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Document 52011PC0074

Vorschlag für einen BESCHLUSS DES RATES über das innerhalb des Rahmenprogramms der Europäischen Atomgemeinschaft für Forschungs- und Ausbildungsmaßnahmen im Nuklearbereich (2012-2013) von der Gemeinsamen Forschungsstelle durch direkte Maßnahmen durchzuführende spezifische Programm

/* KOM/2011/0074 endg. - NLE 2011/0044 */

52011PC0074

Vorschlag für einen BESCHLUSS DES RATES über das innerhalb des Rahmenprogramms der Europäischen Atomgemeinschaft für Forschungs- und Ausbildungsmaßnahmen im Nuklearbereich (2012-2013) von der Gemeinsamen Forschungsstelle durch direkte Maßnahmen durchzuführende spezifische Programm /* KOM/2011/0074 endg. - NLE 2011/0044 */


[pic] | EUROPÄISCHE KOMMISSION |

Brüssel, den 7.3.2011

KOM(2011) 74 endgültig

2011/0044 (NLE)

Vorschlag für einen

BESCHLUSS DES RATES

über das innerhalb des Rahmenprogramms der Europäischen Atomgemeinschaft für Forschungs- und Ausbildungsmaßnahmen im Nuklearbereich (2012-2013) von der Gemeinsamen Forschungsstelle durch direkte Maßnahmen durchzuführende spezifische Programm

{KOM(2011) 71 final}{KOM(2011) 72 final}{KOM(2011) 73 final}{SEK(2011) 204 final}

BEGRÜNDUNG

1. KONTEXT DES VORSCHLAGS

1.1. Gründe und Ziele

Gemäß dem Euratom-Vertrag sind alle Forschungsprogramme auf fünf Jahre begrenzt. Das derzeitige Euratom-Rahmenprogramm (Euratom-RP7, 2007-2011), das zwei spezifische Programme (eines für „indirekte Maßnahmen“ und eines für „direkte Maßnahmen“ der JRC) umfasst, läuft Ende des Jahres 2011 aus. Dieser Begründung ist ein Vorschlag für einen Beschluss des Rates beigefügt, mit dem das spezifische Programm für „direkte Maßnahmen“ um zwei Jahre (2012-2013) verlängert wird. Dadurch soll insbesondere sichergestellt werden, dass die von der EU geförderte Forschung auf diesen Gebieten nach 2007-2011 für weitere zwei Jahre fortgeführt werden kann. Dazu werden in dem Vorschlag die Ziele der FuE-Tätigkeiten erläutert.

1.2. Allgemeiner Hintergrund

Den Schwerpunkt des JRC-Programms bildet die Forschung zur Abfallentsorgung sowie zur nuklearen Sicherheit und zur Gefahrenabwehr für vorhandene und fortgeschrittene kerntechnische Anlagen. Mit dem Forschungsprogramm werden die wissenschaftlichen Kenntnisse auf diesen Gebieten verbessert und politische Möglichkeiten für den Energiemix des 21. Jahrhunderts sowie für einen sicheren und effizienten Einsatz der Kernenergie unterstützt. Zur Sicherung eines gründlichen Verständnisses von Schlüsselphänomenen ist eine Förderung der Grundlagenforschung sowie der zielgerichteten Forschung von entscheidender Bedeutung. Einen weiteren besonderen Schwerpunkt bildet die Förderung der Aus- und Weiterbildung bereits tätiger und künftiger Wissenschaftler und Ingenieure.

Die Notwendigkeit einer verantwortlichen Nutzung der Kernenergie, einschließlich der Gewährleistung der nuklearen Sicherheit und der Gefahrenabwehr, wird in der EU wie auch weltweit zunehmend anerkannt. Dies wurde erst kürzlich auf höchster politischer Ebene hervorgehoben, so etwa auf der internationalen Konferenz über den Zugang zur zivilen Nutzung der Kernenergie (International Conference on Access to Civil Nuclear Energy) vom 8. bis 9. März 2010 in Paris, beim Gipfeltreffen zur Sicherung im Nuklearbereich (Nuclear Security Summit) vom 12. bis 13. April 2010 in Washington und auf der Konferenz zur Überprüfung des Vertrags über die Nichtverbreitung von Kernwaffen im Mai 2010 in New York.

Zur Stärkung des Europäischen Forschungsraums bedarf es eines gemeinsamen europäischen Standpunkts zu zentralen Problemen und Herangehensweisen. Alle Tätigkeiten müssen daher in enger Absprache mit den wichtigsten Fachforen durchgeführt werden, wie der Plattform „Nachhaltigkeit der Kernenergie“ (SNETP) und der Plattform „Verwirklichung der Endlagerung in geologischen Formationen“ (IGDTP). Darüber hinaus wird auch die Vernetzung mit internationalen Organisationen und wichtigen Drittländern, wie z. B. den Mitgliedern des „Internationalen Forums Generation IV“, gefördert. Gegebenenfalls kann auch eine Koordinierung mit den indirekten Maßnahmen der GD RTD und weiteren Initiativen in anderen Generaldirektionen erforderlich sein.

1.3. Forschungstätigkeiten im Nuklearbereich (direkte Maßnahmen)

Dieses spezifische Programm für direkte Maßnahmen umfasst die folgenden drei vorrangigen Themenbereiche:

1. Entsorgung nuklearer Abfälle, Umweltauswirkungen und Grundlagenwissen;

2. nukleare Sicherheit;

3. Sicherungsmaßnahmen und Gefahrenabwehr im Nuklearbereich.

1.4. Bestehende Rechtsvorschriften auf diesem Gebiet

Nach Artikel 7 des Euratom-Vertrags ist das Euratom-Rahmenprogramm das wichtigste Instrument der Gemeinschaft für die Unterstützung und Ergänzung der Forschungs- und Entwicklungstätigkeiten der Mitgliedstaaten im Nuklearbereich. Die bestehenden Rechtsvorschriften (Rechtsakte des Rates zum Siebten Rahmenprogramm für 2007-2011)[1] laufen Ende des Jahres 2011 aus.

1.5. Übereinstimmung mit anderen Politikbereichen und Zielen der Europäischen Union

Die mit dem vorgeschlagenen Euratom-Rahmenprogramm zu fördernden FuE-Tätigkeiten stehen voll und ganz im Einklang mit den Zielsetzungen des Europäischen Strategieplans für Energietechnologie (SET-Plan).

2. ERGEBNISSE DER ANHÖRUNGEN INTERESSIERTER KREISE UND DER FOLGENABSCHÄTZUNGEN

2.1. Anhörung interessierter Kreise

In Übereinstimmung mit dem Euratom-Vertrag hat die Kommission den Ausschuss für Wissenschaft und Technik (STC) konsultiert. Der Vorschlag für das Euratom-Rahmenprogramm stützt sich ferner auf die Ergebnisse der Erörterungen mit dem Rat über den ITER.

2.2. Einholung und Nutzung von Expertenwissen

Zur Abfassung des Vorschlags für das Euratom-Rahmenprogramm hat die Kommission auf mehrere Quellen zurückgegriffen, u. a. auf

a) Zwischenbewertungen des 7. Euratom-Rahmenprogramms durch unabhängige Expertengremien;

b) Beiträge des JRC-Verwaltungsrates;

c) Beiträge des Ausschusses für Wissenschaft und Technik (STC) zur Verlängerung des 7. Euratom-Rahmenprogramms und zur Vorbereitung des 8. Rahmenprogramms;

d) Berichte wie Strategiepapiere und strategische Forschungsagenden, die von den Technologieplattformen im Nuklearbereich ausgearbeitet wurden (der Technologieplattform „Nachhaltigkeit der Kernenergie“ (SNETP), der Technologieplattform „Verwirklichung der Endlagerung in geologischen Formationen“ (IGD-TP) und der „Multidisziplinären europäischen Niedrigdosis-Initiative“ (MELODI)).

2.3. Folgenabschätzung

Gemäß Artikel 21 der Durchführungsbestimmungen zur Haushaltsordnung (Verordnung (EG, Euratom) Nr. 2342/2002 der Kommission) hat die Kommission eine Ex-ante-Bewertung durchgeführt. Da dieser Vorschlag die Fortsetzung der Tätigkeiten des Euratom-Rahmenprogramms im Zeitraum 2012-2013 im Rahmen derselben finanziellen Vorausschau betrifft, ist keine Folgenabschätzung erforderlich.

3. RECHTLICHE ASPEKTE DES VORSCHLAGS

Rechtsgrundlage für dieses spezifische Programm sind die Artikel 1, 2, 4 und 7 des Euratom-Vertrags.

4. AUSWIRKUNGEN AUF DEN HAUSHALT

Der diesem Vorschlag für einen Beschluss beigefügte „Finanzbogen für Rechtsakte“ erläutert die finanziellen Auswirkungen und den Bedarf an personellen und administrativen Ressourcen.

2011/0044 (NLE)

Vorschlag für einen

BESCHLUSS DES RATES

über das innerhalb des Rahmenprogramms der Europäischen Atomgemeinschaft für Forschungs- und Ausbildungsmaßnahmen im Nuklearbereich (2012-2013) von der Gemeinsamen Forschungsstelle durch direkte Maßnahmen durchzuführende spezifische Programm

DER RAT DER EUROPÄISCHEN UNION –

gestützt auf den Vertrag zur Gründung der Europäischen Atomgemeinschaft, insbesondere auf Artikel 7,

auf Vorschlag der Europäischen Kommission,

nach Stellungnahme des Europäischen Parlaments[2],

nach Stellungnahme des Europäischen Wirtschafts- und Sozialausschusses[3],

in Erwägung nachstehender Gründe:

4. Gemäß dem Beschluss Nr. XXXX/XXXXX/Euratom des Rates vom XXXXX über das Rahmenprogramm der Europäischen Atomgemeinschaft für Forschungs- und Ausbildungsmaßnahmen (2012-2013)[4] (nachstehend „Rahmenprogramm (2012-2013)“ genannt) soll die Durchführung des Rahmenprogramms (2012-2013) durch spezifische Programme erfolgen, in denen die Einzelheiten der Durchführung, die Laufzeit und die für notwendig erachteten Mittel festgelegt werden.

5. Das Rahmenprogramm (2012-2013) umfasst zwei Arten von Maßnahmen: indirekte Maßnahmen zur Fusionsenergieforschung und zur Forschung in den Bereichen Kernspaltung und Strahlenschutz sowie direkte Maßnahmen der Gemeinsamen Forschungsstelle im Bereich der Kernenergie. Das vorliegende spezifische Programm betrifft die Durchführung der direkten Maßnahmen.

6. Die Gemeinsame Forschungsstelle (nachstehend „JRC“ genannt) sollte die durch so genannte „direkte Maßnahmen“ durchzuführenden Forschungs- und Ausbildungstätigkeiten gemäß einem spezifischen Programm der JRC innerhalb des Rahmenprogramms (2012-2013) durchführen.

7. Bei der Erfüllung ihres Auftrags sollte die JRC auftraggeberorientierte wissenschaftlich-technische Unterstützung für die Politikgestaltung der Europäischen Union leisten, die Umsetzung und Überwachung bereits vorhandener Strategien unterstützen und dabei auf neue politische Anforderungen reagieren. Im Rahmen ihres Auftrags sollte die JRC Forschung von europäischem Spitzenniveau durchführen und dazu ihr eigenes exzellentes wissenschaftliches Niveau aufrechterhalten.

8. Ein besonderer Schwerpunkt bei der Durchführung dieses spezifischen Programms sollte der Förderung der Mobilität und Ausbildung von Forschern sowie der Förderung von Innovationen in der Europäischen Union gelten. Insbesondere sollte die JRC angemessene Ausbildungsmaßnahmen in Bezug auf die nukleare Sicherheit und die Gefahrenabwehr durchführen.

9. Dieses spezifische Programm sollte auf flexible, effiziente und transparente Weise umgesetzt werden, wobei die relevanten Anforderungen der Nutzer der JRC und die politischen Maßnahmen der Europäischen Union zu beachten und gleichzeitig die finanziellen Interessen der Europäischen Union zu wahren sind. Die im Rahmen des spezifischen Programms durchgeführten Maßnahmen sollten gegebenenfalls an diese Anforderungen sowie an wissenschaftliche und technische Entwicklungen angepasst werden und auf wissenschaftliche Exzellenz abzielen.

10. Neben der Zusammenarbeit im Rahmen des Abkommens über den Europäischen Wirtschaftsraum oder eines Assoziierungsabkommens kann dieses spezifische Programm auch in internationaler Zusammenarbeit mit Drittländern und internationalen Organisationen durchgeführt werden, insbesondere auf der Grundlage von Artikel 2 Buchstabe h, Artikel 101 und Artikel 102 des Euratom-Vertrags.

11. Im Rahmen der Erweiterungs- und Integrationsmaßnahmen möchte die JRC die Einbeziehung von Organisationen und Forschern aus neuen Mitgliedstaaten in ihre Tätigkeiten, insbesondere im Rahmen der wissenschaftlich-technischen Elemente des Besitzstands der Europäischen Union, sowie eine verstärkte Zusammenarbeit mit Organisationen und Forschern aus Beitritts- und Kandidatenländern fördern. Eine allmähliche Öffnung sollte auch gegenüber Nachbarländern angestrebt werden, insbesondere in Bezug auf vorrangige Themen der Europäischen Nachbarschaftspolitik.

12. Die JRC sollte durch wettbewerbsorientierte Tätigkeiten auch weiterhin zusätzliche Ressourcen erwirtschaften. Dies umfasst die Teilnahme an den indirekten Maßnahmen des Rahmenprogramms (2012-2013), die Arbeit für Dritte und in geringerem Umfang auch die Verwertung von Rechten des geistigen Eigentums.

13. Im Einklang mit der Verordnung (EG, Euratom) Nr. 1605/2002 des Rates vom 25. Juni 2002 über die Haushaltsordnung für den Gesamthaushaltsplan der Europäischen Gemeinschaften[5] und der Verordnung (EG, Euratom) Nr. 2342/2002 der Kommission vom 23. Dezember 2002 mit Durchführungsbestimmungen zur Verordnung (EG, Euratom) Nr. 1605/2002 des Rates über die Haushaltsordnung für den Gesamthaushaltsplan der Europäischen Gemeinschaften[6] sollte unter Wahrung der Rechtssicherheit und Gewährleistung des Zugangs zu den Ergebnissen des Programms für alle Teilnehmer auf möglichst effiziente und nutzerfreundliche Weise die wirtschaftliche Haushaltsführung des Rahmenprogramms (2012-2013) und seiner Durchführung sichergestellt werden.

14. Zur Verhinderung von Unregelmäßigkeiten und Betrug sollten – dem Umfang der finanziellen Interessen der Europäischen Union entsprechend – Maßnahmen getroffen werden, um sowohl die Wirksamkeit der finanziellen Unterstützung als auch die wirksame Nutzung dieser Mittel zu überwachen. Es sollten zudem die erforderlichen Schritte eingeleitet werden, um entgangene, rechtsgrundlos gezahlte oder nicht ordnungsgemäß verwendete Beträge gemäß der Verordnung (EG, Euratom) Nr. 1605/2002, der Verordnung (EG, Euratom) Nr. 2342/2002, der Verordnung (EG, Euratom) Nr. 2988/95 des Rates vom 18. Dezember 1995 über den Schutz der finanziellen Interessen der Europäischen Gemeinschaften[7], der Verordnung (EG, Euratom) Nr. 2185/96 des Rates vom 11. November 1996 betreffend die Kontrollen und Überprüfungen vor Ort durch die Kommission zum Schutz der finanziellen Interessen der Europäischen Gemeinschaften vor Betrug und anderen Unregelmäßigkeiten[8] und der Verordnung (EG) Nr. 1073/1999 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 25. Mai 1999 über die Untersuchungen des Europäischen Amtes für Betrugsbekämpfung (OLAF)[9] wieder einzuziehen.

15. Die Kommission sollte zu gegebener Zeit eine unabhängige Bewertung der Tätigkeiten auf den unter dieses spezifische Programm fallenden Gebieten veranlassen.

16. Bei den im Rahmen dieses spezifischen Programms durchgeführten Forschungstätigkeiten sollten ethische Grundprinzipien, insbesondere jene der Charta der Grundrechte der Europäischen Union, beachtet werden.

17. Die Kommission hat den Ausschuss für wissenschaftliche und technische Forschung gehört.

HAT FOLGENDEN BESCHLUSS ERLASSEN:

Artikel 1

Das von der Gemeinsamen Forschungsstelle innerhalb des Rahmenprogramms der Europäischen Atomgemeinschaft für Forschungs- und Ausbildungsmaßnahmen im Nuklearbereich (2012-2013) durch direkte Maßnahmen durchzuführende spezifische Programm (nachstehend das „spezifische Programm“) wird für den Zeitraum vom 1. Januar 2012 bis zum 31. Dezember 2013 angenommen.

Artikel 2

In dem spezifischen Programm werden die Tätigkeiten für die Maßnahmen der Gemeinsamen Forschungsstelle im Nuklearbereich festgelegt, mit denen sämtliche Forschungsmaßnahmen unterstützt werden, die in folgenden Themenbereichen im Rahmen internationaler Zusammenarbeit durchgeführt werden:

18. Entsorgung nuklearer Abfälle, Umweltauswirkungen und Grundlagenwissen;

19. nukleare Sicherheit (vorhandener und künftiger Generationen von Kernreaktoren sowie ihres Brennstoffkreislaufs);

20. Gefahrenabwehr im Nuklearbereich (einschließlich Sicherungsmaßnahmen, Nichtverbreitung von Kernwaffen, Bekämpfung von illegalem Handel und Nuklearforensik).

Die Ziele und Grundzüge der im ersten Absatz genannten Tätigkeiten sind im Anhang dargelegt.

Artikel 3

Gemäß Artikel 3 des Beschlusses [ Ratsbeschluss zum Euratom-RP nach Verabschiedung einzufügen ] beläuft sich der für die Durchführung des spezifischen Programms erforderlich Betrag auf 233 216 000 EUR.

Artikel 4

Bei allen Forschungstätigkeiten innerhalb des spezifischen Programms sind ethische Grundprinzipien zu beachten.

Artikel 5

Das spezifische Programm wird mittels direkter Maßnahmen durchgeführt, die in Anhang II des Beschlusses [ Ratsbeschluss zum Euratom-RP nach Verabschiedung einzufügen ] beschrieben sind.

Artikel 6

21. Die Kommission stellt ein Mehrjahres-Arbeitsprogramm zur Durchführung des spezifischen Programms auf, in dem die im Anhang festgelegten Ziele und wissenschaftlichen und technologischen Prioritäten sowie der Zeitplan für die Durchführung genauer dargelegt sind.

22. Im Mehrjahres-Arbeitsprogramm werden relevante Forschungstätigkeiten der Mitgliedstaaten, der assoziierten Staaten sowie europäischer und internationaler Organisationen berücksichtigt. Es wird gegebenenfalls aktualisiert.

Artikel 7

Die Kommission veranlasst die in Artikel 6 des Beschlusses … vorgesehene unabhängige Bewertung der Tätigkeiten auf den unter das spezifische Programm fallenden Gebieten.

Artikel 8

Dieser Beschluss tritt am dritten Tag nach seiner Veröffentlichung im Amtsblatt der Europäischen Union in Kraft.

Geschehen zu Brüssel am

Im Namen des Rates

Der Präsident

ANHANG

Spezifisches Programm der Gemeinsamen Forschungsstelle

1. ZIEL

Das übergeordnete Ziel dieses spezifischen Programms besteht darin, auftraggeberorientierte wissenschaftlich-technische Unterstützung für die Politik der Europäischen Union im Bereich der Kernenergie zu erbringen und die Verpflichtungen aus dem Euratom-Vertrag zu erfüllen. Dazu ist es erforderlich, Kenntnisse, Fähigkeiten und Kompetenzen kontinuierlich zu aktualisieren, um das erforderliche Fachwissen zur Sicherheit von Kernreaktoren, zu den entsprechenden Sicherungsmaßnahmen und zur Gefahrenabwehr stets auf dem aktuellen Stand der Technik bereitstellen zu können.

2. HERANGEHENSWEISE

Die Tätigkeiten der JRC im Nuklearbereich sind darauf ausgerichtet, den aus dem Euratom-Vertrag erwachsenden Verpflichtungen im Bereich Forschung und Entwicklung gerecht zu werden und sowohl die Kommission als auch die Mitgliedstaaten in den Bereichen Sicherungsmaßnahmen und Nichtverbreitung von Kernwaffen, Abfallentsorgung, Sicherheit kerntechnischer Einrichtungen und des Brennstoffkreislaufs, Radioaktivität in der Umwelt und Strahlenschutz zu unterstützen.

Im Zuge des Rahmenprogramms (2012-2013) werden sich die Forschungs- und Unterstützungstätigkeiten auch weiterhin auf folgende Bereiche konzentrieren:

23. Entsorgung nuklearer Abfälle, Umweltauswirkungen und Grundlagenwissen;

24. nukleare Sicherheit (vorhandener und künftiger Generationen von Kernreaktoren und ihres Brennstoffkreislaufs);

25. Gefahrenabwehr im Nuklearbereich (einschließlich Sicherungsmaßnahmen, Nichtverbreitung von Kernwaffen, Bekämpfung von illegalem Handel und Nuklearforensik).

Zudem wird die JRC ihre Rolle als europäischer Bezugspunkt für die Informationsverbreitung sowie für die Aus- und Weiterbildung junger Wissenschaftler weiter ausbauen.

3. TÄTIGKEITEN

3.1. Entsorgung nuklearer Abfälle, Umweltauswirkungen und Grundlagenwissen

3.1.1. Charakterisierung, Lagerung und Endlagerung abgebrannter Brennstoffe und hochradioaktiver Abfälle

Die Entsorgung abgebrannter Brennstoffe und hochradioaktiver Abfälle umfasst die Verarbeitung und Konditionierung, den Transport sowie die Zwischenlagerung und die Endlagerung in geologischen Formationen. In all diesen Phasen ist es das oberste Ziel, während der sehr langen Zerfallszeiten die Freisetzung von Radionukliden in die Biosphäre zu verhindern. Die Auslegung, Bewertung und das Funktionieren künstlicher und natürlicher Rückhaltesysteme während der jeweiligen Zeiträume sind dabei von entscheidender Bedeutung und hängen unter anderem vom Verhalten des Brennstoffs bzw. Abfalls in der geologischen Umgebung ab. Dieses spezifische Programm umfasst daher auch Studien in diesem Bereich.

3.1.2. Trennung und Transmutation

Im Rahmen der Hauptstrategie für künftige Kernenergieanlagen wird angestrebt, den Brennstoffzyklus mit dem Ziel zu schließen, die langfristige Radiotoxizität kerntechnischer Abfälle zu verringern und Ressourcen nachhaltiger zu nutzen. Die größten Herausforderungen dieses Konzepts bleiben die Optimierung der Brennstofftrennung zur Separation ausgewählter langlebiger Radionuklide vom abgebrannten Brennstoff sowie die Herstellung und Qualifizierung sicherer und zuverlässiger Brennstoffe für die Actinoidenumwandlung. An der Gemeinsamen Forschungsstelle werden experimentelle Arbeiten im Bereich der Trennung sowohl in Bezug auf wässrige Lösungen als auch in Bezug auf pyrometallurgische Verfahren (mit salzhaltigen Medien) durchgeführt.

3.1.3. Grundlagenforschung zu Actinoiden

Für die Erhaltung von Kompetenzen und einer Spitzenposition bei den Technologien für die zivile Nutzung der Kernenergie ist es wesentlich, die interdisziplinäre Grundlagenforschung zu Kernmaterial zu fördern, da sich hieraus technologische Innovationen ergeben können. Dazu wiederum sind Kenntnisse über die Reaktion der so genannten „5f-Elemente“ (d. h. der Actinoide) und ihrer Verbindungen auf (meist extreme) thermodynamische Parameter erforderlich. Aufgrund der kleinen experimentellen Datengrundlage und der intrinsischen Komplexität der Modellierung sind unsere Kenntnisse dieser Mechanismen derzeit noch begrenzt. Eine weitere Grundlagenforschung in diesem Bereich ist daher unverzichtbar, um das Verhalten dieser Elemente zu verstehen und in der modernen Physik der kondensierten Materie auch weiterhin eine führende Rolle spielen zu können. Entwicklungen in den Bereichen Modellierung und Simulation werden genutzt, um die Ergebnisse experimenteller Programme zu unterstützen.

Die JRC wird weiterhin ein führendes Grundlagenforschungsprogramm im Bereich der Actinoiden-Physik und –Chemie durchführen, das in erster Linie dazu dient, Wissenschaftlern aus Universitäten und Forschungszentren Versuchsanlagen von Weltklasseniveau zur Verfügung zu stellen. Dies soll es ihnen ermöglichen, die Eigenschaften von Actinoiden zu erforschen und so ihre Ausbildung zu ergänzen und zu Fortschritten in den Nuklearwissenschaften beizutragen.

3.1.4. Kerntechnische Daten

Aus der vorgeschlagenen Konzeption spezieller Verbrennungsanlagen für minore Actinoide und den fortgeschrittenen Konzepten für die Kernenergieerzeugung ergibt sich neuer Bedarf an weitaus präziseren kerntechnischen Daten. Die Qualität der Versuchsdaten ist für eine Verbesserung der Sicherheitsstandards und eine Verringerung der Fehlermargen und somit für die Kosteneffizienz der Auslegung und des Baus neuer Reaktorsysteme von entscheidender Bedeutung. Die von Industrie und Forschungslaboren verwendeten Daten müssen vollständig, korrekt und mit Hilfe von klar definierten Qualitätssicherungsverfahren validiert sein.

Die JRC wird international erforderliche Daten generieren und gewährleistet auch weiterhin einen sicheren Betrieb des Van-de-Graaff-Beschleunigers und des Linearbeschleunigers GELINA.

3.1.5. Medizinische Anwendungen der kerntechnischen Forschung

Neue Krebstherapien wie die zielgerichtete Alpha-Immuntherapie (Targeted Alpha Therapy, TAT) nutzen die besonderen physikalischen Eigenschaften der Alphastrahlung (insbesondere ihre hohe Energie und ihre kurze Reichweite im menschlichen Gewebe), um kranke Zellen gezielt zu zerstören, ohne dabei gesundes Gewebe in der Umgebung zu schädigen. Diese Techniken eignen sich zur Behandlung von Krebs und Infektionskrankheiten.

Die JRC wird die Entwicklung von TAT auch weiterhin unterstützen und sich dabei insbesondere auf alternative Verfahren zur Herstellung von Alpha-Strahlern und die strahlenbiologische Prüfung von radioaktiv markierten Biomolekülen konzentrieren, wobei sie deren Effizienz und Durchführbarkeit im Hinblick auf den Einsatz in Krankenhäusern und in der Arzneimittelindustrie prüfen wird.

3.1.6. Überwachung der Umweltradioaktivität

Titel II Kapitel 3 des Euratom-Vertrags sieht die Festlegung von Grundnormen für den Gesundheitsschutz der Bevölkerung und der Arbeitskräfte gegen die Gefahren ionisierender Strahlungen vor. Die Artikel 31 bis 38 des Euratom-Vertrags enthalten Bestimmungen über die Rolle der Mitgliedstaaten und der Kommission in den Bereichen Gesundheitsschutz, Kontrolle des Radioaktivitätsgehalts in der Umwelt, Ableitungen in die Umwelt und Entsorgung radioaktiver Abfälle. Gemäß Artikel 39 des Euratom-Vertrags unterstützt die JRC die Kommission bei der Erfüllung dieser Aufgaben.

Angesichts neuer Grenzwerte für Radionuklide in Trinkwasser und in Lebensmittelzutaten wird die JRC Analysetechniken entwickeln und entsprechende Referenzmaterialien herstellen. Gemeinsam mit den Überwachungslabors der Mitgliedstaaten werden Vergleiche zwischen Labors organisiert, um die Vergleichbarkeit der gemäß den Artikeln 35 und 36 des Euratom-Vertrags gemeldeten Überwachungsdaten zu prüfen und die Harmonisierung der Radioaktivitätsüberwachungssysteme durch Referenzprüfmaterialien zu unterstützen.

3.1.7. Wissensmanagement, Aus- und Weiterbildung

Es ist wichtig, dass auch künftige Generationen von Nuklearwissenschaftlern und -ingenieuren vorhandene Kenntnisse erhalten und vertiefen können, weshalb die in Forschungs- und Anwendungsprogrammen durchgeführten Versuche und erzielten Ergebnisse, Interpretationen und erworbenen Fähigkeiten verbreitet werden sollten.

Die JRC wird dazu beitragen, dieses Wissen zugänglich zu machen, sinnvoll zu strukturieren und gut zu dokumentieren und die Hochschulbildung in Europa sowohl hinsichtlich derzeitiger als auch innovativer Reaktoren der Generation IV zu unterstützen. Zudem wird die JRC die Beobachtungsstelle für Humanressourcen im Nuklearbereich (European Nuclear Human Resources Observatory) aufbauen, die europäische Trends analysieren und die Politikgestaltung der Europäischen Union durch wissenschaftliche Beiträge unterstützen soll. Die JRC wird auch weiterhin auf eine bessere Kommunikation im Bereich der Kerntechnik hinarbeiten, insbesondere im Hinblick auf die öffentliche Akzeptanz sowie zur Unterstützung der allgemeinen Strategien zur Sensibilisierung für Energiefragen. Ihre langjährige Erfahrung und ihre einzigartigen Einrichtungen für kerntechnische Datenmessungen bieten zudem hervorragende Möglichkeiten für die Aus- und Weiterbildung von Wissenschaftlern und Ingenieuren im Nuklearbereich, die ihre Ausbildung an Universitäten so durch praktische Erfahrungen mit kerntechnischen Anlagen ergänzen können.

3.2. Nukleare Sicherheit

3.2.1. Sicherheit von Kernreaktoren

Die nukleare Sicherheit und die Zuverlässigkeit der Betriebsanlagen werden kontinuierlich optimiert, um den mit der Marktliberalisierung, den verlängerten Laufzeiten und der „Renaissance“ der Kernenergie verbundenen Herausforderungen gerecht zu werden. Zur Erhaltung und Verbesserung des Sicherheitsstandards von Kernkraftwerken des westlichen wie auch des russischen Typs müssen moderne, hochentwickelte Methoden zur Sicherheitsüberprüfung und die entsprechenden Analysewerkzeuge weiterentwickelt und validiert werden. An der JRC werden gezielte experimentelle Untersuchungen durchgeführt, um das Verständnis der zugrunde liegenden physikalischen Phänomene und Prozesse zu verbessern und so deterministische und probabilistische Sicherheitsbewertungen validieren und überprüfen zu können; dabei kommen moderne Modellierungen von Anlagenprozessen (Reaktivität und thermo-hydraulische Prozesse), von Bauteilen (unter Berücksichtigung der Betriebsbelastung/der Alterung) und von menschlichen und organisatorischen Faktoren zum Einsatz. Ferner wird die JRC auch weiterhin eine zentrale Rolle bei der Einrichtung und beim Betrieb des Europäischen Clearinghouse für die Weitergabe von Betriebserfahrung (European Clearinghouse for Operational Experience Feedback) spielen, von dem alle Mitgliedstaaten profitieren werden. Im Interesse aller europäischen Aufsichtsbehörden wird sie thematische Berichte zu speziellen Anlagenfragen erstellen und eine effiziente Weitergabe und Umsetzung von Betriebserfahrungen unterstützen, um die Sicherheit von Kernkraftwerken zu verbessern.

3.2.2. Sicherheit des Kernbrennstoffs in Kernkraftwerken der Europäischen Union

Leichtwasserreaktoren der Generationen II und III werden über das gesamte 21. Jahrhundert hinweg in Betrieb sein. Zur Optimierung ihrer Sicherheit und Effizienz bedarf es eines verbesserten Verständnisses des Verhaltens der Brennstäbe (Brennstoff und Umhüllung) im Reaktor, insbesondere bei verlängerten Betriebszeiten, im Normalbetrieb sowie bei Störfällen und Unfällen. Diese Forschung betrifft vor allem die mechanische Unversehrtheit der Brennstäbe während der Lebensdauer des Reaktors und die Reaktion des Brennstoffs auf instationäre Bedingungen (einschließlich schwerer Reaktorunfälle bis hin zur Kernschmelze).

Schließlich müssen Versuche und Theorien zu klar definierten physikalischen und chemischen Mechanismen in Multiskalen-Modelle und letztlich in Brennstoffleistungscodes integriert werden.

Ein weiteres Ziel der JRC-Forschung ist eine Verbesserung des experimentellen Benchmarks für das Verhalten von UO2- und MOX-Brennstoffen bei hohem Abbrand.

3.2.3. Sicherer Betrieb fortgeschrittener Kernenergiesysteme

Ein neues Forschungsthema weltweit und insbesondere im Rahmen des Internationalen Forums Generation IV (GIF) sind neue Reaktorkonzepte für eine verbesserte Sicherheit, Effizienz und Nachhaltigkeit. Die JRC wurde von den Mitgliedstaaten als Durchführungsorgan für die Teilnahme der Gemeinschaft am GIF benannt. In dieser Eigenschaft wird die JRC die europäischen Beiträge zu den verschiedenen GIF-Projekten (die durch direkte oder indirekte Maßnahmen oder über die Mitgliedstaaten geleistet werden) auch weiterhin koordinieren.

Die in den JRC-Labors vorgenommenen Studien betreffen in erster Linie Sicherheitsaspekte innovativer Reaktorkonzepte und Brennstoffzyklen, insbesondere die Charakterisierung neuer Brennstofftypen, ihre Prüfung unter Bestrahlung und nach der Bestrahlung sowie die Charakterisierung und Qualifizierung innovativer Bau- und Umhüllungswerkstoffe. Zudem werden Studien zu den Sicherheitsanforderungen der neuen Reaktorgeneration und zu einer objektiven Bewertung verschiedener innovativer Systeme durchgeführt. Dadurch soll die Entwicklung eines gemeinsamen europäischen Konzepts für die Sicherheitsbewertung innovativer Reaktoren unterstützt werden – eine Voraussetzung für den rechtzeitigen Bau der in der SNETP-Umsetzungsstrategie vorgesehenen Prototypen und Demonstrationsanlagen.

3.3. Gefahrenabwehr im Nuklearbereich

3.3.1. Sicherungsmaßnahmen im Nuklearbereich

Angesichts der zunehmenden Rolle der Kernenergie in der Energieerzeugung in Europa und weltweit nimmt auch der Umgang mit Kernmaterial im Brennstoffzyklus kontinuierlich zu. Um eine Abzweigung dieses Materials für ungewollte Zwecke zu verhindern, bedarf es eines starken und zuverlässigen Systems von Sicherungs- und Nichtverbreitungsmaßnahmen. Es sind auch weiterhin technische Innovationen und Verbesserungen erforderlich, um neue Vorgaben für Sicherungsmaßnahmen umzusetzen. Es muss an einer verstärkten Automatisierung und an besseren Werkzeugen für die Informationsanalyse gearbeitet werden, um sowohl die Arbeitsbelastung der Inspektoren als auch die Belastung der Nuklearindustrie zu verringern. Auch für die Reaktortypen der nächsten Generation und die entsprechenden Brennstoffzyklen müssen neue und innovative Konzepte für Sicherungsmaßnahmen erarbeitet werden.

3.3.2. Zusatzprotokoll

Mit dem Zusatzprotokoll sollen nicht deklarierte kerntechnische Tätigkeiten unterbunden werden. Seine Umsetzung erfordert eine Reihe anderer Verfahren als jene, die bei der Überprüfung der Kernmaterialbuchführung zum Einsatz kommen (bzw. die Weiterentwicklung dieser Verfahren). Es wird mit einer Zunahme des Arbeitsaufwands für die Überprüfung der Vollständigkeit der Meldungen gerechnet, weshalb weitere FuE zu Methoden für die Aufdeckung illegaler Programme erforderlich ist. Dabei kommen in einigen Fällen dieselben Techniken wie in der Nuklearforensik zum Einsatz. Es muss intensiv daran gearbeitet werden, die Methoden zur Analyse von Spurenpartikeln zu verbessern, um deklarierte Tätigkeiten überprüfen und nicht deklarierte Tätigkeiten aufdecken zu können.

3.3.3. Erfassung von Informationen aus öffentlich zugänglichen Quellen zur Nichtverbreitung von Kernwaffen

Zur Unterstützung der Kommissionsdienststellen sowie im Rahmen der Zusammenarbeit mit der IAEO und den Behörden der Mitgliedstaaten wird die JRC auch weiterhin Informationen zu Fragen der Nichtverbreitung von Kernwaffen aus verschiedenen Quellen (Internet, Fachliteratur, Datenbanken) systematisch erfassen und auswerten. Anhand dieser Informationen werden Länderberichte erstellt, um die Entwicklung der kerntechnischen Tätigkeiten sowie die Einfuhr bzw. Ausfuhr von Direct-Use- und Dual-Use-Ausrüstungen und –Technologien in bestimmten Ländern genau zu überwachen. Darüber hinaus wird die JRC die technische Entwicklung der Exportkontrollregelungen verfolgen und die betreffenden Kommissionsdienststellen fachlich unterstützen.

3.3.4. Bekämpfung des illegalen Kernmaterialhandels, einschließlich nuklearforensische Analyse

Ein möglicher illegaler Handel mit Kernmaterial und anderen radioaktiven Stoffen, die damit verbundenen Risiken der Verbreitung von Kernwaffen sowie die Bedrohung durch Nuklearterrorismus machen eine Reihe von Präventions-, Ermittlungs- und Gegenmaßnahmen erforderlich. Die Gefahrenabwehr im Nuklearbereich erfährt auf allen Ebenen zunehmende Aufmerksamkeit – von internationalen Initiativen (Global Initiative on Combating Nuclear Terrorism, Sicherheitsinitiative zur Unterbindung der Verbreitung von Massenvernichtungswaffen, UNSC 1540 u. a.) bis hin zur multilateralen Zusammenarbeit und technischen Entwicklungen. Die Ausbildung der Mitarbeiter ist für die Umsetzung von Maßnahmen zur Gefahrenabwehr im Nuklearbereich von entscheidender Bedeutung. Die JRC gibt ihre Erfahrung und Sachkenntnis im Nuklearbereich im Allgemeinen und im Bereich der Gefahrenabwehr im Besonderen an die Mitgliedstaaten und internationalen Organisationen weiter. Dazu müssen verschiedene Schulungsprogramme entwickelt bzw. verbessert und die damit verbundenen Schulungsmodule erarbeitet bzw. aktualisiert werden. Die JRC wird ein Europäisches Zentrum für Sicherheitsschulungen einrichten, das sich zunächst auf die Abwehr nuklearer und radiologischer Gefahren konzentrieren wird.

4. ETHISCHE ASPEKTE

Bei der Durchführung dieses spezifischen Programms und den damit verbundenen Forschungstätigkeiten müssen ethische Grundprinzipien beachtet werden. Dies umfasst auch die in der Charta der Grundrechte der Europäischen Union festgeschriebenen Grundsätze.

Im Einklang mit dem Subsidiaritätsprinzip müssen die Teilnehmer an Forschungsprojekten in Europa die unterschiedlichen geltenden Rechtsvorschriften, Regelungen und ethischen Regeln der Länder, in denen die Forschung durchgeführt wird, einhalten. Es gelten in jedem Fall die nationalen Bestimmungen, so dass Forschungsarbeiten, die in einem Mitgliedstaat oder einem anderen Land verboten sind, von Euratom in diesem Mitgliedstaat bzw. Land nicht finanziell unterstützt werden.

Gegebenenfalls müssen die Teilnehmer an Forschungsprojekten vor der Aufnahme der Tätigkeiten die Genehmigung der zuständigen nationalen oder lokalen Ethikausschüsse einholen. Bei Vorschlägen zu ethisch sensiblen Themen oder solchen, bei denen ethische Aspekte nicht ausreichend gewürdigt wurden, führt die Kommission systematisch Ethikprüfungen durch. In Einzelfällen kann diese Ethikprüfung auch während der Durchführung des Projektes vorgenommen werden.

Gemäß dem Lissabon-Vertrag ist dem Wohlergehen von Tieren bei der Erarbeitung und Umsetzung von politischen Maßnahmen der EU, auch im Bereich der Forschung, umfassend Rechnung zu tragen (Richtlinie 86/609/EWG des Rates).

FINANZBOGEN ZU RECHTSAKTEN

1. RAHMEN DES VORSCHLAGS/DER INITIATIVE

1.1. Bezeichnung des Vorschlags/der Initiative

1.2. Politikbereich(e) in der ABM/ABB-Struktur

1.3. Art des Vorschlags/der Initiative

1.4. Ziel(e)

1.5. Begründung des Vorschlags/der Initiative

1.6. Dauer der Maßnahme und ihrer finanziellen Auswirkungen

1.7. Vorgeschlagene Methode(n) der Mittelverwaltung

2. VERWALTUNGSMASSNAHMEN

2.1. Monitoring und Berichterstattung

2.2. Verwaltungs- und Kontrollsystem

2.3. Prävention von Betrug und Unregelmäßigkeiten

3. GESCHÄTZTE FINANZIELLE AUSWIRKUNGEN DES VORSCHLAGS/DER INITIATIVE

3.1. Betroffene Rubrik(en) des mehrjährigen Finanzrahmens und Ausgabenlinie(n)

3.2. Geschätzte Auswirkungen auf die Ausgaben

3.2.1. Übersicht

3.2.2. Geschätzte Auswirkungen auf die operativen Mittel

3.2.3. Geschätzte Auswirkungen auf die Verwaltungsmittel

3.2.4. Vereinbarkeit mit dem mehrjährigen Finanzrahmen

3.2.5. Finanzierungsbeteiligung Dritter

3.3. Geschätzte Auswirkungen auf die Einnahmen

FINANZBOGEN ZU RECHTSAKTEN

1. RAHMEN DES VORSCHLAGS/DER INITIATIVE

1.1. Bezeichnung des Vorschlags/der Initiative

Vorschlag für einen Beschluss des Rates über das innerhalb des Rahmenprogramms der Europäischen Atomgemeinschaft für Forschungs- und Ausbildungsmaßnahmen im Nuklearbereich (2012-2013) von der Gemeinsamen Forschungsstelle durch direkte Maßnahmen durchzuführende spezifische Programm

1.2. Politikbereich(e) in der ABM/ABB-Struktur[10]

10 03 Direkt finanzierte Forschung – Operative Mittel – Euratom

10 03 01 Maßnahmen der Gemeinsamen Forschungsstelle (JRC) im Nuklearbereich

10 03 02 Einnahmen aus der Teilnahme Dritter

10 01 Verwaltungsausgaben des Politikbereichs „Direkte Forschung“

10 01 05 Unterstützungsausgaben für die operativen Tätigkeiten des Politikbereichs „Direkte Forschung“

10 01 05 01 Ausgaben für Forschungspersonal

10 01 05 02 Externes Forschungspersonal

10 01 05 03 Sonstige Verwaltungsausgaben für den Forschungsbereich

1.3. Art des Vorschlags/der Initiative

( Der Vorschlag/die Initiative betrifft eine neue Maßnahme .

( Der Vorschlag/die Initiative betrifft eine neue Maßnahme im Anschluss an ein Pilotprojekt/eine vorbereitende Maßnahme[11] .

X Der Vorschlag/die Initiative betrifft die Verlängerung einer bestehenden Maßnahme .

( Der Vorschlag/die Initiative betrifft eine neu ausgerichtete Maßnahme .

1.4. Ziel(e)

1.4.1. Mit dem Vorschlag/der Initiative verfolgte(s) mehrjährige(s) strategische(s) Ziel(e) der Kommission

Das spezifische Programm ist einer der Bausteine der europäischen Energieforschungspolitik sowie der EU-Strategie „Europa 2020“, insbesondere der Innovationsunion. Mit dem Programm werden Innovationen im Bereich der Kernenergie unterstützt, um die mit der Sicherung der Energieversorgung und dem Klimawandel verbundenen Herausforderungen bewältigen zu können. Der vorliegende Vorschlag geht im Einzelnen auf den Zeitraum 2012-13 ein, die Tätigkeiten stehen jedoch voll und ganz im Einklang mit den im Europäischen Strategieplan für Energietechnologie (SET-Plan) dargelegten wesentlichen Meilensteinen für die technische Entwicklung im Nuklearbereich während der nächsten zehn Jahre.

1.4.2. Einzelziel(e) und ABM/ABB-Tätigkeit(en)

Das Hauptziel der direkt finanzierten Forschung ist eine auftraggeberorientierte wissenschaftlich-technische Unterstützung der EU-Politik im Bereich der Kernenergie. Die Tätigkeiten der JRC im Nuklearbereich sind insbesondere darauf ausgerichtet, den aus dem Euratom-Vertrag erwachsenden Verpflichtungen im Bereich Forschung und Entwicklung gerecht zu werden und sowohl die Europäische Kommission als auch die Mitgliedstaaten in den Bereichen Sicherungsmaßnahmen und Nonproliferation, Abfallentsorgung, Sicherheit kerntechnischer Einrichtungen und des Brennstoffkreislaufs, Radioaktivität in der Umwelt und Strahlenschutz zu unterstützen. Dazu ist es erforderlich, Kenntnisse, Fähigkeiten und Kompetenzen kontinuierlich zu aktualisieren, um das erforderliche Fachwissen zur Sicherheit von Kernreaktoren und zur Gefahrenabwehr stets auf dem aktuellen Stand der Technik bereitstellen zu können. Ein weiteres vorrangiges Ziel bleiben ein sicherer und zuverlässiger Betrieb sowie eine sichere und zuverlässige Instandhaltung aller kerntechnischen Einrichtungen und Labors an den kerntechnischen Standorten der JRC und die Entsorgung der dabei entstehenden Betriebsabfälle.

Die Einzelziele der JRC:

- Entsorgung nuklearer Abfälle und Umweltauswirkungen

Entsorgung nuklearer Abfälle : Stärkung der Wissensgrundlage zu relevanten Prozessen während der Trockenlagerung abgebrannter Brennstoffe sowie im Nahbereich des Endlagers (vom Abfall/Abfallgebinde zur geologischen Barriere); im Bereich Trennung und Transmutation: Beitrag zur Demonstration effizienter Verfahren und eines sicheren Betriebs der Brennstofferzeugungs- und Trennungsanlagen im Labormaßstab auf der Grundlage von wässrigen und trockenen Verfahren.

Grundlagenforschung und Anwendungen : Aufrechterhaltung einer führenden Rolle in der Actinoidenphysik und –chemie und bei der Generierung von kerntechnischen Referenzdaten mit dem übergeordneten Ziel, Versuchsergebnisse auf Weltklasseniveau zu erzielen und Anlagen für Wissenschaftler von Universitäten und Forschungszentren zu öffnen; im Bereich der kerntechnischen Daten: Generierung international erforderlicher Daten und sicherer Betrieb des Van-de-Graaff-Beschleunigers und des Beschleunigers GELINA; im Bereich der medizinischen Anwendungen: Unterstützung der Entwicklung der zielgerichteten Alpha-(Teilchen-)Therapie, insbesondere hinsichtlich der Alternativen für die Herstellung von Alpha-Strahlern und der strahlenbiologischen Prüfung von radioaktiv markierten Biomolekülen, wobei auch Effizienz und Durchführbarkeit geprüft werden sollen.

Überwachung der Umweltradioaktivität : Entwicklung von Echtzeit-Systemen zur Erfassung, Validierung, Verortung und Meldung von Daten zur Umweltradioaktivität auf europäischer Ebene; Entwicklung von Analysetechniken und Herstellung der entsprechenden Referenzmaterialien.

- Nukleare Sicherheit

Sicherheit von Kernreaktoren: Aufrechterhaltung der Kompetenzen im Bereich der Auslegung und der Betriebssicherheit von Kraftwerken des westlichen oder russischen Typs, um anderen GD der Kommission bei Fragen/Projekten/Vorschriften zur nuklearen Sicherheit sowie den Aufsichtsbehörden in der EU und den technischen Unterstützungsorganisationen bei der Interpretation und Informationsverbreitung zu Ereignissen in Kernkraftwerken wertvolle technische Unterstützung bieten zu können.

Sicherheit des Brennstoffzyklus der derzeitigen Reaktorgeneration : Entwicklung derzeitiger und fortschrittlicher Brennstoffzyklenkonzepte für die in den vorhandenen Reaktoren der Generationen II und III eingesetzten Brennstoffe; Bewertung der Sicherheit von Brennstäben während des Betriebs im Reaktor mit Hilfe modernster Techniken für die Werkstoffprüfung nach der Bestrahlung; Modellierungsanwendungen.

Sicherer Betrieb fortschrittlicher Kernenergiesysteme : Technische Unterstützung für die Durchführung der Umsetzungsstrategie der Technologieplattform „Nachhaltigkeit der Kernenergie“ (SNETP); weitere und verbesserte Koordinierung der Euratom-Teilnahme am GIF und weiterhin Leistung wichtiger Euratom-Beiträge zum Aufbau der Wissens- und Datengrundlage des GIF auf dem Gebiet der Sicherheit neuer Brennstoffe, der Sicherheitsbewertungen und der Qualifizierung innovativer Werkstoffe.

- Sicherungsmaßnahmen und Gefahrenabwehr im Nuklearbereich

Sicherungsmaßnahmen im Nuklearbereich : Entwicklung von Prüf-, Ermittlungs-, Abschirmungs- und Überwachungstechnologien, fortschrittlicher und innovativer Messmethoden für Kernmaterial, Herstellung der erforderlichen kerntechnischen Referenzmaterialien, Organisation von Vergleichen zwischen Labors und Durchführung von Schulungen, insbesondere für die Inspektoren der IAEO und der Kommission; in Bezug auf das Zusatzprotokoll: Stärkung der Möglichkeiten zur Aufdeckung nicht deklarierter kerntechnischer Tätigkeiten, Verbesserung der spektrometrischen Methoden im Hinblick auf eine hohe Auflösung, Empfindlichkeit und Zuverlässigkeit.

Bekämpfung des illegalen Kernmaterialhandels, einschließlich nuklearforensische Analyse: Entwicklung eines integrierten Sicherheitskonzepts zur Prävention, Aufdeckung und Reaktion auf mögliche Szenarien nicht deklarierter Tätigkeiten im Nuklearbereich, einschließlich der Einrichtung und des Betriebs des Europäischen Zentrums für Sicherheitsschulungen der JRC.

1.4.3. Erwartete(s) Ergebnis(se) und Auswirkung(en)

Den Schwerpunkt des JRC-Programms bildet die Forschung zur Abfallentsorgung sowie zur nuklearen Sicherheit und zur Gefahrenabwehr für vorhandene und fortgeschrittene kerntechnische Systeme. Mit dem Forschungsprogramm werden die wissenschaftlichen Kenntnisse auf diesen Gebieten verbessert und politische Möglichkeiten für die Bewältigung der wichtigsten Herausforderungen unterstützt, um einen sicheren und effizienten Einsatz der Kernenergie im Rahmen des Energie-Mix des 21. Jahrhunderts zu ermöglichen. Zur Sicherung eines gründlichen Verständnisses von Schlüsselphänomenen ist es erforderlich, die Grundlagenforschung sowie die zielgerichtete Forschung zu fördern, wobei auch die Unterstützung der Aus- und Weiterbildung derzeitiger und künftiger Wissenschaftler und Ingenieure einen wichtigen Schwerpunkt bildet.

1.4.4 Leistungs- und Erfolgsindikatoren

Die JRC hat ein unterstützendes Bewertungssystem eingerichtet, das von der Überwachung der Erreichung von Zielen und halbjährlichen Tätigkeitsüberprüfungen durch die Direktoren bis hin zur regelmäßigen Überprüfung der Maßnahmen (PAR) reicht, in deren Rahmen die Forschungsvorhaben der JRC (die so genannten „Maßnahmen“) hinsichtlich ihrer politischen Wirkung und wissenschaftlichen Ergebnisse einmal jährlich anhand einer indikatorgestützten Methode bewertet werden. Im Hinblick auf die politische Unterstützung bestimmt die JRC die Anzahl der zu erbringenden Leistungen (Produktivitätsindikator) sowie die Anzahl der Ereignisse mit spürbaren Auswirkungen auf politischer Entscheidungsebene mit Hilfe vordefinierter Kriterien (Wirkungsindikator). Die wissenschaftliche Leistung wird anhand der Anzahl von Publikationen in Fachzeitschriften (Produktivitätsindikator) und der Anzahl der gemeinsamen Publikationen mit externen Forschungseinrichtungen (zur Feststellung des Ausmaßes der Zusammenarbeit mit erstklassigen Einrichtungen) gemessen. Im Laufe des Jahres 2011 wird die JRC zudem ein System entwickeln, um die Wirkung ihrer wissenschaftlichen Publikationen zu bewerten. Ferner werden die Ergebnisse und die Wirkung der Aus- und Weiterbildungsmaßnahmen bewertet.

1.5. Begründung des Vorschlags/der Initiative

1.5.1. Kurz- oder langfristig zu deckender Bedarf

Die Maßnahmen der JRC im Nuklearbereich sind darauf ausgerichtet, den aus dem Euratom-Vertrag erwachsenden Verpflichtungen im Bereich Forschung und Entwicklung (FuE) gerecht zu werden und sowohl die Kommission als auch die Mitgliedstaaten in den Bereichen Sicherungsmaßnahmen und Nonproliferation, Abfallentsorgung, Sicherheit kerntechnischer Einrichtungen und des Brennstoffkreislaufs, Radioaktivität in der Umwelt und Strahlenschutz zu unterstützen. Im Rahmen des vorgeschlagenen spezifischen Programms werden verschiedene wissenschaftliche und technische Herausforderungen behandelt, um die kurz- und langfristigen Ziele des SET-Plans zu erfüllen. Nähere Einzelheiten sind der Ex-ante-Bewertung zu entnehmen.

1.5.2. Mehrwert durch die Intervention der EU

Der Mehrwert von Euratom-Maßnahmen und insbesondere einer direkten Beteiligung der JRC an der Kernforschung ist im Zusammenhang mit grenzübergreifenden Aspekten, Größenvorteilen und als Reaktion auf den Rückgang nationaler Forschungsinvestitionen zu sehen. Tätigkeiten im Nuklearbereich auf europäischer Ebene sind gerechtfertigt. Bestimmte Forschungstätigkeiten haben eine solche Größenordnung, dass nur wenige Mitgliedstaaten die notwendigen Ressourcen und das erforderliche Expertenwissen aufbringen könnten.

1.5.3. Aus früheren ähnlichen Maßnahmen gewonnene wesentliche Erkenntnisse

Im Jahr 2010 legte ein hochrangiges Gremium international anerkannter Experten einen Bericht mit dem Titel „Zwischenbewertung des Siebten Euratom-Rahmenprogramms (2007-2011) – Direkte Maßnahmen der Gemeinsamen Forschungsstelle“ vor. Darin heißt es: „Angesichts der Tatsache, dass die wissenschaftliche Arbeit der JRC überwiegend ein sehr hohes (international das höchste) Niveau hat, wird die Arbeit insgesamt positiv bewertet.“ Das Gremium empfahl der JRC zudem, „die Transparenz, Wirksamkeit und Effizienz der Leitung ihrer Tätigkeiten im Nuklearbereich weiter zu verbessern“ und „eine ehrgeizige ‚Vision 2030’ sowie eine damit verbundene Strategie für ihre Tätigkeiten im Nuklearbereich zu entwickeln“. Die verschiedenen Aspekte sind in der Strategie 2010-2020 der JRC sowie bei der Anpassung der thematischen Verwaltung des Arbeitsprogramms berücksichtigt.

1.5.4. Kohärenz mit anderen Finanzierungsinstrumenten sowie mögliche Synergieeffekte

Die mit dem vorgeschlagenen spezifischen Programm zu unterstützenden FuE-Tätigkeiten fallen in den Anwendungsbereich des Europäischen Strategieplans für Energietechnologie (SET-Plan), der vom Europäischen Rat gebilligt wurde.

1.6. Dauer der Maßnahme und ihrer finanziellen Auswirkung(en)

X Vorschlag/Initiative mit befristeter Geltungsdauer

- X Geltungsdauer: [01.01.]2012 bis [31.12.]2013

- X Finanzielle Auswirkungen von 2012 bis 2016 (voraussichtliches Ende der Zahlungen für JRC-Maßnahmen)

1.7. Vorgeschlagene Methode(n) der Mittelverwaltung

X Direkte zentrale Verwaltung durch die Kommission

2. VERWALTUNGSMASSNAHMEN

2.1. Monitoring und Berichterstattung

Die Kommission überwacht ständig und systematisch die Durchführung des Euratom-Rahmenprogramms und seiner spezifischen Programme; sie berichtet regelmäßig über die Ergebnisse dieser Überwachung und verbreitet sie. Spätestens zwei Jahre (2015) nach Abschluss des Rahmenprogramms und seiner spezifischen Programme wird die Kommission eine externe Bewertung ihrer Grundlagen, Durchführung und Ergebnisse durch unabhängige Sachverständige durchführen lassen. Die JRC bietet ihren Nutzern (vor allem in der Europäischen Kommission) wissenschaftliche und technische Unterstützung durch ein Arbeitsprogramm mit rund einhundert Maßnahmen, von denen ca. 25 % das Euratom-Programm betreffen. Die JRC bewertet jährlich ihre Produktivität und die Auswirkungen ihrer Maßnahmen mit Hilfe einer Ex-post-Methode in einem Peer-Review-Verfahren. Die Ergebnisse dieser Bewertung fließen direkt in die Planung des Arbeitsprogramms für das Folgejahr ein. Die bei dieser regelmäßigen Überprüfung angewandten Indikatoren und Kriterien beziehen sich unmittelbar auf die Ergebnisse der Maßnahmen und die zentralen Leistungsindikatoren der JRC. Darüber hinaus überwacht der JRC-Verwaltungsrat jährlich die Durchführung des JRC-Arbeitsprogramms mit seinen Bemerkungen zum Jahresbericht der JRC gemäß dem Beschluss der Kommission[12] über die Reorganisation der JRC sowie im Einklang mit den aus den spezifischen Programmen (innerhalb und außerhalb des Nuklearbereichs) erwachsenden Verpflichtungen. Dabei wird auf eine angemessene Verbindung mit der jährlichen Überwachung der indirekten Maßnahmen geachtet.

2.2. Verwaltungs- und Kontrollsystem

2.2.1. Ermittelte Risiken

Gemäß den Vorgaben der Kommission wird eine jährliche Risikobewertung durchgeführt, um Risiken zu ermitteln und Korrekturmaßnahmen vorzuschlagen. Die ermittelten Risiken, die Korrekturmaßnahmen sowie ein vorläufiger Zeitplan werden in den Managementplan der Kommission aufgenommen.

2.2.2. Vorgesehene Kontrollen

Wie während des gesamten 7. Euratom-Rahmenprogramms (2007-2011) werden mehrere Kontrollmethoden angewandt, darunter Ex-ante-Kontrollmaßnahmen und stichprobenartig durchgeführte halbjährliche Ex-post-Überprüfungen im Rahmen des internen Kontrollprogramms. Die vorgeschriebenen Audit-Bescheinigungen sowie die regelmäßige Durchführung unabhängiger externer Audits tragen zudem zur Sicherung einer wirtschaftlichen Haushaltsführung bei, wobei auch die Ordnungsmäßigkeit und Rechtmäßigkeit der vorgenommenen Transaktionen geprüft wird.

2.3. Prävention von Betrug und Unregelmäßigkeiten

Im Einklang mit der Verordnung (EG, Euratom) Nr. 1605/2002 vom 25. Juni 2002 über die Haushaltsordnung für den Gesamthaushaltsplan der Europäischen Gemeinschaften, der Verordnung (EG, Euratom) Nr. 2342/2002 der Kommission vom 23. Dezember 2002 mit Durchführungsbestimmungen zur Haushaltsordnung, der Verordnung (EG, Euratom) Nr. 2988/95 des Rates vom 18. Dezember 1995 über den Schutz der finanziellen Interessen der Gemeinschaft[13], der Verordnung (EG, Euratom) Nr. 2185/96 des Rates vom 11. November 1996 betreffend die Kontrollen und Überprüfungen vor Ort durch die Kommission zum Schutz der finanziellen Interessen der Europäischen Gemeinschaft vor Betrug und anderen Unregelmäßigkeiten[14] und der Verordnung (EG) Nr. 1073/1999 des Europäischen Parlaments und des Rates über die Untersuchungen des Europäischen Amtes für Betrugsbekämpfungen (OLAF)[15] werden auch weiterhin geeignete Maßnahmen zur Verhinderung von Betrug und Unregelmäßigkeiten ergriffen und die notwendigen Schritte unternommen, um entgangene, zu Unrecht gezahlte oder nicht ordnungsgemäß verwendete Beträge wieder einzuziehen.

3. GESCHÄTZTE FINANZIELLE AUSWIRKUNGEN DES VORSCHLAGS/ DER INITIATIVE

3.1. Betroffene Rubrik(en) des mehrjährigen Finanzrahmens und Ausgabenlinie(n)

- Bestehende Haushaltslinien

In der Reihenfolge der Rubriken des mehrjährigen Finanzrahmens und der Haushaltslinien.

Rubrik des mehrjährigen Finanzrahmens | Haushaltslinie | Art der Ausgabe | Finanzierungsbeiträge |

Anzahl [Beschreibung…...….] | GM/NGM ([16]) | von EFTA[17]-Ländern | von Bewerberländern[18] | von Drittländern | nach Artikel 18 Absatz 1 Buchstabe aa der Haushaltsordnung |

1 a | 10 03 Direkt finanzierte Forschung – Euratom 10 03 01 Maßnahmen der Gemeinsamen Forschungsstelle (JRC) im Nuklearbereich 10 03 02 Einnahmen aus der Teilnahme Dritter | GM | NEIN | JA/ NEIN* | JA | JA |

10 01 Verwaltungsausgaben des Politikbereichs „Direkte Forschung“ 10 01 05 Unterstützungsausgaben für die operativen Tätigkeiten des Politikbereichs „Direkte Forschung“ 10 01 05 01 Ausgaben für Forschungspersonal 10 01 05 02 Externes Forschungspersonal 10 01 05 03 Sonstige Verwaltungsausgaben im Forschungsbereich | NGM | NEIN | JA/ NEIN* | JA | NEIN |

* mit der Türkei werden derzeit Gespräche über Kernforschung geführt.

- Neu zu schaffende Haushaltslinien:

Entfällt.

3.2. Geschätzte Auswirkungen auf die Ausgaben

3.2.1. Übersicht (in Mio. EUR, gerundet auf 3 Dezimalstellen)

Rubrik des mehrjährigen Finanzrahmens: | 1 a | Wettbewerbsfähigkeit im Dienste von Wachstum und Beschäftigung |

GD: JRC | Jahr | Jahr | Jahr | INSGESAMT |

( Operative Mittel | 2012 | 2013 | ≥ 2014 |

Nummer der Haushaltslinie: 10.03 | Verpflichtungen | (1) | 9,895 | 10,252 | 0 | 20,147 |

Zahlungen | (2) | 4,650 | 8,972 | 6,525 | 20,147 |

Nummer der Haushaltslinie: 10.03.01 | Verpflichtungen | (1) | 9,895 | 10,252 | 0 | 20,147 |

Zahlungen | (2) | 4,650 | 8,972 | 6,525 | 20,147 |

Aus der Dotation des spezifischen Programms finanzierte Verwaltungsausgaben |

Nummer der Haushaltslinie: 10 01 05 | (3) | 104,648 | 108,421 | 0 | 213,069 |

Nummer der Haushaltslinie: 10 01 05 01 | (3) | 57,444 | 59,515 | 116,959 |

Nummer der Haushaltslinie: 10 01 05 02 | (3) | 10,577 | 10,958 | 21,536 |

Nummer der Haushaltslinie: 10 01 05 03 | (3) | 36,627 | 37,948 | 74,574 |

Mittel für die GD JRC INSGESAMT | Verpflichtungen | = 1+1a +3 | 114,543 | 118,673 | 0 | 233,216 |

Zahlungen | = 2+2a+3 | 109,298 | 117,393 | 6,525 | 233,216 |

( Operative Mittel INSGESAMT | Verpflichtungen | (4) | 9,895 | 10,252 | 0 | 20,147 |

Zahlungen | (5) | 4,650 | 8,972 | 6,525 | 20,147 |

( Aus der Dotation des spezifischen Programms finanzierte Verwaltungsausgaben INSGESAMT | (6) | 104,648 | 108,421 | 0 | 213,069 |

Mittel für die RUBRIK 1 a des mehrjährigen Finanzrahmens INSGESAMT | Verpflichtungen | = 4+ 6 | 114,543 | 118,673 | 0 | 233,216 |

Zahlungen | = 5+ 6 | 109,298 | 117,393 | 6,525 | 233,216 |

Wenn der Vorschlag/die Initiative mehrere Rubriken betrifft:

( Operative Mittel INSGESAMT | Verpflichtungen | (4) |

Zahlungen | (5) |

( Aus der Dotation des spezifischen Programms finanzierte Verwaltungsausgaben INSGESAMT | (6) |

Mittel der RUBRIKEN 1 bis 4 des mehrjährigen Finanzrahmens (Referenzbetrag) INSGESAMT | Verpflichtungen | = 4+ 6 |

Zahlungen | = 5+ 6 |

Rubrik des mehrjährigen Finanzrahmens: | 5 | „Verwaltungsausgaben“ |

in Mio. EUR (gerundet auf 3 Dezimalstellen)

GD: JRC | Jahr 2012 | Jahr 2013 | INSGESAMT |

( Personalausgaben |

( Sonstige Verwaltungsausgaben |

GD JRC INSGESAMT | Mittel |

Mittel der RUBRIK 5 des mehrjährigen Finanzrahmens INSGESAMT | (Höhe der Verpflichtungen = Höhe der Zahlungen) |

in Mio. EUR (gerundet auf 3 Dezimalstellen)

Jahr 2012 | Jahr 2013 | ≥ 2014 | INSGESAMT |

Mittel der RUBRIKEN 1 bis 5 des mehrjährigen Finanzrahmens INSGESAMT | Verpflichtungen | 114,543 | 118,673 | 233,216 |

Zahlungen | 109,298 | 117,393 | 6,525 | 233,216 |

3.2.2. Geschätzte Auswirkungen auf die operativen Mittel

- ( Für den Vorschlag/die Initiative werden keine operativen Mittel benötigt.

- X Für den Vorschlag/die Initiative werden die folgenden operativen Mittel benötigt:

Verpflichtungsermächtigungen, in Mio. EUR (gerundet auf 3 Dezimalstellen)

Ziele und Outputs ( | Jahr 2012 | Jahr 2013 | INSGESAMT |

OUTPUT |

Art des Outputs | Durchschnittskosten der Outputs | Anzahl des Outputs | Kosten | Anzahl der Outputs | Kosten | Anzahl der Outputs | Gesamt- kosten |

ZIEL 1[19] |

GESAMTKOSTEN | 9,895 | 10,252 | 20,147 |

(*) geschätzte Zahl der Outputs

(**) Die Kosten der einzelnen Outputs können stark variieren. Eine Routineleistung (z. B. eine regelmäßige Erntevorhersage) ist beispielsweise nicht mit einem Schlussbericht einer langen und möglicherweise teuren Studie zu vergleichen, in deren Rahmen unter Umständen für ein einziges Papier erhebliche Mittel erforderlich waren. Beide Leistungen sind sinnvoll und relevant, dienen jedoch ganz unterschiedlichen Zwecken. Die angegebenen Durchschnittskosten ergeben sich daher rein mathematisch aus der Division des Budgets durch die geschätzte Anzahl von Outputs.

3.2.3. Geschätzte Auswirkungen auf die Verwaltungsmittel

3.2.3.1. Übersicht

- ( Für den Vorschlag/die Initiative werden keine Verwaltungsmittel benötigt.

- X Für den Vorschlag/die Initiative werden die folgenden Verwaltungsmittel benötigt:

in Mio. EUR (gerundet auf 3 Dezimalstellen)

Jahr 2012 | Jahr 2013 | INSGESAMT |

RUBRIK 5 des mehrjährigen Finanzrahmens |

Personalausgaben |

Sonstige Verwaltungsausgaben |

Zwischensumme RUBRIK 5 des mehrjährigen Finanzrahmens |

Außerhalb der RUBRIK 5 des mehrjährigen Finanzrahmens | Direkte Forschung | Direkte Forschung | Direkte Forschung |

Personalausgaben | 68,021 | 70,474 | 138,495 |

Sonstige Verwaltungs- ausgaben | 36,627 | 37,948 | 74,574 |

Zwischensumme außerhalb der RUBRIK 5 des mehrjährigen Finanzrahmens | 104,648 | 108,421 | 213,069 |

INSGESAMT | 104,648 | 108,421 | 213,069 |

3.2.3.2. Geschätzter Personalbedarf

- ( Für den Vorschlag/die Initiative wird kein Personal benötigt.

- X Für den Vorschlag/die Initiative wird das folgende Personal benötigt:

Schätzung in ganzzahligen Werten (oder mit höchstens einer Dezimalstelle)

Jahr 2012 | Jahr 2013 |

( Im Stellenplan vorgesehene Planstellen (Beamte und Bedienstete auf Zeit) |

X 01 01 01 (am Sitz und in den Vertretungen der Kommission) |

XX 01 01 02 (in den Delegationen) |

XX 01 05 01 (indirekte Forschung) |

10 01 05 01 (direkte Forschung) | 566 | 566 |

( Externes Personal (in Vollzeitäquivalenten = FTE)[20] |

XX 01 02 01 (CA, INT, SNE der Globaldotation) |

XX 01 02 02 (CA, INT, JED, LA und SNE in den Delegationen) |

XX 01 04 yy[21] | - am Sitz[22] |

- in den Delegationen („Fusion for Energy“) |

XX 01 05 02 (CA, INT, SNE der indirekten Forschung) |

10 01 05 02 (CA, INT, SNR der direkten Forschung) | 166 | 166 |

Sonstige Haushaltslinie (bitte angeben) |

INSGESAMT | 732 | 732 |

XX steht für den jeweiligen Titel bzw. Politikbereich.

Der Personalbedarf wird durch Personal der GD, das der Verwaltung der Maßnahme zugeordnet ist, oder GD-interne Personalumsetzung gedeckt. Hinzu kommen etwaige zusätzliche Mittel für Personal, die der für die Verwaltung der Maßnahme zuständigen GD nach Maßgabe der verfügbaren Mittel im Rahmen der jährlichen Mittelzuweisung zugeteilt werden könnten.

Beschreibung der auszuführenden Aufgaben:

Beamte und Zeitbedienstete | Aus dem spezifischen Programm im Bereich der Kernforschung erwachsende Aufgaben, insbesondere in Bezug auf die Entsorgung kerntechnischer Abfälle, die nukleare Sicherheit sowie die Sicherungsmaßnahmen und die Gefahrenabwehr im Nuklearbereich. |

Externes Personal |

3.2.4. Vereinbarkeit mit dem mehrjährigen Finanzrahmen

- X Der Vorschlag/die Initiative ist mit dem derzeitigen mehrjährigen Finanzrahmen vereinbar.

- ( Der Vorschlag/die Initiative erfordert eine Anpassung der betreffenden Rubrik des mehrjährigen Finanzrahmens.

Entfällt.

- ( Der Vorschlag/die Initiative erfordert eine Inanspruchnahme des Flexibilitätsinstruments oder eine Änderung des mehrjährigen Finanzrahmens[23].

Entfällt.

3.2.5. Finanzierungsbeteiligung Dritter

- Der Vorschlag/die Initiative sieht keine Kofinanzierung durch Dritte vor.

- X Der Vorschlag/die Initiative sieht folgende Kofinanzierung vor:

in Mio. EUR (3 Dezimalstellen)

Jahr 2012 | Jahr 2013 |

Geldgeber/kofinanzierende Organisation | Mit dem Programm assoziierte Drittländer |

Kofinanzierung INSGESAMT | Die Beiträge Dritter werden zu einem späteren Zeitpunkt ergänzt. |

3.3. Geschätzte Auswirkungen auf die Einnahmen

- ( Der Vorschlag/die Initiative wirkt sich nicht auf die Einnahmen aus.

- X Der Vorschlag/die Initiative wirkt sich auf folgende Einnahmen aus:

- ( auf die Eigenmittel

- X auf die sonstigen Einnahmen

in Mio. EUR (3 Dezimalstellen)

Einnahmenlinie | Für das laufende Haushaltsjahr eingesetzte Beträge | Auswirkungen des Vorschlags/der Initiative[24] |

Jahr 2012 | Jahr 2013 |

Artikel 6013 Artikel 6031* | pm pm | pm pm |

* mit der Türkei werden derzeit Gespräche über Kernforschung geführt.

Bitte geben Sie für die sonstigen zweckgebundenen Einnahmen die einschlägige(n) Ausgabenlinie(n) an.

10 03 02 Einnahmen aus der Teilnahme Dritter

Bitte geben Sie an, wie die Auswirkungen auf die Einnahmen berechnet werden.

Einige der assoziierten Staaten können sich im Wege von Assoziierungsabkommen an einer Zusatzfinanzierung des Rahmenprogramms beteiligen.

[1] Beschluss des Rates über das Euratom-Rahmenprogramm (2006/970/EURATOM), ABl. L54 vom 22.2.2007, S. 21; Beschluss des Rates über das spezifische Programm für indirekte Maßnahmen (2006/976/Euratom), ABl. L 54 vom 22.2.2007, S. 139; Verordnung des Rates über die Beteiligungsregeln (1908/2006), ABl. L 54 vom 22.2.2007, S. 4; Entscheidung des Rates über das von der Gemeinsamen Forschungsstelle durch direkte Maßnahmen durchzuführende spezifische Programm (2006/977/Euratom), ABl. L 54 vom 22.2.2007, S. 149.

[2] Stellungnahme vom xxx.

[3] ABl. C xxx.

[4] ABl. L xxx.

[5] ABl. L 248 vom 16.9.2002, S. 1.

[6] ABl. L 357 vom 31.12.2002, S. 1.

[7] ABl. L 312 vom 23.12.1995, S. 1.

[8] ABl. L 292 vom 15.11.1996, S. 2.

[9] ABl. L 136 vom 31.5.1999, S. 1.

[10] ABM: Activity Based Management: maßnahmenbezogenes Management – ABB: Activity Based Budgeting: maßnahmenbezogene Budgetierung.

[11] Im Sinne von Artikel 49 Absatz 6 a) oder b) der Haushaltsordnung.

[12] Beschluss 96/282/Euratom (ABl. L 107 vom 30.4.1996, S. 12).

[13] ABl. L 312 vom 23.12.1995, S. 1.

[14] ABl. L 292 vom 15.11.1996, S. 2.

[15] ABl. L 136 vom 31.5.1999, S. 1.

[16] GM = Getrennte Mittel / NGM = Nicht getrennte Mittel.

[17] EFTA: Europäische Freihandelsassoziation.

[18] Bewerberländer und gegebenenfalls potenzielle Bewerberländer des Westbalkans .

[19] Siehe Nummer 1.4.2 („Einzelziele…“).

[20] CA = Vertragsbedienstete(r) („Contract Agent“), INT = Leiharbeitskraft („Interimaire“), JED = Delegations-Nachwuchsexperte/-expertin („Jeune Expert en Délégation“), LA = örtliche(r) Bedienstete(r) („Local Agent“), SNE („Seconded National Expert“) = abgeordnete(r) nationale(r) Sacherverständige(r).

[21] Teilobergrenze für aus den operativen Mitteln finanziertes externes Personal (vormalige BA-Linien).

[22] Im Wesentlichen Strukturfonds, Europäischer Landwirtschaftsfonds für die Entwicklung des ländlichen Raums (ELER) und Europäischer Fischereifonds (EFF).

[23] Siehe die Nummern 19 und 24 der Interinstitutionellen Vereinbarung.

[24] Bei den traditionellen Eigenmitteln (Zölle, Zuckerabgaben) sind die Beträge netto, d. h. abzüglich 25 % für Erhebungskosten, anzugeben.

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