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Document 62010FB0125
Case F-125/10: Order of the Civil Service Tribunal (First Chamber) of 29 June 2011 — Schuerewegen v Parliament (Staff case — Officials — Measure removing the applicant from his place of work — Withdrawal of his staff card — Withdrawal of his rights of access to the IT network — Prior complaint — Sent by electronic means — Administration actually aware of it — Out of time — Manifest inadmissibility)
Rechtssache F-125/10: Beschluss des Gerichts für den öffentlichen Dienst (Erste Kammer) vom 29. Juni 2011 — Schuerewegen/Parlament (Öffentlicher Dienst — Beamte — Maßnahme zur Entfernung vom Arbeitsplatz — Entzug des Dienstausweises — Entzug der Zugangsrechte zum Computernetzwerk — Vorherige Verwaltungsbeschwerde — Übermittlung auf elektronischem Weg — Tatsächliche Kenntnisnahme durch die Verwaltung — Verspätung — Offensichtliche Unzulässigkeit)
Rechtssache F-125/10: Beschluss des Gerichts für den öffentlichen Dienst (Erste Kammer) vom 29. Juni 2011 — Schuerewegen/Parlament (Öffentlicher Dienst — Beamte — Maßnahme zur Entfernung vom Arbeitsplatz — Entzug des Dienstausweises — Entzug der Zugangsrechte zum Computernetzwerk — Vorherige Verwaltungsbeschwerde — Übermittlung auf elektronischem Weg — Tatsächliche Kenntnisnahme durch die Verwaltung — Verspätung — Offensichtliche Unzulässigkeit)
ABl. C 232 vom 6.8.2011, p. 42–43
(BG, ES, CS, DA, DE, ET, EL, EN, FR, IT, LV, LT, HU, MT, NL, PL, PT, RO, SK, SL, FI, SV)
6.8.2011 |
DE |
Amtsblatt der Europäischen Union |
C 232/42 |
Beschluss des Gerichts für den öffentlichen Dienst (Erste Kammer) vom 29. Juni 2011 — Schuerewegen/Parlament
(Rechtssache F-125/10) (1)
(Öffentlicher Dienst - Beamte - Maßnahme zur Entfernung vom Arbeitsplatz - Entzug des Dienstausweises - Entzug der Zugangsrechte zum Computernetzwerk - Vorherige Verwaltungsbeschwerde - Übermittlung auf elektronischem Weg - Tatsächliche Kenntnisnahme durch die Verwaltung - Verspätung - Offensichtliche Unzulässigkeit)
(2011/C 232/77)
Verfahrenssprache: Französisch
Parteien
Kläger: Daniel Schuerewegen (Marienthal, Luxemburg) (Prozessbevollmächtigte: Rechtsanwälte P. Nelissen Grade und G. Leblanc)
Beklagter: Europäisches Parlament (Prozessbevollmächtigte: O. Caisou-Rousseau und E. Despotopoulou)
Gegenstand der Rechtssache
Klage auf Aufhebung der Entscheidung der Anstellungsbehörde, mit der der Kläger von seinem Arbeitsplatz entfernt und ihm sein Dienstausweis entzogen wurde, sowie der infolge dieser Entscheidung ergangenen Maßnahmen und Klage auf Schadensersatz
Tenor des Beschlusses
1. |
Die Klage wird als offensichtlich unzulässig abgewiesen. |
2. |
Herr Schuerewegen trägt die gesamten Kosten. |