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Document 52016AE4290

Stellungnahme des Europäischen Wirtschafts- und Sozialausschusses zu dem „Vorschlag für eine Richtlinie des Europäischen Parlaments und des Rates zur Änderung der Richtlinie 98/41/EG des Rates über die Registrierung der an Bord von Fahrgastschiffen im Verkehr nach oder von einem Hafen eines Mitgliedstaats der Gemeinschaft befindlichen Personen und zur Änderung der Richtlinie 2010/65/EU des Europäischen Parlaments und des Rates über Meldeformalitäten für Schiffe beim Einlaufen in und/oder Auslaufen aus Häfen der Mitgliedstaaten“ (COM(2016) 370 final — 2016/171 (COD))

ABl. C 34 vom 2.2.2017, p. 172–175 (BG, ES, CS, DA, DE, ET, EL, EN, FR, HR, IT, LV, LT, HU, MT, NL, PL, PT, RO, SK, SL, FI, SV)

2.2.2017   

DE

Amtsblatt der Europäischen Union

C 34/172


Stellungnahme des Europäischen Wirtschafts- und Sozialausschusses zu dem „Vorschlag für eine Richtlinie des Europäischen Parlaments und des Rates zur Änderung der Richtlinie 98/41/EG des Rates über die Registrierung der an Bord von Fahrgastschiffen im Verkehr nach oder von einem Hafen eines Mitgliedstaats der Gemeinschaft befindlichen Personen und zur Änderung der Richtlinie 2010/65/EU des Europäischen Parlaments und des Rates über Meldeformalitäten für Schiffe beim Einlaufen in und/oder Auslaufen aus Häfen der Mitgliedstaaten“

(COM(2016) 370 final — 2016/171 (COD))

(2017/C 034/29)

Berichterstatter:

Vladimír NOVOTNÝ

Befassung

Europäisches Parlament, 9.6.2016

 

Rat der Europäischen Union, 22.6.2016

Rechtsgrundlage

Artikel 100 Absatz 2 des Vertrags über die Arbeitsweise der Europäischen Union

(COM(2016) 370 final — 2016/171 (COD))

 

 

Zuständige Fachgruppe

Verkehr, Energie, Infrastrukturen, Informationsgesellschaft

Annahme in der Fachgruppe

6.10.2016

Verabschiedung auf der Plenartagung

19.10.2016

Plenartagung Nr.

520

Ergebnis der Abstimmung

(Ja-Stimmen/Nein-Stimmen/Enthaltungen)

205/9/15

1.   Schlussfolgerungen und Empfehlungen

1.1.

Der EWSA ist überzeugt, dass die vorgeschlagene Änderung zur Verbesserung der Sicherheit des Schiffverkehrs und insbesondere der Fahrgäste in den EU-Gewässern und bei Schiffsunfällen zu einer wirksameren Durchführung der Rettungseinsätze beitragen wird.

1.2.

Der EWSA befürwortet den Vorschlag zur Erweiterung der registrierten Daten um Angaben zur Staatsangehörigkeit der an Bord befindlichen Personen, da diese Daten bei Schiffsunfällen eine schnellere Unterrichtung der Familie über ihre Angehörigen an Bord und die Beseitigung von Ungewissheiten über ihr Schicksal ermöglichen.

1.3.

Im Einklang mit den Ergebnissen der von der Europäischen Kommission durchgeführten Konsultation weist der EWSA auf Probleme für kleine Betreiber und die Notwendigkeit hin, sie vor einer Erhöhung des Verwaltungsaufwands zu schützen. Nach Auffassung des EWSA garantiert der Vorschlag, dass in EU-Gewässern weiterhin ein gleichberechtigter Wettbewerb zwischen allen Betreibern herrscht.

1.4.

Der EWSA begrüßt, dass zu dem Vorschlag auch ein Durchführungsplan gehört, in dem die zur Umsetzung der Vereinfachungsmaßnahmen notwendigen Aktionen aufgeführt sind und die wichtigsten technischen, rechtlichen und zeitlichen Herausforderungen in Verbindung mit der Einführung der neuen Verfahren aufgezeigt werden.

1.5.

Der EWSA begrüßt den Vorschlag zur Änderung der Richtlinie 98/41/EG als wichtigen Beitrag zur Durchführung des Programms zur Gewährleistung der Effizienz und Leistungsfähigkeit der Rechtsetzung (REFIT) der Europäischen Kommission und der Agenda für bessere Rechtsetzung der EU.

2.   Einleitung

2.1.

Als Folgemaßnahme zu der Eignungsprüfung der EU-Rechtsvorschriften über die Sicherheit von Fahrgastschiffen unterbreitet die Europäische Kommission eine Reihe von Vorschlägen zur Vereinfachung und Straffung des geltenden Rechtsrahmens für die Sicherheit von Fahrgastschiffen, um durch die Beibehaltung geltender EU-Vorschriften und die Gewährleistung ihrer ordnungsgemäßen Anwendung etwaige Überschneidungen der verschiedenen Anforderungen sowie Unstimmigkeiten zwischen den einschlägigen Rechtsvorschriften zu verhindern.

2.2.

Mit diesem Paket an Vorschlägen, das eine Änderung der Richtlinie 2009/45/EG über Sicherheitsvorschriften und -normen für Fahrgastschiffe, einen Vorschlag für eine Richtlinie zur Ersetzung der Richtlinie 1999/35/EG über Überprüfungen für Ro-Ro-Fahrgastschiffe im Linienverkehr sowie vor allem eine Änderung der Richtlinie 98/41/EG des Rates über die Registrierung der an Bord von Fahrgastschiffen befindlichen Personen umfasst, soll ein klarer, einfacher und aktueller Rechtsrahmen geschaffen werden, der leichter umgesetzt, überwacht und durchgesetzt werden kann, wodurch das allgemeine Sicherheitsniveau im Schiffsverkehr erhöht wird.

2.3.

Die vorgeschlagenen Änderungen beruhen auf dem Programm der Europäischen Kommission zur Gewährleistung der Effizienz und Leistungsfähigkeit der Rechtsetzung (Regulatory Fitness and Performance Programme — REFIT) und sind ein Beitrag zur Verwirklichung der Agenda für bessere Rechtsetzung der EU.

2.4.

Der Vorschlag dient den Zielen der Agenda der Europäischen Kommission für eine bessere Rechtsetzung, indem sichergestellt wird, dass die bestehenden Rechtsvorschriften klar und einfach sind, keine unnötigen Verwaltungslasten schaffen und mit den sich wandelnden politischen, gesellschaftlichen und technologischen Entwicklungen Schritt halten. Ferner dient der Vorschlag den Zielen der Seeverkehrsstrategie bis 2018, indem hochwertige Linienfährdienste zur Beförderung von Personen innerhalb der EU sichergestellt werden.

3.   Wesentlicher Inhalt des Kommissionsdokuments

3.1.

Die Richtlinie 98/41/EG des Rates sieht die Zählung und Registrierung der Fahrgäste und der Besatzung an Bord von Fahrgastschiffen vor, die in Häfen der EU einlaufen und aus solchen auslaufen. Nach den derzeitigen Vorschriften müssen diese Daten im Informationssystem des betreffenden Unternehmens gespeichert werden und — jederzeit — ohne weiteres zur Weiterleitung an die für den Such- und Rettungseinsatz zuständige Sicherheitsbehörde zur Verfügung stehen. Die gespeicherten Daten enthalten (neben Name, Alter und Geschlecht) nicht immer Angaben zur Staatsangehörigkeit, was die Hilfeleistung für etwaige Opfer und ihre Angehörigen erschwert.

3.2.

Somit unterliegen Betreiber, die bereits solche Daten an das nationale einzige Fenster übermitteln, einer doppelten Meldepflicht. Die geltende Regelung berücksichtigt nicht, dass inzwischen Systeme wie SafeSeaNet und das „nationale einzige Fenster“ (National Single Window) entwickelt wurden, und erfordert, dass die zuständige nationale Behörde das Schifffahrtsunternehmen bei Notfällen kontaktiert. Dies steht mit dem REFIT-Programm der Europäischen Kommission vollumfänglich im Einklang und dient dazu, das Digitalisierungspotenzial für die Registrierung, die Übermittlung, die Zugänglichkeit und den Schutz von Daten auszuschöpfen.

3.3.

Erfolgreiche Such- und Rettungseinsätze erfordern den sofortigen Zugang zu genauen Daten über die Personen an Bord. Dies wird mit dem bisherigen Wortlaut der Richtlinie nicht im erforderlichen Maße gewährleistet. Daher schlägt die Europäische Kommission vor, die bestehenden Anforderungen an die Zählung und Registrierung von Fahrgästen und Besatzungsmitgliedern zu aktualisieren, zu präzisieren und zu vereinfachen und somit das Sicherheitsniveau, das sie gewährleisten, zu erhöhen.

3.4.

Die in dem Vorschlag enthaltene Verpflichtung zur Registrierung der Angaben zu den an Bord befindlichen Personen in einem bestehenden elektronischen System (das es bei einem Notfall der zuständigen Behörde ermöglicht, die Daten unverzüglich abzurufen) dürfte gegenüber dem derzeitigen Sicherheitsniveau einen Quantensprung bedeuten, ohne erhebliche Kosten für die Betreiber und die zuständigen Verwaltungen zu verursachen.

3.5.

Die Vorschläge der Europäischen Kommission umfassen die Beseitigung der doppelten Meldepflichten in Bezug auf Fahrgäste und die Anpassung der bestehenden Meldepflichten für alle Betreiber zum einen durch die Erfassung der Anzahl der an Bord befindlichen Personen — vor Auslaufen aus einem Hafen in der EU und vor dem Einlaufen in einen solchen Hafen — in einem bestehenden elektronischen System, das im Falle eines Notfalls oder Unfalls die sofortige Übermittlung von Daten an die zuständige Behörde ermöglicht, anstatt einer Registrierung im System des Unternehmens, sowie zum anderen durch die Registrierung — für jede Fahrt von mehr als 20 Seemeilen — der erforderlichen Angaben zu den Besatzungsmitgliedern und den Fahrgästen — vor Auslaufen aus einem Hafen in der EU und vor dem Einlaufen in einen solchen Hafen — in demselben oben genannten System, anstatt einer Registrierung im System des Unternehmens.

3.6.

Zu den weiteren Vorschlägen zählen die Vermeidung von Überschneidungen und — bei jeder Fahrt von mehr als 20 Seemeilen — die Pflicht zur Registrierung der Staatsangehörigkeit der Fahrgäste bei der zuständigen Behörde und Übermittlung dieser Angaben mit denselben Mitteln und nach denselben Kriterien, wie sie derzeit für die Registrierung und Übermittlung der bereits erforderlichen Daten wie Name, Alter usw. gelten, die Präzisierung der Anforderungen an die Registrierung von Fahrgastangaben in der Richtlinie 98/41/EG (z. B. Fahrtdauer), die Streichung der Verpflichtung zur Genehmigung der Fahrgastregistrierungssysteme aus der Richtlinie 98/41/EG und die Straffung des Meldeverfahrens für Befreiungen/gleichwertigen Ersatz im Rahmen der Richtlinie 2009/45/EG und der Richtlinie 98/41/EG. Mit dem Vorschlag werden außerdem die entsprechenden Begriffsbestimmungen und Anforderungen der Richtlinie 98/41/EG präzisiert.

3.7.

Der Vorschlag garantiert, dass in EU-Gewässern weiterhin ein gleichberechtigter Wettbewerb zwischen allen Betreibern herrscht.

4.   Allgemeine Bemerkungen

4.1.

Der EWSA begrüßt den Vorschlag zur Änderung der Richtlinie 98/41/EG als wichtigen Beitrag zur Durchführung des Programms zur Gewährleistung der Effizienz und Leistungsfähigkeit der Rechtsetzung (REFIT) der Europäischen Kommission und der Agenda für bessere Rechtsetzung der EU.

4.2.

Der EWSA erachtet die vorgeschlagenen Änderungen in Bezug auf die Meldung mittels moderner elektronischer Kommunikationsmittel als zweckdienlich; sie werden die Wirksamkeit und Effizienz des Systems zur Meldung und Registrierung der an Bord befindlichen Personen erhöhen.

4.3.

Der EWSA ist überzeugt, dass die vorgeschlagene Änderung zur Verbesserung der Sicherheit des Schiffverkehrs in den EU-Gewässern und bei Schiffsunfällen zu einer wirksameren Durchführung der Rettungseinsätze beitragen wird.

4.4.

Der EWSA befürwortet den Vorschlag zur Erweiterung der registrierten Daten um Angaben zur Staatsangehörigkeit der an Bord befindlichen Personen, da diese Daten bei Schiffsunfällen eine schnellere Unterrichtung der Familie über ihre Angehörigen an Bord und die Beseitigung von Ungewissheiten über ihr Schicksal ermöglichen.

4.5.

Der EWSA begrüßt die Vorgehensweise der Europäischen Kommission, die während der Ausarbeitung des Vorschlags zur Änderung der Richtlinie gezielte Konsultation der Branchenvertreter wie auch der Fahrgastverbände durchführte. Die Ergebnisse dieser Konsultation werden in der Arbeitsunterlage der Kommissionsdienststellen zusammengefasst und ausgewertet, die dem Vorschlag für eine Änderung der Richtlinie 98/41/EG beigefügt ist. Die Schlussfolgerungen dieser Konsultation sind in dem Richtlinienvorschlag enthalten.

4.6.

Der EWSA erachtet es für notwendig, den Schutz der registrierungspflichtigen personenbezogenen Daten zu stärken und die Richtlinie 98/41/EG grundlegend zu modernisieren, um den rechtlichen Entwicklungen auf dem Gebiet des Schutzes personenbezogener Daten, insbesondere der Verordnung (EU) 2016/679, Rechnung zu tragen.

5.   Besondere Bemerkungen

5.1.

Nach Auffassung des EWSA, der in diesem Punkt mit der Europäischen Kommission übereinstimmt, muss ein Ausgleich zwischen dem Schutz personenbezogener Daten und den Anforderungen für den beschränkten Zugang zu den Daten geschaffen werden, die den zuständigen nationalen Behörden auf Anfrage zur Verfügung gestellt werden müssen (der Austauschmechanismus bei einem Notfall und nach einem Unfall ist das SafeSeaNet-System im Sinne der Richtlinie 2002/59/EG). Ebenso wie das nationale einzige Fenster beruht das SafeSeaNet-System auf den EU-Rechtsvorschriften über den Schutz personenbezogener Daten und enthält eindeutige Regeln für die Sicherheit und die Zugangsrechte. Der EWSA empfiehlt, die Speicherfrist für die Daten in dem Richtlinienvorschlag näher zu bestimmen.

5.2.

Nach Meinung des EWSA muss die vorgeschlagene Übermittlung an das nationale einzige Fenster den Vertraulichkeitsauflagen (im Sinne von Artikel 8 der Richtlinie 2010/65/EU) umfassend gerecht werden und im Einklang mit den EU-Rechtsvorschriften über den Schutz personenbezogener Daten stehen.

5.3.

Im Einklang mit den Ergebnissen der von der Europäischen Kommission durchgeführten Konsultation weist der EWSA auf Probleme für kleine Betreiber und die Notwendigkeit hin, sie vor einer Erhöhung des Verwaltungsaufwands zu schützen. Daher unterstützt der EWSA den Vorschlag der Europäischen Kommission, dass kleinen Betreibern die Möglichkeit eingeräumt wird, ihrer Registrierungspflicht mit Hilfe einer Internetverbindung als kostengünstigere und flexiblere Alternative nachzukommen oder aber die Anzahl der an Bord befindlichen Personen über das automatische Identifizierungssystem, ein mit Funksignalen sehr hoher Frequenz funktionierendes Seeverkehrsfunksystem, zu übermitteln. Dies würde es dem Such- und Rettungszentrum vor Ort ermöglichen, die Anzahl der an Bord befindlichen Personen jederzeit ohne weiteres abzurufen, unabhängig davon, ob eine Kontaktperson verfügbar ist.

5.4.

Der EWSA begrüßt, dass zu dem Vorschlag auch ein Durchführungsplan gehört, in dem die zur Umsetzung der Vereinfachungsmaßnahmen notwendigen Aktionen aufgeführt sind und die wichtigsten technischen, rechtlichen und zeitlichen Herausforderungen in Verbindung mit der Einführung der neuen Verfahren aufgezeigt werden.

Brüssel, den 19. Oktober 2016

Der Präsident des Europäischen Wirtschafts- und Sozialausschusses

Georges DASSIS


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