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Document 62007FB0078
Case F-78/07: Order of the Civil Service Tribunal of 21 April 2008 — Boudova and Others v Commission (Civil service — Officials — Appointment — Classification in grade — Competition published before the entry in force of the new Staff Regulations — Act adversely affecting a party — Admissibility of the action)
Rechtssache F-78/07: Beschluss des Gerichts für den öffentlichen Dienst (Zweite Kammer) vom 21. April 2008 — Boudova u. a./Kommission (Öffentlicher Dienst — Beamte — Ernennung — Einstufung in die Besoldungsgruppe — Zu Beamten ernannte Hilfskräfte — Auswahlverfahren, das vor Inkrafttreten des neuen Statuts veröffentlicht wurde — Beschwerende Maßnahme — Zulässigkeit der Klage)
Rechtssache F-78/07: Beschluss des Gerichts für den öffentlichen Dienst (Zweite Kammer) vom 21. April 2008 — Boudova u. a./Kommission (Öffentlicher Dienst — Beamte — Ernennung — Einstufung in die Besoldungsgruppe — Zu Beamten ernannte Hilfskräfte — Auswahlverfahren, das vor Inkrafttreten des neuen Statuts veröffentlicht wurde — Beschwerende Maßnahme — Zulässigkeit der Klage)
ABl. C 223 vom 30.8.2008, p. 61–61
(BG, ES, CS, DA, DE, ET, EL, EN, FR, IT, LV, LT, HU, MT, NL, PL, PT, RO, SK, SL, FI, SV)
30.8.2008 |
DE |
Amtsblatt der Europäischen Union |
C 223/61 |
Beschluss des Gerichts für den öffentlichen Dienst (Zweite Kammer) vom 21. April 2008 — Boudova u. a./Kommission
(Rechtssache F-78/07) (1)
(Öffentlicher Dienst - Beamte - Ernennung - Einstufung in die Besoldungsgruppe - Zu Beamten ernannte Hilfskräfte - Auswahlverfahren, das vor Inkrafttreten des neuen Statuts veröffentlicht wurde - Beschwerende Maßnahme - Zulässigkeit der Klage)
(2008/C 223/115)
Verfahrenssprache: Französisch
Parteien
Klägerin: Stanislava Boudova u. a. (Luxemburg, Großherzogtum Luxemburg) (Prozessbevollmächtigter: Rechtsanwalt M.-A. Lucas)
Beklagte: Kommission der Europäischen Gemeinschaften (Prozessbevollmächtigte: J. Currall und G. Berscheid)
Gegenstand der Rechtssache
Aufhebung der ablehnenden Entscheidung über die Anträge der Kläger, ehemaliger Hilfskräfte, die nach erfolgreicher Teilnahme an allgemeinen Auswahlverfahren für die Besoldungsgruppen B5/B4 zu Beamten ernannt wurden, auf Überprüfung der Einstufung in die Besoldungsgruppe — Schadensersatz
Tenor des Beschlusses
1. |
Die Klage wird als offensichtlich unzulässig abgewiesen. |
2. |
Jede Partei trägt ihre eigenen Kosten. |
(1) ABl. C 247 vom 20.10.2007. S. 42.