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Document 62009CN0082

Rechtssache C-82/09: Vorabentscheidungsersuchen des Symvoulio tis Epikrateias (Griechenland) eingereicht am 25. Februar 2009 — Dimos Agios Nikolaos Kritis/Ypourgos Agrotikis Anaptyxis kai Trofimon

ABl. C 102 vom 1.5.2009, p. 14–15 (BG, ES, CS, DA, DE, ET, EL, EN, FR, IT, LV, LT, HU, MT, NL, PL, PT, RO, SK, SL, FI, SV)

1.5.2009   

DE

Amtsblatt der Europäischen Union

C 102/14


Vorabentscheidungsersuchen des Symvoulio tis Epikrateias (Griechenland) eingereicht am 25. Februar 2009 — Dimos Agios Nikolaos Kritis/Ypourgos Agrotikis Anaptyxis kai Trofimon

(Rechtssache C-82/09)

2009/C 102/24

Verfahrenssprache: Griechisch

Vorlegendes Gericht

Symvoulio tis Epikrateias

Parteien des Ausgangsverfahrens

Kläger: Dimos Agios Nikolaos Kritis

Beklagte: Ypourgos Agrotikis Anaptyxis kai Trofimon

Vorlagefragen

1.

Finden die in Art. 3 Buchst. a und b der Verordnung Nr. 2152/2003 enthaltenen Definitionen der Begriffe „Wald“ und „Holzfläche“ auch auf solche Fragen des Schutzes und ganz allgemein der Bewirtschaftung von Wäldern und Holzflächen im Sinne dieser Definitionen Anwendung, die nicht ausdrücklich in der Verordnung, jedoch in einer innerstaatlichen Rechtsordnung geregelt sind?

2.

Für den Fall, dass die erste Frage bejaht wird: Darf eine innerstaatliche Rechtsordnung auch solche Gebiete als Wälder oder Holzflächen definieren, die nach den Definitionen des Art. 3 Buchst. a und b der Verordnung Nr. 2152/2003 keine Wälder oder Holzflächen darstellen?

3.

Für den Fall, dass die zweite Frage bejaht wird: Darf die einer innerstaatlichen Rechtsordnung gestattete Definition auch solcher Gebiete als Wälder und Holzflächen, die keine Wälder und Holzflächen im Sinne des Art. 3 Buchst. a und b der Verordnung Nr. 2152/2003 darstellen, von der in dieser Verordnung enthaltenen Definition sowohl hinsichtlich der darin aufgeführten Bestandteile der Begriffe „Wald“ oder „Holzfläche“ als auch hinsichtlich der rechnerischen Bestimmung der Größen von eventuell mit der Verordnung übereinstimmenden Bestandteilen abweichen? Oder darf diese Definition der innerstaatlichen Rechtsordnung zwar andere als die in der Definition der Verordnung aufgeführten Bestandteile der Begriffe „Wald“ oder „Holzfläche“ enthalten, wobei sie jedoch die mit der Definition der Verordnung gemeinsamen Bestandteile nicht rechnerisch zu bestimmen braucht und im Fall einer solchen rechnerischen Bestimmung nicht von jener der Verordnung abweichen darf?


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