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Document 52011IP0582
Situation in Syria European Parliament resolution of 15 December 2011 on the situation in Syria
Lage in Syrien Entschließung des Europäischen Parlaments vom 15. Dezember 2011 zu der Lage in Syrien
Lage in Syrien Entschließung des Europäischen Parlaments vom 15. Dezember 2011 zu der Lage in Syrien
ABl. C 168E vom 14.6.2013, p. 65–70
(BG, ES, CS, DA, DE, ET, EL, EN, FR, IT, LV, LT, HU, MT, NL, PL, PT, RO, SK, SL, FI, SV)
14.6.2013 |
DE |
Amtsblatt der Europäischen Union |
CE 168/65 |
Donnerstag, 15. Dezember 2011
Lage in Syrien
P7_TA(2011)0582
Entschließung des Europäischen Parlaments vom 15. Dezember 2011 zu der Lage in Syrien
2013/C 168 E/08
Das Europäische Parlament,
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unter Hinweis auf seine früheren Entschließungen zu Syrien, insbesondere jene vom 27. Oktober 2011 zur Lage in Ägypten und Syrien, insbesondere in Bezug auf die christlichen Gemeinschaften (1), vom 15. September 2011 zur Lage in Syrien (2), vom 27. Oktober 2011 zu dem Fall von Rafah Nashed (3) und vom 7. Juli 2011 zur Lage in Syrien, Jemen und Bahrain im Zusammenhang mit der Lage in der Arabischen Welt und in Nordafrika (4), |
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in Kenntnis der Schlussfolgerungen des Rates (Auswärtige Angelegenheiten) vom 10. Oktober 2011, 14. November 2011 und 1. Dezember 2011 sowie der Schlussfolgerungen des Europäischen Rates vom 23. Oktober 2011 und 9. Dezember 2011 zu Syrien, |
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unter Hinweis auf den Beschluss 2011/782/GASP des Rates vom 1. Dezember 2011 über restriktive Maßnahmen gegen Syrien und zur Aufhebung des Beschlusses 2011/273/GASP (5), |
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unter Hinweis auf die Erklärungen der Vizepräsidentin der Kommission/Hohen Vertreterin der Union für Außen- und Sicherheitspolitik (VP/HR) vom 8. Oktober 2011, vom 3. und 28. November 2011 sowie vom 2. Dezember 2011 zu Syrien sowie auf die Erklärung ihres Sprechers vom 23. November 2011, |
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in Kenntnis der Resolution der Generalversammlung der Vereinten Nationen vom 22. November 2011 zur Lage der Menschenrechte in Syrien, |
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in Kenntnis der Resolution des Menschenrechtsrates der Vereinten Nationen vom 2. Dezember 2011 zur Lage der Menschenrechte in der Arabischen Republik Syrien, |
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unter Hinweis auf die Erklärung der Hohen Kommissarin der Vereinten Nationen für Menschenrechte, Navi Pillay, in der 18. Sondersitzung des Menschenrechtsrates der Vereinten Nationen vom 2. Dezember 2011 zur Überprüfung der Lage der Menschenrechte in der Arabischen Republik Syrien, |
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in Kenntnis des Berichts des unabhängigen internationalen Untersuchungsausschusses zur Arabischen Republik Syrien vom 23. November 2011, |
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in Kenntnis der Resolution des Dritten Ausschusses der Generalversammlung der Vereinten Nationen vom 22. November 2011 zur Lage der Menschenrechte in der Arabischen Republik Syrien, |
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unter Hinweis auf die Allgemeine Erklärung der Menschenrechte aus dem Jahre 1948, |
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unter Hinweis auf den Internationalen Pakt über bürgerliche und politische Rechte, den Internationalen Pakt über wirtschaftliche, soziale und kulturelle Rechte, das Übereinkommen gegen Folter und andere grausame, unmenschliche oder erniedrigende Behandlung oder Strafe, die UN-Kinderrechtskonvention und das Fakultativprotokoll betreffend die Beteiligung von Kindern an bewaffneten Konflikten sowie das Übereinkommen über die Verhütung und Bestrafung des Völkermords, zu deren Vertragsparteien Syrien gehört, |
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in Kenntnis der Erklärungen der Arabischen Liga vom 27. August 2011, 16. Oktober 2011 sowie vom 12., 16. und 24. November 2011 zur Lage in Syrien, des Aktionsplans der Arabischen Liga vom 2. November 2011 und ihrer am 27. November 2011 gegen Syrien beschlossenen Sanktionen, |
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in Kenntnis des Beschlusses der Regierung der Republik Türkei vom 30. November 2011 zur Verhängung von Wirtschaftssanktionen gegen Syrien, |
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in Kenntnis der Erklärung der Organisation für Islamische Zusammenarbeit vom 30. November 2011, in der die syrische Regierung aufgefordert wird, den Einsatz exzessiver Gewalt gegen die Bürger unverzüglich zu beenden und die Menschenrechte zu achten, |
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in Kenntnis der gemeinsamen Mitteilung der Kommission und der VP/HR an das Europäische Parlament, den Rat, den Wirtschafts- und Sozialausschuss sowie den Ausschuss der Regionen vom 25. Mai 2011 mit dem Titel „Eine neue Antwort auf eine Nachbarschaft im Wandel“, |
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unter Hinweis auf die Abschlusserklärung der Europa-Mittelmeer-Ministerkonferenz von Barcelona vom 27. und 28. November 1995 (Erklärung von Barcelona) und die Gemeinsame Erklärung des Pariser Gipfels für den Mittelmeerraum vom 13. Juli 2008, die auch von Syrien unterzeichnet wurde, |
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gestützt auf Artikel 110 Absatz 4 seiner Geschäftsordnung, |
A. |
in der Erwägung, dass in Syrien seit März 2011 aufgrund der brutalen Unterdrückung der syrischen Bevölkerung durch das Regime nach Schätzungen der Vereinten Nationen mehr als 5 000 Menschen, davon mehr als 300 Kinder, getötet und noch mehr Menschen verletzt wurden, Berichten zufolge mehr als 14 000 Menschen inhaftiert wurden und Zehntausende in die Nachbarländer geflüchtet sind oder innerhalb des Landes vertrieben wurden; in der Erwägung, dass das gewaltsame Vorgehen gegen gewaltlose Zivilpersonen und die schweren Menschenrechtsverletzungen der syrischen Behörden sowie der syrischen Streitkräfte und Sicherheitskräfte trotz weitreichender internationaler Verurteilung andauern und weiter zunehmen; in der Erwägung, dass Berichten zufolge Dörfer und Städte in ganz Syrien von Regierungstruppen belagert werden und von der Lebensmittelversorgung, der medizinischen Versorgung und von allen Kommunikationsmitteln abgeschnitten sind; in der Erwägung, dass sich für viele Syrer die Menschenrechtslage aufgrund der Gewalt und der Vertreibungen verschlechtert; |
B. |
in der Erwägung, dass die von Präsident Bashar al-Assad angekündigten und zugesagten Reformen und Amnestien niemals in die Praxis umgesetzt wurden und das Regime damit jede Glaubwürdigkeit verloren hat; in der Erwägung, dass die syrische Regierung den Obersten Gerichtshof für Staatssicherheit, ein Sondergericht, das weiterhin außerhalb des ordentlichen Strafrechtssystems steht, nutzt, um politischen Aktivisten und Menschenrechtsverteidigern den Prozess zu machen; in der Erwägung, dass die Gewaltanwendung mit Maßnahmen des Regimes und seiner Anhänger einhergeht, mit denen die religiösen Spannungen verschärft und interethnische sowie interreligiöse Konflikte im Land ausgelöst werden sollen; |
C. |
in der Erwägung, dass der syrische Präsident Bashar al-Assad am 20. November 2011 in einem in der „Sunday Times“ veröffentlichten Interview und am 7. Dezember 2011 in einem Interview mit dem US-amerikanischen Fernsehsender ABC leugnete, dass seine Regierung eine Politik des harten Durchgreifens gegen die Bevölkerung verfolge, und erklärte, er fühle sich im Zusammenhang mit der Niederschlagung der seit zehn Monaten andauernden Aufstände trotz der Berichte über die von den Sicherheitskräften ausgeübte Brutalität nicht schuldig; |
D. |
in der Erwägung, dass in der Resolution des Menschenrechtsrates der Vereinten Nationen vom 2. Dezember 2011 die weit verbreiteten, systematischen und groben Verstöße gegen die Menschenrechte und Grundfreiheiten durch die syrischen Behörden sowie durch die syrischen Streitkräfte und Sicherheitskräfte – wie Tötungen, willkürliche Hinrichtungen, Verfolgungen, willkürliche Verhaftungen, Verschleppungen, Folter, Misshandlungen, Vergewaltigungen und andere Formen der sexuellen Gewalt gegen Zivilpersonen, einschließlich Kinder, sowie die Verweigerung und Behinderung medizinischer Hilfe für verletzte Personen – scharf verurteilt werden und vorgeschlagen wird, ein Mandat für einen Sonderberichterstatter zur Lage der Menschenrechte in dem Land zu erteilen; |
E. |
in der Erwägung, dass im Bericht des unabhängigen internationalen Untersuchungsausschusses für die Arabische Republik Syrien weit verbreitete, systematische und schwerwiegende Menschenrechtsverletzungen durch das Militär, die Sicherheitskräfte und regierungsfreundliche Milizen in Syrien belegt sind; in der Erwägung, dass der Untersuchungsausschuss die ernsthafte Befürchtung hegt, dass an verschiedenen Orten in Syrien Verbrechen gegen die Menschlichkeit begangen wurden; in der Erwägung, dass die syrische Regierung eine Zusammenarbeit mit dem Untersuchungsausschuss abgelehnt hat; in der Erwägung, dass dem Bericht des Untersuchungsausschusses der Vereinten Nationen zufolge zahlreiche Soldaten und Sicherheitskräfte seit Beginn des gewaltsamen Vorgehens und verstärkt in den letzten Monaten zu den Demonstranten übergelaufen sind; |
F. |
in der Erwägung, dass die Hohe Kommissarin der Vereinten Nationen für Menschenrechte, Navi Pillay, in ihrer Erklärung vom 2. Dezember 2011 davor warnte, dass die anhaltende rücksichtlose Unterdrückung der syrischen Bevölkerung durch das Regime einen Bürgerkrieg zur Folge haben könnte, und den Sicherheitsrat der Vereinten Nationen aufforderte, die Lage in Syrien vor den Internationalen Strafgerichtshof zu bringen; |
G. |
in der Erwägung, dass die syrischen Behörden nach wie vor internationalen Journalisten und Beobachtern die Einreise ins Land verwehren; in der Erwägung, dass die Berichte syrischer Flüchtlinge, die Aussagen von Menschenrechtsaktivisten und mit Mobiltelefonen aufgenommene Bilder die wichtigste Informations- und Dokumentationsquelle über die systematischen und umfassenden Menschenrechtsverletzungen, die vom syrischen Militär und den Sicherheitskräften des Landes gegen die Zivilbevölkerung verübt werden, und über die allgemeine Lage in Syrien darstellen; |
H. |
in der Erwägung, dass die Europäische Union am 1. Dezember 2011 ihre restriktiven Maßnahmen gegen Syrien verschärft hat, die nunmehr auch weitere Handelsverbote für Unternehmen und Finanzinstitutionen mit Sitz in der EU in Bezug auf den syrischen Öl- und Finanzsektor, das Einfrieren weiterer Vermögenswerte und Einreiseverbote für 11 Personen und 12 Körperschaften, ein Waffenembargo und insbesondere auch ein Exportverbot von Informations- und Kommunikationstechnologien, die die Regierung dazu verwenden kann, gegen die Menschenrechte der syrischen Bevölkerung zu verstoßen, aus der EU nach Syrien umfassen; |
I. |
in der Erwägung, dass der Rat/EAD es versäumt hat, sich auf die erforderlichen Einzelheiten zum angekündigten Verbot der Ausfuhr von Informations- und Kommunikationstechnologien zu einigen und diese Einzelheiten zu veröffentlichen; in der Erwägung, dass zahlreichen Berichten zufolge in der Europäischen Union niedergelassene Unternehmen die syrische Regierung mit (kundengerechten) Technologien ausgestattet haben, die es ermöglichen, den gesamten Internetverkehr und die mobile Kommunikation in Syrien abzufangen, zu überwachen und zu klassifizieren und sowohl den Verkehr im eigenen Land als auch den internationalen Verkehr abzufangen; in der Erwägung, dass in der Europäischen Union niedergelassene Unternehmen in Syrien Überwachungszentren errichtet und betrieben und der syrischen Regierung entsprechende technische Unterstützung zukommen lassen haben; |
J. |
in der Erwägung, dass sowohl der französische Botschafter in Syrien, Eric Chevallier, als auch der US-Botschafter in Syrien, Robert Ford, nach Damaskus zurückgekehrt sind und damit ihre volle Unterstützung für den Kampf und die Forderungen des syrischen Volkes bekunden wollen; in der Erwägung, dass beide Botschafter im Oktober aufgrund von Sicherheitsbedenken und gewaltsamen Angriffen auf französische Interessen abgezogen worden waren; |
K. |
in der Erwägung, dass der Rat in seinen Schlussfolgerungen vom 1. Dezember 2011 die syrische Opposition erneut zur Schaffung einer gemeinsamen Plattform aufforderte, die weitere Bereitschaft der Europäischen Union zu Gesprächen mit repräsentativen Mitgliedern der Opposition, die sich der Gewaltlosigkeit verschrieben haben, bestätigte und das diesbezügliche Bekenntnis des Syrischen Nationalrates begrüßte; |
L. |
in der Erwägung, dass die VP/HR, Catherine Ashton, am 22. November 2011 mit Vertretern des Syrischen Nationalrates zusammentraf und die Bedeutung einer integrativen oppositionellen politischen Plattform hervorhob; |
M. |
in der Erwägung, dass die Mitglieder des Europäischen Parlaments in den vergangenen Monaten einen Dialog und Meinungsaustausch mit verschiedenen Vertretern der syrischen Opposition im Exil und im Land aufgenommen haben; |
N. |
in der Erwägung, dass die Krise in Syrien eine Bedrohung für die Stabilität und die Sicherheit im gesamten Nahen Osten darstellt; |
O. |
in der Erwägung, dass die Arabische Liga am 16. November 2011 die Mitgliedschaft Syriens in dieser regionalen Organisation ausgesetzt hat, nachdem das Land sich nicht an die Bedingungen des Friedensplans der Arabischen Liga gehalten hatte, die unter anderem vorsahen, dass Syrien seine Panzer aus den aufständischen Städten abzieht, die Demonstranten nicht weiter angreift, einen Dialog mit der Opposition aufnimmt und 500 Beobachter der Arabischen Liga in das Land lässt, um die Lage vor Ort zu prüfen; in der Erwägung, dass die Arabische Liga nach zahlreichen Ultimaten am 27. November 2011 Sanktionen gegen Syrien vereinbart hat, unter anderem das Einfrieren von Vermögenswerten und ein Investitionsembargo; |
P. |
in der Erwägung, dass die türkische Regierung am 30. November 2011 Wirtschaftssanktionen gegen Syrien verhängt hat, verbunden mit einem Waffenembargo einschließlich der Lieferung von Waffen und militärischem Gerät sowie der Aussetzung eines Kooperationsabkommens mit Syrien, bis in Syrien eine neue Regierung im Amt ist; in der Erwägung, dass der türkische Ministerpräsident am 22. November 2011 Präsident al-Assad aufgefordert hat, „endlich zurückzutreten“; in der Erwägung, dass seit März 2011 zehntausende Syrer in der Türkei Zuflucht gesucht haben; |
Q. |
in tiefer Sorge angesichts der Berichte zahlreicher Quellen, wonach die syrische Regierung die Ausweisung von Pater Paolo dall'Oglio angeordnet hat, dem Abt des Klosters Mar Musa in Syrien und erster Preisträger des Anna-Lindh-EuroMed-Preises 2006 für den Dialog zwischen den Kulturen, der weithin bekannt ist für seine Bemühungen der letzten dreißig Jahre um ein harmonisches Verhältnis zwischen den verschiedenen Glaubensgemeinschaften im Land und für seine Bemühungen für eine innere Aussöhnung auf der Grundlage von Verhandlungen und der Meinungsfreiheit; fordert die syrische Regierung auf, von dieser Ausweisung, die sich negativ auf den laufenden Dialog zwischen Christen und Moslems auswirken könnte, Abstand zu nehmen; |
R. |
in der Erwägung, dass die syrischen Behörden am 4. Dezember 2011 die Bloggerin Razan Gazzawi an der syrisch-jordanischen Grenze verhafteten, als sie angeblich in die jordanische Hauptstadt Amman unterwegs war, um dort an einem von ihrem Arbeitgeber, dem Syrischen Zentrum für Medien und Meinungsfreiheit, organisierten Seminar über Pressefreiheit teilzunehmen; |
1. |
verurteilt erneut nachdrücklich die brutale Unterdrückung der syrischen Bevölkerung, auch von Kindern, durch das Regime; spricht den Familien der Opfer sein Mitgefühl aus; bekräftigt seine Solidarität mit der syrischen Bevölkerung, die mit friedlichen Mitteln für Freiheit, Würde und Demokratie kämpft, und würdigt ihren Mut und ihre Entschlossenheit, insbesondere mit Blick auf die Frauen, die eine entscheidende Rolle in dieser Auseinandersetzung wahrnehmen; |
2. |
stellt fest, dass das syrische Regime und insbesondere Präsident Bashar al-Assad, der als verfassungsmäßiger Chef des syrischen Staates die oberste Verantwortung trägt, in Bezug auf ihre Verpflichtungen nach dem humanitären Völkerrecht gescheitert sind, und fordert erneut ein unverzügliches Ende des gewalttätigen Vorgehens gegen friedliche Demonstranten und der Schikanierung ihrer Familien, die Freilassung aller festgenommenen Demonstranten, politischen Häftlinge, Menschenrechtsverteidiger und Journalisten sowie den uneingeschränkten Zugang internationaler humanitärer Organisationen und internationaler Menschenrechtsorganisationen sowie internationaler Medien zum Land; |
3. |
fordert Präsident Bashar al-Assad und sein Regime erneut auf, unverzüglich zurückzutreten, damit in Syrien ein demokratischer Übergang vollzogen werden kann; |
4. |
fordert, dass die weit verbreiteten, systematischen und groben Verstöße gegen die Menschenrechte und Grundfreiheiten durch die syrischen Behörden sowie durch die Streitkräfte und Sicherheitskräfte des Landes unverzüglich unabhängig und transparent untersucht werden, damit gewährleistet wird, dass alle Verantwortlichen für diese Verstöße, die sich zu Verbrechen gegen die Menschlichkeit ausweiten könnten, von der internationalen Gemeinschaft zur Rechenschaft gezogen werden; |
5. |
betont, dass die syrische Opposition und die Demonstranten die Entsendung internationaler Beobachter, die vor Angriffen auf Zivilisten abschrecken soll, sowie den umfassenden Zugang internationaler humanitärer Organisationen und von Menschenrechtsorganisationen sowie internationaler Medien zum Land fordern; |
6. |
fordert einen friedlichen und echten Übergang zur Demokratie, der den legitimen Wünschen der syrischen Bevölkerung entspricht und auf einem integrativen nationalen politischen Dialog beruht, an dem sich alle demokratischen Kräfte und die Zivilgesellschaft des Landes beteiligen; fordert die Oppositionskräfte mit Nachdruck auf, bei ihrer Verteidigung der Bevölkerung nicht in die Falle einer weiteren Eskalation der Gewalt und Militarisierung der Situation zu laufen; bekundet seine ernsthafte Besorgnis, dass die Einschüchterung durch die syrischen Behörden auf oppositionelle Aktivisten, die im Exil leben, ausgeweitet werden könnte, und fordert die Mitgliedstaaten der Europäischen Union auf, die Möglichkeit zu prüfen, syrische Diplomaten in der EU auszuweisen oder andere geeignete Schritte gegen sie einzuleiten, wenn sie an derartigen Entwicklungen beteiligt sind; |
7. |
begrüßt und unterstützt die laufenden Bemühungen der syrischen Opposition sowohl in Syrien selbst als auch im Ausland, eine gemeinsame Plattform aufzubauen, weiterhin mit der internationalen Gemeinschaft und insbesondere mit der Arabischen Liga zusammenzuarbeiten und auf eine gemeinsame Vision der Zukunft Syriens und den Übergang zu einem demokratischen System hinzuarbeiten; unterstützt auch weiterhin den Syrischen Nationalrat und betont, wie wichtig es ist, dass sich die syrische Opposition und die Freie Syrische Armee ihrerseits für die Menschenrechte, die Grundfreiheiten und die Rechtsstaatlichkeit einsetzen und an einem eindeutigen Bekenntnis zu einer friedlichen und integrativen Strategie festhalten; unterstützt die Schlussfolgerungen des Rates vom 1. Dezember 2011 und fordert die Europäische Union und ihre Mitgliedstaaten auf, sie zügig umzusetzen und neue Wege zu finden, um ihre nichtmilitärische Unterstützung für die Oppositionsbewegung zu verstärken; |
8. |
betont erneut, dass die syrische Regierung nicht in der Lage gewesen ist, ihrer Verantwortung für den Schutz ihrer Bevölkerung, für die sofortige Beendigung aller Menschenrechtsverletzungen und für die Einstellung aller Angriffe auf Zivilpersonen gerecht zu werden; ist der Ansicht, dass die internationale Gemeinschaft infolge dieses Versagens der syrischen Regierung dringend angemessene Maßnahmen ergreifen muss; |
9. |
begrüßt die Zusage der Europäischen Union, sich weiterhin für verstärkten internationalen Druck auf das syrische Regime einzusetzen; unterstützt nachdrücklich die Beschlüsse des Rates vom 14. November und vom 1. Dezember 2011, dem Regime neue Beschränkungen aufzuerlegen, und fordert eine Ausweitung des Einfrierens von Vermögenswerten und des Einreiseverbots auf jene Familien und Unternehmen, auf die sich das Regime im Wesentlichen stützt; unterstreicht, dass die Europäische Union bereit sein muss, weitere Maßnahmen zu ergreifen, um das syrische Volk zu unterstützen, das mit friedlichen Mitteln für eine demokratische Zukunft kämpft; fordert weitere Sanktionen der EU, die sich gegen das syrische Regime richten, die negativen Auswirkungen auf die Bevölkerung aber auf ein Mindestmaß beschränken, solange die Unterdrückung fortgesetzt wird, sowie die Einrichtung eines geeigneten Mechanismus, mit dem den derzeitigen und künftigen humanitären Notfallsituationen im Lande begegnet werden kann; begrüßt und unterstützt die Schlussfolgerungen des Rates vom 1. Dezember 2011 zu Syrien, in denen auch erklärt wird, dass die Europäische Union bereit ist, eine neue und ehrgeizige Partnerschaft mit Syrien in allen Bereichen von beiderseitigem Interesse aufzubauen, wozu auch die Inanspruchnahme von Unterstützung und die Stärkung der Handels- und Wirtschaftsbeziehungen gehört, sobald Präsident Bashar al-Assad zurücktritt und sich ein echter demokratischer Übergang abzeichnet; |
10. |
begrüßt und unterstützt die Resolutionen zur Lage der Menschenrechte in Syrien, die von der Generalversammlung der Vereinten Nationen am 22. November 2011, dem Menschenrechtsrat der Vereinten Nationen am 2. Dezember 2011 und vom Dritten Ausschuss der Generalversammlung der Vereinten Nationen am 22. November 2011 angenommen wurden, sowie den Bericht des unabhängigen internationalen Untersuchungsausschusses vom 23. November 2011 zu Syrien; fordert die unverzügliche Aussetzung der Mitgliedschaft Syriens in der Menschenrechtskommission der UNESCO; |
11. |
bedauert, dass der Sicherheitsrat der Vereinten Nationen bisher nicht in der Lage gewesen ist, adäquat auf die derzeitigen brutalen Vorfälle in Syrien zu reagieren; bekräftigt seine Forderung an die Mitglieder des Sicherheitsrates der Vereinten Nationen und insbesondere an Russland und China, ihrer Verantwortung nachzukommen und dafür Sorge zu tragen, dass in Syrien die internationalen Menschenrechtsnormen geachtet werden; unterstützt weiterhin die Anstrengungen der EU und ihrer Mitgliedstaaten in diesem Bereich; fordert gleichzeitig den Sicherheitsrat der Vereinten Nationen auf, die vom syrischen Regime gegen die syrische Bevölkerung verübten Verbrechen vor den Internationalen Strafgerichtshof zu bringen; |
12. |
unterstützt nachdrücklich die Bemühungen der Arabischen Liga, die Gewalt zu beenden und eine politische Lösung in Syrien zu fördern; begrüßt den Vorschlag der Liga, eine Beobachtermission zu entsenden, um der Zivilbevölkerung Schutz zu bieten; ist besorgt über das fehlende Engagement der syrischen Behörden bezüglich der Umsetzung des Aktionsplans; begrüßt den Beschluss der Arabischen Liga, Sanktionen gegen das syrische Regime zu verhängen; fordert das syrische Regime auf, sich aller unmittelbaren oder mittelbaren Versuche, Nachbarländer zu destabilisieren, zu enthalten; |
13. |
fordert eine verstärkte Zusammenarbeit zwischen der Europäischen Union und der Türkei in Bezug auf die Lage in Syrien; begrüßt die Verurteilung des syrischen Regimes durch die Türkei, ihre Verhängung von Wirtschaftssanktionen gegen das Regime und ihre Politik der offenen Grenzen für Flüchtlinge; |
14. |
fordert die VP/HR auf, alles in die Wege zu leiten, um Gespräche mit der Türkei, der Arabischen Liga und der syrischen Opposition über die Bedingungen für die Einrichtung humanitärer Korridore an der syrisch-türkischen Grenze aufzunehmen, um syrische Flüchtlinge und alle Zivilpersonen zu schützen, die versuchen, aus dem Land zu fliehen, um der militärischen Unterdrückung zu entgehen; |
15. |
beauftragt seinen Präsidenten, diese Entschließung dem Rat, der Kommission, der Vizepräsidentin der Kommission/Hohen Vertreterin der Union für Außen- und Sicherheitspolitik, den Regierungen und Parlamenten der Mitgliedstaaten, der Regierung und dem Parlament der Volksrepublik China, der Regierung und dem Parlament der Russischen Föderation, der Regierung und dem Parlament der Arabischen Republik Syrien sowie der Regierung und dem Parlament der Republik Türkei zu übermitteln. |
(1) Angenommene Texte, P7_TA(2011)0471.
(2) Angenommene Texte, P7_TA(2011)0387.
(3) Angenommene Texte, P7_TA(2011)0476.
(4) Angenommene Texte, P7_TA(2011)0333.
(5) ABl. L 319 vom 2.12.2011, S. 56.