Choose the experimental features you want to try

This document is an excerpt from the EUR-Lex website

Document 62011CB0574

Rechtssache C-574/11: Beschluss des Gerichtshofs (Achte Kammer) vom 9. Februar 2012 (Vorabentscheidungsersuchen des Landgerichts Düsseldorf — Deutschland) — Novartis AG/Actavis Deutschland GmbH & Co KG, Actavis Ltd (Art. 104 § 3 Abs. 1 der Verfahrensordnung — Humanarzneimittel — Ergänzendes Schutzzertifikat — Verordnung (EG) Nr. 469/2009 — Art. 4 und 5 — Einzelwirkstoff, für den ein solches Zertifikat erteilt wurde — Umfang des Schutzes — Arzneimittel, das mehrere Wirkstoffe enthält, darunter auch der Wirkstoff, für den ein Zertifikat erteilt wurde)

ABl. C 133 vom 5.5.2012, p. 13–13 (BG, ES, CS, DA, DE, ET, EL, EN, FR, IT, LV, LT, HU, MT, NL, PL, PT, RO, SK, SL, FI, SV)

5.5.2012   

DE

Amtsblatt der Europäischen Union

C 133/13


Beschluss des Gerichtshofs (Achte Kammer) vom 9. Februar 2012 (Vorabentscheidungsersuchen des Landgerichts Düsseldorf — Deutschland) — Novartis AG/Actavis Deutschland GmbH & Co KG, Actavis Ltd

(Rechtssache C-574/11) (1)

(Art. 104 § 3 Abs. 1 der Verfahrensordnung - Humanarzneimittel - Ergänzendes Schutzzertifikat - Verordnung (EG) Nr. 469/2009 - Art. 4 und 5 - Einzelwirkstoff, für den ein solches Zertifikat erteilt wurde - Umfang des Schutzes - Arzneimittel, das mehrere Wirkstoffe enthält, darunter auch der Wirkstoff, für den ein Zertifikat erteilt wurde)

2012/C 133/24

Verfahrenssprache: Deutsch

Vorlegendes Gericht

Landgericht Düsseldorf

Parteien des Ausgangsverfahrens

Klägerin: Novartis AG

Beklagte: Actavis Deutschland GmbH & Co KG, Actavis Ltd

Gegenstand

Vorabentscheidungsersuchen — Landgericht Düsseldorf — Auslegung der Art. 4 und 5 der Verordnung (EG) Nr. 469/2009 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 6. Mai 2009 über das ergänzende Schutzzertifikat für Arzneimittel (ABl. L 152, S. 1) — Anwendungsbereich des Zertifikats — Schutz nur für Arzneimittel, die lediglich den geschützten Wirkstoff enthalten, oder auch Schutz von Arzneimitteln, die den geschützten Wirkstoff in Zusammensetzung mit einem anderen Wirkstoff enthalten

Tenor

Die Art. 4 und 5 der Verordnung (EG) Nr. 469/2009 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 6. Mai 2009 über das ergänzende Schutzzertifikat für Arzneimittel sind dahin auszulegen, dass im Fall eines aus einem Wirkstoff bestehenden „Erzeugnisses“, das durch ein Grundpatent geschützt war und dessen Inhaber sich auf den durch das Patent in Bezug auf dieses „Erzeugnis“ gewährten Schutz stützen konnte, um dem Vertrieb eines den fraglichen Wirkstoff in Kombination mit einem oder mehreren anderen Wirkstoffen enthaltenden Arzneimittels zu widersprechen, ein für dasselbe „Erzeugnis“ erteiltes ergänzendes Schutzzertifikat es seinem Inhaber nach Ablauf des genannten Patents ermöglichen kann, dem Vertrieb eines Arzneimittels, das das genannte Erzeugnis enthält, durch einen Dritten für eine vor Ablauf dieses Zertifikats genehmigte Verwendung des „Erzeugnisses“ als Arzneimittel zu widersprechen.


(1)  ABl. C 32 vom 4.2.2012.


Top
  翻译: