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Document 62010FB0125

Rechtssache F-125/10: Beschluss des Gerichts für den öffentlichen Dienst (Erste Kammer) vom 29. Juni 2011 — Schuerewegen/Parlament (Öffentlicher Dienst — Beamte — Maßnahme zur Entfernung vom Arbeitsplatz — Entzug des Dienstausweises — Entzug der Zugangsrechte zum Computernetzwerk — Vorherige Verwaltungsbeschwerde — Übermittlung auf elektronischem Weg — Tatsächliche Kenntnisnahme durch die Verwaltung — Verspätung — Offensichtliche Unzulässigkeit)

ABl. C 232 vom 6.8.2011, p. 42–43 (BG, ES, CS, DA, DE, ET, EL, EN, FR, IT, LV, LT, HU, MT, NL, PL, PT, RO, SK, SL, FI, SV)

6.8.2011   

DE

Amtsblatt der Europäischen Union

C 232/42


Beschluss des Gerichts für den öffentlichen Dienst (Erste Kammer) vom 29. Juni 2011 — Schuerewegen/Parlament

(Rechtssache F-125/10) (1)

(Öffentlicher Dienst - Beamte - Maßnahme zur Entfernung vom Arbeitsplatz - Entzug des Dienstausweises - Entzug der Zugangsrechte zum Computernetzwerk - Vorherige Verwaltungsbeschwerde - Übermittlung auf elektronischem Weg - Tatsächliche Kenntnisnahme durch die Verwaltung - Verspätung - Offensichtliche Unzulässigkeit)

(2011/C 232/77)

Verfahrenssprache: Französisch

Parteien

Kläger: Daniel Schuerewegen (Marienthal, Luxemburg) (Prozessbevollmächtigte: Rechtsanwälte P. Nelissen Grade und G. Leblanc)

Beklagter: Europäisches Parlament (Prozessbevollmächtigte: O. Caisou-Rousseau und E. Despotopoulou)

Gegenstand der Rechtssache

Klage auf Aufhebung der Entscheidung der Anstellungsbehörde, mit der der Kläger von seinem Arbeitsplatz entfernt und ihm sein Dienstausweis entzogen wurde, sowie der infolge dieser Entscheidung ergangenen Maßnahmen und Klage auf Schadensersatz

Tenor des Beschlusses

1.

Die Klage wird als offensichtlich unzulässig abgewiesen.

2.

Herr Schuerewegen trägt die gesamten Kosten.


(1)  ABl. C 30 vom 29.1.2011, S. 68.


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