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Document 62007TA0096
Order of the Court of First Instance of 19 March 2009 — Telecom Italia Media v Commission Case T-96/07 (State aid — Subsidies for the purchase of digital decoders — Telecommunications — Commission decision finding aid to be incompatible with the common market — Decision of the Member State, adopted during the proceedings, not to recover the aid from the undertaking which brought the action for annulment against the Commission decision — No longer any legal interest in bringing proceedings — No need to adjudicate)
Rechtssache T-96/07: Beschluss des Gerichts erster Instanz vom 19. März 2009 — Telecom Italia Media/Kommission (Staatliche Beihilfen — Zuschüsse zur Anschaffung von Digitaldecodern — Telekommunikation — Entscheidung der Kommission, mit der die Beihilfe für mit dem Gemeinsamen Markt unvereinbar erklärt wird — Während des gerichtlichen Verfahrens getroffene Entscheidung des Mitgliedstaats, die Beihilfe von dem Unternehmen, das die Entscheidung der Kommission mit einer Nichtigkeitsklage angefochten hat, nicht zurückzufordern — Wegfall des Rechtsschutzinteresses — Erledigung der Hauptsache)
Rechtssache T-96/07: Beschluss des Gerichts erster Instanz vom 19. März 2009 — Telecom Italia Media/Kommission (Staatliche Beihilfen — Zuschüsse zur Anschaffung von Digitaldecodern — Telekommunikation — Entscheidung der Kommission, mit der die Beihilfe für mit dem Gemeinsamen Markt unvereinbar erklärt wird — Während des gerichtlichen Verfahrens getroffene Entscheidung des Mitgliedstaats, die Beihilfe von dem Unternehmen, das die Entscheidung der Kommission mit einer Nichtigkeitsklage angefochten hat, nicht zurückzufordern — Wegfall des Rechtsschutzinteresses — Erledigung der Hauptsache)
ABl. C 113 vom 16.5.2009, p. 35–35
(BG, ES, CS, DA, DE, ET, EL, EN, FR, IT, LV, LT, HU, MT, NL, PL, PT, RO, SK, SL, FI, SV)
16.5.2009 |
DE |
Amtsblatt der Europäischen Union |
C 113/35 |
Beschluss des Gerichts erster Instanz vom 19. März 2009 — Telecom Italia Media/Kommission
(Rechtssache T-96/07) (1)
(Staatliche Beihilfen - Zuschüsse zur Anschaffung von Digitaldecodern - Telekommunikation - Entscheidung der Kommission, mit der die Beihilfe für mit dem Gemeinsamen Markt unvereinbar erklärt wird - Während des gerichtlichen Verfahrens getroffene Entscheidung des Mitgliedstaats, die Beihilfe von dem Unternehmen, das die Entscheidung der Kommission mit einer Nichtigkeitsklage angefochten hat, nicht zurückzufordern - Wegfall des Rechtsschutzinteresses - Erledigung der Hauptsache)
2009/C 113/72
Verfahrenssprache: Italienisch
Verfahrensbeteiligte
Klägerin: Telecom Italia Media (TI Media) SpA (Rom, Italien) (Prozessbevollmächtigte: Rechtsanwälte F. Bassan und S. Venturini)
Beklagte: Kommission der Europäischen Gemeinschaften (Prozessbevollmächtigte: E. Righini, G. Conte und B. Martenczuk)
Streithelferin zur Unterstützung der Beklagten: Sky Italia Srl (Rom, Italien) (Prozessbevollmächtigte: Rechtsanwälte F. González Díaz und D. Gerard)
Gegenstand
Klage auf Nichtigerklärung der Entscheidung 2007/374/EG der Kommission vom 24. Januar 2007 über die staatliche Beihilfe C 52/2005 (ex NN 88/2005, ex CP 101/2004), die die Italienische Republik mit ihrem Zuschuss zur Anschaffung von Digitaldecodern gewährt hat (ABl. L 147, S. 1)
Tenor
1. |
Der Rechtsstreit ist in der Hauptsache erledigt. |
2. |
Alle Verfahrensbeteiligten tragen ihre eigenen Kosten. |