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Document 52013IP0385
European Parliament resolution of 12 September 2013 on the European strategy on health and safety at work (2013/2685(RSP))
Entschließung des Europäischen Parlaments vom 12. September 2013 zur Europäischen Strategie für Sicherheit und Gesundheitsschutz am Arbeitsplatz (2013/2685(RSP))
Entschließung des Europäischen Parlaments vom 12. September 2013 zur Europäischen Strategie für Sicherheit und Gesundheitsschutz am Arbeitsplatz (2013/2685(RSP))
ABl. C 93 vom 9.3.2016, p. 159–161
(BG, ES, CS, DA, DE, ET, EL, EN, FR, HR, IT, LV, LT, HU, MT, NL, PL, PT, RO, SK, SL, FI, SV)
9.3.2016 |
DE |
Amtsblatt der Europäischen Union |
C 93/159 |
P7_TA(2013)0385
Europäische Strategie für Sicherheit und Gesundheitsschutz am Arbeitsplatz
Entschließung des Europäischen Parlaments vom 12. September 2013 zur Europäischen Strategie für Sicherheit und Gesundheitsschutz am Arbeitsplatz (2013/2685(RSP))
(2016/C 093/24)
Das Europäische Parlament,
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gestützt auf den Vertrag über die Europäische Union, insbesondere die Präambel und die Artikel 3 und 6, |
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gestützt auf den Vertrag über die Arbeitsweise der Europäischen Union, insbesondere die Artikel 4, 9, 145, 151, 152, 153, 154, 156 und 168, |
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unter Hinweis auf die Charta der Grundrechte der Europäischen Union, insbesondere die Artikel 1, 3, 27, 31, 32 und 33, |
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unter Hinweis auf die Anfrage an die Kommission zur Evaluierung der Europäischen Strategie für Gesundheit und Sicherheit am Arbeitsplatz 2007–2012 (O-000073/2013 — B7-0214/2013), |
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in Kenntnis der Mitteilung der Kommission vom 11. März 2002 mit dem Titel „Anpassung an den Wandel von Arbeitswelt und Gesellschaft: eine neue Gemeinschaftsstrategie für Gesundheit und Sicherheit am Arbeitsplatz 2002–2006“ (COM(2002)0118), |
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in Kenntnis der Mitteilung der Kommission vom 21. Februar 2007 mit dem Titel „Die Arbeitsplatzqualität verbessern und die Arbeitsproduktivität steigern: Gemeinschaftsstrategie für Gesundheit und Sicherheit am Arbeitsplatz 2007–2012“ (COM(2007)0062), |
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in Kenntnis der Mitteilung der Kommission vom 3. März 2010 mit dem Titel „Europa 2020 — Eine Strategie für intelligentes, nachhaltiges und integratives Wachstum“ (COM(2010)2020), |
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in Kenntnis der Arbeitsunterlage der Kommissionsdienststellen vom 27. April 2011 mit dem Titel „Halbzeitüberprüfung der Europäischen Strategie für Gesundheit und Sicherheit am Arbeitsplatz 2007–2012“ (SEC(2011)0547), |
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in Kenntnis der Arbeitsunterlage der Kommissionsdienststellen vom 31. Mai 2013 mit dem Titel „Bewertung der Europäischen Strategie für Gesundheit und Sicherheit am Arbeitsplatz 2007–2012“ (SWD(2013)0202), |
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unter Hinweis auf seine Entschließung vom 24. Februar 2005 zur Förderung von Sicherheit und Gesundheitsschutz am Arbeitsplatz (1), |
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unter Hinweis auf seine Entschließung vom 15. Januar 2008 zu der Gemeinschaftsstrategie für Gesundheit und Sicherheit am Arbeitsplatz 2007–2012 (2), |
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unter Hinweis auf seine Entschließung vom 15. Dezember 2011 zu der Halbzeitüberprüfung der Strategie der Europäischen Union für Gesundheit und Sicherheit am Arbeitsplatz 2007–2012 (3), |
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gestützt auf Artikel 115 Absatz 5 und Artikel 110 Absatz 2 seiner Geschäftsordnung, |
A. |
in der Erwägung, dass ein Ziel der Strategie Europa 2020 darin besteht, die Beschäftigungsquote der Bevölkerung zwischen 20 und 64 Jahren bis zum Jahr 2020 auf 75 % zu erhöhen; |
B. |
in der Erwägung, dass sich der technologische Fortschritt, wirtschaftliche Entwicklungen und die wirtschaftliche und gesellschaftliche Krise dauerhaft auf das Arbeitsumfeld auswirken und schnelle Reaktionen erforderlich machen, um ein hohes Maß an Gesundheitsschutz und Sicherheit am Arbeitsplatz zu gewährleisten; |
C. |
in der Erwägung, dass die Wirtschaftskrise nicht als Vorwand für die Aufweichung von Strategien zur Verhütung berufsbedingter Gefahren herangezogen werden sollte; |
D. |
in der Erwägung, dass Gesundheit und Sicherheit am Arbeitsplatz seit 1978 auf EU-Ebene in Berichten und Arbeitsprogrammen angegangen werden, sodass die einschlägigen Rechtsvorschriften flankiert werden; |
E. |
in der Erwägung, dass die Gemeinschaftsstrategie für Gesundheit und Sicherheit am Arbeitsplatz 2007–2012 im Jahre 2012 ausgelaufen ist und bislang nicht durch ein anderes Programm auf EU-Ebene weitergeführt wird; |
F. |
in der Erwägung, dass die Kommission den Nutzen der Gemeinschaftsstrategie für Gesundheit und Sicherheit am Arbeitsplatz 2007–2012 für die gesamte EU einräumt und dass in den nächsten Jahren noch eine Reihe von Herausforderungen im Bereich der Sicherheit und der Gesundheit am Arbeitsplatz angegangen werden muss; |
1. |
äußert seine Besorgnis darüber, dass die Kommission noch keine neue Europäische Strategie für Sicherheit und Gesundheitsschutz am Arbeitsplatz verabschiedet hat; |
2. |
bekräftigt ihre Forderung an die Kommission, die neue EU-Strategie für Sicherheit und Gesundheitsschutz am Arbeitsplatz für die Jahre bis 2020 vorzulegen; fordert die Kommission auf, diese Aufgabe bis Ende 2013 abzuschließen; |
3. |
bedauert, dass die Kommission bislang keinen Vorschlag für eine Richtlinie über entweder arbeitsbedingte Erkrankungen des Bewegungsapparates oder zur Überarbeitung der Richtlinie 2004/37/EG über den Schutz der Arbeitnehmer gegen Gefährdung durch Karzinogene oder Mutagene bei der Arbeit unterbreitet hat, obwohl dies bereits in ihrem Arbeitsprogramm für 2011 angekündigt war; |
4. |
verweist erneut auf die Botschaft seiner Entschließung vom 15. Dezember 2011 zu der Halbzeitüberprüfung der Europäischen Strategie für Gesundheit und Sicherheit am Arbeitsplatz 2007–2012; |
5. |
beauftragt seinen Präsidenten, diese Entschließung dem Rat und der Kommission zu übermitteln. |
(1) ABL. C 304 E vom 1.12.2005, S. 400.
(2) ABL. C 41 E vom 19.2.2009, S. 14.
(3) ABl. C 168 E vom 14.6.2013, S. 102.