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Document 62010TA0309

Rechtssache T-309/10: Urteil des Gerichts vom 21. Januar 2014 — Klein/Kommission (Außervertragliche Haftung — Medizinprodukte — Art. 8 und 18 der Richtlinie 93/42/EWG — Untätigkeit der Kommission, nachdem ihr eine Entscheidung über die Untersagung des Inverkehrbringens mitgeteilt worden war — Hinreichend qualifizierter Verstoß gegen eine Rechtsnorm, die dem Einzelnen Rechte verleiht)

ABl. C 61 vom 1.3.2014, p. 8–8 (BG, ES, CS, DA, DE, ET, EL, EN, FR, HR, IT, LV, LT, HU, MT, NL, PL, PT, RO, SK, SL, FI, SV)

1.3.2014   

DE

Amtsblatt der Europäischen Union

C 61/8


Urteil des Gerichts vom 21. Januar 2014 — Klein/Kommission

(Rechtssache T-309/10) (1)

(Außervertragliche Haftung - Medizinprodukte - Art. 8 und 18 der Richtlinie 93/42/EWG - Untätigkeit der Kommission, nachdem ihr eine Entscheidung über die Untersagung des Inverkehrbringens mitgeteilt worden war - Hinreichend qualifizierter Verstoß gegen eine Rechtsnorm, die dem Einzelnen Rechte verleiht)

2014/C 61/12

Verfahrenssprache: Deutsch

Verfahrensbeteiligte

Kläger: Christoph Klein (Großgmain, Österreich) (Prozessbevollmächtigter: Rechtsanwalt D. Schneider-Addae-Mensah)

Beklagte: Europäische Kommission (Prozessbevollmächtigte: A. Sipos und G. von Rintelen als Bevollmächtigte im Beistand von Rechtsanwalt C. Winkler)

Streithelferin zur Unterstützung der Beklagten: Bundesrepublik Deutschland (Prozessbevollmächtigte: zunächst T. Henze und N. Graf Vitzthum, dann T. Henze und J. Möller)

Gegenstand

Klage auf Ersatz des Schadens, gestützt auf Art. 268 AEUV in Verbindung mit Art. 340 Abs. 2 AEUV, der dem Kläger dadurch entstanden sein soll, dass die Kommission die ihr nach Art. 8 der Richtlinie 93/42/EWG des Rates vom 14. Juni 1993 über Medizinprodukte (ABl. L 169, S. 1) obliegenden Pflichten verletzt habe

Tenor

1.

Die Klage wird abgewiesen.

2.

Herr Christoph Klein trägt seine eigenen Kosten sowie die Kosten der Europäischen Kommission.

3.

Die Bundesrepublik Deutschland trägt ihre eigenen Kosten.


(1)  ABl. C 347 vom 26.11.2011.


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