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Document 52014IE4496

Stellungnahme des Europäischen Wirtschafts- und Sozialausschusses zu „Sport und europäische Werte“ (Initiativstellungnahme)

ABl. C 383 vom 17.11.2015, p. 14–18 (BG, ES, CS, DA, DE, ET, EL, EN, FR, HR, IT, LV, LT, HU, MT, NL, PL, PT, RO, SK, SL, FI, SV)

17.11.2015   

DE

Amtsblatt der Europäischen Union

C 383/14


Stellungnahme des Europäischen Wirtschafts- und Sozialausschusses zu „Sport und europäische Werte“

(Initiativstellungnahme)

(2015/C 383/03)

Berichterstatter:

Bernardo HERNÁNDEZ BATALLER

Der Europäische Wirtschafts- und Sozialausschuss beschloss am 10. Juli 2014, gemäß Artikel 29 Absatz 2 der Geschäftsordnung eine Initiativstellungnahme zu folgendem Thema zu erarbeiten:

„Sport und europäische Werte“

Die mit den Vorarbeiten beauftragte Fachgruppe Beschäftigung, Sozialfragen, Unionsbürgerschaft nahm ihre Stellungnahme am 17. Juni 2015 an.

Der Ausschuss verabschiedete auf seiner 509. Plenartagung am 1./2. Juli 2015 (Sitzung vom 2. Juli) mit 99 gegen 59 Stimmen bei 32 Enthaltungen folgende Stellungnahme:

1.   Schlussfolgerungen und Empfehlungen

1.1.

Sport trägt zur Verwirklichung der strategischen Ziele der Union bei, wirft ein Schlaglicht auf grundlegende pädagogische und kulturelle Werte und fördert die Integration, da er unabhängig von Geschlecht, ethnischer Herkunft, Religion, Alter, Staatsangehörigkeit, sozialen Verhältnissen und sexueller Orientierung alle Bürgerinnen und Bürger anspricht. Sport ist ein Instrument zur Bekämpfung von Intoleranz, Fremdenfeindlichkeit und Rassismus.

1.2.

Durch sportliche Betätigung können alle Menschen ihren Hoffnungen auf konstruktive Art Ausdruck verleihen und erfahren durch die vom Sport vermittelten Werte der Anstrengung, Solidarität und des Zusammenhalts eine persönliche Bereicherung. Sport trägt zudem zu körperlichem und geistigem Wohlbefinden und durch seine positiven Werte zur Abfederung sozialer Probleme bei. In der Diskussion über dieses Thema sollte auch die Festlegung von allgemeinen Mindeststandards erwogen werden, mit denen die sportliche Betätigung von Kindern und Jugendlichen in sämtlichen Sportarten gefördert wird.

1.3.

Das ehrenamtliche Engagement im Sportbereich erfüllt eine grundlegende Aufgabe bei der Entwicklung des Breitensports und in den Sportvereinen und ist deshalb aus gesellschaftlicher, wirtschaftlicher und demokratischer Sicht besonders wertvoll. Aus diesem Grund muss die ehrenamtliche Tätigkeit und die aktive Bürgerschaft im Rahmen des Sports, auch des Wintersports, gefördert werden.

1.4.

Durch ein verantwortungsvolles Handeln und eine solide Verwaltung muss die Integrität im sportlichen Wettstreit sichergestellt werden. Eine wichtige Voraussetzung im Sport ist die Autonomie der Sportorganisationen, die nach den Grundsätzen der Transparenz, Rechenschaftspflicht und der Demokratie arbeiten müssen. Davon ausgehend sollten im Beschlussfassungsprozess alle Interessenträger angemessen vertreten sein. Im Hinblick auf die Konsolidierung dieses allgemeinen Rahmens der Prävention ist es ganz wesentlich, dass — wie eine neuere umfassende Studie (1) zeigt — das Vertrauen zwischen den nationalen Behörden und den Sporteinrichtungen gestärkt wird, damit der notwendige Informationsaustausch zwischen den nationalen Justizbehörden und den internationalen Sportinstitutionen stattfinden kann.

1.5.

Der EWSA fordert die Kommission und die Mitgliedstaaten auf, in einem europäischen Rahmen Informationen über und gute Erfahrungen mit Innovationen und bewährte Verfahren zu verbreiten und untereinander auszutauschen, u. a. darüber, wie strategische Partnerschaften zwischen den Schlüsselakteuren aus verschiedenen Bereichen geschaffen und gefördert werden können, um die Rolle des Sports als Triebfeder für Innovation und Wirtschaftswachstum zu stärken. In diesem Zusammenhang ist es besonders wichtig, dass die Vorteile genutzt werden, die Sportgroßereignisse für die ausrichtenden Regionen und Städte bringen können und müssen. Die Kommission sollte weltweit die neuen Initiativen und Verfahren aufmerksam verfolgen, mit denen Regionen und Städte unterstützt werden, die Sportprojekte unter dem Gesichtspunkt einer nachhaltigen wirtschaftlichen und sozialen Entwicklung auf die Beine stellen.

1.6.

Es gilt, auf den verschiedenen Ebenen den Einsatz der EU-Finanzinstrumente zur Entwicklung des Sportsektors zu fördern.

1.7.

Zudem sollten der soziale Zusammenhalt und die Maßnahmen zur Einbeziehung benachteiligter Bevölkerungsgruppen in den Sport sowie zur sozialen Integration von Menschen — auch von Gefangenen — unionsweit gefördert werden. Denn Sport kann für sie ein Instrument zur Wiedereingliederung in die Gesellschaft sein, das ihnen emotionales Wohlbefinden verschafft und durch Werte wie Anstrengung, Solidarität und vor allem Fairness Stabilität gibt und damit zur Bekämpfung von sozialer Ausgrenzung und Diskriminierung beitragen kann.

1.8.

Der EU kommt eine wichtige Rolle zu, wenn es darum geht, Ungleichheit zu bekämpfen und konkret die Hürden zu beseitigen, die Menschen mit Behinderungen von der Teilnahme am Sport abhalten, sowie ihre Teilnahme an Wettkämpfen zu fördern und gegen alle diesbezüglichen Vorurteile in der Gesellschaft vorzugehen. Daher wäre es ein positiver Schritt, wenn die Kommission dem Ministerrat die Aufstellung eines „Europäischen Kodex bewährter Praktiken im Bereich Sport und soziale Eingliederung“ vorschlägt, um damit die sportliche Betätigung von Menschen mit Behinderungen zu fördern und anzustoßen.

1.9.

Besondere Aufmerksamkeit sollten die EU und die Mitgliedstaaten der Förderung von Sport und körperlicher Betätigung unter älteren Menschen widmen. Mit einer zunehmend alternden Bevölkerung in Europa ist es von größter Bedeutung, dass gezielte Initiativen und Mittel zu diesem Zweck eingesetzt werden.

2.   Einführung

2.1.

Laut dem Vertrag von Lissabon zeichnet sich der europäische Integrationsprozess durch bestimmte gemeinsame Werte der EU und ihrer Mitgliedstaaten aus. Diese übergeordneten Werte sind die Menschenwürde, Freiheit, Demokratie, Gleichheit, Rechtsstaatlichkeit und Achtung der Menschenrechte, einschließlich der Rechte von Menschen, die einer Minderheit angehören.

Im Vertrag von Lissabon wird der Union eine Zuständigkeit zur Förderung der europäischen Aspekte des Sports (Art. 165 AEUV) zugewiesen. Es gilt, die verschiedenen — sozialen, wirtschaftlichen und kulturellen — Dimensionen des Sports unter dem Gesichtspunkt ihrer Einordnung in die in Artikel 2 EUV verankerten Werte zu untersuchen, wobei hier eine klare Verpflichtung der Institutionen und der Mitgliedstaaten besteht, unter Anwendung des Subsidiaritätsprinzips tätig zu werden, um politische Strategien, Vorschriften und Maßnahmen zur Förderung der europäischen Aspekte des Sports auf den Weg zu bringen.

2.2.

In dieser Initiativstellungnahme soll versucht werden, das den europäischen Werten und den Werten des Sports — einschließlich des Wintersports — innewohnende Potenzial allen Bürgerinnen und Bürgern und Organisationen der Gesellschaft zu vermitteln und Impulse für eine Sportpolitik der EU zu setzen, zumal es bislang auf diesem Gebiet nur vereinzelte gerichtliche Entscheidungen gab, die in der Regel mit der Ausübung der wirtschaftlichen Grundfreiheiten im Zusammenhang standen.

2.3.

Bereits im Altertum unterschied die klassische griechische Philosophie zwischen der Tätigkeit des Körpers und des Geistes, wobei der olympische Geist eine Weiterentwicklung dieser Ideen, insbesondere der Ethik und der Förderung des Friedens darstellt.

Der Sport leistet einen wichtigen Beitrag zu den europäischen und weltweiten Zielen der Europa-2020-Strategie, da er in erheblichem Maße zu einem intelligenten, nachhaltigen und integrativen Wachstum beiträgt.

3.   Die gesellschaftliche Funktion des Sports

3.1.

Zur Gewährleistung der gesellschaftlichen Funktion des Sports sollten die Mitgliedstaaten über geeignete Infrastrukturen für die sportliche Betätigung verfügen und auf ihrem Territorium ein entsprechendes, ausreichendes und ausgewogenes Kernnetz an Sporteinrichtungen und Anlagen bereitstellen.

3.2.

Die ehrenamtliche Tätigkeit bleibt die tragende Säule des Sports in Europa, da die Entwicklung und Verbreitung der Ideale des Sports ohne freiwillige und gemeinnützige Sportvereine nicht möglich wäre. In diesem Zusammenhang muss die Rolle der Schule bei der Verbreitung der olympischen Werte hervorgehoben werden, denn diese Werte stehen für Frieden und Eintracht im Sport, das Miteinander und die Integration in einer demokratischen und pluralistischen Gesellschaft. Dies gilt auch für die humanistischen Werte, die dem Sport zugeschrieben werden und zur Bekämpfung von Gewalt, Rassismus, Intoleranz und Fremdenfeindlichkeit im Sport beitragen.

3.2.1.

In den Sportorganisationen müssen die Grundsätze einer verantwortungsvollen Verwaltung zur Anwendung kommen. Diese Organisationen müssen auf den Grundsätzen der Transparenz, Rechenschaftspflicht und der Demokratie aufbauen und in ihnen müssen alle Interessenträger angemessen vertreten und in die Entscheidungsfindung eingebunden sein, so auch die Fans, die generell die Prinzipien der sportlichen Fairness vertreten. Werden Tätigkeiten mit öffentlichen Mitteln finanziert, sind u. U. strengere Transparenzanforderungen anzulegen.

3.2.2.

Nach Ansicht des EWSA sollte die Möglichkeit eines konzertierten Vorgehens gegen unerwünschte Phänomene wie Korruption durch Spielabsprachen, Doping, Gewalt erwogen werden. Als Grundlage dafür dienen nicht nur die der Union in den Artikeln 6 und 165 AEUV zuerkannten Zuständigkeiten, sondern auch die Zuständigkeiten im Zusammenhang mit dem Raum der Freiheit, der Sicherheit und des Rechts oder auf anderen Gebieten, die erforderlich sein könnten, um supranationale Maßnahmen — auch solche mit abschreckender Wirkung — zu erlassen.

3.2.3.

Diese Maßnahmen sollten darauf ausgerichtet sein, ein hohes Sicherheitsniveau zu gewährleisten, z. B. Maßnahmen mit dem Ziel einer Abstimmung und Zusammenarbeit zwischen polizeilichen Behörden (Europol), der Justiz (Eurojust) und anderen zuständigen Behörden und Einrichtungen, zu denen auch die Sportverbände gehören müssen.

3.3.

Die Förderung von körperlicher Betätigung und sportlicher Aktivität ist in einer modernen Gesellschaft ein ausschlaggebender Faktor für den Schutz der öffentlichen Gesundheit. Sport zu treiben fördert eine gesunde Lebensweise und verbessert die Lebensqualität. Dadurch werden die durch den Sport entstehenden Chancen umfassend genutzt und zugleich die Gesundheitsausgaben gesenkt.

3.4.

Entscheidende Impulse für das institutionelle Handeln der EU im Bereich des Sports gingen u. a. von der öffentlichen Debatte über die „europäische Dimension des Sports“, der Einbeziehung des Sports in das Erasmus+-Programm und den strategischen Maßnahmen zur Gleichstellung der Geschlechter im Sport aus. Die Prioritäten innerhalb des genannten Programms werden jedes Jahr erörtert, weshalb der EWSA fordert, bei der nächsten Überprüfung die in dieser Stellungnahme enthaltenen Bemerkungen zu berücksichtigen.

3.4.1.

Diese institutionellen Schritte sollten durch die Maßnahmen verstärkt werden, die notwendig sind, um den Mehrwert und die positiven Aspekte der einheimischen, traditionellen und vor Ort am stärksten verwurzelten Sportarten als Ausdruck der kulturellen und historischen Vielfalt der Union zum Tragen zu bringen. Diese Vielfalt gilt es zu fördern und zu verbreiten.

3.4.2.

Im Rahmen des Programms Erasmus+ sollte die Kommission klar bewerten, wie sich die Einbeziehung der sportlichen Aktivitäten in dieses Programm auswirkt, insbesondere im Hinblick auf das Erreichen der Ziele im Bereich neue Qualifikationen und Beschäftigung sowie Jugend.

3.5.

Damit der Sport zur Festigung und Weiterentwicklung der europäischen Werte beitragen kann, muss eine Reihe von Maßnahmen zur Koordinierung, Ergänzung oder Unterstützung ergriffen und umgesetzt werden. Diese Maßnahmen sollten auf diese europäischen Werte ausgerichtet werden, insbesondere auf den Schutz der menschlichen Würde, sowie auf bestimmte Aspekte des Bildungsweges des Menschen. Die erfolgreiche Verinnerlichung dieser Werte ist eine entscheidende Voraussetzung für ein reibungsloses Funktionieren von Demokratie und Rechtsstaatlichkeit. Verstärkt werden könnte dieser Ansatz durch die Fair-play-Botschaft des Sports, mit der der Gesellschaft ein Großteil der europäischen Werte in konzentrierter Form vermittelt wird.

Die europäische Dimension des Sports trägt zudem dazu bei, bestimmte Parameter für die Gleichstellung von Männern und Frauen zu erreichen. Wichtige Maßnahmen wären die Entwicklung und der Einsatz von Lehrmaterialien für die Fortbildung von Entscheidungsträgern, sowohl in der Welt des Sports als auch bei den Eltern der jungen Sportler, um so zum Abbau von Geschlechterstereotypen, zur Förderung der Gleichstellung der Geschlechter im Sport und zu einer immer ausgewogeneren Präsenz beider Geschlechter in den Leitungsgremien und Beiräten der Sportbereichs beizutragen. In diesem Zusammenhang wird die Erarbeitung einer Charta bewährter Verfahren für die Entwicklung junger Menschen und den Schutz im Rahmen des Sports als wichtiger Schritt angesehen (2).

3.6.

Die sportliche Betätigung, ob nun als Einzel- oder Mannschaftssport, kann eine wahre Quelle für neue Arbeitsplätze, Wohlstand und Wohlergehen darstellen. Die angemessene Nutzung dieses Potenzials ist gerade jetzt, wenn es darum geht, Jugendarbeitslosigkeit und sozialer Ausgrenzung zu bekämpfen, von großer Bedeutung. So z. B. im Falle von Sportlern, die nach Beendigung des Leistungssports vor einer neuen beruflichen Laufbahn stehen und besonders für diesen neuen Lebensabschnitt (zweite Laufbahn) vorbereitet werden müssen. Die Gleichwertigkeit und Anerkennung von Abschlüssen und Qualifikationen im Sport ist Voraussetzung dafür, dass sich diese jungen Menschen beruflich richtig entwickeln können. Dieser Aspekt ist wichtig, um der in diesem Sektor vorhandenen Schattenwirtschaft möglichst ein Ende zu setzen und sie künftig in die formelle Wirtschaft zu überführen.

3.6.1.

Außerdem sollte ermittelt werden, wie europäische Finanzierungsinstrumente zur Förderung des Sports im Hinblick auf bestimmte Ziele eingesetzt werden können, z. B. als Instrument zur Förderung von sozialer Integration, Jugendbeschäftigung, Gleichstellung der Geschlechter, Innovation und der Vernetzung von Organisationen, die auf dem Gebiet der sozialen Wiedereingliederung und anderer gemeinnütziger Ziele tätig sind.

Zur Bekämpfung der sozialen Ausgrenzung und als Mittel der Wiedereingliederung ist Sport ein geeignetes Instrument, um Werte zu fördern, die die persönliche und soziale Entwicklung voranbringen und sich auf die Gesundheit und Bildung der Menschen auswirken. Es gilt, auf europäischer Ebene den sozialen Zusammenhalt und die soziale Integration von Menschen — auch von Gefangenen — zu fördern, da Sport für sie ein Instrument zur Wiedereingliederung in die Gesellschaft sein kann, das ihnen emotionales Wohlbefinden verschafft und durch seine Werte der Anstrengung, Solidarität und vor allem Fairness zum Zusammenhalt und zur Stabilität beiträgt.

3.6.2.

Es sollte ein Netz von Organisationen geschaffen werden, die den sozialen Zusammenhalt und die Wiedereingliederung in die Gesellschaft durch Sport fördern, insbesondere in Bezug auf besonders populäre Sportarten. Angestrebt wird ein Austausch bewährter Praktiken auf der Grundlage der in den Verträgen verankerten europäischen Werte, wobei eine europäische Konferenz über innovative Methoden der Wiedereingliederung in die Gesellschaft durch Sport, z. B. unionsweite Meisterschaften, veranstaltet werden könnte, um die Ergebnisse dieses Netzes zu veröffentlichen und zu verbreiteten.

3.7.

Die EU muss im Rahmen ihrer institutionellen Aufgabe auch die Ungleichheit bekämpfen und dazu die Hindernisse beseitigen, die Menschen mit Behinderungen von der Teilnahme am Sport abhalten, sowie ihre Teilnahme an Wettkämpfen fördern und gegen alle diesbezüglichen Vorurteile in der Gesellschaft vorgehen.

Ein positiver Schritt wäre, wenn die Kommission dem Ministerrat die Aufstellung eines „Europäischen Kodex bewährter Praktiken im Bereich Sport und soziale Eingliederung“ vorschlägt.

3.7.1.

Die Integration von Menschen mit Behinderungen durch Sport sollte im Rahmen von Veranstaltungen unterstützt werden, um die Lebensqualität der Betroffenen und ihrer Familien zu steigern und ihre sozialen Gewohnheiten zu fördern. Sport ist nämlich nicht nur eine gesunde Lebensgewohnheit, sondern verbessert auch die Mobilität dieser Menschen und ermöglicht es ihnen, Entscheidungsstärke, Kameradschaft und Teamgeist zu entwickeln.

3.7.2.

Zur Verbreitung des paralympischen Sports, d. h. des Leistungssports für Menschen mit Behinderungen, und somit zur stärkeren Sensibilisierung der Öffentlichkeit sollten die Behörden für die Paralympischen Spiele und andere hochkarätige internationale Veranstaltungen eine Kommunikationsstrategie mit den erforderlichen Mitteln und Fachleuten zur Berichterstattung und einer hochwertigen Fernsehübertragung der Paralympischen Spiele mit vielen Sendestunden und zu attraktiven Sendezeiten umsetzen.

3.7.3.

In den nationalen Rechtsvorschriften zur Umsetzung des internationalen Übereinkommens über die Rechte von Menschen mit Behinderungen werden die gleichen Ziele verfolgt und die Barrierefreiheit und das Konzept „Design für Alle“ als Instrumente bestimmt, die zur Anpassung und Schaffung der für die volle Teilhabe aller Bürgerinnen und Bürger erforderlichen Rahmenbedingungen genutzt werden müssen.

3.7.4.

Da bei der Entwicklung von Integrationsprogrammen zur Beteiligung von Menschen mit Behinderungen und älteren Menschen am Sport regelmäßig die mangelnde Ausbildung der verschiedenen Akteure beklagt wird, sollte das für die Schulung von Grundschullehrern, Sportlehrern und Trainern auf dem Gebiet der sportlichen Betätigung in einem inklusiven Umfeld erforderliche Material bereitgestellt werden.

3.8.

„Im Zuge des offensichtlich unumkehrbaren Alterungsprozesses der europäischen Bevölkerung und der gleichzeitig stetig steigenden Lebenserwartung ist es unverzichtbar, gezielte Initiative und Programme zur Förderung von Sport und körperlicher Betätigung unter älteren Menschen zu entwickeln. Dieser Bereich wurde in den meisten Ländern vernachlässigt und bedarf besonderer Aufmerksamkeit auf EU-Ebene und in den Mitgliedstaaten.“

4.   Der wirtschaftliche Aspekt im Sport

4.1.

Sport hat eine wirtschaftliche Dimension, die sich aus der gewerblichen sportlichen Betätigung und der Professionalisierung des Sports ergibt und den Binnenmarkt betrifft. Es gibt zudem eine spezifische Dimension des Sports, die auf der ehrenamtlichen Tätigkeit und den gesellschaftlichen, erzieherischen und kulturellen Funktionen des Sports beruht, wobei Sport einen großen Beitrag zur Förderung positiver Werte wie Fairness, gegenseitige Achtung und soziale Integration leistet.

Es gilt daher zwischen sportlichen und kommerziellen Interessen zu unterscheiden, wobei der Sport nach Ansicht des EWSA vor einer zu großen Einflussnahme durch die Wirtschaft geschützt werden muss, damit seine Prinzipien und Werte im Vordergrund bleiben.

4.1.1.

Aufgrund des besonderen Wesens des Sports mit seinen einzigartigen und wesentlichen Aspekten sollte im Einzelfall abgewogen werden, ob und wann EU-Rechtsvorschriften auf diesen Bereich anzuwenden sind, soweit die Union wirksamer als die Mitgliedstaaten tätig werden kann und das Subsidiaritätsprinzip gewahrt bleibt.

4.2.

In Bezug auf die wirtschaftliche Dimension des Sports muss berücksichtigt werden, dass diese Tätigkeiten in einem besonderen Zusammenhang mit den Grundrechten stehen.

4.2.1.

So gilt es, geeignete, dem Grundsatz der Verhältnismäßigkeit entsprechende Maßnahmen für einen angemessenen Schutz vor Verletzungen von Rechten des geistigen Eigentums zu erwägen, insbesondere gegen die digitale Piraterie, da diese Praktiken die Sportwirtschaft gefährden. Dabei müssen jedoch die Grundrechte der Bürgerinnen und Bürgern auf Information Vorrang haben, damit zumindest das Recht der Öffentlichkeit auf Berichterstattung und Information, die Übertragung bedeutender Sportereignisse und das Recht der Journalisten auf Berichterstattung gewährleistet sind.

4.2.2.

In anderen Bereichen wie der Wettbewerbspolitik und dort insbesondere im Bereich der staatlichen Beihilfen sollten Leitlinien für die entsprechenden staatlichen Beihilfen erlassen werden, um zu klären, welche Beihilfen vor dem Hintergrund der Erfüllung des gesellschaftlichen, kulturellen und pädagogischen Auftrags des Sports als zulässig einzustufen sind.

4.2.3.

Eine der größten Bedrohungen für den Sport geht derzeit von Sportwetten in nicht regulierten Märkten im Internet, insbesondere von illegalen Wetten, aus. Ihre negativen Folgen sind mit denen des Dopings und der Gewalt unter Zuschauern vergleichbar, und sie können aufgrund der Nichtvorhersagbarkeit des Ausgangs von Sportwettkämpfen Manipulationen Vorschub leisten. Es gibt hier weitere Aspekte wie Wetten und Spiele, die Maßnahmen im öffentlichen Interesse notwendig machen, um Spielsucht zu verhindern und insbesondere Minderjährige vor Online-Glücksspielen zu schützen.

4.2.4.

Sport bietet einen inhärenten Anreiz, der die Sportler nach kontinuierlicher Verbesserung und Bestleistungen streben lässt. Deshalb zeichnet sich Sport durch ständige Innovationen aus, durch die die Sporttechnologie in bestimmten Bereichen der angewandten Wissenschaften zur führenden Technologie geworden ist: Textiltechnologie, Mechanik der menschlichen Bewegung, neue Werkstoffe, Sensoren, Aktoren, am Menschen orientiertes Design. Auch der Bau und Betrieb von Sportanlagen sowie die aktive und passive Teilnahme an Sportveranstaltungen sind zu einem wichtigen Bestandteil der so genannten Erlebniswirtschaft geworden. Ein Beispiel dafür ist auch die Entwicklung des Sporttourismus.

4.2.5.

Weitere wirtschaftsbezogene Aspekte des Sports, die untersucht werden sollten und zu denen die Kommission gegebenenfalls Maßnahmen ergreifen oder vorschlagen sollte, sind die Freizügigkeit und der freie Dienstleistungsverkehr, Sponsorenverträge, die Regelung der Tätigkeit der Spielervermittler, Versicherungen und Gesundheit im Sport, Bildungsprogramme für Sportlerinnen und Sportler sowie berufliche Qualifikationen auf dem Gebiet des Sports.

4.2.6.

Im Hinblick auf die Ausbildung des Trainernachwuchses müssen die diesbezüglichen einzelstaatlichen Vorschriften nachgebessert werden, in der Überlegung, dass die Tätigkeit eines Trainers mit der eines Lehrers vergleichbar ist, wobei der Trainer in einigen Fällen (z. B. bei der Vorbereitung von Wettkämpfen) mehr Zeit mit den jungen Sportler verbringt als der Lehrer mit dem Schüler. Die Ausbildung der Trainer muss in einem formellen Rahmen erfolgen und durch ein staatliches Bildungsdiplom zertifiziert werden.

4.2.7.

Der EWSA fordert, dass sich die europäischen Sportverbände für die in dieser Stellungnahme propagierten Werte und Grundsätze stark machen und sich in ihrem Handeln in allen Bereichen selbst danach richten, auch wenn es nur um die Vergabe von Auszeichnungen und öffentliche Würdigungen geht.

Brüssel, den 2. Juli 2015

Der Präsident des Europäischen Wirtschafts- und Sozialausschusses

Henri MALOSSE


(1)  „Protecting the Integrity of Sport Competition The Last Bet for Modern Sport“, S. 120-124, Universität Paris 1 Panthéon-Sorbonne und International Centre for Sport Security (ICSS), Mai 2014.

(2)  So lautet eine der wichtigsten Schlussfolgerungen des interregionalen sportpolitischen Gipfels, der am 16./17. März 2015 in Lissabon stattfand und auf dem ein Großteil der wichtigsten weltweit im Bereich Sportpolitik tätigen Akteure vertreten war.


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