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Document 62007FB0078

Rechtssache F-78/07: Beschluss des Gerichts für den öffentlichen Dienst (Zweite Kammer) vom 21. April 2008 — Boudova u. a./Kommission (Öffentlicher Dienst — Beamte — Ernennung — Einstufung in die Besoldungsgruppe — Zu Beamten ernannte Hilfskräfte — Auswahlverfahren, das vor Inkrafttreten des neuen Statuts veröffentlicht wurde — Beschwerende Maßnahme — Zulässigkeit der Klage)

ABl. C 223 vom 30.8.2008, p. 61–61 (BG, ES, CS, DA, DE, ET, EL, EN, FR, IT, LV, LT, HU, MT, NL, PL, PT, RO, SK, SL, FI, SV)

30.8.2008   

DE

Amtsblatt der Europäischen Union

C 223/61


Beschluss des Gerichts für den öffentlichen Dienst (Zweite Kammer) vom 21. April 2008 — Boudova u. a./Kommission

(Rechtssache F-78/07) (1)

(Öffentlicher Dienst - Beamte - Ernennung - Einstufung in die Besoldungsgruppe - Zu Beamten ernannte Hilfskräfte - Auswahlverfahren, das vor Inkrafttreten des neuen Statuts veröffentlicht wurde - Beschwerende Maßnahme - Zulässigkeit der Klage)

(2008/C 223/115)

Verfahrenssprache: Französisch

Parteien

Klägerin: Stanislava Boudova u. a. (Luxemburg, Großherzogtum Luxemburg) (Prozessbevollmächtigter: Rechtsanwalt M.-A. Lucas)

Beklagte: Kommission der Europäischen Gemeinschaften (Prozessbevollmächtigte: J. Currall und G. Berscheid)

Gegenstand der Rechtssache

Aufhebung der ablehnenden Entscheidung über die Anträge der Kläger, ehemaliger Hilfskräfte, die nach erfolgreicher Teilnahme an allgemeinen Auswahlverfahren für die Besoldungsgruppen B5/B4 zu Beamten ernannt wurden, auf Überprüfung der Einstufung in die Besoldungsgruppe — Schadensersatz

Tenor des Beschlusses

1.

Die Klage wird als offensichtlich unzulässig abgewiesen.

2.

Jede Partei trägt ihre eigenen Kosten.


(1)  ABl. C 247 vom 20.10.2007. S. 42.


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