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Document 52013HB0003

Empfehlung der Europäischen Zentralbank vom 4. Februar 2013 an den Rat der Europäischen Union zu den externen Rechnungsprüfern der Central Bank of Cyprus (EZB/2013/3)

ABl. C 37 vom 9.2.2013, p. 1–1 (BG, ES, CS, DA, DE, ET, EL, EN, FR, IT, LV, LT, HU, MT, NL, PL, PT, RO, SK, SL, FI, SV)

9.2.2013   

DE

Amtsblatt der Europäischen Union

C 37/1


EMPFEHLUNG DER EUROPÄISCHEN ZENTRALBANK

vom 4. Februar 2013

an den Rat der Europäischen Union zu den externen Rechnungsprüfern der Central Bank of Cyprus

(EZB/2013/3)

2013/C 37/01

DER EZB-RAT —

gestützt auf die Satzung des Europäischen Systems der Zentralbanken und der Europäischen Zentralbank, insbesondere auf Artikel 27.1,

in Erwägung nachstehender Gründe:

(1)

Die Jahresabschlüsse der Europäischen Zentralbank (EZB) und der nationalen Zentralbanken werden von unabhängigen externen Rechnungsprüfern geprüft, die vom EZB-Rat empfohlen und vom Rat der Europäischen Union genehmigt werden.

(2)

Das Mandat der gegenwärtigen externen Rechnungsprüfer der Central Bank of Cyprus endet nach der Rechnungsprüfung für das Geschäftsjahr 2012. Es ist deshalb erforderlich, ab dem Geschäftsjahr 2013 externe Rechnungsprüfer zu bestellen.

(3)

Die Central Bank of Cyprus hat KPMG Limited als externe Rechnungsprüfer für die Geschäftsjahre 2013 bis 2017 ausgewählt —

HAT FOLGENDE EMPFEHLUNG ERLASSEN:

Es wird empfohlen, KPMG Limited als externe Rechnungsprüfer der Central Bank of Cyprus für die Geschäftsjahre 2013 bis 2017 zu ernennen.

Geschehen zu Frankfurt am Main am 4. Februar 2013.

Der Präsident der EZB

Mario DRAGHI


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