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Document 52012IR1684

Stellungnahme des Ausschusses der Regionen: „Von der örtlichen Bevölkerung betriebene Maßnahmen zur lokalen Entwicklung“

ABl. C 17 vom 19.1.2013, p. 18–24 (BG, ES, CS, DA, DE, ET, EL, EN, FR, IT, LV, LT, HU, MT, NL, PL, PT, RO, SK, SL, FI, SV)

19.1.2013   

DE

Amtsblatt der Europäischen Union

C 17/18


Stellungnahme des Ausschusses der Regionen: „Von der örtlichen Bevölkerung betriebene Maßnahmen zur lokalen Entwicklung“

2013/C 17/05

DER AUSSCHUSS DER REGIONEN

vertritt die Ansicht, dass die EU im kommenden Programmplanungszeitraum 2014-2020 die lokale Entwicklung stärker unterstützen sollte, damit sich die Bürger die Ziele der Europa-2020-Strategie besser zu eigen machen können und um Impulse für die wirtschaftliche Erholung und die Schaffung von Arbeitsplätzen zu geben;

vertritt die Auffassung, dass die CLLD einer der bahnbrechenderen Aspekte des vorgeschlagenen Legislativpakets für 2014-2020 sind, und dass sie nachdrücklich gefördert werden sollten;

weist darauf hin, dass die CLLD die einzige Bestimmung der Allgemeinen Verordnung sind, die auf Ebene der Umsetzung explizit echte Synergien und die gemeinsame Anwendung der Fonds Europäischer Landwirtschaftsfonds für die Entwicklung des ländlichen Raums (ELER), Europäischer Meeres- und Fischereifonds (EMFF) und der Strukturfonds (Europäischer Fonds für regionale Entwicklung (EFRE), Europäischer Sozialfonds (ESF) und Kohäsionsfonds) vorsieht. Daher können die CLLD als zentrale Anlaufstelle für lokale Leistungsempfänger dienen, was einen umfassenden und vereinfachten Einsatz vor Ort ermöglichen würde;

betrachtet die CLLD als zentrales Werkzeug für eine harmonische Entwicklung städtischer und ländlicher Gebiete, das ein stärkeres Wachstum der Beziehungen zu den umgebenden stadtnahen und ländlichen Gebieten ermöglicht;

ruft die Kommission dazu auf, sich auf die Ergebnisse der Untersuchungen des Rechnungshofes und anderer Berichte und Bewertungen zu stützen, um zu gewährleisten, dass die Erfahrungen aus den Programmen LEADER und URBACT auch wirklich in ein stabileres, transparenteres und nachvollziehbareres Modell der CLLD einfließen;

fordert die Kommission auf, so bald wie möglich gemeinsame vereinfachte Leitlinien zu Umsetzung der CLLD in zentralen Bereichen auszuarbeiten.

Berichterstatter

Graham GARVIE (UK/ALDE), Mitglied des Rates von Scottish Borders

Referenzdokument

I.   POLITISCHE EMPFEHLUNGEN

DER AUSSCHUSS DER REGIONEN

1.

begrüßt die Kommissionsvorschläge für den nächsten Programmplanungszeitraum, die besonders die lokale Entwicklung in den Politikbereichen Regionalpolitik, ländlicher Raum und Meerespolitik wieder in das Zentrum der Aufmerksamkeit rücken;

2.

ist der Ansicht, dass die lokale Entwicklung Bestandteil eines umfassenderen Ansatzes der Europäischen Union zur räumlichen Entwicklung ist;

3.

ist der Auffassung, dass es angemessener ist, die lokale Entwicklung als ganzheitliches Konzept zu definieren, dessen Schwerpunkt auf den Herausforderungen und dem Potenzial aller Regionen liegt, unabhängig davon, ob diese Regionen städtischen, ländlichen, gemischt ländlich-städtischen oder funktionalen Charakter haben;

4.

vertritt die Ansicht, dass die EU im kommenden Programmplanungszeitraum 2014-2020 die lokale Entwicklung stärker unterstützen sollte, nicht nur damit die Bürger sich die Ziele der Europa-2020-Strategie besser zu eigen machen können und um die Verwirklichung dieser Ziele zu erleichtern, sondern auch um Impulse für die wirtschaftliche Erholung und die Schaffung von Arbeitsplätzen in Gebieten zu geben, die von der aktuellen Wirtschafts- und Finanzkrise besonders hart getroffen sind;

5.

ist der Auffassung, dass der Ansatz der lokalen Entwicklung mittels verschiedener Instrumente umgesetzt werden kann, wobei das neue Instrument „Von der örtlichen Bevölkerung betriebene Maßnahmen zur lokalen Entwicklung“ (community-led local development, CLLD) eine der wesentlichen von der Kommission vorgeschlagenen Möglichkeiten darstellt; jedoch hat das Konzept der lokalen Entwicklung eine umfassendere Bedeutung und muss daher den institutionellen Rahmen und die Praxis in den einzelnen EU-Mitgliedstaaten berücksichtigen;

6.

begrüßt nachdrücklich, dass sich ein ganzes Kapitel der vorgeschlagenen Allgemeinen Verordnung mit dem Instrument CLLD auseinandersetzt;

7.

weist darauf hin, dass die CLLD die einzige Bestimmung der Allgemeinen Verordnung sind, die auf Ebene der Umsetzung explizit echte Synergien und die gemeinsame Anwendung der Fonds Europäischer Landwirtschaftsfonds für die Entwicklung des ländlichen Raums (ELER), Europäischer Meeres- und Fischereifonds (EMFF) und der Strukturfonds (Europäischer Fonds für regionale Entwicklung (EFRE), Europäischer Sozialfonds (ESF) und Kohäsionsfonds) vorsieht. Daher kommt ihr eine bedeutende Rolle zur Förderung der Glaubwürdigkeit der Kohäsionspolitik zu, indem unter Beweis gestellt wird, dass es tatsächlich möglich ist, unterschiedliche EU-Fonds gemeinsam so einzusetzen, dass sie sich gegenseitig ergänzen und ihr Einsatz effizient ist;

8.

vertritt die Auffassung, dass dieses Instrument dazu genutzt werden kann, um zum einen den wirtschaftlichen, sozialen und territorialen Zusammenhalt in der EU besser zu gewährleisten und zum anderen die elf thematischen Ziele des Gemeinsamen Strategischen Rahmens (GSR) und somit die Europa-2020-Strategie vor Ort umzusetzen; betont jedoch, dass für die Ausarbeitung der Strategien der lokalen Entwicklung eine längere Frist eingeräumt werden muss;

9.

ist der Meinung, dass in diesen schwierigen Zeiten der Krise und des wirtschaftlichen Abschwungs die Aufhebung künstlicher Abgrenzungen zwischen den verschiedenen EU-Fonds mehr denn je geboten ist, damit ihr lokaler Einsatz sowohl in städtischen als auch in ländlichen Gebieten Früchte tragen kann, indem die besonderen Bedürfnisse der einzelnen Gebiete stärker berücksichtigt werden;

10.

betont, dass der Ausbau von Kapazitäten ein zentrales Element der CLLD ist, und dass ausreichende Mittel zur Verfügung gestellt werden müssen, damit die Interessenträger vor Ort in die Lage versetzt werden, ihre lokalen Strategien ausarbeiten und umsetzen zu können;

11.

nimmt mit Befriedigung zur Kenntnis, dass die Allgemeine Verordnung für die Bereiche der CLLD einen höheren Kofinanzierungssatz vorsieht (d.h. 10 % zusätzliche Kofinanzierung durch die EU für EFRE und ESF bei vollständiger Umsetzung der Achse über die CLLD), und vertritt die Auffassung, dass gleich- oder ähnlich geartete Anreize für alle Fonds, einschließlich insbesondere des EMFF gelten sollten;

12.

betont, dass der zentrale Mehrwert der CLLD in der Beteiligung der örtlichen Bevölkerung liegt, die über die Bildung lokaler Aktionsgruppen (LAG) zur Erarbeitung von Strategien für die integrierte lokale Entwicklung erfolgt und die Privatwirtschaft sowie gemeinnützige Organisationen einschließt;

13.

ist der Ansicht, dass dieser von unten nach oben gerichtete Ansatz sich deutlich von dem von oben nach unten gerichteten Ansatz unterscheidet, der sonst bei der Verwendung von EU-Mitteln vorherrschen würde. Dies macht die CLLD zum besten praktischen Beispiel dessen, was das Subsidiaritätsprinzip auf lokaler Ebene bedeutet, und wird so zu einem besseren Bekanntheitsgrad der durch EU-Mittel unterstützten Maßnahmen in der Öffentlichkeit und einem stärkeren Engagement für diese Maßnahmen vor Ort beitragen;

Wichtigste Ziele

Europa-2020 und Gemeinsamer Strategischer Rahmen

14.

weist darauf hin, dass die Mitgliedstaaten und Regionen in ihrer Entscheidung zur Aufnahme der CLLD in ihre Partnerschaftsvereinbarungen und operationellen Programme für EFRE und ESF völlig frei sind;

15.

vertritt die Auffassung, dass die CLLD neben der Städteagenda, den integrierten territorialen Investitionen und den gemeinsamen Aktionsplänen einer der bahnbrechenderen Aspekte des vorgeschlagenen Legislativpakets für 2014-2020 sind, und dass sie nachdrücklich gefördert werden sollten;

16.

ist der Überzeugung, dass die CLLD entscheidend dazu beitragen, die Verwirklichung der im Gemeinsamen Strategischen Rahmen und in der Territorialen Agenda 2020 festgelegten Ziele auf lokaler Ebene zu erleichtern, indem die gemeinsame Planung politischer Maßnahmen zur Umsetzung der Europa-2020-Strategie ermöglicht wird;

17.

ist der Meinung, dass die CLLD auf den Erfahrungen fußen sollten, die in früheren bereichsspezifischen Instrumenten zur lokalen Entwicklung gewonnen werden konnten; insbesondere sind dies LEADER in der ländlichen Entwicklung und der Europäische Fischereifonds – Initiativen der Prioritätsachse 4 sowie das Vernetzungsprogramm zur Stadtentwicklung (URBACT), die ausgelaufene URBAN-Initiative für nachhaltige Entwicklung in städtischen Problemvierteln und die frühere Initiative EQUAL gegen Ausgrenzung, Diskriminierung und Ungleichheit;

18.

befürchtet, dass die Tätigkeiten, die für die CLLD bei der Vorbereitung des Gemeinsamen Strategischen Rahmens (GSR) umrissen werden, zu stark auf die Entwicklung von Strategien und den Ausbau von Kapazitäten ausgerichtet sind. Zwar sollte dieser Prozess ebenfalls als wichtig erachtet werden, doch liegt der Hauptschwerpunkt der CLLD darauf, über Investitionen zur Verbesserung der Lebensqualität der örtlichen Bevölkerung konkrete und wichtige Ergebnisse zu erzielen;

19.

zweifelt an der Richtigkeit der Entscheidung, die CLLD ausschließlich unter dem thematischen Ziel 9 des GSR „Soziale Eingliederung“ zu nennen. Die CLLD sind ein vielseitiges und im Wesentlichen auf die örtliche Bevölkerung gerichtetes Instrument, dessen Spektrum und Herausforderungen weit über die soziale Eingliederung hinausreichen. In der Praxis kann es maßgeblich zur Korrektur großer geografischer und demografischer Ungleichgewichte beitragen, welche die wirtschaftliche und soziale Entwicklung einiger Regionen erschweren;

20.

fordert deshalb, dass der GSR dahingehend geändert wird, dass die CLLD unter allen elf thematischen Zielen des GSR genannt werden und so entsprechend den Bedingungen vor Ort eingesetzt werden können und nicht nur für Maßnahmen im Bereich der sozialen Eingliederung;

21.

hebt die Notwendigkeit hervor, dass die lokalen Aktionsgruppen im Rahmen der CLLD unabhängig von ihren jeweiligen thematischen Zielen im Rahmen des GSR auf den 10 % höheren Kofinanzierungssatz zugreifen können. Es ist entscheidend, dass die zusätzlichen 10 % auch gewährt werden müssen, wenn die in der Allgemeinen Verordnung vorgesehene Mittelbestimmung für soziale Eingliederung nicht ausschließlich für die CLLD erfolgt;

Besonderer Mehrwert

22.

ist der Meinung, dass folgende Komponenten der CLLD einen Mehrwert erbringen: Mitwirkung, Konzertierung und Zusammenarbeit der lokalen Bevölkerung sowie aller öffentlichen und privaten Akteure vor Ort; Abstimmung der Strategie für die lokale Entwicklung auf die besonderen Erfordernissen des Gebiets; starker Einfluss auf die ebenen- und bereichsübergreifende Zusammenarbeit; Mobilisierung von Fachwissen und genauen Kenntnissen der Situation vor Ort; Innovationsfähigkeit der Gebiete und ein integriertes und multisektorielles Konzept; ortsbezogene Maßnahmen und Ergebnisse sowie ein flexibler und strategischer Ansatz;

23.

ist der Ansicht, dass der Ansatz einer lokalen Entwicklung im Rahmen der CLLD auch dem Bedarf einer stärker ergebnisorientierten Kohäsionspolitik gerecht wird, indem Herausforderungen auf der angemessenen territorialen Ebene begegnet wird; außerdem ermöglicht es ein derartiger Ansatz lokalen und regionalen Gebietskörperschaften, eine aktive Rolle bei der Umsetzung EU-politischer Ziele, insbesondere in Hinsicht auf die Europa-2020-Strategie, zu übernehmen;

24.

weist darauf hin, dass die CLLD als zentrale Anlaufstelle für lokale Leistungsempfänger dienen können, was einen umfassenden und vereinfachten Einsatz von Mitteln des GSR vor Ort ermöglichen würde. Dies könnte möglicherweise ein bedeutender Fortschritt sein, um sicherzustellen, dass eine Gebietskörperschaft umfassende Projekte mit aus unterschiedlichen EU-Fonds kofinanzierten Mitteln in Angriff nehmen kann;

25.

verweist darauf, dass die CLLD aufgrund ihres umfassenden Charakters und ihrer Einbindung der örtlichen Bevölkerung strukturell besser geeignet sind, die Diversifizierung der Tätigkeiten sowie die wirtschaftliche und soziale Entwicklung und Innovation zu fördern als einheitliche, von oben nach unten gerichtete Verfahren;

26.

ist der Meinung, dass auf diese Weise die Umsetzung innovativer Projekte gefördert würde, die anders in operationellen Programmen nicht auftauchen würden. Der grundsätzliche Mehrwert von Partnerschaften zur lokalen Entwicklung liegt in der Nutzung der unterschiedlichen Sachkenntnisse der lokalen Aktionsgruppen, die dadurch, dass sie mit Leistungsempfängern an der Verbesserung ihrer ursprünglichen Anträge auf Finanzhilfe zusammenarbeiten, die Qualität dieser Anträge verbessern und eine effizientere Anpassung an den konkreten Bedarf vor Ort ermöglichen;

27.

ruft die Mitgliedstaaten und Regionen auf, genau zu überprüfen, ob durch die Aufnahme einer gesonderten Achse im Rahmen der CLLD in ihre Partnerschaftsabkommen oder operationellen Programme ein effizienterer Einsatz der von der EU bezogenen Fördermittel gegeben wäre als bei von oben nach unten gerichteten Programmen;

Umfang

28.

fordert die Kommission und die Mitgliedstaaten eindringlich dazu auf sicherzustellen, dass sowohl hinsichtlich der Größe der lokalen Aktionsgruppen als auch der durchschnittlichen zu erwartenden Finanzmittel, für die lokale Aktionsgruppen im Rahmen der CLLD Verantwortung übernehmen, eine ausreichende kritische Masse erreicht wird. Die gegenwärtigen Erfahrungen im Rahmen des Programms LEADER und der Prioritätsachse 4 des Europäischen Fischereifonds legen nahe, dass einzelne lokale Aktionsgruppen der CLLD insgesamt ein LAG-Gebiet mit 5 000-150 000 Einwohnern umfassen können und eine Strategie für die integrierte lokale Entwicklung über die siebenjährige Programmlaufzeit durchschnittlich mit EU-Fördermitteln in Höhe von zwei bis zehn Mio. EUR gefördert werden kann;

29.

ist dennoch der Auffassung, dass das Potenzial der CLLD in manchen Fällen eine größere kritische Masse, als in Ziffer 28 genannt, umfassen kann, und dass begründete Ausnahmen für größere städtische und geografische Gebiete, wie zum Beispiel Inseln oder abgelegene Regionen, vorzusehen sind, vorausgesetzt, dass der CLLD-Faktor erhalten bleibt;

Integrierte territoriale Entwicklung

30.

weist darauf hin, dass die CLLD als optionales Instrument zur Umsetzung der lokalen Entwicklung in den Fonds der Allgemeinen Verordnung in Zusammenhang mit anderen Instrumenten, wie den integrierten territorialen Investitionen (ITI), steht und zur Durchführung einer umfassenderen Entwicklungsstrategie beiträgt, durch die die Maßnahmen einen stärkeren Ortsbezug erhalten;

31.

spricht sich ebenfalls dafür aus, in den europäischen und nationalen Regeln zur Umsetzung eindeutig festzulegen, dass ITI und lokale Aktionsgruppen in einer gemeinsamen Strategie so miteinander verknüpft werden können, dass lokale Ziele erreicht werden, sofern diese Alternative zweckmäßig erscheint. Insbesondere sollten es die Regeln zur Umsetzung gestatten und möglichst leicht machen, eine oder mehrere lokale Aktionsgruppen in kleinerem Maßstab mit der Umsetzung eines Teils der Aufgaben zu betrauen, die auf einer höheren geografischen Ebene durch ITI gelöst werden sollen;

32.

ist der Auffassung, dass es in derartigen Fällen absolut logisch erscheint, dass eine ITI ebenfalls in den Genuss der für die CLLD vorgesehenen Erhöhung von 10 % kommt;

33.

weist aber erneut darauf hin, dass der Mehrwert der CLLD eben gerade in der breiteren Beteiligung der örtlichen Bevölkerung und der ausdrücklichen Verknüpfung zwischen vorhandenen Instrumenten wie LEADER und der Prioritätsachse 4 des Europäischen Fischereifonds und den Strukturfonds liegt;

CLLD in städtischen und ländlichen Gebieten

34.

ist der Auffassung, dass das gemeinschaftliche Element der CLLD ein besonders geeignetes Mittel ist, geografisch konzentrierten Herausforderungen zu begegnen, die eine Reaktion der ganzen örtlichen Bevölkerung erfordern;

35.

nimmt mit Befriedigung zur Kenntnis, dass die CLLD auch eines von mehreren möglichen Instrumenten sein können, um integrative städtische Gebiete zu schaffen, in denen öffentliche Dienstleistungen für alle zugänglich sind, Gettoisierung vermieden und auf Armut reagiert wird, und in denen soziale Kontakte innerhalb verschiedener Gruppen gefördert werden; dazu gehören Maßnahmen zur Förderung des aktiven Alterns, der sozialen Innovation und der gegenseitigen generations- und kulturübergreifenden Unterstützung;

36.

ist der Auffassung, dass der Schwerpunkt dieser Stellungnahme zwar darauf liegt, zu untersuchen, inwieweit die CLLD in Bereichen und Sektoren eingesetzt werden können, die über den gegenwärtigen und vielgenutzten Einsatz der LEADER-Initiative in ländlichen Gebieten hinausgehen, dass die CLLD aber auch als natürliche Fortsetzung der LEADER-Initiative nach 2014 eines von mehreren möglichen Instrumenten sein können, um die Herausforderungen des ländlichen Raums in den Bereichen Zugänglichkeit, wirtschaftliche Entwicklung und Diversifizierung sowie Sicherstellung der Grundversorgung zu meistern; dazu gehören Maßnahmen zur Förderung des aktiven Alterns, der sozialen Innovation und der gegenseitigen generations- und kulturübergreifenden Unterstützung;

37.

vertritt die Meinung, dass in größeren städtischen Gebieten auf der Ebene des Wohnviertels oder der Kommune im Rahmen der CLLD mehrere lokale Aktionsgruppen nebeneinander existieren können, um von unten nach oben gerichtete Lösungen für ortsbedingte Herausforderungen zu ermöglichen: Mehrfachbenachteiligung, Umweltzerstörung oder Beschäftigungsfähigkeit begrenzter, gemeinsame Benachteiligungen aufweisender Gruppen. Sind in einer Gegend mehrere lokale Aktionsgruppen aktiv, dann sollten sich diese Gruppen bis zu einem gewissen Grad untereinander abstimmen;

RURBAN (Verbindungen Stadt-Land)

38.

betrachtet die CLLD als zentrales Werkzeug für eine harmonische Entwicklung städtischer und ländlicher Gebiete, das ein stärkeres Wachstum der Beziehungen zu den umgebenden stadtnahen und ländlichen Gebieten ermöglicht; eine Zersiedlung der Landschaft wird eher vermieden, die Herausbildung eines ausgewogenen Netzes kleiner und mittelgroßer Städte wird begünstigt, und die Verbindungen zwischen Produzenten und Verbrauchern örtlicher landwirtschaftlicher Erzeugnisse werden gestärkt;

39.

begrüßt die vorbereitende Maßnahme RURBAN, mit der aktuelle Informationen aus der Forschung und über die politischen Entwicklungen im Bereich ländlich-städtische Verbindungen zusammengetragen werden sollen. Der AdR bekräftigt seinen Wunsch, dass diese Maßnahme vor Beginn des Zeitraumes 2014-2020 zu einem Programm weiterentwickelt wird, das den Austausch bewährter Verfahren ebenso begünstigt wie eine gegenseitige Bewertung („Peer-Review“), das Finden innovativer Lösungen und die Gründung von Netzen, die von den neuen CLLD-Partnerschaften genutzt werden können;

40.

bekräftigt seinen Vorschlag, ein operationell ausgerichtetes Programm RURBACT zu schaffen, das den Austausch bewährter Verfahren und die Gründung von Netzen mit Ausrichtung auf Probleme des städtischen und ländlichen Raums anregen soll (1);

41.

ist der Überzeugung, dass es in der EU verschiedene Formen von Verknüpfungen zwischen ländlichen und städtischen Gebieten gibt, die stark von dem jeweiligen nationalen politischen und administrativen System beeinflusst sind. Aus diesem Grunde sollte jedes Handeln der EU flexibel genug sein, um diesem großen institutionellen Reichtum gerecht zu werden;

42.

sieht eine der Hauptherausforderungen darin, die gegenwärtige Trennung der EU-Fonds nach geografischen Gebieten und Bereichen zu überwinden. Im Gegensatz zu den operationellen Programmen, die eher einen starken Bezug zu einzelnen Bereichen aufweisen, könnten die neuen Instrumente wie die CLLD und ITI insbesondere den gebotenen territorialen Ansatz bieten und Trennungen nach Bereichen überwinden;

43.

vertritt die Auffassung, dass man sich bei einer Ausrichtung der CLLD auf die Beziehungen zwischen ländlichen und städtischen Gebieten bewusst machen muss, dass der jeweilige nationale Kontext sehr unterschiedlich sein kann; dies betrifft insbesondere die Verbindungen zwischen städtischen und ländlichen Gebieten in den verschiedenen Mitgliedstaaten (größere Wohlstandsunterschiede zwischen städtischen und ländlichen Gebieten, weniger Möglichkeiten) oder zwischen Ländern mit vielen Gebietskörperschaften (in denen die Zusammenarbeit lokale Grenzen überschreiten muss, um die notwendige kritische Masse zu erreichen) und solchen mit größeren Gebietskörperschaften (in denen lokale Partnerschaften meist innerhalb lokaler Grenzen angesiedelt sind);

Küstenfischer

44.

stellt fest, dass die CLLD auch in Gebieten mit besonderen branchenspezifischen Problemen erfolgreich angewandt werden können. Dies trifft zum Beispiel auf die gegenwärtige Prioritätsachse 4 des Europäischen Fischereifonds zu, in deren Rahmen eine Methode der CLLD angewandt wird, um die Fischer vor Ort und die Fischerei zu unterstützen;

45.

stellt fest, dass vielerorts in der EU die CLLD erfolgreich auf mit ELER- und/oder EFF-Mitteln finanzierte bestehende lokale Partnerschaften aufbauen können; dass außerdem in einigen Gebieten LEADER-Partnerschaften und Partnerschaften entsprechend der Prioritätsachse 4 des Europäischen Fischereifonds bereits nachweislich zusammenarbeiten, da sie teilweise ein- und dasselbe Gremium sind. Unter den entsprechenden Bedingungen werden die CLLD auch den Rahmen für eine Verknüpfung dieser ELER- und EMFF-Maßnahmen mit dem ESF und EFRE bieten;

46.

äußert als eine zentrale Sorge, dass der EMFF auf Ebene der Mitgliedstaaten verwaltet werden soll, wohingegen die Strukturfonds und LEADER häufig dezentralisiert sind. Dieser Unterschied wird sich nachteilig auf die CLLD auswirken;

Partnerschaft

47.

bekräftigt seine Forderung einer Überprüfung der Bestimmung, dass die öffentliche Hand nicht mehr als 49 % der Stimmrechte innehaben kann, in allen Fällen, in denen institutionalisierte Partnerschaften zur lokalen Entwicklung bereits bestehen, und spricht sich in diesen Fällen für eine „ausgewogene Vertretung“ der verschiedenen Bereiche in der lokalen Aktionsgruppe aus;

48.

ist unter anderem der Auffassung, dass die Entscheidungsprozesse in den lokalen Aktionsgruppen von Beginn an klar festgelegt und verlässlich sein müssen, damit die lokale Gebietskörperschaft als demokratisch verantwortliche öffentliche Einrichtung der lokalen Partnerschaft die allgemeine Strategie bestimmen kann, wobei gleichzeitig sichergestellt ist, dass die lokale Aktionsgruppe nicht von ihr dominiert wird;

49.

hebt hervor, dass die CLLD zwar darauf abzielen, der Privatwirtschaft und gemeinnützigen Organisationen Rechte einzuräumen, dass in diesen Vereinbarungen aber dennoch die tragende Rolle der lokalen Gebietskörperschaft anerkannt werden muss. Die lokale Gebietskörperschaft muss häufig eine Führungsrolle übernehmen, um gegenüber den Verwaltungsbehörden und der Kommission Verlässlichkeit dahingehend zu demonstrieren, dass hinsichtlich der getroffenen Entscheidungen die Risiken in den Bereichen Rechnungsprüfung und Einhaltung der Vorschriften angemessen behandelt werden, und dass die vorhandenen lokalen Kapazitäten für ein effizientes Funktionieren der Strukturen und Verfahren der lokalen Aktionsgruppe ausreichend sind;

50.

weist daher darauf hin, dass die Umsetzung der CLLD auf eine Art und Weise erfolgen kann, dass die Übertragung von Zuständigkeiten von einer Verwaltungsbehörde oder einem anderen entsprechenden lokalen bzw. regionalen Umsetzungsgremium auf die lokale Aktionsgruppe in einem Verhältnis erfolgt, das der tatsächlich vorhandenen Kapazität der lokalen Aktionsgruppe und der Notwendigkeit partizipativer, transparenter und verantwortbarer Entscheidungen entspricht;

51.

fordert die Europäische Kommission auf, die in den Mitgliedstaaten bereits bestehenden lokalen Initiativen zu berücksichtigen, um sie ohne Reibungsverluste mit dem neuen CLLD-Instrument zu verzahnen;

Herausforderungen

52.

ruft die Kommission dazu auf, sich auf die Ergebnisse der Untersuchungen des Rechnungshofes und anderer Berichte und Bewertungen zu stützen, um zu gewährleisten, dass die Erfahrungen aus den Programmen LEADER und URBACT auch wirklich in ein stabileres, transparenteres und nachvollziehbareres Modell der CLLD einfließen;

53.

fordert, dass von Beginn an klare Regeln zur Vermeidung von Interessenkonflikten festgelegt werden, und dass wenigstens Rechenschaftspflicht, öffentliche Kontrolle, Rechtsmittel gegen Entscheidungen und die Gewährleistung der Transparenz für lokale Aktionsgruppen genauso streng geregelt sind wie die entsprechenden Anforderungen an die lokalen Mandatsträger. Sowohl die Gebietskörperschaften als auch die lokalen Aktionsgruppen müssen in transparenter Weise für die von ihnen ausgegebenen öffentlichen Gelder und die getroffenen Entscheidungen verantwortlich sein;

54.

hebt hervor, dass die Frage der Kapazität eine zentrales Problem ist, das eine Klarstellung und Vereinfachung der Verfahren und administrativen Anforderungen sowie ggf. die Errichtung zentraler Anlaufstellen für die verschiedenen Fonds – wenn möglich auch auf elektronischem Weg – erfordert;

55.

ist der Meinung, dass zu diesem Zweck bezüglich Rechnungslegung und Erfüllung der Vorschriften Schritte nötig sind, die über die gegenwärtigen Vorschläge hinausgehen. Gleichzeitig müssen die Anforderungen angemessen sein, da mögliche Begünstigte sonst davon abgehalten werden könnten, einen Antrag auf EU-Mittel zu stellen;

56.

sieht es dementsprechend mit Besorgnis, dass die Finanzverwaltung und Rechnungslegungspflichten im Rahmen der CLLD möglicherweise je nach Fonds anders zu bewältigen wären, wobei häufig unterschiedliche Fonds auf verschiedenen Ebenen von verschiedenen Verwaltungsbehörden oder Ministerien verwaltet werden, was dazu führen könnte, dass die Geschwindigkeit der Fortschritte umfassender Projekte, die sich über zwei oder mehr Fonds erstrecken, vom langsamsten Fonds abhingen. Außerdem ist es sehr wichtig, dass die erwähnten Verwaltungsbehörden davon Abstand nehmen, eigene zusätzliche und erschwerende Verfahrensanforderungen zu stellen;

57.

betont, dass der Ausbau lokaler Kapazitäten und Strategien nur ein Mittel dazu ist, dass sich aus den CLLD greifbare Investitionen und messbare Ergebnisse zum Nutzen der Bevölkerung ergeben;

58.

vertritt die Ansicht, dass die Festlegung und Umsetzung lokaler Strategien in Hinblick auf klar definierte Ergebnisse in den CLLD viel stärker berücksichtigt werden müssen;

59.

hebt hervor, dass einer der größten Vorteile der CLLD die Fähigkeit zur Innovation ist, die durch eine Flexibilität bei der Umsetzung erreicht wird. Diesbezüglich sollte in europäischen und nationalen Vorschriften davon abgesehen werden, von oben nach unten gerichtete, einheitliche Maßnahmen und Regeln und Kriterien für die Förderfähigkeit in allen Ländern und Regionen festzulegen, um lokale Lösungen für lokale Probleme zu erleichtern, die basisnah als solche erkannt wurden;

60.

ist der Auffassung, dass die Verbindung zwischen der Festlegung lokaler Strategien und dem Austausch guter Ideen und einer umfassenderen Umsetzung unmittelbar und stabil sein muss, insbesondere hinsichtlich der Umsetzung weiter gehender Maßnahmen innerhalb der Strukturfonds;

61.

stellt fest, dass Verwaltungsbehörden geneigt sein könnten, umfassende und ressourcenintensive Verfahren wie die CLLD nicht zu unterstützen, wenn sich Möglichkeiten finden lassen, Mittel einfacher zu verwenden. Aber mit einer besseren als der gegenwärtig verfügbaren technischen Unterstützung haben die CLLD qualitativ deutlich mehr zu bieten und finden auch einen stärkeren Rückhalt in der örtlichen Bevölkerung als ein von oben nach unten gerichteter Ansatz;

62.

weist darauf hin, dass ein Widerspruch darin liegt, dass 5 % der Mittel für LEADER vorgesehen sind, dass aber, wenn die CLLD als Grundlage dienen, dies nicht für die anderen Fonds gilt; fordert die Verwaltungsbehörden dazu auf, eine Anwendung der 5 %-Regel für die anderen drei Fonds in Erwägung zu ziehen, wenn die Alternative CLLD in den Fonds der Allgemeinen Verordnung entweder im Rahmen eines Partnerschaftsabkommens oder eines operationellen Programms gewählt wird;

63.

vertritt die Ansicht, dass aufgrund der gegenwärtigen Zersplitterung der lokalen Entwicklung über die verschiedenen Programme Handlungsbedarf besteht, um die Außenwahrnehmung, die Rechenschaftspflicht sowie die Projektbeschreibung, das gegenseitige Lernen und die Vermittlung von Wissen insbesondere hinsichtlich weicher Ergebnisse zu verbessern;

64.

fordert die vier betroffenen Generaldirektionen der Kommission auf, so bald wie möglich gemeinsame vereinfachte Leitlinien zu Umsetzung der CLLD in zentralen Bereichen auszuarbeiten. Dies sollte unter anderem eine Einschätzung umfassen, wie die Fonds der Allgemeinen Verordnung realistischerweise für die Umsetzung folgender Punkte genutzt werden können: integrierte lokale Programme und individuelle Projekte, Förderfähigkeit von Ausgaben, Berichterstattung, Zusammenarbeit, Maßnahmen zur Rechnungsprüfung, Einhaltung der Vorschriften und Bekanntmachung sowie Methoden der Wissensvermittlung. Dabei sollte die Kommission in einen strategischen Dialog mit Fachleuten der nationalen, regionalen und lokalen Ebene aus dem Bereich Entwicklung treten, die einige der Fragen, auf die in den Leitlinien eingegangen werden sollte, ebenso wie mögliche Antworten und Beispiele bestehender Partnerschaften zur lokalen Entwicklung nennen können.

Brüssel, den 29. November 2012

Der Präsident des Ausschusses der Regionen

Ramón Luis VALCÁRCEL SISO


(1)  Das Programm RURBACT würde sich auf die Erfahrungen des Netzes RUR@CT stützen, um die Verknüpfung zwischen der städtischen und der ländlichen Dimension besser abzubilden.


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