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Document 62008CA0067
Case C-67/08: Judgment of the Court (Third Chamber) of 12 February 2009 (reference for a preliminary ruling from the Bundesfinanzhof — Germany) — Margarete Block v Finanzamt Kaufbeuren (Free movement of capital — Articles 56 EC and 58 EC — Inheritance tax — National rules not allowing inheritance tax in respect of capital claims, paid by an heir in one Member State, to be credited against inheritance tax payable in another Member State where the owner of the assets was resident at the time of death — Double taxation — Restriction — None)
Rechtssache C-67/08: Urteil des Gerichtshofs (Dritte Kammer) vom 12. Februar 2009 (Vorabentscheidungsersuchen des Bundesfinanzhofs — Deutschland) — Margarete Block/Finanzamt Kaufbeuren (Kapitalverkehrsfreiheit — Art. 56 EG und 58 EG — Erbschaftsteuer — Nationale Regelung, nach der die vom Erben in einem anderen Mitgliedstaat entrichtete Erbschaftsteuer, wenn es sich bei den Nachlassgütern um Kapitalforderungen handelt, nicht auf die Erbschaftsteuer angerechnet werden kann, die in dem Mitgliedstaat geschuldet wird, in dem der Erblasser zum Zeitpunkt seines Ablebens seinen Wohnsitz hatte — Doppelbesteuerung — Keine Beschränkung)
Rechtssache C-67/08: Urteil des Gerichtshofs (Dritte Kammer) vom 12. Februar 2009 (Vorabentscheidungsersuchen des Bundesfinanzhofs — Deutschland) — Margarete Block/Finanzamt Kaufbeuren (Kapitalverkehrsfreiheit — Art. 56 EG und 58 EG — Erbschaftsteuer — Nationale Regelung, nach der die vom Erben in einem anderen Mitgliedstaat entrichtete Erbschaftsteuer, wenn es sich bei den Nachlassgütern um Kapitalforderungen handelt, nicht auf die Erbschaftsteuer angerechnet werden kann, die in dem Mitgliedstaat geschuldet wird, in dem der Erblasser zum Zeitpunkt seines Ablebens seinen Wohnsitz hatte — Doppelbesteuerung — Keine Beschränkung)
ABl. C 82 vom 4.4.2009, p. 6–7
(BG, ES, CS, DA, DE, ET, EL, EN, FR, IT, LV, LT, HU, MT, NL, PL, PT, RO, SK, SL, FI, SV)
4.4.2009 |
DE |
Amtsblatt der Europäischen Union |
C 82/6 |
Urteil des Gerichtshofs (Dritte Kammer) vom 12. Februar 2009 (Vorabentscheidungsersuchen des Bundesfinanzhofs — Deutschland) — Margarete Block/Finanzamt Kaufbeuren
(Rechtssache C-67/08) (1)
(Kapitalverkehrsfreiheit - Art. 56 EG und 58 EG - Erbschaftsteuer - Nationale Regelung, nach der die vom Erben in einem anderen Mitgliedstaat entrichtete Erbschaftsteuer, wenn es sich bei den Nachlassgütern um Kapitalforderungen handelt, nicht auf die Erbschaftsteuer angerechnet werden kann, die in dem Mitgliedstaat geschuldet wird, in dem der Erblasser zum Zeitpunkt seines Ablebens seinen Wohnsitz hatte - Doppelbesteuerung - Keine Beschränkung)
(2009/C 82/11)
Verfahrenssprache: Deutsch
Vorlegendes Gericht
Bundesfinanzhof
Parteien des Ausgangsverfahrens
Klägerin: Margarete Block
Beklagter: Finanzamt Kaufbeuren
Gegenstand
Vorabentscheidungsersuchen des Bundesfinanzhofs (Deutschland) — Auslegung von Art. 56 Abs. 1 und Art. 58 Abs. 1 Buchst. b und Abs. 3 des EG-Vertrags — Nationale Rechtsvorschriften über die Erbschaftsteuer — Doppelbesteuerung wegen fehlender Anrechenbarkeit der in einem anderen Mitgliedstaat erhobenen Steuer auf die inländische Steuer, wenn der in diesem anderen Mitgliedstaat belegene Nachlass in Bankguthaben besteht
Tenor
Die Art. 56 EG und 58 EG sind dahin auszulegen, dass sie einer Regelung eines Mitgliedstaats wie der im Ausgangsverfahren fraglichen nicht entgegenstehen, nach der bei der Berechnung der Erbschaftsteuer, die von einem Erben mit Wohnsitz in diesem Mitgliedstaat auf Kapitalforderungen gegen ein in einem anderen Mitgliedstaat ansässiges Finanzinstitut geschuldet wird, die in dem anderen Mitgliedstaat entrichtete Erbschaftsteuer auf die im erstgenannten Mitgliedstaat geschuldete Erbschaftsteuer nicht angerechnet wird, wenn der Erblasser zum Zeitpunkt seines Ablebens seinen Wohnsitz im erstgenannten Mitgliedstaat hatte.