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Document 52017M8454

Vorherige Anmeldung eines Zusammenschlusses (Sache M.8454 — KKR/Pelican Rouge) (Text von Bedeutung für den EWR. )

ABl. C 224 vom 13.7.2017, p. 19–19 (BG, ES, CS, DA, DE, ET, EL, EN, FR, HR, IT, LV, LT, HU, MT, NL, PL, PT, RO, SK, SL, FI, SV)

13.7.2017   

DE

Amtsblatt der Europäischen Union

C 224/19


Vorherige Anmeldung eines Zusammenschlusses

(Sache M.8454 — KKR/Pelican Rouge)

(Text von Bedeutung für den EWR)

(2017/C 224/10)

1.

Am 5. Juli 2017 ist die Anmeldung eines Zusammenschlusses nach Artikel 4 der Verordnung (EG) Nr. 139/2004 des Rates (1) bei der Kommission eingegangen. Danach ist Folgendes beabsichtigt: Das Unternehmen Selecta AG („Selecta“, Schweiz), das unter der indirekten alleinigen Kontrolle von KKR & Co. L.P. („KKR“, Vereinigte Staaten) steht, übernimmt im Sinne des Artikels 3 Absatz 1 Buchstabe b der Fusionskontrollverordnung durch Erwerb von Anteilen die alleinige Kontrolle über das Unternehmen Pelican Rouge B.V. („Pelican Rouge“, Niederlande).

2.

Die beteiligten Unternehmen sind in folgenden Geschäftsbereichen tätig:

—   KKR: weltweit tätige Investmentgesellschaft, die öffentlichen und privaten Investoren eine große Bandbreite an Dienstleistungen im Bereich der alternativen Vermögensverwaltung anbietet und Kapitalmarktlösungen für das Unternehmen, seine Portfolio-Gesellschaften und andere Kunden bereitstellt;

—   Selecta: Betrieb von Verkaufsautomaten im öffentlichen wie im privaten Bereich in Europa, unter anderem Verkauf und Vermietung von Verkaufsautomaten, Verkauf von Produkten für die Befüllung von Verkaufsautomaten und anderem damit verbundenen Material sowie Befüllung und Wartung von Verkaufsautomaten für Lebensmittel und Getränke;

—   Pelican Rouge: Anbieter und Betreiber von Verkaufs- und Getränkeautomaten in Europa (einschließlich Wartung) und Verkauf der dazugehörigen Produkte.

3.

Die Kommission hat nach vorläufiger Prüfung festgestellt, dass das angemeldete Rechtsgeschäft unter die Fusionskontrollverordnung fallen könnte. Die endgültige Entscheidung zu diesem Punkt behält sie sich vor.

4.

Alle betroffenen Dritten können bei der Kommission zu diesem Vorhaben Stellung nehmen.

Die Stellungnahmen müssen bei der Kommission spätestens 10 Tage nach dieser Veröffentlichung eingehen. Sie können der Kommission unter Angabe des Aktenzeichens M.8454 — KKR/Pelican Rouge per Fax (+32 22964301), per E-Mail (COMP-MERGER-REGISTRY@ec.europa.eu) oder per Post an folgende Anschrift übermittelt werden:

Europäische Kommission

Generaldirektion Wettbewerb

Registratur Fusionskontrolle

1049 Bruxelles/Brussel

BELGIQUE/BELGIË


(1)  ABl. L 24 vom 29.1.2004, S. 1 („Fusionskontrollverordnung“).


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