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Document 52016AE1017

Stellungnahme des Europäischen Wirtschafts- und Sozialausschusses zum Thema „Industrie 4.0 und digitaler Wandel: wohin der Weg geht“ [COM(2016) 180 final]

ABl. C 389 vom 21.10.2016, p. 50–59 (BG, ES, CS, DA, DE, ET, EL, EN, FR, HR, IT, LV, LT, HU, MT, NL, PL, PT, RO, SK, SL, FI, SV)

21.10.2016   

DE

Amtsblatt der Europäischen Union

C 389/50


Stellungnahme des Europäischen Wirtschafts- und Sozialausschusses zum Thema „Industrie 4.0 und digitaler Wandel: wohin der Weg geht“

[COM(2016) 180 final]

(2016/C 389/07)

Berichterstatter:

Joost VAN IERSEL

Ko-Berichterstatter:

Nicola KONSTANTINOU

Die Europäische Kommission beschloss am 19. April 2016, den Europäischen Wirtschafts- und Sozialausschuss gemäß Artikel 304 AEUV um Stellungnahme zu folgendem Thema zu ersuchen:

„Industrie 4.0 und digitaler Wandel: wohin der Weg geht“

[COM(2016) 180 final].

Die mit den Vorarbeiten beauftragte Beratende Kommission für den industriellen Wandel (CCMI) nahm ihre Stellungnahme am 22. Juni 2016 an.

Der Ausschuss verabschiedete auf seiner 518. Plenartagung am 13./14. Juli 2016 (Sitzung vom 14. Juli 2016) mit 98 Stimmen folgende Stellungnahme:

1.   Schlussfolgerungen und Empfehlungen

1.1.

Der EWSA begrüßt nachdrücklich die Mitteilung über die „Digitalisierung der europäischen Industrie“ (1). Er erachtet das Paket (2) als solches als den Anfang eines umfassenden europäischen Arbeitsprogramms, das in enger Zusammenarbeit aller öffentlichen und privaten Interessenträger durchgeführt werden muss.

1.2.

Der EWSA begrüßt das in der Mitteilung dargelegte kohärente, ehrgeizige, richtungsweisende, strategische industriepolitische Konzept, das vier Schwerpunkte umfasst: (1) Technologien und Plattformen; (2) Standards und Referenzarchitekturen; (3) geografischer Zusammenhalt über die Vernetzung von regionalen „Digital Innovation Hubs“; (4) Kompetenzförderung auf allen Ebenen.

1.3.

Es muss dringend gehandelt werden — so lautet die Schlussfolgerung aus der Analyse der Europäischen Kommission. Sie betont die Stärken der europäischen digitalen Wirtschaft, bringt aber auch Befürchtungen zum Ausdruck, dass die Wertschöpfung weitgehend nicht mehr in den Unternehmen, sondern auf proprietären digitalen Plattformen stattfinden könnte. In diesem Zusammenhang werden die fehlenden gemeinsamen Normen und interoperablen Lösungen angesprochen. Ferner herrscht großer Bedarf an digitalen Kompetenzen.

1.4.

Der Wandel zur Industrie 4.0 verläuft im Wesentlichen als Bottom-up-Prozess. Die öffentliche Hand, der dabei eine entscheidende — regulierende, vermittelnde und finanziell unterstützende — Rolle zukommt, sollte ihrerseits strategische Leitlinien aufstellen.

1.5.

Die Digitalisierung und Industrie 4.0 wirken sich tiefgreifend auf Geschäftsmodelle und das gesamte derzeitige Unternehmensumfeld aus. Von höchster Bedeutung sind Bewusstseinsbildung und gemeinsame Zielvorstellungen aller Interessenträger — neben Unternehmen auch Sozialpartner auf allen Ebenen, die Wissenschaft, Forschungseinrichtungen, öffentliche Akteure auf lokaler und regionaler Ebene, der Bildungssektor und die Verbraucher.

1.6.

Kein europäisches Land kann sich im Alleingang alle durch das digitale Zeitalter eröffneten Chancen zunutze machen. Europa als Ganzes erreicht die kritische Größe im Vergleich zu großen Märkten wie den USA und China. Die Digitalisierung der Industrie erfordert eine gemeinsame industriepolitische Strategie der EU und ihrer Mitgliedstaaten, um die industrielle Basis in Europa zu stärken und neue Investitionen sowie die Rückverlagerung von Investitionen und Arbeitsplätzen zu fördern und Europa mit Blick auf einen Beitrag der europäischen Industrie von 20 % zum BNE der EU bis 2020 auf Kurs zu halten.

1.7.

Ein verlässliches und berechenbares Umfeld ist wesentlich. Besondere Aufmerksamkeit muss Start-ups und Scale-ups gelten. Der Rat, insbesondere der Rat „Wettbewerbsfähigkeit“, sollte auf Initiative der Europäischen Kommission schleunigst über eine Strategie Industrie 4.0 und die Vollendung des digitalen Binnenmarkts beschließen, um die aus 28 digitalen Strategien resultierende Fragmentierung zu überwinden. Der digitale Binnenmarkt (DBM) sollte ein integraler Bestandteil des überarbeiteten Binnenmarkts sein, um eine Fragmentierung des europäischen digitalen Umfelds zu verhindern.

1.8.

Zusammenarbeit ist entscheidend. Nationale und regionale 4.0-Plattformen sollten alle relevanten Interessenträger zusammenbringen. Innerhalb eines gemeinsamen EU-Rahmens sollte sich jede von ihnen eigenständig entfalten. Partnerschaften aller Art, Synergien und Clusterbildung, grenzübergreifende Verfahrensweisen und europäisches Benchmarking sollten gefördert werden.

1.9.

Desgleichen sind öffentlich-private Partnerschaften, wichtige Vorhaben von gemeinsamem europäischem Interesse (3) sowie Initiativen für elektronische Behördendienste zu unterstützen.

1.10.

Die zunehmenden Unterschiede zwischen den Mitgliedstaaten bei Industrieproduktion und technologischer Leistungsfähigkeit geben Anlass zur Sorge. Der EWSA drängt darauf, mit Hilfe einer gut durchdachten Zusammenarbeit die Entwicklung hin zu mehr Konvergenz anzustoßen.

1.11.

Der EWSA begrüßt, dass im Rahmen von Horizont 2020 5 Mrd. EUR für FuE im IKT-Bereich vorgesehen sind und weitere europäische Mittel, u. a. über die Juncker-Investitionsoffensive, bereitgestellt werden sollen. Die Europäische Kommission muss darlegen, wie diese Absichten in die Praxis umgesetzt werden sollen.

1.12.

Offenbar sind umfangreiche zusätzliche Finanzmittel erforderlich. Die Europäische Kommission spricht von 50 Mrd. EUR allein für Investitionen in IKT. Das erfordert umfangreiche finanzielle Beteiligungen des öffentlichen und privaten Sektors in ganz Europa. Bislang ist nicht klar, wie diese finanziellen Vorgaben innerhalb eines angemessenen zeitlichen Rahmens umgesetzt werden sollen.

1.13.

Privates Beteiligungskapital spielt eine wichtige Rolle bei der Finanzierung. Banken sollten angehalten werden, ihren Teil zu Industrie 4.0 beizutragen. Ein voll entwickelter europäischer Kapitalmarkt würde angemessene Unterstützung bieten.

1.14.

Maßgeschneiderte Produkte zu Massenproduktionspreisen kommen Anwendern und Verbrauchern sehr zugute. In den meisten Bereichen des persönlichen Verbrauchs werden sich Leistungs- und Qualitätsverbesserungen positiv bemerkbar machen.

1.15.

Es ist enttäuschend, dass in der Mitteilung nur knapp auf die umfangreichen sozialen Auswirkungen der Digitalisierung der Industrie eingegangen wird. Die Nettoeffekte sind nicht absehbar. Um eine Spaltung der Gesellschaft zu verhindern, muss denjenigen Generationen und Einkommensgruppen, die hart getroffen werden können, besondere Aufmerksamkeit gewidmet werden. Für viele andere werden sich neue Möglichkeiten auftun.

1.16.

Die Digitalisierung wird erhebliche Auswirkungen auf den Arbeitsmarkt und die Arbeitsorganisation haben, etwa Zunahme der Einkommensunterschiede und Beschneidung des Zugangs zu den Systemen der sozialen Sicherheit, die sich für bestimmte Gruppen von Arbeitnehmern als negativ erweisen können, wenn dem nicht angemessen entgegengetreten wird (4).

1.17.

Die Gewährleistung stabiler sozialer Beziehungen, des gesellschaftlichen Zusammenhalts und gut ausgebildeter, motivierter Arbeitskräfte mit einem angemessenen Einkommen und hochwertigen Arbeitsplätzen setzt die aktive Mitwirkung aller Beteiligten voraus. Auf allen Ebenen — d. h. auf EU-Ebene, auf mitgliedstaatlicher Ebene, auf regionaler Ebene und auf Unternehmensebene — müssen umfangreiche soziale Dialoge geführt werden, um die Umstellung für die von der Digitalisierung betroffenen Arbeitnehmer durch rechtzeitige und ausreichende Maßnahmen zur beruflichen Anpassung fair zu gestalten.

1.18.

Es besteht ein unmittelbarer Zusammenhang zwischen Bildungsprogrammen und -einrichtungen und sozialem Zusammenhalt. Aktuellste Kompetenzen und Qualifikationen der IKT-Nutzer und Umschulungsmaßnahmen sind von maßgeblicher Bedeutung. Die Wirtschaft und Sozialpartner sollten auf allen Ebenen aller Schul- und Ausbildungsgänge eng in die Aufstellung der Lehrpläne einbezogen werden.

1.19.

Der EWSA erwartet, dass die Kommission durch die praktische Umsetzung des Strategieplans die Entwicklung beschleunigt. Dazu müssen konkurrierende Ansätze wirksam koordiniert, Unsicherheiten ausgeräumt und die Fragmentierung des Markts überwunden werden. Dem digitalen Binnenmarkt kommt eine maßgebliche Bedeutung zu. Entscheidend ist eine schleunige europäische Standardisierung.

1.20.

Der EWSA erwartet ferner, dass die Kommission eine aktive Rolle in folgenden Bereichen übernimmt:

gesamtgesellschaftliche Bewusstseinsbildung, insbesondere für die notwendige Aneignung digitaler Kompetenzen;

Analyse der weltweiten Entwicklungen und Bereitstellung verbesserter statistischer Daten über Dienste;

Vermittlung der wirksamen Koordinierung auf EU-Ebene als Vorbild für die Regierungen der Mitgliedstaaten;

Nachdruck auf Infrastrukturinvestitionen (Telekommunikation, Breitband);

Sicherstellung, dass die Umsetzung der DS-GVO (5) nicht zu Disharmonie im Binnenmarkt führt;

Eintreten für transparente Finanzierungsmodalitäten im öffentlichen und privaten Sektor;

Überwachung, Benchmarking und Bewertung, auch der länderspezifischen Empfehlungen im Europäischen Semester;

Förderung von 4.0-Plattformen, ÖPP und Zusammenarbeit zwischen Interessenträgern und Herstellung von Kontakten auf EU-Ebene;

Förderung der „Digital Innovation Hubs“ als Fortbildungszentren für Arbeitnehmer;

Vertiefung des sozialen Dialogs auf allen Ebenen in der EU, um die Folgen für den Arbeitsmarkt sowie die Anpassungen im Bereich des Sozial- und Arbeitsrechts zu erörtern, insbesondere wirtschaftliche und politische Maßnahmen zur Sicherstellung des Schutzes sämtlicher Arbeitnehmer (6).

2.   Einleitung

2.1.

Die Digitalisierung der Industrie ist ein wichtiger Teilbereich eines allgemeinen wirtschaftlichen Wandels, der auf Robotik, Materialwissenschaften und neuen Produktionsprozessen beruht und als Industrie 4.0 bezeichnet wird. Der damit verbundene Paradigmenwechsel wird Wirtschaft und Gesellschaft einschneidend verändern. Noch 2014 hatte die EU keinen wirklichen Überblick über die wirtschaftlichen, technologischen, sozialen und gesellschaftlichen Aspekte von Industrie 4.0. Der EWSA stellte eine Liste erstrebenswerter Maßnahmen auf (7).

2.2.

Im September 2015 nahm der EWSA eine Stellungnahme zu den wirtschaftlichen und sozialen Auswirkungen der Digitalisierung in der Industrie und den disruptiven Veränderungen auf dem Arbeitsmarkt an (8).

A.    Globale Entwicklungen

2.3.

Es sind branchenübergreifende Veränderungen insbesondere in den USA, China, der EU, Japan und Korea im Gange. Weitere werden folgen. Massendaten (Big Data) als neuer Rohstoff katalysieren Veränderungen von Prozessen bei Produkten und Dienstleistungen. Zuvor disjunkte Bereiche (9) treten nun in Wechselwirkung miteinander, während (vor allem digitale) Dienstleistungen in Werteketten erheblichen Mehrwert in Produktionsprozessen generieren.

2.4.

Heutzutage kann kein Unternehmen ohne digitale Strategie auskommen. Diese Strategie wirkt sich gleichzeitig auf die Produkte, die Dienstleistungen und die Prozesse in der gesamten Branche aus. Hinsichtlich der Erschließung neuer Märkte führt die Digitalisierung der Industrie zu scharfem Wettbewerb zwischen den Unternehmen und zwischen den Wirtschaftsblöcken. Zugleich ist mittlerweile eine weltweite vorwettbewerbliche Zusammenarbeit üblich.

2.5.

Triebfeder für die Maßnahmen ist eine fokussierte industriepolitische Strategie, insbesondere in den USA und in China, wo den Unternehmen große Binnenmärkte zugutekommen. Dabei handelt es sich um Politik auf hoher Ebene. Im Jahr 2011 startete die US-Regierung unter Präsident Obama ein umfassendes fortlaufendes Programm zu neuen Technologien, insbesondere IKT, unter Einbindung von Unternehmen, Forschungseinrichtungen und Universitäten überall in den USA.

2.6.

Wie gewöhnlich werden private Projekte umfassend von neuen, jüngst von Bundesbehörden angekündigten Militärtechnologieprogrammen profitieren.

2.7.

Die USA beabsichtigen, den digitalen Wandel zu nutzen, um verlorenes Terrain auf den industriellen Märkten zurückzugewinnen. Dabei setzen sie auf die US-amerikanische unternehmerische Freiheit sowie auf die dominierende Stellung von US-basierten weltweiten Akteuren in den Bereichen IKT und Big Data, wie Google, Amazon, Microsoft, Cisco und anderen (10).

2.8.

Ein Konsortium von führenden Industrieunternehmen arbeitet auf das gleiche Ziel hin. Aus der Liste der 50 innovativsten Unternehmen des Jahres 2014 geht hervor, dass sieben von zehn führenden Unternehmen in den USA ansässig sind (11).

2.9.

Die chinesische Regierung nutzt die digitale Umgestaltung, um die weltweite Stellung Chinas zu stärken. In offiziellen Dokumenten wird das Ziel hervorgehoben, mit den USA gleichzuziehen.

2.10.

Diese ehrgeizigen Ziele Chinas sind klar formuliert in einem branchenübergreifenden vom Staat getragenen Programm mit dem Titel Made in China 2025, das auf den Zielen des deutschen Programms Industrie 4.0 beruht. Dabei handelt es sich um ein völlig neues Konzept für die Wirtschafts- und Fertigungsprozesse in China, das einen hohen Grad an Koordinierung zwischen Entscheidungsträgern, Wirtschaftsakteuren und innovativen Kräften vorsieht.

2.11.

Dafür werden enorme Finanzmittel eingeplant. Trotz des konjunkturellen Abschwungs sind diese spezifischen Programme unangetastet geblieben.

B.    Sachstand in Europa

2.12.

Das Interesse an Industrie 4.0 hat stark zugenommen. Gleichzeitig hat Digitalisierung für die Juncker-Kommission Priorität. Es muss eine optimale Koordinierung zwischen den Dienststellen der Kommission sichergestellt werden.

2.13.

Ein zielorientierter Ansatz innerhalb des Rates „Wettbewerbsfähigkeit“ ist Voraussetzung für eine gemeinsame Denkhaltung der Entscheidungs- und Interessenträger auf EU-, mitgliedstaatlicher und regionaler Ebene. Die Digitalisierung der Industrie und Big Data in der europäischen Fertigung müssen eine starke künftige Position sichern. Im Wesentlichen handelt es sich um einen Bottom-up-Prozess unter Einbeziehung aller Interessenträger. Der öffentlichen Hand kommt dabei eine maßgebliche — regulierende, vermittelnde und finanziell unterstützende — Rolle zu.

2.14.

Seit 2011 geht die Initiative von Deutschland aus, durch gemeinsame Anstrengungen von Bundesregierung, Wissenschaft und Unternehmen. Nach dem Start von Industrie 4.0 2013 wurde der Prozess mittlerweile als Plattform 4.0 über eine Kooperationsvereinbarung zwischen Regierung, Wirtschaft und Gewerkschaften optimiert. Die Wirtschaft engagiert sich immer stärker in branchenübergreifenden Initiativen, oftmals im Zusammenwirken mit den Bundesländern.

2.15.

Mittlerweile gibt es Industrie 4.0 in Österreich, L’Industrie du Futur in Frankreich, Catapult im Vereinigten Königreich, Smart Industry in den Niederlanden und andere. Es ist ein breitgefächertes Spektrum, in dem jedes Land seine eigen Vision von 4.0 und der Industrie der Zukunft entwickelt. Die Intensität der Zusammenarbeit sowie das Bewusstsein für die Dringlichkeit schwanken jedoch von Mitgliedstaat zu Mitgliedstaat erheblich.

2.16.

Mitgliedstaatliche, regionale und lokale (Städte(!)-)Initiativen ergänzen sich. Die Europäische Kommission plant zu Recht grenzübergreifende Verfahrensweisen und Partnerschaften sowie den Austausch bewährter Verfahren.

2.17.

Großunternehmen und mittelständische Fachbetriebe gehen voran. Anlass zur Sorge geben vor allem die erheblichen Ungleichheiten zwischen den Mitgliedstaaten, der Nachholbedarf oder das mangelnde Bewusstsein der KMU und das zögerliche Engagement der Öffentlichkeit. Besonders problematisch ist die Fragmentierung des europäischen Marktes und das übliche deprimierende europäische Stückwerk aus 28 industriepolitischen und digitalen Strategien.

2.18.

Die Digitalisierung der Industrie und Industrie 4.0 gehen weit über rein technologische Aspekte hinaus. Die Unternehmen müssen sich auf einschneidende Veränderungen aufgrund mehrerer Faktoren einstellen: Geschwindigkeit, Umfang und Unvorhersehbarkeit der Fertigung, weitere Fragmentierung und Neuausrichtung von Wertschöpfungsketten, neue Beziehungen zwischen Forschungseinrichtungen, Hochschulen und Privatsektor, neue Geschäftsmodelle, neue Verknüpfungen zwischen großen und kleineren Unternehmen, neue Formen der Zusammenarbeit zwischen allen Ebenen in der Wirtschaft (Design, Fertigung, Verkauf, Logistik, Wartung), die Notwendigkeit von aktualisierten und neuen Fertigkeiten, die mit neuen Arbeitsweisen einhergehen, engere Verknüpfungen zwischen der Wirtschaft und dem Benutzer. Vor allem traditionelle Unternehmen werden sich einer Herausforderung durch brandneue Konzepte (12) stellen müssen.

2.19.

Die Verbraucher werden mehr denn je das Sagen haben. Dank der Zusammenführung von Fertigung und Dienstleistungen ermöglicht die Digitalisierung eine kundenspezifische Anpassung und eine maßgeschneiderte Fertigung zu gleichen oder niedrigeren Kosten als bei Serienfertigung, oftmals in einem neuen Umfeld. Gleichzeitig müssen die Verbraucher in die Lage versetzt werden, angemessene Informationen über die sozialen und ökologischen Auswirkungen von Produkten einzuholen, um sachkundige Kaufentscheidungen treffen zu können.

3.   Industriepolitik sowie aktuelle und wünschenswerte Maßnahmen

3.1.

Zur Unterstützung von Industrie 4.0 und den betroffenen Interessenträgern — Unternehmer, Mitarbeiter, Sozialpartner, Lieferanten, Kunden, Bildungseinrichtungen — benötigt die EU eine industriepolitische Strategie mit einer geeigneten Arbeitsteilung zwischen allen Beteiligten. Dabei kommt dem Rat „Wettbewerbsfähigkeit“ eine entscheidende Rolle zu. Wie stets in der Industriepolitik geht es auch hier um geteilte Zuständigkeiten.

3.2.

Der Europäische Rat (13) hat das Ziel festgelegt, dass die europäische Industrie bis 2020 statt der gegenwärtigen 12 % einen Beitrag von 20 % zum BNE der EU leisten sollte. Die zögerliche Haltung seitens der Investoren sowie ein Mangel an Richtungsvorgaben (auf EU-Ebene) führen jedoch zu einem Rückgang der verarbeitenden Industrie.

3.3.

Eingedenk der notwendigen Kohärenz zwischen den verschiedenen Politikbereichen sind die Kommissionsdienststellen derzeit mit der Erstellung eines eindrucksvollen Arbeitsprogramms — Rechtsetzung, Standardisierung, FuE und Finanzierung — in enger Zusammenarbeit mit den Mitgliedstaaten und der Wirtschaft befasst.

3.4.

Der EWSA nimmt mit Befriedigung zur Kenntnis, dass der Großteil der siebzehn Empfehlungen, die er 2014 in seiner Stellungnahme (14) vorgelegt hat, derzeit in der Diskussion sind.

3.5.

Die Europäische Kommission, die Regierungen, die Wirtschaft und die Interessenträger nehmen richtigerweise gleichzeitig an strategischen Sitzungen zu Industrie 4.0 teil. Europäische öffentlich-private Partnerschaften (15) sowie das geplante wichtige Vorhaben von gemeinsamem europäischem Interesse betreffend Komponenten mit niedrigem Stromverbrauch für das Internet der Dinge sollten gefördert werden. Es ist ein detaillierter Fahrplan für die Wirtschaft und für die Regierungen erforderlich

3.6.

Erheblichen Anlass zur Sorge gibt, dass immer noch 28 Digitalisierungsstrategien nebeneinander bestehen, die dem notwendigen Größeneffekt abträglich und damit ein wesentliches Argument sind, den digitalen Binnenmarkt voranzutreiben.

3.7.

Der digitale Binnenmarkt sollte ein integraler Bestandteil des überarbeiteten Binnenmarkts werden. Die intelligente Rechtsetzung und Regulierung müssen schneller vorangebracht werden. Die Agenda umfasst:

Beseitigung von internen Handelsschranken und Modernisierung von veralteten Rechtsvorschriften;

einheitlicher Umgang mit Big Data in ganz Europa;

digitale Infrastruktur (Telekommunikation, Breitband);

offene Normung mit Nutzung standardessenzieller Patente (SEP) unter fairen, zumutbaren und diskriminierungsfreien (FRAND) wirtschaftlichen und rechtlichen Bedingungen;

eine rechtliche Regelung für die Lizenzierung und den Schutz von Daten, einschließlich arbeitnehmerbezogener Daten;

die Bedeutung des Datenschutzes für gegenwärtige und künftige Datennutzungen und Zugang zu realen Daten;

Haftung und Sicherheit bei autonomen vernetzten Geräten, Maschinen und Fahrzeugen;

Cloud-Computing und Standards für Cloud-Verarbeitungsplattformen;

Cybersicherheit und Vertraulichkeit;

Urheberrecht;

Durchsetzung von Sozial- und Steuerrecht in der Gig-Ökonomie sowie bei Online-Arbeitsverhältnissen (beispielsweise „Crowdworking“);

aktuelle und detaillierte Statistiken über Dienstleistungen.

3.8.

Der EWSA fordert nachdrücklich Konsultationen, um für ein angemessenes Gleichgewicht zwischen gesetzlichen Bestimmungen und Spielraum für Wirtschaftsakteure zu sorgen.

3.9.

Europa muss sich bemühen, in enger Zusammenarbeit mit außereuropäischen Akteuren weltweite Normen festzulegen.

3.10.

Die Datenschutz-Grundverordnung (DS-GVO) räumt den Mitgliedstaaten diverse Spielräume ein. Es muss sichergestellt werden, dass die DS-GVO nicht zur Einschränkung des Zugangs zu Daten und ihrer Weiterverwendung führt und damit Uneinheitlichkeiten auf dem Binnenmarkt weiter begünstigt.

3.11.

Die Cybersicherheit wird sowohl seitens der Wirtschaft als auch seitens der Staaten nach wie vor stark unterschätzt. Die Cyber-Kriminalität ist weltweit auf dem Vormarsch. Hier kommt der EU eindeutig eine wichtige Rolle zu.

3.12.

Der EWSA fordert die Kommission nachdrücklich auf, den immer noch weitgehend unbeachteten Statistiken besondere Aufmerksamkeit zu widmen. Detailliertere statistische Daten über Dienstleistungen sind von entscheidender Bedeutung für die Wirtschaft und für die politischen Entscheidungsträger.

4.   Mitgliedstaatliche und regionale Maßnahmen

4.1.

Mittlerweile befassen sich immer mehr Länder und Regionen ernsthaft mit der Digitalisierung.

4.2.

Das zunehmende Gefälle zwischen den Mitgliedstaaten und die unterschiedlich ausgeprägte Sensibilisierung auf Unternehmensebene in den einzelnen Ländern geben jedoch erheblichen Anlass zur Sorge. Ein großes Anliegen ist die Interoperabilität zwischen Unternehmen und Lieferanten.

4.3.

Für Unternehmen und Interessenträger werden Sensibilisierungsprogramme eingerichtet. Jeder Mitgliedstaat sucht sich dabei seine eigenen Verfahren. Plattformen leisten — oft auf regionaler Ebene — einen wichtigen Beitrag zur Zusammenarbeit zwischen großen und kleinen Unternehmen sowie zwischen diesen und Forschungseinrichtungen sowie Hochschulen.

4.4.

Der Ausbau regionaler und nationaler ÖPP sollte unterstützt werden, denn sie führen Partner mit verschiedenen Hintergründen zusammen, fördern die gegenseitige Inspiration und Zusammenarbeit und können dringend benötigte Finanzmittel erschließen.

4.5.

In Plattformen, Exzellenzzentren und sogenannten Vor-Ort-Laboren („Field Labs“) liegt der Schwerpunkt häufig auf spezifischen Teilaspekten der Digitalisierung, beispielsweise auf sich wandelnden Wertschöpfungsketten, auf neuen Geschäftsmodellen, auf sozialer Innovation oder Innovation am Arbeitsplatz (16) unter aktiver Mitwirkung der Beschäftigten und Gewerkschaften. Zentrale Anlaufstellen („One-Stop-Shops“) müssen gefördert werden. Branchenorganisationen kommt eine Rolle bei der Bewältigung von branchenspezifischen Problemen zu.

4.6.

(Technischen) Hochschulen, in deren Umfeld Gründerzentren angesiedelt werden — im Sinne eines „Business Campus“ — kommt ebenfalls eine proaktive Rolle zu. Das Konzept der unternehmerisch ausgerichteten Hochschulen, das sich in Europa ausbreitet, ist äußerst hilfreich (17).

4.7.

Netzwerke von Unternehmen, Plattformen, Branchenorganisationen und Hochschulen stärken wünschenswerte Trends. Der DBM sollte die Bedingungen für die grenzübergreifende Zusammenarbeit verbessern. Möglicherweise sind geeignete wirtschaftliche und rechtliche Bedingungen für die gemeinsame Wertschöpfung mittels Digitalisierung in der Industrie erforderlich, um die Kooperation zwischen Akteuren von (sehr) unterschiedlicher Größe zu fördern. Auf KMU und Start-up-Unternehmen ist ein besonderes Augenmerk zu richten. Den meisten dieser Unternehmen mangelt es an gezielten Informationen, und vielen von ihnen an Werkzeugen für Verbesserungen.

4.8.

Verglichen mit den USA ist die Start-up- und Scale-up-Szene eine ziemliche Schwachstelle in Europa. Die Förderung von Synergien zwischen großen und kleinen Netzwerken von (grenzübergreifenden) Gründerzentren zahlt sich aus. Business-Coaches, wie etwa erfahrene Unternehmer in Teilzeit oder im Ruhestand, sowie Mentoren können eine wichtige Rolle übernehmen.

5.   Finanzierung

5.1.

Die Digitalisierung wird zu einer Priorität für die europäischen Fonds (Horizont 2020, Regionalfonds und sonstige Fonds). Die Gemeinsame Forschungsstelle in Sevilla und die geplanten Innovationsdrehscheiben mit weltweiter Erfahrung können sehr hilfreich sein.

5.2.

Der EWSA hält es für weitaus schwieriger, die notwendigen Investitionsmittel aufzubringen, als dies in der Mitteilung dargestellt wird. Offenbar sind umfangreiche zusätzliche Finanzmittel erforderlich. Die Europäische Kommission spricht von 35 Mrd. EUR allein für Investitionen in IKT. Dazu ist eine enge Zusammenarbeit zwischen EU-, nationalen und regionalen Finanzierungsquellen sowie eine aktive Beteiligung der Industrie über Plattformen und ÖPP erforderlich. Bislang ist nicht klar, wie diese finanziellen Vorgaben innerhalb eines angemessenen zeitlichen Rahmens umgesetzt werden sollen. Es stellt sich die übliche Frage: Wer soll was wofür bezahlen?

5.3.

Die Finanzierung in Europa wird zu Recht häufig als zu langsam und zu bürokratisch kritisiert, was in der Regel zu hohen Kosten führt und kleine Unternehmen abschreckt. Da sollte man sich ein Beispiel an den USA nehmen! Angepasste Verfahren und weniger Bürokratie sind unbedingt erforderlich, wobei zugleich die Fairness zu wahren ist. Es könnte hilfreich sein, die Zahl der vorgeschriebenen Partner bei FuE-Konsortien zu verringern (18).

5.4.

Das Ranking der universitären Inkubatoren kann nützlich sein, um vielversprechende Start-up-Unternehmen zu ermitteln und die bürokratischen Verfahren in der EU zu beschleunigen.

5.5.

Start-ups und Scale-ups wie bspw. die sogenannten Einhörner (19) sind Treiber innovativer digitaler Geschäftsprozesse. Die USA sind dabei führend. Zudem sind amerikanische Innovationssucher („innovation-watchers“) in Europa äußerst aktiv und halten laufend Ausschau nach profitablen Übernahmemöglichkeiten.

5.6.

Neben dem Bankensektor spielt privates Beteiligungskapital eine wichtige Rolle. Auch im Privatkundengeschäft der Banken ist die Digitalisierung in vollem Gange. Die Finanztechnologie („FinTech“) geht damit Hand in Hand. Es handelt sich um einen Ableger der digitalen Welt, der für mehr Geschwindigkeit, mehr Effizienz und mehr Transparenz sorgt und zu einer veränderten Haltung gegenüber den Kunden beiträgt. Es wäre hilfreich, wenn es neben London weitere FinTech-Hotspots in Europa gäbe.

5.7.

Die Banken und die Finanztechnologie sollten zentrale Partner im DBM sein, mit einem höheren Grad an Leistung und Wertschöpfung. Sie sollten ermuntert werden, als strategische Partner für die Industrie zu fungieren, indem sie professionelle Bewertungen des wirtschaftlichen, sozialen und ökologischen Nutzens von Projekten erbringen. Grundlegend neue Formen von miteinander verknüpften Plattformen und Mehrwertdiensten können hilfreich sein.

5.8.

Die (Neu-)Regulierung des Finanzsektors sollte es Finanzinstituten nicht verwehren, über Investitionen in Industrie 4.0 kalkulierte Risiken einzugehen.

5.9.

Es ist ein voll entwickelter europäischer Kapitalmarkt erforderlich, um im Finanzsektor für gleiche Wettbewerbsbedingungen nach Vorbild der USA zu sorgen.

6.   Gesellschaft und Arbeitsmarkt

A.    Gesellschaft

6.1.

Industrie 4.0 und die digitale Gesellschaft betreffen alle. Das Bewusstsein dafür muss gefördert werden. Zu erörtern sind Risiken und Unsicherheit hinsichtlich der Zukunft sowie die Chancen und Möglichkeiten, die gesellschaftlichen Bedingungen und die Akzeptanz.

6.2.

In Nordwesteuropa ist die digitale Revolution bereits täglich in den Medien (Fernsehen, Presse, soziale Medien). In einigen Ländern ist die Öffentlichkeit einigermaßen gut informiert, aber es besteht noch erheblicher Verbesserungsbedarf in ganz Europa.

6.3.

Maßgeschneiderte Produkte zu Massenproduktionspreisen kommen Anwendern und Verbrauchern sehr zugute. In folgenden Bereichen steht eine merkliche Leistungssteigerung zu erwarten:

Landwirtschaft und Nahrungsmittel;

Kreislaufwirtschaft, COP 21;

automatische Prüfung und Diagnose, Reparatur und Wartung, Demontage;

elektronische Gesundheitsdienste (e-health), mobile Gesundheitsdienste (m-health) und mobile Informationssysteme im Gesundheitswesen (e-care);

Robotik im Gesundheitswesen (Nähe und Interaktion);

Hoch- und Tiefbau (20);

geringerer Energieverbrauch;

Verkehr und Mobilität;

elektronische Behördendienste („E-Government“);

intelligente Städte;

Entwicklung abgelegener Gebiete;

unterentwickelte Länder.

B.    Arbeitsmarkt

6.4.

Industrie 4.0 hat tiefgreifende Auswirkungen auf sämtliche Berufe auf dem Arbeitsmarkt. Somit muss die Arbeitsmarktpolitik ein Kernstück zukünftiger Entwicklungen bilden. Diesbezüglich fällt die Argumentationslinie der Mitteilung enttäuschend knapp und vergleichsweise oberflächlich aus.

6.5.

Im Jahr 2015 erörterte der EWSA eine breite Palette von Auswirkungen der Digitalisierung auf die Dienstleistungsbranche und die Beschäftigung (21). Es vollziehen sich Veränderungen hinsichtlich Berufsbildern, Fertigkeiten und Qualifikationen, allgemeiner und beruflicher Bildung, Arbeitsumfeldern und Ablauforganisation, Vertragsbeziehungen zwischen Unternehmen und Beschäftigten, Arbeitsmethoden, Laufbahnplanung usw.

6.6.

Der Umgang mit Technologie, die sich rasant weiterentwickelt — wobei jedoch manche (potenziell: viele) Menschen auf der Strecke bleiben könnten — ist eine der großen Herausforderungen der Gegenwart (22). Die Politik und die Gesellschaft als solche, die Wirtschaft, die Gewerkschaften, gemeinnützige Einrichtungen und der öffentliche Sektor, Branchenorganisationen und NRO — sie alle müssen sich einbringen.

6.7.

Im digitalen Zeitalter wird der soziale Zusammenhalt weitgehend von der Bildung abhängen. Die Schul- und Berufsbildungssysteme in Europa müssen dringend modernste Kompetenzen und Qualifikationen vermitteln, wenn die Menschen mit den Entwicklungen und dem zunehmenden (internationalen) Mobilitätsbedarf Schritt halten sollen. Kreativität und Unternehmergeist sind zu fördern (23).

6.8.

Um die Arbeitnehmer in der EU mit den Fähigkeiten auszustatten, die sie im digitalen Zeitalter benötigen, müssen öffentliche und private Investitionen in die Berufsbildung gefördert und geprüft werden, ob es europäischer Maßnahmen bedarf, um gute Erfahrungen in Mitgliedstaaten zur Bildungsfreistellung in der EU zu verallgemeinern (24).

6.9.

Die EU braucht eine Qualifikationsagenda auf der Grundlage von Schlüsselkompetenzen. Ein EU-Forum für Bildung und Wirtschaft unter Einbeziehung der Sozialpartner wird dafür ausgezeichnete Unterstützung liefern. Auch die Sozialpartner der Anwenderbranchen sollten an der Definition der digitalen Kompetenzen für die Industrie beteiligt werden. Die europaweite Große Koalition für digitale Arbeitsplätze und einschlägige nationale Koalitionen sollten gut koordiniert werden.

6.10.

Die Digitalisierung eröffnet Chancen und ermöglicht den Menschen mehr Eigenverantwortung und Freiheit (beispielsweise hinsichtlich Arbeitszeit und -ort). Sehr vielen Menschen kommt dies zugute, entweder innerhalb ihrer bisherigen Unternehmen, oder aber indem sie zu neuen Unternehmen wechseln oder sich selbstständig machen. Es wäre zu prüfen, wie die Sozialpartner in den Mitgliedstaaten im Einklang mit nationalen Verfahrensweisen und Rechtsvorschriften verschiedene Formen der Flexibilität anwenden könnten, um einen fairen Ausgleich der Interessen der Arbeitnehmer und Arbeitgeber zu erreichen (25).

6.11.

Aufgrund der Robotisierung kommt es derzeit zu umfangreichen Entlassungen von zahlreichen Kategorien von Arbeitern, aber auch von Führungskräften. Besonders hart trifft es die untere Mittelklasse sowie die ältere Generation. Die Gesellschaft trägt eine klare Verantwortung gegenüber jenen, die — aufgrund von Alter oder unzureichenden Qualifikationen — nicht mehr am Arbeitsmarkt teilnehmen können.

6.12.

Zur Stärkung der Beschäftigung trotz sinkenden Arbeitskräftebedarfs müssen im Dialog aller Stakeholder mögliche Probleme aufgezeigt und entsprechend der Notwendigkeiten in den einzelnen Mitgliedstaaten entsprechende Lösungsstrategien entwickelt werden (z. B. auch im Bereich öffentliche Investitionen, beschäftigungsfördernde Innovation sowie Verteilung und Verkürzung der Arbeit) (26).

6.13.

Zugleich müssen Diskrepanzen auf dem Arbeitsmarkt korrigiert werden. Die Weiterqualifizierung all derjenigen, die dazu in der Lage sind, muss erleichtert werden. Überall in Europa gibt es Hunderttausende von unbesetzten Stellen im technischen Bereich und im IKT-Bereich. In diesem Zusammenhang ist eine geeignete Kommunikation erforderlich.

6.14.

Wirtschaft und Gewerkschaften sehen sich mit denselben Herausforderungen konfrontiert. Es liegt im Interesse aller, dass die Arbeitskräfte gut ausgebildet und motiviert sind sowie über ein angemessenes Einkommen und hochwertige Arbeitsplätze verfügen. Wenn der Wandel nicht sorgfältig gesteuert wird, kann es zu Widerständen in der öffentlichen Meinung und unter den Arbeitnehmern und in der Folge zu Spannungen mit schädlichen Auswirkungen kommen.

6.15.

Der soziale Dialog auf allen Ebenen — d. h. auf EU-Ebene, auf mitgliedstaatlicher Ebene, auf regionaler Ebene und auf Unternehmensebene — ist unbedingt erforderlich. Die Konjunktur und das soziale Umfeld, die Traditionen und die Kultur unterscheiden sich jedoch von Mitgliedstaat zu Mitgliedstaat. Es ist von entscheidender Bedeutung, dass sämtliche Interessenträger gemeinsam Verantwortung tragen.

6.16.

Auf EU-Ebene sollte der soziale Dialog hinsichtlich Industrie 4.0 folgendes umfassen:

Analysen von komplexen wirtschaftlichen und sozialen Zusammenhängen und Antizipierung des Wandels, um ein gemeinsames Verständnis zu fördern;

Folgenabschätzungen für verschiedene Segmente des Arbeitsmarkts (untere, mittlere, obere) sowie für schutzbedürftige Gruppen;

Veränderungen in den Arbeitgeber-Arbeitnehmer-Beziehungen;

Arbeitsschutz, Arbeitssicherheit und Haftung mit Blick auf automatisierte und vernetzte Maschinen und Fahrzeuge;

Berufsbilder;

Flexicurity und Mobilität angesichts der weiteren Fragmentierung der Wertschöpfungsketten;

Fertigkeiten und Qualifikationen mit besonderer Berücksichtigung der Bedürfnisse der Benutzer von digitaler Technologie sowie Umschulungsmaßnahmen sind daher von zentraler Bedeutung;

allgemeine Bildung, von der Grundschule bis zur Hochschule;

laufende Fort- und Weiterbildung sowie Umschulung;

ausgewogenes Verhältnis zwischen Männern und Frauen;

bewährte Verfahren, besonderes Augenmerk auf Förderung der Konvergenz zwischen den Mitgliedstaaten;

Mobilität (Schengen);

Kommunikation und Information.

6.17.

Parallel dazu findet ein sozialer Dialog auf Branchenebene statt. Ein Beispiel dafür ist der Dialog zwischen CEEMET und industriAll in der Metall- und Elektroindustrie. Die Europäische Bankenvereinigung (EBF), die Versicherungsbranche und die Zentralbanken führen einen entsprechenden Dialog mit dem Gewerkschaftsverband UNI-Europa Finance. Zudem engagieren sich die EBF und UNI-Europa für ein europaweites Umschulungsprojekt für 40 000 Beschäftigte.

6.18.

Der gleiche Ansatz wird auf mitgliedstaatlicher Ebene verfolgt bzw. sollte auf mitgliedstaatlicher Ebene verfolgt werden, und zwar unter Berücksichtigung der von Mitgliedstaat zu Mitgliedstaat erheblichen Unterschiede hinsichtlich Kultur, Agenda und Praxis, des eigentlichen sozialen Dialogs als auch des Eingreifens des Staats als Gesetzgeber und Vermittler.

6.19.

Auf regionaler Ebene und auf Unternehmensebene wird sich der soziale Dialog auf Veränderungen bei Geschäftsmodellen sowie auf spezifische Situationen von Einzelpersonen, auf regionale Spezialisierungen und auf die Förderung von Synergien zwischen Unternehmen, Schulen, Hochschulen und Gründerzentren im Umfeld von Universitäten („Business Campus“) konzentrieren. Nationale und regionale Plattformen können auch in all diesen Bereichen äußerst hilfreich sein (27).

6.20.

Zusammenfassend ist festzustellen: Ein sorgfältig geführter sozialer Dialog ist von entscheidender Bedeutung, um eine gemeinsame Denkhaltung und gemeinsame Ziele von Gesellschaft, Unternehmen und unmittelbar betroffenen Interessenträgern in einem Bereich zu schaffen, in dem es nach wie vor zahlreiche wirtschaftliche und soziale Fallstricke gibt.

Brüssel, den 14. Juli 2016.

Der Präsident des Europäischen Wirtschafts- und Sozialausschusses

Georges DASSIS


(1)  COM(2016) 180 final.

(2)  Zu dem Paket gehören weitere Mitteilungen, u. a. zur europäischen Cloud-Initiative.

(3)  Gemäß Artikel 107 Absatz 3 Buchstabe b AEUV und der Mitteilung der Kommission über Kriterien für die Würdigung der Vereinbarkeit von staatlichen Beihilfen zur Förderung wichtiger Vorhaben von gemeinsamem europäischem Interesse mit dem Binnenmarkt, ABl. C 188 vom 20.6.2014, S. 4.

(4)  Siehe die EWSA-Stellungnahme zu den Auswirkungen der Digitalisierung auf die Dienstleistungsbranche und die Beschäftigung, ABl. C 13 vom 15.1.2016, S. 161, Ziffer 1.2.

(5)  Datenschutz-Grundverordnung.

(6)  Siehe die EWSA-Stellungnahme, ABl. C 13 vom 15.1.2016, S. 161, Ziffer 6.3.

(7)  EWSA-Stellungnahme zum Thema Auswirkungen von Unternehmensdienstleistungen in der Industrie, ABl. C 12 vom 15.1.2015, S. 23, vor allem Ziffer 1.15.

(8)  Siehe die EWSA-Stellungnahme, ABl. C 13 vom 15.1.2016, S. 161.

(9)  Künstliche Intelligenz, lernende Maschinen, Robotik, Nanotechnologie, 3D-Druck, Genetik und Biotechnologie.

(10)  Der Börsenwert der US-amerikanischen „Digital-Big-5“ liegt höher als der aller DAX-30-Unternehmen zusammen.

(11)  Analyse der Boston Consulting Group.

(12)  Hier ist beispielsweise auf autonom fahrende Autos in der Automobilindustrie oder auf Finanztechnologie („FinTech“) im Bankwesen zu verweisen.

(13)  Tagung des Europäischen Rates, 11. Dezember 2013.

(14)  Siehe Fußnote 7, insbesondere Kapitel 1, Schlussfolgerungen und Empfehlungen.

(15)  Z. B. FoF (Factories of the Future — Fabriken der Zukunft), SPIRE.

(16)  Siehe das Beispiel des Europäischen Netzwerks für Innovation am Arbeitsplatz EUWIN (European Network for Workplace Innovation).

(17)  Siehe auch die EWSA-Stellungnahme zum Thema Hochschulen engagieren sich für Europa, ABl. C 71 vom 24.2.2016, S. 11.

(18)  In einigen Bereichen von Horizont 2020 ist das bereits umgesetzt worden.

(19)  Ein Einhorn („Unicorn“) ist ein etabliertes Start-up-Unternehmen mit einem Wert von mindestens 1 Mrd. USD.

(20)  Siehe bspw. die niederländische BIM-Initiative, bei der im Zuge eines dreidimensionalen Gebäudedatenmodells alle an der Planung, Ausführung und Bewirtschaftung von Gebäuden Beteiligten über eine gemeinsame Datenbank vernetzt sind und zusammenarbeiten.

(21)  Siehe Fußnote 4.

(22)  Siehe — neben zahlreichen weiteren Studien und Analysen — Digitalisation of the economy and its impact on labour markets (Die Digitalisierung der Wirtschaft und ihre Auswirkungen auf die Arbeitsmärkte).

(23)  Siehe u. a. die EWSA-Stellungnahme zum Thema Hochschulen engagieren sich für Europa, ABl. C 71 vom 24.2.2016, S. 11.

(24)  Siehe die EWSA-Stellungnahme, ABl. C 13 vom 15.1.2016, S. 161, Ziffer 1.5.1.

(25)  Siehe Fußnote 4, EWSA-Stellungnahme ABl. C 13 vom 15.1.2016, S. 161. insbesondere Ziffern 1.5.6, 1.5.8 und 1.5.9.

(26)  Siehe die EWSA-Stellungnahme ABl. C 13 vom 15.1.2016, S. 161. Ziffer 1.5.9.

(27)  Ein interessantes Beispiel ist ein niederländisches Vor-Ort-Labor („Field Lab“) zur sozialen Innovation in Ypenburg, NL.


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