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Document 52011XC0224(01)
Notice concerning a request in accordance with Article 30 of Directive 2004/17/EC — Action withdrawn — Request made by a Member State
Bekanntmachung bezüglich eines Antrags gemäß Artikel 30 der Richtlinie 2004/17/EG — Antragsrücknahme — Antrag eines Mitgliedstaats
Bekanntmachung bezüglich eines Antrags gemäß Artikel 30 der Richtlinie 2004/17/EG — Antragsrücknahme — Antrag eines Mitgliedstaats
ABl. C 58 vom 24.2.2011, p. 13–13
(BG, ES, CS, DA, DE, ET, EL, EN, FR, IT, LV, LT, HU, MT, NL, PL, PT, RO, SK, SL, FI, SV)
24.2.2011 |
DE |
Amtsblatt der Europäischen Union |
C 58/13 |
Bekanntmachung bezüglich eines Antrags gemäß Artikel 30 der Richtlinie 2004/17/EG — Antragsrücknahme
Antrag eines Mitgliedstaats
2011/C 58/07
Bei der Kommission ging am 26. Oktober 2010 ein Antrag gemäß Artikel 30 Absatz 4 der Richtlinie 2004/17/EG des Europäischen Parlaments und des Rates vom 31. März 2004 zur Koordinierung der Zuschlagserteilung durch Auftraggeber im Bereich der Wasser-, Energie- und Verkehrsversorgung sowie der Postdienste ein (1).
Der vom Königreich Dänemark gestellte Antrag betrifft die Exploration und Förderung von Erdöl sowie die Exploration und Gewinnung von Gas in diesem Land, mit Ausnahme von Grönland und den Färöer-Inseln. Der Antrag wurde im ABl. C 300 vom 6.11.2010, S. 37 veröffentlicht. Diese ursprüngliche Frist läuft am 27. Januar 2011 ab. Diese Frist wurde bis zum 28. Februar 2011 verlängert. Die Fristverlängerung wurde im ABl. C 332 vom 9.12.2010, S. 11 und im ABl. C 32 vom 1.2.2011, S. 26 veröffentlicht.
Der Antrag wurde von den dänischen Behörden am 15. Februar 2011 zurückgezogen. Er ist daher als nichtig zu betrachten. Eine Entscheidung über die etwaige Anwendbarkeit von Artikel 30 Absatz 1 auf die betreffenden Sektoren in Dänemark erübrigt sich somit. Folglich gilt für die Vergabe von Aufträgen für die Exploration und Förderung von Erdöl sowie die Exploration und Gewinnung von Gas in Dänemark, mit Ausnahme von Grönland und den Färöer-Inseln, sowie für die Durchführung von Wettbewerben für die Ausübung dieser Tätigkeiten in diesem geografischen Gebiet durch die Auftraggeber weiterhin die Richtlinie 2004/17/EG.
(1) ABl. L 134 vom 30.4.2004, S. 1.