Choose the experimental features you want to try

This document is an excerpt from the EUR-Lex website

Document 52017M8566

Vorherige Anmeldung eines Zusammenschlusses (Sache M.8566 — Moog Singapore/SIAEC/JV) — Für das vereinfachte Verfahren infrage kommender Fall (Text von Bedeutung für den EWR. )

ABl. C 250 vom 1.8.2017, p. 23–23 (BG, ES, CS, DA, DE, ET, EL, EN, FR, HR, IT, LV, LT, HU, MT, NL, PL, PT, RO, SK, SL, FI, SV)

1.8.2017   

DE

Amtsblatt der Europäischen Union

C 250/23


Vorherige Anmeldung eines Zusammenschlusses

(Sache M.8566 — Moog Singapore/SIAEC/JV)

Für das vereinfachte Verfahren infrage kommender Fall

(Text von Bedeutung für den EWR)

(2017/C 250/06)

1.

Am 24. Juli 2017 ist die Anmeldung eines Zusammenschlusses nach Artikel 4 der Verordnung (EG) Nr. 139/2004 des Rates (1) bei der Kommission eingegangen. Danach ist Folgendes beabsichtigt: Das Unternehmen Singapore Airlines Engineering Company Limited („SIAEC“, Singapur), eine Tochtergesellschaft von Singapore Airlines Limited („SIA“, Singapur), und das Unternehmen Moog Singapore Pte Ltd („MSPL“, Singapur), das letztlich von der Moog Inc. („Moog“, USA) kontrolliert wird, übernehmen im Sinne des Artikels 3 Absatz 4 der Fusionskontrollverordnung durch Erwerb von Anteilen die gemeinsame Kontrolle über ein neugegründetes Gemeinschaftsunternehmen („JV“).

2.

Die beteiligten Unternehmen sind in folgenden Geschäftsbereichen tätig:

—   SIA: Passagier- und Frachtlufttransport, technische Dienstleistungen und Flughafenterminaldienste,

—   SIAEC: Erbringung von Wartungs-, Reparatur- und Überholungsdienstleistungen für die Luft- und Raumfahrtindustrie,

—   Moog: Entwicklung, Herstellung und Verkauf von Produkten und Systemen zur präzisen Bewegungssteuerung für die Sektoren Luft- und Raumfahrt, Verteidigung, Industrie und Energie sowie meeresbezogene und medizinische Anwendungen,

—   MSPL: Erbringung von Wartungs-, Reparatur- und Überholungsdienstleistungen,

—   JV: Erbringung von Wartungs-, Reparatur- und Überholungsdienstleistungen für die Produkte von Moog.

3.

Die Kommission hat nach vorläufiger Prüfung festgestellt, dass das angemeldete Rechtsgeschäft unter die Fusionskontrollverordnung fallen könnte. Die endgültige Entscheidung zu diesem Punkt behält sie sich vor. Dieser Fall kommt für das vereinfachte Verfahren im Sinne der Bekanntmachung der Kommission über ein vereinfachtes Verfahren für bestimmte Zusammenschlüsse gemäß der Verordnung (EG) Nr. 139/2004 des Rates (2) infrage.

4.

Alle betroffenen Dritten können bei der Kommission zu diesem Vorhaben Stellung nehmen.

Die Stellungnahmen müssen bei der Kommission spätestens 10 Tage nach dieser Veröffentlichung eingehen. Sie können der Kommission unter Angabe des Aktenzeichens M.8566 — Moog Singapore/SIAEC/JV per Fax (+32 22964301), per E-Mail (COMP-MERGER-REGISTRY@ec.europa.eu) oder per Post an folgende Anschrift übermittelt werden:

Europäische Kommission

Generaldirektion Wettbewerb

Registratur Fusionskontrolle

1049 Bruxelles/Brussel

BELGIQUE/BELGIË


(1)  ABl. L 24 vom 29.1.2004, S. 1 („Fusionskontrollverordnung“).

(2)  ABl. C 366 vom 14.12.2013, S. 5.


Top
  翻译: