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Document 52019IP0327
European Parliament resolution of 28 March 2019 on the emergency situation in Venezuela (2019/2628(RSP))
Entschließung des Europäischen Parlaments vom 28. März 2019 zur Notlage in Venezuela (2019/2628(RSP))
Entschließung des Europäischen Parlaments vom 28. März 2019 zur Notlage in Venezuela (2019/2628(RSP))
ABl. C 108 vom 26.3.2021, p. 103–106
(BG, ES, CS, DA, DE, ET, EL, EN, FR, HR, IT, LV, LT, HU, MT, NL, PL, PT, RO, SK, SL, FI, SV)
26.3.2021 |
DE |
Amtsblatt der Europäischen Union |
C 108/103 |
P8_TA(2019)0327
Notlage in Venezuela
Entschließung des Europäischen Parlaments vom 28. März 2019 zur Notlage in Venezuela (2019/2628(RSP))
(2021/C 108/09)
Das Europäische Parlament,
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unter Hinweis auf seine früheren Entschließungen zu Venezuela, insbesondere die Entschließungen vom 3. Mai 2018 zu der Präsidentschaftswahl in Venezuela (1), vom 5. Juli 2018 zur Migrationskrise und humanitären Lage in Venezuela und an dessen Landesgrenzen zu Kolumbien und Brasilien (2), sowie vom 25. Oktober 2018 (3) und vom 31. Januar 2019 zur Lage in Venezuela (4), wobei Juan Guaidó in der letztgenannten Entschließung als rechtmäßiger Interimspräsident Venezuelas anerkannt wird, |
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unter Hinweis auf die Erklärungen der Vizepräsidentin der Kommission und Hohen Vertreterin der Union für Außen- und Sicherheitspolitik (HR/VP) vom 10. Januar 2019, vom 26. Januar 2019 sowie vom 24. Februar 2019 zu Venezuela sowie auf die jüngsten Schlussfolgerungen des Rates, |
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unter Hinweis auf die Erklärung der Organisation Amerikanischer Staaten (OAS) vom 20. April 2018 zur Verschlechterung der humanitären Lage in Venezuela und auf die gemeinsame Erklärung der Mitgliedstaaten der OAS vom 24. Januar 2019 zu Venezuela, |
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unter Hinweis auf die Erklärung der Lima-Gruppe vom 25. Februar 2019, |
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unter Hinweis auf die Erklärungen des Amtes des Hohen Kommissars der Vereinten Nationen für Menschenrechte vom 25. Januar 2019 und vom 20. März 2019 zu Venezuela, |
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unter Hinweis auf die Verfassung Venezuelas, insbesondere auf Artikel 233, |
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unter Hinweis auf das Römische Statut des Internationalen Strafgerichtshofs (IStGH), |
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gestützt auf Artikel 123 Absätze 2 und 4 seiner Geschäftsordnung, |
A. |
in der Erwägung, dass Venezuela mit einer schweren und beispiellosen politischen, wirtschaftlichen, institutionellen, sozialen und vielschichtigen humanitären Krise, einem Mangel an Arznei- und Nahrungsmitteln, massiven Verstößen gegen die Menschenrechte, einer Hyperinflation, politischer Unterdrückung, Korruption und Gewalt konfrontiert ist; in der Erwägung, dass sich die Lebensbedingungen drastisch verschlechtert haben und nunmehr 87 % der Bevölkerung in Armut leben; in der Erwägung, dass 78 % der Kinder in Venezuela von Unterernährung bedroht sind; in der Erwägung, dass 31 von 1 000 Kindern vor ihrem fünften Geburtstag sterben; in der Erwägung, dass mehr als eine Million Kinder keine Schule mehr besuchen; |
B. |
in der Erwägung, dass die EU nach wie vor überzeugt ist, dass eine friedliche und demokratische politische Lösung den einzigen tragfähigen Ausweg aus der Krise darstellt; in der Erwägung, dass jegliche Spekulation über oder jegliche Strategie zur Einleitung einer Militärintervention in Venezuela in dem Land Gewalt hervorbringen und eskalieren lassen würde und verheerende Auswirkungen auf die gesamte Region hätte; |
C. |
in der Erwägung, dass die Gefahr besteht, dass die ohnehin nur begrenzt verfügbaren Nahrungsmittel in Venezuela verderben; in der Erwägung, dass sich die Menschen abmühen, um an Wasser, Lebens- und Arzneimittel zu gelangen; in der Erwägung, dass den Angaben des Hohen Flüchtlingskommissars der Vereinten Nationen (UNHCR) und der Internationalen Organisation für Migration (IOM) zufolge seit 2015 mehr als 2,7 Millionen Venezolaner das Land verlassen haben und dass diese Zahl bis Ende des Jahres auf fünf Millionen ansteigen könnte, falls sich die Krise weiter zuspitzt; |
D. |
in der Erwägung, dass die in Kolumbien und Brasilien gelagerten humanitären Hilfsgüter am 23. Februar 2019 von dem rechtswidrigen Regime Maduros vehement zurückgewiesen und in einigen Fällen unter Einsatz militärischer und paramilitärischer Kräfte vernichtet wurden; in der Erwägung, dass die Repression mehrere Tote und Dutzende von Verletzten forderte und die Festnahme von Hunderten von Menschen zur Folge hatte; in der Erwägung, dass die Militäreinsätze Venezuelas sowie die organisierte Kriminalität und Terroristen in dem Land ein Risiko für die Stabilität in der Region und insbesondere des Hoheitsgebiets des Nachbarstaates Kolumbien bergen; |
E. |
in der Erwägung, dass es Anfang März in Venezuela zu einem verheerenden Stromausfall kam, der mehr als 100 Stunden andauerte, wodurch sich die bereits dramatische Krise im Gesundheitswesen, in deren Verlauf die Krankenhäuser von einem Mangel an Trinkwasser, dem Zusammenbruch der Dienste und Plünderungen betroffen waren, weiter verschlimmert hat; in der Erwägung, dass der Organisation Doctors for Health zufolge aufgrund der Stromausfälle mindestens 26 Menschen in Krankenhäusern gestorben sind; in der Erwägung, dass es am 25. März 2019 erneut zu einem dauerhaften Stromausfall kam, der Caracas und 20 weitere Regionen des Landes in völliger Dunkelheit versinken ließ; |
F. |
in der Erwägung, dass es bereits seit vielen Jahren zu Stromausfällen kommt und dies eine unmittelbare Folge von Missmanagement, mangelnder Instandhaltung und Korruption innerhalb des rechtswidrigen Regimes von Nicolás Maduro ist; |
G. |
in der Erwägung, dass im Februar 2019 eine Delegation von vier Mitgliedern der Fraktion der Europäischen Volkspartei (EVP), die offiziell von der Nationalversammlung und von Interimspräsident Juan Guaidó eingeladen worden war, des Landes verwiesen wurde; |
H. |
in der Erwägung, dass das rechtswidrige Regime Maduros am 6. März 2019 den deutschen Botschafter angewiesen hat, das Land zu verlassen, da er sich wiederholt in innere Angelegenheiten eingemischt haben soll; in der Erwägung, dass auch einige ausländische und einheimische Journalisten festgenommen wurden, wobei ihre Ausrüstung beschlagnahmt wurde und sie nach ihrer Freilassung des Landes verwiesen wurden; |
I. |
in der Erwägung, dass Juan Guaidó Ricardo Hausmann zum Vertreter des Landes bei der Interamerikanischen Entwicklungsbank (IDB) und der Interamerikanischen Investment-Gesellschaft (IIC) ernannt hat; |
J. |
in der Erwägung, dass der venezolanische Geheimdienst am 21. März 2019 den Stabschef von Juan Guaidó, Roberto Marrero, festgenommen und sich unter Missachtung der parlamentarischen Immunität gewaltsam Zutritt zur Wohnung von Sergio Vergara — Mitglied der Nationalversammlung für den Bundesstaat Táchira — verschafft hat; |
K. |
in der Erwägung, dass am 23. März 2019 zwei Flugzeuge der russischen Luftwaffe mit militärischer Ausrüstung und mindestens 100 Soldaten auf dem internationalen Flughafen Simón Bolívar in Maiquetía gelandet sind und dass es in den letzten Monaten wiederholt zu solcherlei Aktionen gekommen ist; |
L. |
in der Erwägung, dass die venezolanische Richterin María Lourdes Afiuni Mora am 21. März 2019 wegen „spiritueller Korruption“ zu einer fünfjährigen Gefängnisstrafe verurteilt wurde; in der Erwägung, dass die Richterin bereits in der Vergangenheit eine lange Gefängnisstrafe verbüßen musste und immer noch ungerechtfertigt unter Hausarrest stand; |
M. |
in der Erwägung, dass es Berichten zufolge am 15. März 2019 zu einem mutmaßlich von Spezialkräften der venezolanischen Nationalpolizei begangenen gewaltsamen Übergriff auf Tomasz Surdel, Venezuela-Korrespondent der polnischen Zeitung Gazeta Wyborcza, kam, während er in seinem Fahrzeug durch Caracas fuhr; |
N. |
in der Erwägung, dass kubanische Polizeikräfte und der kubanische Militärgeheimdienst für den Fortbestand des illegalen Regimes von Nicolás Maduro von entscheidender strategischer Bedeutung sind; |
1. |
bestätigt, dass es Juan Guaidó im Einklang mit Artikel 233 der Verfassung Venezuelas als rechtmäßigen Interimspräsidenten der Bolivarischen Republik Venezuela anerkennt, und bekräftigt seine uneingeschränkte Unterstützung für die Nationalversammlung, die das einzige rechtmäßige demokratische Organ Venezuelas ist; bekundet seine uneingeschränkte Unterstützung für Guaidós Fahrplan, der insbesondere darin besteht, der gesetzeswidrigen Machtergreifung ein Ende zu setzen, eine nationale Übergangsregierung einzusetzen und vorgezogene Präsidentschaftswahlen abzuhalten; begrüßt, dass ein großer Teil der internationalen Gemeinschaft und die meisten EU-Mitgliedstaaten Guaidós Legitimität anerkannt haben, und fordert die übrigen Mitgliedstaaten auf, dies umgehend nachzuholen; |
2. |
verurteilt die heftige Repression und Gewalt, die Tote und Verletzte fordern; bringt seine Solidarität mit allen Venezolanern zum Ausdruck und spricht ihren Familien und Freunden sein aufrichtiges Mitgefühl aus; |
3. |
äußert sich erneut zutiefst besorgt über die schwerwiegende humanitäre Notlage, durch die die Lebensbedingungen der Venezolaner massiv beeinträchtigt werden; |
4. |
fordert erneut, dass die von Juan Guaidó, dem rechtmäßigen Interimspräsidenten der Bolivarischen Republik Venezuela, ernannten diplomatischen Vertreter uneingeschränkt als Botschafter bei der EU und in ihren Mitgliedstaaten anerkannt werden; begrüßt, dass der Vorstand der Interamerikanischen Entwicklungsbank (IDB) und die Interamerikanische Investment-Gesellschaft (IIC) Ricardo Hausmann als Vertreter Venezuelas in ihren Einrichtungen anerkannt haben; bedauert die Aussetzung der Jahrestagung 2019 des Vorstands der IDB durch das Gastland China; |
5. |
verurteilt den Missbrauch von Befugnissen seitens der Strafverfolgungsbehörden und die brutale Repression seitens der Sicherheitsbehörden, die verhindern, dass humanitäre Hilfe in das Land gelangt; verurteilt den Einsatz irregulärer bewaffneter Gruppen für Übergriffe und Einschüchterungsversuche gegen die Zivilbevölkerung und die Abgeordneten, die sich mobilisiert haben, um Hilfsgüter zu verteilen; unterstützt die Angehörigen der venezolanischen Streitkräfte, die sich geweigert haben, die Zivilbevölkerung während der Krise zu unterdrücken, und desertiert sind; weist auf die Bemühungen der kolumbianischen Behörden hin, die diese Soldaten, die gegenüber der venezolanischen Verfassung und Bevölkerung loyal sind, schützen und betreuen; |
6. |
verurteilt die Schikanierung, Verhaftung und Ausweisung mehrerer Journalisten, die über die Lage in Venezuela berichtet hatten, auf Schärfste; wiederholt seine früheren Forderungen an das rechtswidrige Maduro-Regime, die Unterdrückung von führenden Politikern, Journalisten und Mitgliedern der Opposition, einschließlich des Trägers des Sacharow-Preises Leopoldo López, unverzüglich einzustellen; fordert die sofortige und bedingungslose Freilassung aller Personen, die mit der Begründung inhaftiert wurden, dass sie Verwandte des Interimspräsidenten Juan Guaidó oder Mitglieder seines Teams sind; |
7. |
verurteilt die Übergriffe der Sicherheitskräfte von Nicolás Maduro und die Festnahme des Stabschefs von Interimspräsident Juan Guaidó, Roberto Marrero, sowie das unlängst erfolgte gewaltsame Eindringen in die Wohnung des Mitglieds der Nationalversammlung Sergio Vergara; fordert die sofortige Freilassung von Roberto Marrero; verurteilt die Entführung des Mitglieds der Nationalversammlung Juan Requesens und fordert seine sofortige Freilassung; |
8. |
bekräftigt, dass es eine friedliche Lösung für das Land mittels freier, transparenter und glaubwürdiger Präsidentschaftswahlen mit einem festen Zeitplan, fairen Bedingungen für alle Beteiligten, einschließlich eines neutralen Nationalen Wahlrates, sowie Transparenz und der Anwesenheit von glaubwürdigen internationalen Beobachtern befürwortet; |
9. |
würdigt die Anstrengungen der Länder der Lima-Gruppe, die sich als maßgeblicher regionaler Mechanismus um einen demokratischen Ausweg aus der Krise unter der Führung von Juan Guaidó als rechtmäßiger Interimspräsident Venezuelas bemüht; |
10. |
macht auf die sich verschlimmernde Migrationskrise in der gesamten Region aufmerksam, weist auf die Bemühungen und die Solidarität der Nachbarländer hin und ersucht die Kommission, auch künftig mit diesen Ländern zusammenzuarbeiten, indem sie nicht nur humanitäre Hilfe bereitstellt, sondern auch mit mehr Ressourcen und mit entwicklungspolitischen Maßnahmen aufwartet; |
11. |
ist zutiefst besorgt darüber, dass es in Venezuela terroristische Gruppen und organisiertes Verbrechen gibt, die sich ausbreiten und auch über Grenzen hinweg — insbesondere in Kolumbien — tätig sind und die die Stabilität der gesamten Region gefährden; |
12. |
fordert zusätzliche Sanktionen, die auf unrechtmäßige Vermögenswerte der Behörden im Ausland abzielen, sowie gegen Einzelpersonen, die für Menschenrechtsverletzungen und Repression verantwortlich sind; vertritt die Auffassung, dass die Behörden der Union folglich die Bewegungsfreiheit dieser Personen und ihrer nächsten Verwandten einschränken, ihre Vermögenswerte einfrieren und Visasperren gegen sie verhängen müssen; |
13. |
nimmt Kenntnis von der Einrichtung der Internationalen Kontaktgruppe und weist darauf hin, dass verhindert werden muss, dass sie von dem rechtswidrigen Maduro-Regime als Vorwand für eine Verzögerung der Lösung der Krise mit dem Ziel, an der Macht zu bleiben, ausgenutzt wird; stellt fest, dass die Kontaktgruppe bisher keine greifbaren Ergebnisse erzielt hat und dass ihr Hauptzweck in der Schaffung von Bedingungen bestehen sollte, die vorgezogene Präsidentschaftswahlen ermöglichen und die Bereitstellung von humanitärer Hilfe erleichtern können, damit für die dringenden Bedürfnisse der venezolanischen Bevölkerung gesorgt werden kann; fordert die Internationale Kontaktgruppe zur Zusammenarbeit mit der Lima-Gruppe als einem der führenden regionalen Akteure auf; fordert in diesem Zusammenhang, dass der EAD in Zusammenarbeit mit dem Europäischen Parlament seinen Sachverstand im Bereich der Wahlhilfe einbringt; |
14. |
fordert die Mitgliedstaaten, die HR/VP und die Länder der Region auf, die Möglichkeit der Abhaltung einer internationalen Geberkonferenz zu prüfen, deren Ziel darin besteht, eine umfassende finanzielle Unterstützung für den Wiederaufbau und den Übergang zur Demokratie sicherzustellen; |
15. |
unterstützt entschieden die Forderung des Generalsekretärs der Vereinten Nationen, eine unabhängige und umfassende Untersuchung zu den gemeldeten Todesopfern durchzuführen; erinnert an das Engagement der EU für einen wirksamen Multilateralismus im Rahmen der Vereinten Nationen, mit dem eine humanitäre Katastrophe mit weitreichenderen Konsequenzen verhindert werden soll; bekräftigt seine uneingeschränkte Unterstützung der Rolle des IStGH für die Bekämpfung von Straffreiheit und dafür, dass diejenigen, die Gewalt ausgeübt und gegen die Menschenrechte verstoßen haben, vor Gericht zur Rechenschaft gezogen werden, und spricht sich für die Einleitung einer Untersuchung im Anschluss an die Voruntersuchung zu den vom rechtswidrigen Regime Maduro verübten Verbrechen aus, von denen manche schwerwiegende Verbrechen gegen die Menschlichkeit darstellen; |
16. |
prangert die Einflussnahme seitens des kubanischen Regimes in Venezuela an, das durch den Einsatz seiner Agenten zur Destabilisierung der Demokratie und zur Zunahme der politischen Repression gegen die demokratischen Kräfte Venezuelas beigetragen hat; weist darauf hin, dass sich eine derartige Einflussnahme auf die Beziehungen zwischen der EU und Kuba — und auch auf das Abkommen über politischen Dialog und Zusammenarbeit zwischen der EU und Kuba — auswirken könnte; |
17. |
beauftragt seinen Präsidenten, diese Entschließung dem Rat, der Kommission, der Vizepräsidentin der Kommission und Hohen Vertreterin der Union für Außen- und Sicherheitspolitik, dem rechtmäßigen Interimspräsidenten der Republik und der Nationalversammlung der Bolivarischen Republik Venezuela, den Regierungen und Parlamenten der Länder der Lima-Gruppe, der Parlamentarischen Versammlung Europa-Lateinamerika und dem Generalsekretär der Organisation Amerikanischer Staaten zu übermitteln. |
(1) Angenommene Texte, P8_TA(2018)0199.
(2) Angenommene Texte, P8_TA(2018)0313.
(3) Angenommene Texte, P8_TA(2018)0436.
(4) Angenommene Texte, P8_TA(2019)0061.