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Document 62011TA0405
Case T-405/11: Judgment of the General Court of 15 November 2018 — Axa Mediterranean v Commission (State aid — Provisions concerning corporate tax allowing undertakings which are tax resident in Spain to amortise the goodwill resulting from the acquisition of shareholdings in undertakings which are tax resident abroad — Decision declaring the aid to be incompatible with the internal market and ordering its recovery — Concept of State aid — Selectivity — Reference system — Derogation — Difference in treatment — Justification of the difference in treatment — Undertakings benefiting from the measure — Legitimate expectations)
Rechtssache T-405/11: Urteil des Gerichts vom 15. November 2018 — Axa Mediterranean/Kommission (Staatliche Beihilfen — Körperschaftsteuerrechtliche Vorschriften, nach denen in Spanien steuerlich ansässige Unternehmen den Geschäfts- oder Firmenwert, der sich aus dem Erwerb einer Beteiligung an einem im Ausland steuerlich ansässigen Unternehmen ergibt, abschreiben können — Beschluss, mit dem die Beihilfe für mit dem Gemeinsamen Markt unvereinbar erklärt und ihre Rückforderung angeordnet wird — Begriff der staatlichen Beihilfe — Selektivität — Bezugssystem — Abweichung — Ungleichbehandlung — Rechtfertigung der Ungleichbehandlung — Durch die Maßnahme begünstigte Unternehmen — Vertrauensschutz)
Rechtssache T-405/11: Urteil des Gerichts vom 15. November 2018 — Axa Mediterranean/Kommission (Staatliche Beihilfen — Körperschaftsteuerrechtliche Vorschriften, nach denen in Spanien steuerlich ansässige Unternehmen den Geschäfts- oder Firmenwert, der sich aus dem Erwerb einer Beteiligung an einem im Ausland steuerlich ansässigen Unternehmen ergibt, abschreiben können — Beschluss, mit dem die Beihilfe für mit dem Gemeinsamen Markt unvereinbar erklärt und ihre Rückforderung angeordnet wird — Begriff der staatlichen Beihilfe — Selektivität — Bezugssystem — Abweichung — Ungleichbehandlung — Rechtfertigung der Ungleichbehandlung — Durch die Maßnahme begünstigte Unternehmen — Vertrauensschutz)
ABl. C 25 vom 21.1.2019, p. 36–36
(BG, ES, CS, DA, DE, ET, EL, EN, FR, HR, IT, LV, LT, HU, MT, NL, PL, PT, RO, SK, SL, FI, SV)
21.1.2019 |
DE |
Amtsblatt der Europäischen Union |
C 25/36 |
Urteil des Gerichts vom 15. November 2018 — Axa Mediterranean/Kommission
(Rechtssache T-405/11) (1)
((Staatliche Beihilfen - Körperschaftsteuerrechtliche Vorschriften, nach denen in Spanien steuerlich ansässige Unternehmen den Geschäfts- oder Firmenwert, der sich aus dem Erwerb einer Beteiligung an einem im Ausland steuerlich ansässigen Unternehmen ergibt, abschreiben können - Beschluss, mit dem die Beihilfe für mit dem Gemeinsamen Markt unvereinbar erklärt und ihre Rückforderung angeordnet wird - Begriff der staatlichen Beihilfe - Selektivität - Bezugssystem - Abweichung - Ungleichbehandlung - Rechtfertigung der Ungleichbehandlung - Durch die Maßnahme begünstigte Unternehmen - Vertrauensschutz))
(2019/C 25/45)
Verfahrenssprache: Spanisch
Parteien
Klägerin: Axa Mediterranean Holding, SA (Palma de Mallorca, Spanien) (Prozessbevollmächtigte: zunächst Rechtsanwälte J. Buendía Sierra, E. Abad Valdenebro, M. Muñoz de Juan und R. Calvo Salinero, dann Rechtsanwälte J. Buendía Sierra, E. Abad Valdenebro und R. Calvo Salinero und schließlich Rechtsanwälte J. Buendía Sierra, E. Abad Valdenebro, R. Calvo Salinero und A. Lamadrid de Pablo)
Beklagte: Europäische Kommission (Prozessbevollmächtigte: R. Lyal, C. Urraca Caviedes und P. Němečková)
Gegenstand
Klage nach Art. 263 AEUV auf Nichtigerklärung von Art. 1 Abs. 1 und Art. 4 des Beschlusses 2011/282/EU der Kommission vom 12. Januar 2011 über die steuerliche Abschreibung des finanziellen Geschäfts- oder Firmenwerts bei Erwerb von Beteiligungen an ausländischen Unternehmen C 45/07 (ex NN 51/07, ex CP 9/07) in Spanien (ABl. 2011, L 135, S. 1)
Tenor
1. |
Die Klage wird abgewiesen. |
2. |
Die Axa Mediterranean Holding, SA trägt neben ihren eigenen Kosten die Kosten der Europäischen Kommission. |