitgliedstaaten der EU im Sicherheitsrat der Vereinten Nationen, eine Resolution zu verabschieden, in der der Einsatz tödlicher Gewalt durch das syrische Regime verurteilt und dessen Beendigung gefordert wird und Sanktionen vorgesehen werden, falls dies nicht geschieht; begrüßt, dass die Arabische Liga die Mitgliedschaft Syriens in der Liga ausgesetzt hat und dass König Abdullah von Jordanien Präsident Baschar al-Assad zum Rücktritt aufgefordert hat;

14.

fordert die EU und die USA auf, die libysche Übergangsregierung weiterhin bei all ihren Bemühungen um den Aufbau einer integrativen und demokratischen Gesellschaft zu unterstützen; betont gleichzeitig, dass diese Unterstützung die Achtung der Menschenrechte, die Rechtsstaatlichkeit und die politische Teilhabe von allen Bürgern, insbesondere von Frauen, voraussetzt;

15.

bringt seine große Besorgnis über die im letzten Bericht der Internationalen Atomenergiebehörde (IAEA) erhobenen Vorwürfe hinsichtlich der Fortschritte Irans im Hinblick auf den Erwerb des erforderlichen Know-how für die Planung und den Bau von Atomwaffen zum Ausdruck; bedauert, dass Iran es versäumt hat, uneingeschränkt mit der IAEA zusammenzuarbeiten, obwohl das Land wiederholt betont hat, dass sein Atomprogramm nur der Energieerzeugung zu friedlichen und zivilen Zwecken dient; vertritt die Ansicht, dass die EU und die USA weiter eng im Rahmen der P5+1 zusammenarbeiten sollten, um unter Einsatz aller politischen, diplomatischen und wirtschaftlichen Mittel, einschließlich Sanktionen, weiter starken Druck auf Iran auszuüben, um das Land dazu zu bewegen, seine internationalen Nichtverbreitungsverpflichtungen einzuhalten, und den von Iran ausgehenden Bedrohungen der internationalen Sicherheit umfassend entgegenzuwirken;

16.

betont, dass die EU und die USA gemeinsam 90 % der weltweiten Entwicklungshilfe im Gesundheitsbereich und 80 % der gesamten Hilfe verwalten; begrüßt die Wiederbelebung des Entwicklungsdialogs zwischen der EU und den USA im September 2011, weil nur noch fünf Jahre bleiben, um die Millenniums-Entwicklungsziele zu erreichen;

17.

fordert die EU und die USA auf, auf der Ebene der G20 eine stärkere weltweite Zusammenarbeit bei der Bekämpfung missbräuchlicher Spekulationen und übermäßiger weltweiter Schwankungen bei den Lebensmittelpreisen voranzutreiben; hebt hervor, dass die G20 auch Nicht-G20-Staaten einbeziehen müssen, um weltweite Konvergenz zu gewährleisten;

18.

hebt hervor, dass das Gipfeltreffen auch zu einem Meinungsaustausch und einer verbesserten Abstimmung in Bezug auf Drittstaaten, insbesondere die BRIC-Länder, genutzt werden sollte;

19.

betont, dass der Klimawandel ein weltweites Anliegen ist, und fordert die Kommission auf, sich um ehrgeizige Zusagen der USA zur Erzielung von Fortschritten bei der bevorstehenden Konferenz in Durban zu bemühen, um sicherzustellen, dass ein detailliertes Mandat vereinbart wird, um die Verhandlungen für eine globale umfassende Klimavereinbarung bis 2015 abzuschließen; ist in diesem Zusammenhang besorgt über das vor kurzem vom amerikanischen Repräsentantenhaus angenommene Gesetz 2594, in dem ein Verbot der Beteiligung US-amerikanischer Fluglinien am Emissionshandelssystem der Europäischen Union gefordert wird; ersucht den US-Senat, dieses Gesetz nicht anzunehmen, und ruft zu einem konstruktiven Dialog über dieses Thema auf;

20.

fordert die Teilnehmer des Gipfeltreffens EU-USA auf, bei der Erörterung von Wirtschaftsthemen auch Themen wie Klimaschutz, Ressourcenknappheit und -effizienz, Energiesicherheit, Innovation und Wettbewerbsfähigkeit zu berücksichtigen; bekräftigt erneut, dass international abgestimmte Maßnahmen dazu beitragen, die Anliegen der betroffenen Sektoren – vor allem energieintensiver Sektoren – in Bezug auf die Verlagerung von Emissionsquellen in Angriff zu nehmen;

Freiheit und Sicherheit

21.

erkennt an, dass für alle Passagier- und Güterströme im transatlantischen Bereich geeignete und verhältnismäßige Sicherheitsmaßnahmen ergriffen werden sollten;

22.

fordert die Vereinigten Staaten in diesem Zusammenhang auf, von weitreichenden allgemeinen Restriktionen wie dem lückenlosen Scannen sämtlicher Frachtcontainer oder dem Verbot von Flüssigkeiten an Bord von Flugzeugen Abstand zu nehmen und stattdessen gezieltere und risikogestützte Konzepte wie Regelungen für „zuverlässige Unternehmen“ und das Scannen von Flüssigkeiten zu verfolgen;

23.

begrüßt in diesem Zusammenhang, dass im März 2011 Verhandlungen über das Abkommen zwischen der EU und den USA über den Schutz personenbezogener Daten aufgenommen wurden; nimmt zur Kenntnis, dass die Kommission den Abschluss der Verhandlungen zu einem Abkommen zwischen der EU und den USA über Fluggastdatensätze, das vom Europäischen Parlament unter Berücksichtigung der in seinen Entschließungen vom 5. Mai 2010 (1) und vom 11. November 2010 (2) genannten Anforderungen eingehend geprüft werden wird, bekanntgegeben hat;

24.

unterstreicht die Bedeutung einer korrekten Umsetzung der Auslieferungs- und Rechtshilfeabkommen zwischen der EU und den Vereinigten Staaten sowie der damit verbundenen bilateralen Instrumente;

25.

bekräftigt erneut, dass die EU gegenüber den Vereinigten Staaten auf politischer und technischer Ebene weiterhin deutlich machen muss, welche Bedeutung sie der möglichst baldigen Zulassung der vier verbleibenden EU-Mitgliedstaaten zu dem Programm für eine visafreie Einreise beimisst;

26.

unterstreicht, dass die Integrität des weltweiten Internets und die Kommunikationsfreiheit geschützt werden müssen, indem von einseitigen Maßnahmen zum Entzug von IP-Adressen oder Domänennamen abgesehen wird;

27.

berücksichtigt die konkreten Vorschläge verschiedener Ausschüsse des Europäischen Parlaments und ersucht die Delegation des Europäischen Parlaments im Transatlantischen Dialog der Gesetzgeber, deren Input zu nutzen;

*

* *

28.

beauftragt seinen Präsidenten, diese Entschließung dem Rat, der Kommission, den Regierungen und Parlamenten der Mitgliedstaaten, dem US-Kongress, den Ko-Vorsitzenden des Transatlantischen Dialogs der Gesetzgeber sowie den Ko-Vorsitzenden und dem Sekretariat des Transatlantischen Wirtschaftsrats zu übermitteln.


(1)  ABl. C 81E vom 15.3.2011, S. 70.

(2)  Angenommene Texte, P7_TA(2010)0397.


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